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Drucksache - VI-0965
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0965 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Sozialverträgliche und mieterfreundliche Sanierung durch
die HoWoGe im Pankower Ortsteil Buch Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 30. Sitzung am 27.01.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0965 – „Die BVV ist über die mieterunfreundliche
Vorgehensweise der HoWoGe zur Sanierung und Modernisierung von Gebäuden im
Ortsteil Buch verärgert und besorgt. Die grundsätzlich zu begrüßenden Verbesserung
der Wohnungsbestände darf nicht dazu führen, dass sich die Bestandsmieter die
Wohnungen nicht mehr leisten können und somit die Gefahr besteht, das sie aus
ihrem Lebensmittelpunkt und ihrem gewohnten Umfeld verdrängt werden. Die BVV
fordert die HoWoGe daher auf, unverzüglich ihre Planungen zu überarbeiten und
sich wieder an den primären Aufgaben eines kommunalen Wohnungsunternehmens zu
orientieren. Insbesondere gib es zum gegenwärtigen Zeitpunkt der öffentlichen
und politischen Diskussion über das Sanierungsverfahren keinen Anlass für
Duldungsklagen gegen Mieter, die die Zustimmung Modernisierungsankündigungen
verweigert haben. Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat und dem
Abgeordnetenhaus von Berlin mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für
eine sozialverträgliche und mieterfreundliche Sanierung der HoWoGe im Pankower
Ortsteil Buch einzusetzen. Die Erteilung von weiteren Baugenehmigungen ist im Rahmen
des gesetzlich zulässigen auszusetzen. Die Durchführung von Sozialplanverfahren
nach § 180 BauGB sollte vor Erteilung von Baugenehmigungen gesichert werden. Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert alle
gemeinsamen Planungen mit der HoWoGe für ein Bürgerzentrum auszusetzen, bis
klar ist, dass ein Strategiewechsel der HoWoGe erfolgt und die geplanten
Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Umfang und Ablauf sozialverträglich
durchgeführt werden. Es ist abzusichern, dass dem Presseinfo der HoWoGe vom
heutigen Tage, offenbar im Zusammenhang mit der Tagung der BVV entstanden, auch
die angekündigten Taten folgen, insbesondere die Einhaltung des Mietspiegels. Darüber ist der BVV zur 31. Tagung zu berichten.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Auf Grund der nach der Beschlussfassung erfolgten weiteren Entwicklung in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen der HoWoGe sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, die Problematik an die Senatsverwaltung heranzutragen. Das Thema ist bekannt. Die breite Empörung über die Art und Weise des Umgangs der HoWoGe mit ihren Mietern hat ein breites Echo in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Unter anderem führte auch die eindeutige Positionierung der BVV Pankow und des Bezirksamtes dazu, dass ein Einlenken der HoWoGe erfolgt ist. Die geplanten Maßnahmen werden derzeit überprüft. Eine rechtliche Möglichkeit der Aussetzung der noch nicht beschiedenen Bauanträge besteht nicht. Im Rahmen der normalen Bearbeitungszeiträume ist über die Vorhaben nach Maßgabe der Regelungen der Berliner Bauordnung sowie des Planungsrecht (§ 34 BauGB) zu befinden. Eine Durchführung von Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB kann öffentlich-rechtlich nicht gefordert werden, da hierfür die Voraussetzung – Erlass einer Stadtumbausatzung gemäß § 171 d BauGB – fehlt (siehe Beantwortung der Kleinen Anfragen KA-0541/VI und KA-0544/VI). Die gemeinsamen Planungen mit der HoWoGe für ein
Bürgerzentrum sind ausgesetzt. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und
Stadtentwicklung |
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