Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0852
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .07.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Abschluss von Mietverträgen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 28.07.2009 folgenden Beschluss gefasst: Durch die Abteilung Jugend und Immobilien
sind die Mietverträge zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf den Schuldächern der
Hagenbeck-Oberschule Gustav-Adolf-Straße 60 13086 Berlin und Grundschule im Moselviertel Brodenbacher Weg 31 13088 Berlin abzuschließen. Folgende Maßgaben sind dabei einzuhalten: · Vertragslaufzeit von 20 Jahren und Option auf Verlängerung der Vertragslaufzeit um insgesamt 5 Jahre, · fester Mietpreis von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisungsvergütung für die gesamte Vertragslaufzeit, · Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter die Photovoltaikanlage nicht fristgemäß in Betrieb nimmt. Begründung Dem Bezirksamt ist es gelungen, weitere Dachflächen auf Schulen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu vermieten. Damit wird auch den Beschlüssen der BVV „Sonne über Pankow“ aus dem Jahre 2001 und „Wie weiter mit der Sonne“ von 2005 Rechnung getragen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen Mieteinnahmen von 2,5 % der dem Mieter zustehenden jährlichen Einspeisevergütung Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. |
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