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Drucksache - VI-1184
Siehe Anlage
Seite 2 Bezirksamt Pankow von Berlin 2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache – Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 2010 folgenden Beschluss gefasst:
Die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 wird als Rechtsverordnung beschlossen.
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache-Nr. VI-1162 auf ihrer 37. Tagung am 03.11.2010 die Verordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.
Im Rahmen der Unterrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 7 Abs. 1 AGBauGB wurden keine Bedenken erhoben.
Mit dem o. g. Beschluss hat das Bezirksamt die Rechtsverordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 erlassen.
Das Stadtentwicklungsamt veranlasst die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.
Die Verordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 tritt am Tage nach der Verkündung im GVBl. in Kraft.
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Anlage: Kopie der Rechtsverordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
V e r o r d n u n g über die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf
vom …………2010
Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:
§ 1
Für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein.
§ 2
Übersichtspläne mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Veränderungssperre liegen zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Pankow, Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, aus.
§ 3
Auf die Vorschriften über
1. die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und
2. das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs)
wird hingewiesen.
§ 4
Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.
§ 5
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 2010
Bezirksamt Pankow von Berlin
…………………….. ……………………… Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung
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