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Drucksache - VI-0879
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 6.10.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
VI-0879 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens XVIII-42 Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner
Sitzung am 6.10.2009 folgenden Beschluss gefasst: Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans XVIII-42 für das Gelände zwischen Charlottenburger Straße, Tassostraße, Berliner Allee und Max-Steinke-Straße, die Grundstücke Max-Steinke-Straße 40-43 und Langhansstraße 1-4 sowie Abschnitte der Charlottenburger Straße, der Tassostraße, der Max-Steinke-Straße, der Langhansstraße und der Antonplatz im Bezirk Weißensee wird eingestellt. Der Beschluss vom 02.04.1996 (ABl. S. 1368) zur Aufstellung des Bebauungsplans sowie alle weiteren verfahrensmäßigen Beschlüsse sind damit aufgehoben. Begründung Der Bebauungsplan XVIII-42 wurde zur
planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für Gemeinbedarf (Kindertagesstätte,
öffentlicher Spielplatz im Blockinnenbereich mit drei Zuwegungen) und zur
Gewährleistung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet „Weißensee - Komponistenviertel“ vom
damaligen Bezirksamt Weißensee im Jahre 1996 aufgestellt. Das Verfahren wurde
für den Bebauungsplan nicht weitergeführt. Nach dem Beschluss zum Schulgesetz im Jahre 2005 und
auf Grundlage der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wurde dem für die
Versorgung mit Kindertagesstättenplätzen zuständigen Fachamt deutlich, dass
ein zusätzlicher „Kitastandort“ nicht mehr benötigt wird. Daraufhin
wurde das Sanierungsziel am Standort unter Wegfall des
„Kitastandortes“ zugunsten der Erweiterung der öffentlichen
Grünfläche und Verzicht der direkten Zuwegung zur Kita, über das private
Grundstück Charlottenburger Straße 139 im Rahmenplan des o.g.
Sanierungsgebietes (BA-Beschluss Nr.: VI-549/2008) geändert. Mit Schreiben vom 30.06.2008 teilte das Amt für Umwelt
und Natur mit, dass die öffentliche Grünanlage mit einem öffentlichen
Spielplatz hergestellt wurde und das dementsprechende Grundstück dem
Fachvermögen des Amtes für Umwelt und Natur zugeordnet worden ist. Die Ziele
der Sanierung und des Bebauungsplanentwurfs wurden damit umgesetzt und
gesichert. Die noch verbleibenden Grundstücke im räumlichen
Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-42 sind gemäß § 34 BauGB bebaubar. Damit ist die Erforderlichkeit für die Fortführung des
Bebauungsplanverfahrens gem. § 1 Abs. 3 BauGB entfallen, so dass das Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans eingestellt werden kann. Mit Schreiben vom
04.08.2009 wurde der zuständigen Senatsverwaltung gem. § 5 des Gesetzes zur
Ausführung des Baugesetzbuchs die geänderte Planungsabsicht - Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens XVIII-42 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee -
mitgeteilt. Gemäß Antwortschreiben der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - SenStadt II C, vom 26.08.2009 -
bestehen hinsichtlich der Absicht, das o.g. Bebauungsplanverfahren
einzustellen, aus gesamtstädtischer Sicht keine Bedenken. Mit Bekanntmachung des
Bezirksamtsbeschlusses zur Einstellung des Bebauungsplanverfahrens im
Amtsblatt für Berlin ist das betreffende Verfahren eingestellt. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt ............................................... ................................................ Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung |
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