Drucksache - VI-0738  

 
 
Betreff: Aufstellung B-Plan für das Eckgrundstück Marienburger Straße / Winsstraße 18 im Sanierungsgebiet Winsstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung federführender Ausschuss
11.06.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
25.06.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
08.10.2009 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vertagt   
24.03.2011 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Gr., 24. Tagung, 05.05.2009

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Eckgrundstück Marienburger Straße / Winsstraße 18 im Sanierungsgebiet Winsstraße einen B-

Das Bezirksamt wird ersucht, für das Eckgrundstück Marienburger Straße / Winsstraße 18 im Sanierungsgebiet Winsstraße einen B-Plan nach § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren aufzustellen. Dieser soll den Sanierungszielen entsprechen und Vorgaben zur Bebauung – Blockrandschließung, Maß der Nutzung – GRZ und GFZ und die Art der Nutzung, wie z. B. den Erhalt des Kaufhallenstandortes auch in seiner Größe, beinhalten.

 

Mit dem Eigentümer des Grundstückes sind Gespräche zu führen, die zu einem ähnlichen Lösungsansatz führen sollten, wie dies mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee 148 / Kastanienallee 97–99 erreicht wurde.

 

 

Berlin, den 05

Berlin, den 05.05.2009

 

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
 

Nach der Aufhebung des Sanierungsgebietes Winsstraße im nächsten Jahr können die Sanierungsziele nur dann langfristig gesichert werden, wenn diese durch einen B-Plan abgesichert sind. Ansonsten wären eine Bebauung nach § 34 BauGB möglich, die zu einer weiteren Verdichtung in diesem städtebaulich hoch sensiblen Bereich führen würde.

Deshalb sollten dem Eigentümer des Grundstückes die Ergebnisse der Gespräche mit dem Liegenschaftsfonds Berlin für das Grundstück Schönhauser Allee148 / Kastanienallee 97 – 99 vorgestellt und mit ihm ein ähnliches Verfahren angestrebt werden. Da hierbei die Einbeziehung des Bezirksamtes und der BVV im Rahmen eines Gutachterverfahrens von der Erarbeitung der Aufgabenstellung über die Zwischen- und Endpräsentation bis zur Aufstellung des B-Planes in allen Schritten gegeben ist.

 

 

 

 
 

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