Drucksache - VI-0715  

 
 
Betreff: Mittel des Konjunkturpakets II für Pankower Gewerbetreibende einsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Drs. VI-715, Antrag CDU-Fraktion, 23. BVV am 01.04.09
Vorlage zur Kenntnisnahme § 13, Schlussbericht, 17.06.09

1

 

 

siehe Anlage

Auch die Pankower Gewerbetreibenden werden zunehmend von der Krise der Weltwirtschaft erfasst

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                               .2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI-0715

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Mittel des Konjunkturpakets II für Pankower Gewerbetreibende einsetzen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 23. Sitzung am 01.04.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0715

 

1.    Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, auf die im Rahmen des Konjunkturpakets II im Bezirk Pankow geplanten Maßnahmen kurzfristig und gezielt hinzuweisen. Hierbei sollen auch die konkreten Leistungsumfänge und Termine genannt werden.

2.    Die so veröffentlichten Maßnahmen sind zeitnah zu aktualisieren und der Bearbeitungsstand (bereits vergebene Maßnahmen, geplante Maßnahmen, Maßnahmen im Ausschreibungsverfahren) ist zu veröffentlichen.

3.    Das Bezirksamt wird ersucht, insbesondere bei freihändigen Auftragsvergaben in Pankow ansässige Firmen zu berücksichtigen.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Zu 1. und 2.:     Die Veröffentlichung der geplanten Maßnahmen des KP II des Bezirks Pankow in der Presse hat bereits jetzt zu einer Bewerberflut von Architekten und Baubetrieben geführt, so dass eine pauschale Ankündigung, konkrete Leistungsverzeichnisse müssen erst im Rahmen der Vorbereitung erarbeitet werden, keinen Sinn macht. Gegenwärtig sind für alle Maßnahmen die Planungsbüros ausgewählt worden und zumindest mündlich mit der Vorbereitung beauftragt. Da zur Vereinfachung und Beschleunigung der Auftragsvergabe die Wertgrenzen für

 

            - Beschränkte Ausschreibung auf 1.000.000,- € und

            - Freihändige Vergabe auf 100.000,- €

 

            befristet bis 31.12.2010 erhöht worden sind, wird es weniger Veröffentlichungen geben. Deshalb wird wie nachstehend aufgeführt verfahren.

 

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung am 27. Januar 2009 das vereinfachte Verfahren für öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungen beschlossen.

 

            Zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen im Land Berlin orientiert sich Berlin an den Entscheidungen des Bundes. Die Verfahren zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung von Vergabeverfahren und Verfahren zur Aufstellung und Prüfung von Planungsunterlagen sind in einem gemeinsamen Rundschreiben Sen Stadt VI A/Sen WiTechFrau II F Nr. 01/2009 festgelegt. Unter anderem ist hier unter Punkt 1.3 Veröffentlichungspflicht wie folgt zu verfahren:

 

            „Angesichts des zu erwartenden Anstiegs von Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben ist besonders auf einen fairen Wettbewerb durch eine Erhöhung der Transparenz zu achten.

 

            Aus diesem Grund ist bei Beschränkter Ausschreibung ab einem Auftragswert von 150.000,- € ohne Umsatzsteuer und bei Freihändiger Vergabe ab einem Auftragswert von 50.000,- € ohne Umsatzsteuer nach Zuschlagserteilung über die Vergabe, sofern Sicherheitsinteres- sen nicht tangiert werden, in geeigneter Weise zu informieren.

 

            Diese Information muss mindestens folgende Angaben enthalten.

 

            1. Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mailadresse des

                Auftraggebers,

            2. gewähltes Vergabeverfahren,

            3. Auftragsgegenstand,

            4. Ort der Ausführung,

            5. Name und Sitz des beauftragten Unternehmens.

 

            Unberührt bleibt die Pflicht zur Übersendung der Vergabevermerke an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung – VI A 3.“

 

Zu 3.:  Gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil A § 8 (1) – Teilnehmer am Wettbewerb – sind alle Bewerber gleich zu behandeln. Der Wettbewerb darf insbesondere nicht auf Bewerber beschränkt werden, die in bestimmten Regionen oder Orten ansässig sind.

 

Wir bitte, die Drucksache als erledigt zu betrachten.


Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin

                                                                                                für Jugend und Immobilien

 

 

 
 

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