Drucksache - VI-0635  

 
 
Betreff: Jugendfreizeiteinrichtung Schweizer Garten im Sanierungsgebiet Bötzowviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2009 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 21. Tagung, 28.01.2009

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                            23.12.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

Jugendfreizeiteinrichtung Schweizer Garten im Sanierungsgebiet Bötzowviertel

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 23.12.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

I.                     Die Verhandlungen mit dem Eigentümer des Nordteils der Brauerei (Am Schweizer Garten 82, 84, 10407 Berlin) zum Mietvertrag JFE Schweizer Garten werden eingestellt. Es wird kein Mietvertrag abgeschlossen.

 

II.         Das Verfahren zur entsprechenden Änderung der Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Bötzowviertel wird durchgeführt.

 

Begründung

 

I.

Durch Beschluss des Bezirksamts vom 06.07.2004 (V-730/2004) wurde das Sanierungsziel Jugendfreizeiteinrichtung unter dem Vorbehalt der Entwicklung eines für das Land Berlin vertretbaren und finanzierbaren Konzeptes aufrechterhalten. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat am 01.02.2005 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Prenzlauer Gärten Grundbesitz AG und der Prenzlauer Gärten Alte Weißbierbrauerei GmbH abgeschlossen. Darin haben sich die Parteien geeinigt, dass im nördlichen Teil der Brauerei eine JFE untergebracht werden soll. Es wurde vereinbart, dass „unter Beachtung des wirtschaftlichen Interesses des Eigentümers an nach dem Wirtschafts- und Nutzungskonzept kostendeckenden Investitionen“ ein Mietvertrag über 10 Jahre zu einem maximalen Mietpreis von 7,50 €/m² abgeschlossen wird.

 

In der neuen JFE sollten die bestehenden Einrichtungen Esmarchstr. 27 und Ebbe und Flut aus der H.- Roller- Grundschule zusammengeführt werden. Darüber hinaus sollten die JFE Hans-Otto-Str. 12 (Mietobjekt) in das Horthaus Winsstr. 49 verlagert, die JFE Gleis 19 in der Czarnikauer Str. 19 (Mietobjekt) aufgegeben und die jeweiligen Mietverträge gekündigt werden. Hinsichtlich der JFE Hans-Otto-Str. 12 und der JFE Gleis 19 wurde dies umgesetzt, die Mietverträge wurden im Juli 2005 bzw. zum 31.12.2004 gekündigt. Die Verlagerung der Angebote der JFE Hans-Otto-Str. 12 in das Horthaus Winsstr. 49 erfolgte zum September 2005.

 
Die JFE Schweizer Garten sollte eine Fläche von ca. 280,00 m² erhalten. Diese Fläche stellte die finanzierbare Größe bei Einsparung der bisher für die JFE Esmarchstr. 27, Czarnikauer Str. 19 und Hans-Otto-Str. 12 gezahlten Miete unter Berücksichtigung des im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 01.02.2005 vereinbarten Mietpreises pro m² dar.

 

Im Ergebnis sollte bei gleichbleibenden Kosten ein attraktiverer nutzergerechter Standort für die Jugendarbeit geschaffen werden.

Am 21.02.2006 wurde der Nordteil der Brauerei von der Prenzlauer Gärten Alte Weißbierbrauerei GmbH mit der Maßgabe der Übernahme der Verpflichtung zur Errichtung der JFE an den jetzigen Eigentümer verkauft. Am 30.03.2006 wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Berlin und der Prenzlauer Gärten Grundbesitz AG sowie der Prenzlauer Gärten Alte Weißbierbrauerei GmbH zur Erklärung des Sanierungsabschlusses und über den Ausgleichsbetrag abgeschlossen. Darin erklärte das Land Berlin seine Zustimmung zum Verkauf dieser Teilfläche.

 

Ende März 2006 wurden mit dem neuen Eigentümer und dem von ihm beauftragten Architekten Verhandlungen zur Errichtung der JFE aufgenommen.

 

Das Land Berlin war unter Beachtung der Festlegung im öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 01.02.2005 (Beachtung des wirtschaftlichen Interesses des Eigentümers an nach dem Wirtschafts- und Nutzungskonzept kostendeckenden Investitionen) verpflichtet, die nutzerbedingten Ausbauten selbst zu finanzieren und dazu einen Förderantrag an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu stellen. Zu den nutzerbedingten Ausbauten gehören u.a.: behindertengerechte Ausstattung hinsichtlich Sanitärräume, Zuwegungsgestaltung mittels Rampe und Aufzug, der 2.bauliche Rettungsweg, zusätzliche Dachfenster, zusätzliche Außentüren, Alarmanlage, Herrichtung von Räumen bestimmter Nutzung wie Tanzraum, Fotolabor und Kreativraum, Tresen, Kommunikationstechnik einschließlich der anteiligen Planungskosten. Die Planungen und eine entsprechende Kostenschätzung lagen Anfang 2007 vor. Hauptdiskussionspunkt zwischen dem Eigentümer und dem Land Berlin war die Abgrenzung zwischen vermieter- und nutzerbedingten Leistungen. Dies betrifft insbesondere die Frage der Erstellung der zweiten Ebene und den damit verbundenen Anbau einer notwendigen Treppe.

