Drucksache - VI-0879  

 
 
Betreff: Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XVIII-42
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2009 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK gem § 15, 28. BVV am 11.11.09

Siehe Anlage

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    6.10.2009

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: VI-0879

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Betr.:

 

Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XVIII-42

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am  6.10.2009  folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-42 für das Gelände zwi­schen Charlottenburger Straße, Tassostraße, Berliner Allee und Max-Steinke-Straße, die Grundstücke Max-Steinke-Straße 40-43 und Langhansstraße 1-4 sowie Ab­schnitte der Charlottenburger Straße, der Tassostraße, der Max-Steinke-Straße, der Langhansstraße und der Antonplatz im Bezirk Weißensee wird eingestellt.

Der Beschluss vom 02.04.1996 (ABl. S. 1368) zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie alle weiteren verfahrensmäßigen Beschlüsse sind damit aufgehoben.

 

 

Begründung

 

Der Bebauungsplan XVIII-42 wurde zur planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte, öffentlicher Spielplatz im Blockinnenbereich mit drei Zuwegungen) und zur Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Weißensee - Komponistenvier­tel“ vom damaligen Bezirksamt Weißensee im Jahre 1996 aufgestellt. Das Verfahren wurde für den Bebauungsplan nicht weitergeführt.

Nach dem Beschluss zum Schulgesetz im Jahre 2005 und auf Grundlage der

aktuellen Bevölkerungsentwicklung wurde dem für die Versorgung mit Kindertages­stättenplätzen zuständigen Fachamt deutlich, dass ein zusätzlicher „Kitastandort“ nicht mehr benötigt wird. Daraufhin wurde das Sanierungsziel am Standort unter Wegfall des „Kitastandortes“ zugunsten der Erweiterung der öffentlichen Grünfläche und Verzicht der direkten Zuwegung zur Kita, über das private Grundstück

Charlottenburger Straße 139 im Rahmenplan des o.g. Sanierungsgebietes (BA-Beschluss Nr.: VI-549/2008) geändert.

Mit Schreiben vom 30.06.2008 teilte das Amt für Umwelt und Natur mit, dass die öf­fentliche Grünanlage mit einem öffentlichen Spielplatz hergestellt wurde und das dementsprechende Grundstück dem Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Na­tur zugeordnet worden ist. Die Ziele der Sanierung und des Bebauungsplanentwurfs wurden damit umgesetzt und gesichert.

 

Die noch verbleibenden Grundstücke im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-42 sind gemäß § 34 BauGB bebaubar.

 

Damit ist die Erforderlichkeit für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen, so dass das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs­plans eingestellt werden kann.

 

Mit Schreiben vom 04.08.2009 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs die geänderte Planungsabsicht - Einstellung des Bebauungsplanverfahrens XVIII-42 im Bezirk Pankow, Ortsteil Wei­ßensee - mitgeteilt.

Gemäß Antwortschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 26.08.2009 - bestehen hinsichtlich der Absicht, das o.g. Bebauungsplanverfah­ren einzustellen, aus gesamtstädtischer Sicht keine Bedenken.

Mit Bekanntmachung des Bezirksamtsbeschlusses zur Einstellung des Bebauungs­planverfahrens im Amtsblatt für Berlin ist das betreffende Verfahren eingestellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

...............................................                         ................................................

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen