Drucksache - VI-0983  

 
 
Betreff: Modernisierung Breite Straße 28 - 30 sowie 31 a - h durch die GESOBAU
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
03.03.2010 
31. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
11.03.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.06.2010 
34. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
07.07.2010 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 03.03.2010
Beschlussempfehlung Ausschuss Stadt Wi, 32. BVV am 31.03.2010
VzK 13 Schlussbericht, 34 BVV am 09.05.2010

Das Bezirksamt wird ersucht:

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

Der Bezirk muss alle Möglichkeiten zum Schutz der Mieterinnen und Mieter, die das Städtebaurecht bietet, wahrnehmen

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                   . Mai 2010

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.:    VI-0983

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Modernisierung Breite Straße 28 – 30 sowie 31 a – h durch die GESOBAU

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 32. Sitzung am 31.03.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0983

 

 

„Das Bezirksamt wird ersucht:

keine sanierungsrechtliche Genehmigung für das Vorhaben der GESOBAU zu erteilen, bis mit der GESOBAU die Durchführung eines Sozialplanverfahren verbindlich vereinbart wurde, dass dazu führt, dass kein Mieter und keine Mieterin ihre Wohnung aus wirtschaftlichen oder sanierungsbedingten Gründen auf Dauer verlassen muss. In diesem Sozialplan sollen folgende Inhalte berücksichtigt werden:

Die Mietspiegelwerte werden (ohne Berücksichtigung von Sondermerkmalen) nach Modernisierung eingehalten. 

In Wohnungen von Empfängern nach SBG II und SGB XII dürfen die Mietkosten nach der Modernisierung die Werte der Wohnkostenrichtlinie der genannten Leistungsempfänger nicht übersteigen.

In sonstigen finanziellen und sozialen Härtefällen sucht die GESOBAU nach einvernehmlichen Lösungen, die den Mietern vorzugsweise den Verbleib in ihrer Wohnung gestatten. Von einer sozialen Härte ist dabei immer auch schon dann auszugehen, wenn die Brutto-Warm-Mietkosten ein Drittel des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens übersteigen. Hierzu ist die Mieterhöhung in den betreffenden Fällen zu kappen

 

2

Jeder Mieter kann nach Abschluss der Maßnahmen in seine Wohnung zurückkehren. Für diese werden für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten Umsetzwohnungen bereitgestellt. Auf Wunsch der Mieter kann auch ein versetzter Umzug erfolgen. In beiden Fällen ist keine (neue oder höhere) Kaution zu erheben. Bestehende Mietverträge sind anzupassen, so dass keine Neuvermietungen erschlichen werden.

 

2.          die GESOBAU aufzufordern, die Mieterinnen und Mieter schriftlich darüber zu      informieren, dass keine sanierungsrechtliche Genehmigungen für die angezeigten Maßnahmen der GESOBAU erteilt wurden und in der beantragten Form auch nicht erteilt werden und den Mietern zugleich die Möglichkeit zu geben, unbürokratisch Kündigungen zurückzunehmen.

3.         die Geschäftsleitung der GESOBAU darüber zu informieren, dass ihre Ankün-      digung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen den verbindli- chen Vorgaben des Berliner Senates widerspricht und sie mit Verweis auf die         se Vorgaben aufzufordern, die Ankündigung offiziell zurückzuziehen

4.         die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über diesen Beschluss der BVV in       Kenntnis zu setzen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Zu 1. bis 4.:

 

Die GESOBAU hat mit Datum vom 17.03.2010 den Antrag auf Genehmigung nach § 144 BauGB zurückgezogen. Das Ersuchen der BVV ist somit gegenstandslos geworden.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

3

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne           Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister             Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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