Drucksache - VI-0991  

 
 
Betreff: Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum "Eliashof" in der Senefelderstraße 6 in 10437 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010

Siehe Anlage

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .03.2010

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                        Drucksache-Nr.: VI-0991

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Gründung einer Grundschule im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Der Bezirk gründet zum 01.09.2010 im Ortsteil Prenzlauer Berg am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin eine Grundschule

 

 

3.   Begründung

 

 

a) Darstellung der Beschlusslage

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow hat in ihrer 23. Tagung am 1. April 2009 beschlossen, das Kinder- und Jugendkulturzentrum „Eliashof“, Senefelderstr. 6, in 10437 Berlin mit der Zielsetzung, ab dem Schuljahr 2010/ 2011 eine 2-zügige Grundschule aufzunehmen, zu einem integrierten Schul- und Musikschulstandort zu  entwickeln (Drucksache Nr.:VI-0599/09).

 

Gleichzeitig waren zum Zwecke des Erhalts der zurzeit dort ansässigen Kinder- und Jugendkulturangebote Verlagerungskonzepte für die Nutzer zu entwickeln, um geeignete Ausweichstandorte in anderen bezirklichen Objekten zu eruieren.

 

Die Musikschule soll zusammen mit der Grundschule am Standort verbleiben und zudem um das Musikschulangebot aus der Pappelallee 41 B erweitert werden.

 

 

b) Organisation des Grundschulbetriebes

 

Die Grundschule in dem Gebäude am Standort des Jugendkultur- und Bildungszentrum „EIiashof“ in der Senefelderstr. 6 wird zum 01.08.2010 zunächst als Filiale der Thomas-Mann-Grundschule (G09), Greifenhagener Straße 58 in 10437 Berlin errichtet. Diese schulorganisatorische Maßnahme ist als Zwischenschritt aufgrund des für das kommende Schuljahr noch nicht festgelegten eigenen Einschulungsgebietes für den Eliashof erforderlich. Die Einrichtung der ersten Klassen erfolgt somit durch die Leitung der Thomas-Mann-Grundschule. Die Schule startet zweizügig mit zwei ersten Klassen und wird zum 01.09.2010 als selbständige Grundschule gegründet. Mit der Gründung der Grundschule im Eliashof entfällt die Notwendigkeit einer Filiale der Thomas-Mann-Grundschule. Die beiden in der Filiale am Standort Eliashof eingeschulten ersten Klassen werden der neuen Grundschule zugeordnet. Für das Schuljahr 2011/2012 wird für die Schule ein eigenes Einzugsgebiet festgelegt.

 

c) Entwicklung der Schülerzahlen

 

 

Aus den Entwicklungen am Standort der Thomas-Mann-Grundschule wird bereits für das Schuljahr 2010/2011 eine Unterversorgung deutlich, die sich in den kommenden Jahren weiter verstärken wird. Für das Schuljahr 2010/11 liegen 156 Anmeldungen vor. Unter der Annahme, dass 15% der Kinder eine andere Schule außerhalb des Einschulungsbereiches der G09 besuchen werden, müssen 133 Kinder versorgt werden. Infolge der Frequenzabsenkung auf 26 Schülerinnen und Schüler pro Lerngruppe sowie der Anzahl von Verweilern könnten ohne Filiale nur 79 Kinder aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler können auch nicht in andere Schulen umgelenkt werden, da das Problem der Unterversorgung gleichfalls in anderen Einschulungsbereichen der Region existiert.

Die Durchsetzung der Schulpflicht und eine für Grundschulen geforderte wohnortnahe Beschulung kann nur mit Einrichtung neuer Schulplätze erfüllt werden.

 

 

d) Beteiligungen

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hat sich kontinuierlich in seinen Sitzungen mit der Angelegenheit befasst.

 

Der Bezirksschulbeirat wurde im Hinblick auf die Neugründung im Sinne des § 111 Abs. 3 Ziffer 2 SchulG am 15.03.2010 gehört.

 

Die Schulkonferenz wurde im Hinblick auf die Filialbildung im Sinne des §76 Abs. 3 Ziffer 3 SchulG am 25.02.2010 gehört.             

 

Die Entscheidung bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 76 Abs. 3,  § 109 Abs. 3 , § 111 Abs. 3 Nr. 2 SchulG

§ 36 Abs. 2b, Abs. 3 BezVG

§ 12 Abs. 2 Ziffer 10 BezVG

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

a)      Bedarfsorientierte Bereitstellung des Gebäudes

 

Für die Startphase der Grundschule werden 200 T€ benötigt, davon stehen 100 T€ in der bezirklichen Investitionsplanung zur Verfügung, weitere 100 T€ werden aus Sanierungsmitteln bereitgestellt. Für die weitere Planung des Grundschulteils bis zur BPU wurden 80 T€, für die Vorplanung der Musikschule 50 T€ aus Sanierungsmitteln bereit gestellt.

Nach der jetzigen Einschätzung des beauftragten Ingenieurbüros werden für den Vollausbau der Grundschule im Jahre 2011 insgesamt 450 T€ benötigt. 400 T€ sind in die I-Planung des Bezirks eingestellt. 50 T€ sind derzeit noch nicht gesichert.

