Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0992
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .03.2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: VI-0992 Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand
der Vorlage Gründung
einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Danziger Straße 50 in
10435 Berlin 2.
Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Bezirk gründet zum
01.09.2010 im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort Danziger Straße 50 in 10435
Berlin eine Grundschule 3. Begründung a)
Gegenwärtiger
Sachstand Das
Schulgebäude in der Danziger Str. 50 wurde bis Ende des Schuljahres 2006/07 als
Gesamtschule (Martin-Luther-King-Oberschule) genutzt. Mit Beschluss der BVV vom
25.04.2007 erfolgte die Aufhebung der Schule. Auf Grund der Entwicklung der
Schülerzahlen und der daraus resultierenden dringenden Notwendigkeit der
Schaffung zusätzlicher Grundschulplätze im Ortsteil Prenzlauer Berg hat das
Bezirksamt in seiner Sitzung am 10.07.2007 (VI-188/2007) die Umwandlung des
Standortes zum Grundschulstandort beschlossen. Die Angelegenheit wurde der BVV
am 19.09.07 mit Vorlage VI-0247 zur Kenntnis gegeben. b) Entwicklung der Schülerzahlen Die Entwicklung der Schülerzahlen der Region ist in der
Anlage dargestellt. Verfolgt man die Kapazitätsdifferenz in den ersten Klassen,
ist vorhersehbar, dass selbst durch die Erhöhung des Schulplatzangebotes
mittels einer Grundschulneugründung langfristig gesehen nicht alle
Grundschülerinnen und -schüler dieser Region versorgt werden können. Betrachtet
man die Bevölkerungsdaten der unter 6-Jährigen zeigt sich, dass der o. g. Trend
anhält. Vergleicht man die Anzahl der Klassen der Schulanfänger mit
den vorhandenen Kapazitäten, fällt auf, dass trotz Erhöhung der
Gesamtkapazitäten um insgesamt 4,5 Züge (einschließlich der Neugründung der
Grundschule Danziger Straße 50) die Defizite an Schulplätzen ab dem Schuljahr
2012/2013 weiter zunehmen werden. Für den Einschulungsbereich der Grundschule am
Kollwitzplatz liegen für das Schuljahr 2010/11 114 Anmeldungen vor. Unter der
Annahme, dass 15% der Kinder eine andere Schule außerhalb des
Einschulungsbereiches der G03 besuchen möchten, müssen 97 Kinder versorgt
werden. Dem gegenüber stünden ohne Vorhaltung von Grundschulplätzen in einer
Filiale bzw. neu gegründeten Schule lediglich 62 freie Plätze für die
zukünftigen Erstklässler bereit. Insbesondere im Grundschulbereich hat der
Bezirk ein wohnortnahes schulisches Angebot vorzuhalten und insofern die
vorhandene Zügigkeit zu erhöhen. c) Organisation des Grundschulbetriebes Die Grundschule in dem Gebäude Danziger Straße 50 wird
zum 01.08.2010 zunächst als Filiale der Grundschule am Kollwitzplatz errichtet.
Diese schulorganisatorische Maßnahme ist als Zwischenschritt aufgrund des für
das kommende Schuljahr noch nicht festgelegten eigenen Einschulungsgebietes für
die Grundschule Danziger Straße 50 erforderlich. Die Einrichtung der ersten
Klassen kann somit durch die Schulleitung der Grundschule am Kollwitzplatz
erfolgen. Die Schule startet am Standort Danziger Straße zweizügig mit zwei
ersten Klassen und wird zum 01.09.2010 als selbständige Grundschule gegründet.
Mit der Gründung der Grundschule in der Danziger Straße entfällt die
Notwendigkeit einer Filiale der Grundschule am Kollwitz-Platz. Die beiden in
der Filiale am Standort Danziger Straße eingeschulten ersten Klassen werden der
Grundschule Danziger Straße 50 zugeordnet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird für
die Schule ein eigener Einschulungsbereich ausgewiesen. Am Standort Danziger Straße 50 wird zum 01.08.2010
zusätzlich die Grundschule am Teutoburger Platz in 10119 Berlin, Templiner
Straße 1, für die Dauer der dort durchzuführenden Baumaßnahmen für einen
Zeitraum von zwei Jahren mit ca. 290 Schülerinnen und Schülern und 13 Klassen
untergebracht. d) Beteiligungen Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich mit der
Angelegenheit kontinuierlich in seinen Sitzungen befasst. Der Bezirksschulbeirat wurde am 15.03.2010 gehört. Die Schulkonferenz wurde am 09.11.2009 gehört. Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der
Schulaufsichtsbehörde. 4.
Rechtsgrundlage § 76 Abs.
3, § 109 Abs. 3 , § 111 Abs. 3 Nr. 2
SchulG § 36 Abs.
2b, Abs. 3 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Der denkmalgerechte Umbau
des Standortes Danziger Strasse 50 umfasst ein Gesamtvolumen von 8.4 Mio.
€. Für die standardgerechte Inbetriebnahme der Schule zum Schuljahr
2010/11 wurden insgesamt 5.76 Mio. € veranschlagt und aus dem Programm
Stadtumbau Ost zur Verfügung gestellt. Weiter noch benötigte Mittel sind in der
Folge mittelfristig aus dem Bezirkshaushalt zur Verfügung zu stellen. Hierfür
gibt es bisher noch keine Zeitschiene. ·
Schaffung einer
Stelle (0,75) Schulsekretärin Vgr. VII/VIb ·
Schaffung einer
Stelle Schulhausmeister Vgr. VIII/VII mit folgenden finanziellen
Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen für nichtpädagogisches Personal sind erst ab dem Jahr 2012 zu
verzeichnen, da bis dahin die Aufgaben der Schulsekretärin bzw. des
Schulhausmeisters von der Schule am Teutoburger Platz für beide Schulen
wahrgenommen werden. 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen
keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine 8. Kinder- und Familienverträglichkeit Für die Schülerinnen und
Schüler beider Schulen als auch für deren Eltern werden qualitativ bessere
schulorganisatorische und pädagogische Bedingungen geschaffen. Zudem zeichnet
sich die Schule aufgrund des Angebots an zusätzlichem Schwimmunterrichts durch
ein attraktives Profil aus. Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Anlage zur
BA-Vorlage VI- /2010
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |