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Drucksache - VI-0897
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0897 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Platz des
9. November 1989 Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 31. Sitzung am 03.03.2010 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0897 – „Die
BVV möge beschließen: Die BVV Pankow
hält an der städtebaulichen Zielstellung fest, einen Gedenkort auf dem Areal
des Finnländischen Grunds zu errichten und diesen „Platz des 9. November
1989“ zu nennen. Die BVV
Pankow begrüßt prinzipiell, dass die Senatsverwaltung wie in der VzK V-0854/04
dargestellt, nunmehr die Bemühungen der BVV Pankow und des Bezirksamtes zur
Errichtung eines Gedenkortes an die Maueröffnung an der Bösebrücke im Rahmen
des gesamtberliner Mauergedenkkonzeptes unterstützt. Die BVV
Pankow stellt fest, dass es sich bei dem zwischen der Senatskanzlei (Kulturelle
Angelegenheiten) und dem Bezirksamt Pankow von Berlin abgestimmten neuen
Konzept (Entwurf des Büros Sinai) nicht um eine Umsetzung im Sinne der BVV-Beschlüsse
V-0854 und VI-0318 handelt und bedauert, dass die BVV und deren Gremien nicht
in den Entscheidungsprozess einbezogen wurden. Die BVV Pankow stellt insofern
weiterhin fest, dass es sich bei der Drs. V-0854/04 vom 03. November 2009 nicht
um einen Schlussbericht, sondern um einen Zwischenbericht handelt.“ – wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1. bis
3.: Das
Bezirksamt nimmt die Feststellungen der BVV zur Kenntnis. Das Bezirksamt hat in
seiner schriftlichen wie mündlichen Berichterstattung gegenüber der BVV bzw. in
zwei Ausschüssen der BVV über die im Verlauf des Jahres 2009 einsetzende
Dynamik und das Engagement der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der
Senatskanzlei / Kulturelle Angelegenheiten zeitnah berichtet. Eine über die
Unterrichtung hinaus gehende formelle Einbindung der BVV in den
Entscheidungsprozess über Ort und Ausführung des Gedenkortes lag, wie bereits
dargestellt, nicht in der Kompetenz des Bezirksamtes. Das
Bezirksamt hat sich mit der Zielstellung der BVV, einen Gedenkort auf dem Areal
des Finnländischen Grunds zu errichten und diesen „Platz des 9. November
1989“ zu nennen, bereits auseinandergesetzt. Das Ergebnis ist der BVV mit
der Drs. VI-0318 in seiner 28. Tagung am 11.11.2009 zur Kenntnis gegeben worden.
In der Vorlage zur Kenntnisnahme V-0854/04, wurden der Verlauf und die Gründe
der Entscheidungsfindung dargelegt. Maßgeblich war u.a. die fehlende Aussicht,
das Vorhaben auf der privaten Fläche „Finnländischen Grund“ zu
realisieren. Für eine
Realisierung des Ersuchens der BVV vom 23.02.2005 (Drs. Nr. V-0854/04) besteht
kein Raum mehr. Der Gedenkstein wird im Zuge der Realisierung des
Wettbewerbsergebnisses verlagert und in die Gestaltung des Platzes des 9.
November 1989 nordöstlich der Bösebrücke eingebaut. Die
Verhandlungen mit dem Eigentümer der Fläche südöstlich der Bösebrücke über die
Überlassung einer Teilfläche im Zuge der Umsetzung eines Bauvorhabens sind im
Sande verlaufen. Selbst wenn sich zukünftig wieder eine Möglichkeit eröffnen
würde, eine öffentliche Grünfläche entlang der Norwegerstraße zu schaffen, so
würde diese weder als „Platz des 9. November 1989“ zu benennen,
noch die Gestaltung eines (weiteren) Gedenkortes zur Erinnerung an den Fall der
Berliner Mauer im Rahmen des gesamtberliner Mauergedenkkonzepts kaum möglich
sein. Das
Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft und
Stadtentwicklung |
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