Drucksache - VI-0637  

 
 
Betreff: Vertretung des Bezirks Pankow in der Fluglärmkommission für den Flughafen Tegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 21. Tagung, 28.01.2009

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .1.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

 

Betr.:   Vertretung des Bezirks Pankow in der Fluglärmkommission für den Flughafen Tegel

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 13.1.2009 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der obersten Luftfahrtbehörde Berlin wird als Mitglied für die Fluglärmkommission für den Flughafen Tegel das für Immissionsschutz zuständige Mitglied des Bezirksamtes vorgeschlagen. Als Vertreter bzw. Vertreterin wird der Leiter bzw. die Leiterin des für Immissionsschutz zuständigen Amtes vorgeschlagen.

 

 

Begründung

 

Seit Februar 2003 ist das Bezirksamt Pankow als Gastmitglied in der Fluglärmkommission (FLK) für die Flughäfen Tempelhof und Tegel vertreten. Durch die Schließung des Flughafens Tempelhof hat die oberste Luftfahrtbehörde über die Zusammensetzung der FLK neu zu entscheiden. In der letzten Sitzung der FLK hat der Bezirksbürgermeister gefordert, dass der Bezirk Pankow künftig ordentliches und damit stimmberechtigtes Mitglied der FLK wird. Die oberste Luftfahrtbehörde hat am 18.12.2008 mitgeteilt, dass sie bereit ist, diese Forderung zu erfüllen.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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