Derzeit kann nicht abgeschätzt werden, ob im Zuge der weiteren Planung zusätzliche Bedarfe für den Ausbau der Grundschule entstehen.

Aufgrund der Änderung des Nutzungszwecks des Standortes Eliashof von einem Jugend- und Kulturzentrum in ein Grundschul-/Musikschulstandort musste der Bezirk Pankow EFRE-Fördermittel in Höhe von 462.750 € bis zum 30.09.2009 an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zurück erstatten.

 

b)     Finanzierung des nichtpädagogischen Personals

 

·         Schaffung einer Stelle (0,75) Schulsekretärin Vgr. VII/VIb

·         Schaffung einer Stelle Schulhausmeister Vgr. VIII/VII

 

mit folgenden finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

Anzahl

Gruppe

ab 01.08.2010

ganzjährig 2011

Schulhausmeister

1,00

VIII /VII

ca. 15 T€

ca. 37 T€

Schulsekretärin

0,75

VII /VIb

ca. 13 T€

ca. 30 T€

gesamt

1,75

 

ca. 28 T€

ca. 67 T€

 

Finanzielle Auswirkungen für nichtpädagogisches Personal greifen erst ab dem Jahr 2012; anzumelden für den Doppelhaushalt 2012/2013.

 

6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine  

 

 

7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Gründung der Grundschule dient der Anpassung der Bedarfs- an die Nachfragesituation und somit dem Erhalt der Kinder- und Familienverträglichkeit. Sie ist notwendig, um auch in Zukunft die Attraktivität des Bezirkes mit seiner einzigartigen Lebensqualität für die jüngere Generation zu bewahren.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                        Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                          Bezirksstadträtin für
                                                                                    Gesundheit, Soziales, Schule und Sport

 

 


 

Region 3

 

 

 

 

85% Berechnung

 

Filiale mit 2 Zügen bereits eingerechnet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Entwicklung der Schülerzahlen in Schuljahren und Klassenstufen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 3   IST und Planung 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schuljahr   (Geburtsjahr)

Klassenst. 1

85%

Anzahl der Klassen bei 26 Ki/Kl

Diff. Kapazität (26 Ki/Kl) zu Anzahl 1. Klassen

Klassenst. 2

Klassenst. 3

Klassenst. 4

Klassenst. 5

Klassenst. 6

Schüler ges.

Züge Ist ; Berechnung 2009

Kapzität

freie Kapazitäten (Diff. Züge 2009/Kapazität)

 

 

 

001/02 IST

225

 

 

 

233

208

188

254

290

1398

9,1

11,8

2,7

 

 

 

 

2003/04 IST

296

 

 

 

277

223

230

203

184

1413

9,2

11,8

2,6

 

 

 

 

2004/05 IST

234

 

 

 

306

233

198

174

203

1348

8,8

11,8

3,0

 

 

 

 

2005/06 IST

355

 

 

 

249

261

243

170

166

1444

9,4

11,8

2,4

 

 

 

 

2006/07 IST (2000)

309

 

 

 

359

238

270

199

160

1535

10,0

11,8

1,8

 

 

 

 

2007/08 IST (2001)

315

 

 

 

319

328

251

226

197

1636

10,6

13,2

2,6

 

 

 

 

2008/09 IST (2002)

341

 

 

 

333

282

316

218

209

1699

11,0

14,2

3,2

 

 

 

 

2009/10 ISZ (2003)

411

 

 

 

368

304

288

277

210

1858

12,1

15,2

3,1

 

 

 

 

2010/11 (2004)

505

429

16,5

0,7

411

368

304

288

277

2077

13,5

17,2

3,7

 

 

 

 

2011/12 (2005)

540

459

17,7

-0,5

429

411

368

304

288

2259

14,7

17,2

2,5

 

 

 

 

2012/13 (2006)

619

526

20,2

-3,0

459

429

411

368

304

2497

16,2

17,2

1,0

 

 

 

 

2013/14 (2007)

715

608

23,4

-6,2

526

459

429

411

368

2801

18,2

17,2

-1,0

 

 

 

 

2014/15 (2008)

759

645

24,8

-7,6

608

526

459

429

411

3078

20,0

17,2

-9,4

 

 

 

 

2015/16 (2009)

763

649

24,9

-7,7

645

608

526

459

429

3316

21,5

17,2

2,0

 

 

 

 

Schulstatistik 09/06, 09/07, 09/08 und 09/09 SenBWF

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

melderechtlich registrierte Einwohner im Einzugsbereich, Quelle ASBB, 31.12.200631.12.2007, 31.12.2008, 31.12.2009

 

 

 

 

 

 

 

neue Kapazitätsberechnungen zum Schuljahr 2007/08

 

 

 

 

 

alt

 

neu

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2008/09

+ 1,0 Züge Gemeinschaftsschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2009/10

+ 1,0 Züge Gemeinschaftsschule

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2010/11

+ 2,0 Züge  Eröffnung Filiale Standort Eliashof ab Schuljahr 2010/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GS am Falkplatz derzeit berechnet mit 4,0 Zügen Kapazität   +1,0 Züge möglich auf 5,0 Züge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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