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Drucksache - VI-0898
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .08.2010
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0898/10
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Zuschüsse an freie Träger für Insolvenzberatung 2010/2011 bedarfsorientiert anpassen!
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 30. Tagung am 27.01.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:VI-0898/10
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, sich umgehend beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die Finanzausstattung für die Schuldner- und Insolvenzberatung auf Grund der zusätzlichen Aufgaben des neuen Kontopfändungsrechtes ab 2010 erhöht wird.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat sich gegenüber dem Senat für die Umsetzung des o. g. Beschlusses eingesetzt. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales antwortete mit Schreiben vom 29.06.2010 wie folgt:
„Budgetzumessung für die Bezirke zur Finanzierung von Schuldner- und Insolvenzberatung
Gemäß der zum 1. Juli 2010 inkrafttretenden gesetzlichen Veränderungen des Kontopfändungsschutzes können überschuldete Bürgerinnen und Bürger an die anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (SIB-Stellen) herantreten, um sich die für eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen notwendigen Nachweise bescheinigen zu lassen. Diese gilt sowohl für Überschuldete, die sich in laufender Beratung befinden als auch für Überschuldete, die nicht Klientin oder Klient einer SIB-Stelle sind. Unser Haus hat diesen Aufgabenzuwachs bereits im Blick. Allerdings kann bisher nicht abgeschätzt werden, welchen Umfang und ggf. zusätzliche Belastungen für anerkannte SIB-Stellen damit verbunden sein werden. Das liegt zum einen daran, dass keine Statistik zur Gesamtzahl der Kontopfändungen vorhanden ist. Zum anderen sind Vorhersagen sehr schwer, weil gemäß § 850 k (neu) Abs 5 ZPO neben den anerkannten SIB-Stellen auch Arbeitgeber, Familienkassen und Sozialleistungsträger die nötige Bescheinigung zum Nachweis für erhöhte Pfändungsfreibeträge aufstellen dürfen.
Die Fachabteilung unseres Hauses wird die diesbezügliche Entwicklung in den Beratungsstellen beobachten. Dazu sind gesonderte Datenerfassungen notwendig, die in den SIB-Stellen manuell geführt werden müssen, weil die vorhandene Statistiksoftware hierfür keine Erfassungsmöglichkeit beinhaltet. Es ist dabei nicht nur die Quantität von Bedeutung sondern auch, ob und wenn ja, in welchem Umfang Beratungs- /Aufklärungsbedarf im Zusammenhang mit den neuen Kontopfändungsschutzregelungen erforderlich ist.
Unser Haus setzt sich seit jeher für die Stabilisierung und wenn möglich den Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen ein. Zur erfolgreichen Umsetzung bedarf es dazu weiterhin der Unterstützung durch die Bezirke. Es ist deshalb zu empfehlen, sich zu oben beschriebener Problematik möglichst frühzeitig auch innerbezirklich mit dem Bereich Finanzen in Verbindung zu setzen. Die Erkenntnisse aus dem oben beschriebenen neuen Aufgabenspektrum werden wir gern aufgreifen. Es ist jedoch frühestens zum Ende des Jahres mit annähernd brauchbaren Daten zu rechnen.“
Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Christine Keil Lioba Zürn-Kasztantowicz Stellvertretender Bezirksstadträtin für Bezirksbürgermeisterin Gesundheit, Soziales, Schule u. Sport
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