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Drucksache - VI-0738
Das Bezirksamt wird ersucht, für das Eckgrundstück Marienburger Straße / Winsstraße 18 im Sanierungsgebiet Winsstraße einen B-Plan nach § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Dieser soll den Sanierungszielen entsprechen und Vorgaben zur Bebauung – Blockrandschließung, Maß der Nutzung – GRZ und GFZ und die Art der Nutzung, wie z. B. den Erhalt des Kaufhallenstandortes auch in seiner Größe, beinhalten.
Mit dem Eigentümer des Grundstückes sind Gespräche zu führen, die zu einem ähnlichen Lösungsansatz führen sollten, wie dies mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97–99 erreicht wurde.
Berlin, den 05.05.2009
Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes Winsstraße im nächsten Jahr können die Sanierungsziele nur dann langfristig gesichert werden, wenn diese durch einen B-Plan abgesichert sind. Ansonsten wären eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich, die zu einer weiteren Verdichtung in diesem städtebaulich hoch sensiblen Bereich führen würde. Deshalb sollten dem Eigentümer des Grundstückes die Ergebnisse der Gespräche mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee148 / Kastanienallee 97 – 99 vorgestellt und mit ihm ein ähnliches Verfahren angestrebt werden. Da hierbei die Einbeziehung des Bezirksamtes und der BVV im Rahmen eines Gutachterverfahrens von der Erarbeitung der Aufgabenstellung über die Zwischen- und Endpräsentation bis zur Aufstellung des B-Planes in allen Schritten gegeben ist.
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