Drucksache - VI-1184  

 
 
Betreff: Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.12.2010 
38. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
15.12.2010 
Fortsetzung der 38. Öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 BA, 38. BVV am 01.12.10

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Seite 2

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                      Drucksache – Nr.:

 

 

 

              Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:              Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                 2010 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 wird als Rechtsverordnung beschlossen.

 

 

Begründung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat mit der Drucksache-Nr. VI-1162 auf ihrer 37. Tagung am 03.11.2010 die Verordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) beschlossen.

 

Im Rahmen der Unterrichtung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 7 Abs. 1 AGBauGB wurden keine Bedenken erhoben.

 

Mit dem o. g. Beschluss hat das Bezirksamt die Rechtsverordnung über die Verände­rungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 erlassen.

 

Das Stadtentwicklungsamt veranlasst die Verkündung im Gesetz- und Verordnungs­blatt für Berlin.

 

Die Verordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 tritt am Tage nach der Ver­kündung im GVBl. in Kraft.

 


Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Anlage: Kopie der Rechtsverordnung über die Veränderungssperre 3-5/8 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                        Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                                  Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


V e r o r d n u n g

über die Veränderungssperre 3-5/8

im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf

 

vom              …………2010

 

 

 

Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

 

 

§ 1

 

Für das Grundstück Prenzlauer Promenade 45, 46 im Bezirk Pankow, Ortsteil Heinersdorf, für das das Bezirksamt neben anderen Grundstücken die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat, tritt eine Veränderungssperre gemäß § 14 des Baugesetzbuchs ein.

 

 

§ 2

 

Übersichtspläne mit den Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs der Verände­rungssperre liegen zur kostenfreien Einsichtnahme beim Bezirksamt Pankow, Abt. Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, aus.

 

 

§ 3

 

Auf die Vorschriften über

 

1.              die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädi­gungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungs­sperre (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Baugesetzbuchs) und

 

2.              das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltend­machung (§ 18 Abs. 3 des Baugesetzbuchs)

 

wird hingewiesen.

 

 

 

 

 

 


§ 4

 

Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung schriftlich gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin geltend machen; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs wird die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist unbeachtlich. Die Beschränkung des Satzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

 

 

§ 5

 

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungs­blatt für Berlin in Kraft.

 

 

 

Berlin, den                       2010

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

 

 

 

……………………..                                                                      ………………………

Matthias Köhne                                                                      Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                        Bezirksstadtrat für Kultur,                                                                                                                               Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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