Drucksache - VI-0965  

 
 
Betreff: Sozialverträgliche und mieterfreundliche Sanierung durch die HoWoGe im Pankower Ortsteil Buch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD und CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.01.2010 
30. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2010 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag Fraktion SPD, 30. BVV am 27.01.2010
Dringlichkeitsantrag Fraktionen SPD & CDU, 2. Ausfertigung, 30. BVV am 27.01.2010
3. Ausfertigung Dringlichkeitsantrag SPD, CDU
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13, Schlussbericht Bezirksamt, 32. BVV am 31.3.2010

TOP 1

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

Die HoWoGe hat die früheren GeSoBau-Wohnungen im Ortsteil Buch erworben und strebt nun eine Sanierung an

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            .2010

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0965

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Sozialverträgliche und mieterfreundliche Sanierung durch die HoWoGe im Pankower Ortsteil Buch

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung der in der 30. Sitzung am 27.01.2010 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0965 –

 

„Die BVV ist über die mieterunfreundliche Vorgehensweise der HoWoGe zur Sanierung und Modernisierung von Gebäuden im Ortsteil Buch verärgert und besorgt. Die grundsätzlich zu begrüßenden Verbesserung der Wohnungsbestände darf nicht dazu führen, dass sich die Bestandsmieter die Wohnungen nicht mehr leisten können und somit die Gefahr besteht, das sie aus ihrem Lebensmittelpunkt und ihrem gewohnten Umfeld verdrängt werden. Die BVV fordert die HoWoGe daher auf, unverzüglich ihre Planungen zu überarbeiten und sich wieder an den primären Aufgaben eines kommunalen Wohnungsunternehmens zu orientieren. Insbesondere gib es zum gegenwärtigen Zeitpunkt der öffentlichen und politischen Diskussion über das Sanierungsverfahren keinen Anlass für Duldungsklagen gegen Mieter, die die Zustimmung Modernisierungsankündigungen verweigert haben.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat und dem Abgeordnetenhaus von Berlin mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für eine sozialverträgliche und mieterfreundliche Sanierung der HoWoGe im Pankower Ortsteil Buch einzusetzen.

Die Erteilung von weiteren Baugenehmigungen ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen auszusetzen. Die Durchführung von Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB sollte vor Erteilung von Baugenehmigungen gesichert werden.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt aufgefordert alle gemeinsamen Planungen mit der HoWoGe für ein Bürgerzentrum auszusetzen, bis klar ist, dass ein Strategiewechsel der HoWoGe erfolgt und die geplanten Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Umfang und Ablauf sozialverträglich durchgeführt werden. Es ist abzusichern, dass dem Presseinfo der HoWoGe vom heutigen Tage, offenbar im Zusammenhang mit der Tagung der BVV entstanden, auch die angekündigten Taten folgen, insbesondere die Einhaltung des Mietspiegels.

Darüber ist der BVV zur 31. Tagung zu berichten.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Auf Grund der nach der Beschlussfassung erfolgten weiteren Entwicklung in Bezug auf die geplanten Sanierungsmaßnahmen der HoWoGe sieht das Bezirksamt keine Notwendigkeit, die Problematik an die Senatsverwaltung heranzutragen. Das Thema ist bekannt. Die breite Empörung über die Art und Weise des Umgangs der HoWoGe mit ihren Mietern hat ein breites Echo in der Öffentlichkeit hervorgerufen. Unter anderem führte auch die eindeutige Positionierung der BVV Pankow und des Bezirksamtes dazu, dass ein Einlenken der HoWoGe erfolgt ist. Die geplanten Maßnahmen werden derzeit überprüft.

 

Eine rechtliche Möglichkeit der Aussetzung der noch nicht beschiedenen Bauanträge besteht nicht. Im Rahmen der normalen Bearbeitungszeiträume ist über die Vorhaben nach Maßgabe der Regelungen der Berliner Bauordnung sowie des Planungsrecht (§ 34 BauGB) zu befinden.

 

Eine Durchführung von Sozialplanverfahren nach § 180 BauGB kann öffentlich-rechtlich nicht gefordert werden, da hierfür die Voraussetzung – Erlass einer Stadtumbausatzung gemäß § 171 d BauGB – fehlt (siehe Beantwortung der Kleinen Anfragen KA-0541/VI und KA-0544/VI).

 

Die gemeinsamen Planungen mit der HoWoGe für ein Bürgerzentrum sind ausgesetzt.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                 Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                        und Stadtentwicklung

 

 
 

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