Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0853
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplan
3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 28.07.2009 folgende Beschlüsse gefasst: I. Der Bebauungsplan 3-29 für das Grundstück Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird aufgestellt. II. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. III. Für den Bebauungsplanentwurf 3-29 soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Begründung Anlass der Planung ist die Aufforderung des Amtes für
Umwelt und Natur vom 19.01.2009, die bestehende Grünanlage auf dem Grundstück
Kuglerstraße, Lewaldstraße 2, Scherenbergstraße für die Zwecke des Fachamtes planungsrechtlich
zu sichern. Das Grundstück wird seit etwa 1961 als Grün- und
Erholungsfläche für die Allgemeinheit genutzt. Die Inanspruchnahme als öffentliche Grün- und
Erholungsanlage erfolgte etwa ab 1961 im Zusammenhang mit der Fertigstellung
des heutigen Ärztehauses und besteht bis zum heutigen Zeitpunkt. Die Fläche wird seit dem vom Fachamt unterhalten. Auf dem Grundstück sind 210 m² (netto) Spielfläche
angelegt. Der bezirkliche Spielplatzplan sieht hier eine Erweiterung um 800 m²
vor. Das Grundstück ist nicht landeseigen. Durch Verwaltungsakt wurde die Fläche 1994 dem
Bundesvermögen zugeordnet. Eigentümerin ist heute die Deutsche Post. Der Lewaldplatz gilt gemäß § 9 Abs. 1 des Gesetzes zum
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und
Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) vom 24. November 1997,
GVBl. S. 612, zuletzt geändert am 29.09.2004, GVBl. S. 424 als eine gewidmete
Grün- und Erholungsanlage. Als planungsrechtliche Sicherung kann die Widmung
nicht gewertet werden, da der jeweilige Eigentümer seine Zustimmung zur Widmung
entziehen und die Herausgabe einfordern könnte. Das Bezirksamt hat sich bemüht, das Grundstück auf der
Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes zu erwerben. Da dieses Gesetz
nach Auffassung der Deutschen Post nur bei Privatvermögen greift, ist das
angestrebte Vermittlungsverfahren auf der Grundlage des
Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes nicht zustande gekommen. Um die 2.501 m² große Fläche langfristig als
öffentliche Grünfläche für die Erholungsnutzung zu sichern, ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich. Sie ist die einzige vorhandene öffentlich nutzbare
Freifläche im Gebiet östlich der Schönhauser Allee, südlich der Wisbyer Straße,
westlich der Stahlheimer Straße und nördlich der Ringbahn. Das Plangebiet befindet sich im Planungsraum 03061227
„Humannplatz“ in einem der dicht besiedeltsten Wohngebiete im
nördlichen Bereich des Ortsteils Prenzlauer Berg. Im Gebiet um den Humannplatz
lebten nach den Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg mit Stand
31.12.2008 13.438 Einwohner. Der Humannplatz, als zentrale historische Parkanlage
ist für eine bedarfsgerechte Versorgung der Wohnbevölkerung mit öffentlichen
Grünflächen nicht ausreichend. Anstatt
des im Gesetz über die öffentlichen Kinderspielplätze
(Kinderspielplatzgesetz) in der Fassung vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 388),
geändert durch Artikel XI des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. S. 617) geforderten
Versorgungsrichtwerts von 1,0 m² Nettospielfläche pro Einwohner können
gegenwärtig im Planungsraum Humannplatz nur 0,3 m² Nettospielfläche pro
Einwohner bereitgestellt werden. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung des
Grundstücks als öffentliche Grünfläche für die Zweckbestimmung
„öffentlicher Spielplatz“. Gemäß Fortschreibung des Spielplatzplans besteht insbesondere im westlich der Stargarder Straße gelegenen Teil des Planungsraums, in den Versorgungseinheiten 9A, 9C, 10D und 10F gemessen an der Einwohnerzahl und dem Bedarf an öffentlichen Spielplätzen gemäß § 4 Absatz 1 Kinderspielplatzgesetz ein erhebliches Defizit an öffentlichen Spielplätzen. Um sowohl
das gravierende Defizit an Spielplatzfläche in den Versorgungseinheiten 9C, 10D
und 10F von 100% und in der Versorgungseinheit 9A, in der sich der Lewaldplatz
befindet, von ca. 90% zu mindern, als auch um das Spielangebot durch
altersgerechte Spielgeräteausstattungen zu verbessern, beabsichtigt das
Fachamt, die Fläche auf dem Lewaldplatz neu zu gestalten. Für die Versorgungseinheit 9A wurde im Rahmen der
bezirklichen Spielplatzplanung die zweithöchste Dringlichkeitsstufe ermittelt.
Der Kinderanteil liegt bei 11,1%. Alternativen bzw. andere geeignete (insbesondere
landeseigene) Grundstücke zur ausreichenden Versorgung des Wohngebiets mit
öffentlichen Grün- und Spielplätzen gibt es in den Versorgungseinheiten 9A, 9C,
10D und 10F nicht. Der Bebauungsplan 3-29 soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Bei der Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der Versorgung eines bestehenden Wohngebietes mit Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur dient. Die hierfür erforderlichen in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen sind erfüllt:
Somit soll für das Bebauungsplanverfahren 3-29 ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet werden. Von der Möglichkeit, das Verfahren i. S. des § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zu vereinfachen, soll ebenfalls Gebrauch gemacht werden. Die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB sollen nicht durchgeführt werden. Zum ggf. erforderlichen Untersuchungsumfang für die Belange
des Boden- und Naturschutzes im Rahmen des Aufstellungsverfahrens hat sich das
Amt für Umwelt und Natur bereits im Vorverfahren geäußert. Die Öffentlichkeit wird mit der ortsüblichen öffentlichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin gemäß § 13a Abs. 3 BauGB auch darüber informiert, wo und wann sie sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern kann. Das Mitteilungsverfahren der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB ergab, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen, dringende Gesamtinteressen Berlins nicht berührt sind und das Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden kann. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 bestätigte die Übereinstimmung der Planungsabsicht mit den Zielen der Raumordnung. Haushaltsmäßige AuswirkungenDie zu erwartenden haushaltsmäßigen Auswirkungen sollen im weiteren Verfahren ermittelt werden. Um das Grundstück langfristig für die Allgemeinheit als Freifläche zu erhalten und den vorhandenen Spielplatz erweitern zu können, muss es vom Land Berlin erworben werden. Die Kosten für den Grunderwerb werden im weiteren Verfahren ermittelt und sind zu gegebener Zeit vom Fachamt einzuplanen. Gleiches gilt für die mit einer Neugestaltung der Fläche entstehen Planungs- und Herstellungskosten. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungDie Auswirkungen werden im weiteren Verfahren ermittelt. Kinder- und Familienverträglichkeit Die geplante Sicherung einer öffentlichen Parkanlage mit Spielplatz wird sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien auswirken. Anlage: Umgrenzung des Geltungsbereichs
Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |