Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0644
Das Bezirksamt wird
beauftragt, allen Bezirksverordneten bis spätestens zur Beratung des
Doppelhaushaltsplans 2010/2011 einen authentifizierten Zugang in das
webbasierte Intranet des Bezirksamts Pankow zur Verfügung zu stellen, der ihnen
ermöglicht, von zu Hause aus über das Internet auf die im Intranet
niedergelegten Informationen und Dokumente zuzugreifen. Im
Intranet sind Dokumente der Verwaltung abgelegt, die für die Arbeit der
Bezirksverordneten eine wichtige Arbeitsgrundlage darstellen. Zurzeit können
die Bezirksverordneten auf diese Informationen nur indirekt zugreifen. Der
IT-Service des Bezirks hat den Fraktionen zwar einen eingeschränkten Zugang
geschaffen, der den Anforderungen aber nicht gerecht wird. So lassen sich die
im Intranet niedergelegten Dateien und Dokumente zwar aufrufen, es ist aber
nicht möglich, diese zu speichern und an einem anderen Arbeitsplatz weiter zu
nutzen. Bezirksverordnete
üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Hierfür nutzen sie in aller Regel einen
Arbeitsplatz zu Hause. Der Beschluss der BVV, Drs. V-0382, „Zugang zum
Intranet der Bezirksverwaltung“ führte bisher nicht zu einem
befriedigenden Ergebnis. Die BVV
bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks, sie kontrolliert
das Bezirksamt und regt Verwaltungshandeln an. Um diesen Aufgaben gerecht zu
werden, muss endlich die volle Arbeitsfähigkeit der BVV hergestellt und an
moderne, mittlerweile in der Arbeitswelt übliche Arbeitsbedingungen angepasst
werden. Authentifizierte
Zugänge zu webbasierten Intranet-Netzwerken sind in der Arbeitswelt weit
verbreitet. Hierfür ist die Installation eines VPN-Client (Virtual Private
Network) notwendig. Diese Lösungen sind sicherheitserprobt. Die Kosten sind
gering. Ein
entsprechender Zugang über das Internet würde den Bezirksverordneten
ermöglichen, von zu Hause die eingestellten Dokumente aufzurufen und für Ihre
Arbeit auf ihrem eigenen Rechner zu nutzen. Hierbei erhielten Bezirksverordnete
nur Zugriff auf einen begrenzten Bereich des webbasierten Intranets.
Datenschutzprobleme ergeben sich hierdurch nicht. |
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