 

Der Förderantrag des Jugendamtes zur Finanzierung der nutzerbedingten Ausbauten wurde am 10.08.2007 bei der Programmservicestelle für das Programmjahr (PJ) 2007 registriert. Er wurde mit Hinweis auf die Überbuchung des PJ 2007 und der ungeklärten Sachverhalte am 11.10.2007 abgelehnt.

Das Jugendamt hat im Ergebnis der Ablehnung des Förderantrages und der sehr langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit dem Eigentümer ab Dezember 2007 parallel nach Alternativen zur Einrichtung der JFE im SG Bötzowstraße gesucht.

 

1.      Im Planungsraum 39 (Quelle Planungsraumportraits) gibt es 3 Schulstandorte: die Homer-Grundschule, die Kurt-Schwitters-OS und die Filiale der Kurt-Schwitters-OS. Eine Abfrage beim Amt für Schule und Sport hat ergeben, dass es keine Möglichkeit gibt, die JFE Schweizer Garten in einem dieser Gebäude unterzubringen. Dies hängt einerseits mit der Gesamtsituation im Bereich Grundschule zusammen. Andererseits müssen im Oberschulbereich Gebäude wegen beginnender Umbaumaßnahmen leergezogen und auf andere Standorte verlagert werden.

2.      Die Schließung der Bibliothek Esmarchstr. wurde zum Anlass genommen, eine Unterbringung der geplanten JFE in den ehemaligen Bibliotheksräumen zu prüfen. Hier gibt es den Beschluss des Bezirksamtes und der BVV, dass die Bibliothek durch ehrenamtliche Mitarbeiter (Förderverein) verkleinert weitergeführt wird. Die dann noch verbleibenden Räume liegen auf verschiedenen Geschossen des Gebäudes. Darüber hinaus gibt es einen Raumbedarf bei der Homer- Grundschule.

3.      Eine Unterbringung im benachbarten Planungsraum 38 scheitert ebenfalls. In Frage gekommen wäre die H.-Roller –GS und die GS am Knaack-Campus Knaackstr. 67. Beide Schulen werden für die Versorgung im Grundschulbereich benötigt. Aus diesem Grund musste bereits die JFE Ebbe und Flut die Nutzung von Räumen in der H.-Roller-GS aufgeben und an den Standort Esmarchstr. 27 ziehen.

4.      Eine befristete, auf 10 Jahre angelegte Zwischennutzung der Teilfläche des Grundstücks, die für den Neubau einer Turnhalle vorgesehen ist, wurde geprüft. Eine grundsätzliche Machbarkeitsstudie, die das Jugendamt in Auftrag gegeben hat, liegt vor. Das Amt für Schule und Sport hat eine Zwischennutzung abgelehnt, da der Neubau der Turnhalle mit einer hohen Priorität eingestuft wurde.

 

Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen für die Errichtung der JFE folgendermaßen geändert:

 

In der Konzeption der JFE Esmarchstr. 27 wurden die Angebote der JFE Ebbe und Flut integriert. Mit diesem gemeinsamen Konzept hat sich die JFE Esmarchstr. 27 inzwischen im Sanierungsgebiet etabliert.

Der Zugewinn an Fläche am neuen Standort Schweizer Garten gegenüber dem aufzugebenden Standort Esmarchstr. 27 würde 95,80 m² betragen. Dafür müssten ca. 550 T€ an öffentlichen Fördermitteln für die nutzerbedingten Ausbauten in das neue Mietobjekt eingebracht werden.

 

Für den Abschluss des neuen Mietvertrages für die JFE Schweizer Garten bedürfte es einer Verpflichtungsermächtigung, zu der die Einwilligung der Senatsverwaltung  für Finanzen eingeholt werden müsste (§ 38 LHO). Angesichts der bestehenden vorläufigen Haushaltswirtschaft ist weder mit einer derartigen Zustimmung zu rechnen noch lässt sich eine Erhöhung der Mietbelastung gegenüber der bestehenden Belastung durch die JFE Esmarchstraße 27 als unbedingt notwendig und unabweisbar begründen.

 

Vor diesem Hintergrund kann ein Mietvertrag für die JFE nicht mehr abgeschlossen werden. Die JFE Esmarchstr. 27 bleibt im Sanierungsgebiet erhalten.

 

 

II.

Die Errichtung der JFE Schweizer Garten ist bislang ein Sanierungsziel im Sanierungsgebiet Bötzowviertel und dementsprechend im Jahr 2007 vom Bezirksamt aktualisierten Rahmenplan des Sanierungsgebietes abgebildet und in der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Stand September 08) mit einem Beitrag von 550.000 € ausgewiesen. Durch den Verzicht auf die Errichtung der JFE wird eine Änderung der Sanierungsziele erforderlich. Das entsprechende Verfahren wird kurzfristig durch die Abteilung Jugend und Immobilien eingeleitet.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Durch die Umsetzung des Beschlusses werden die im Haushaltsplan vorgesehene Mittel für die JFE Schweizer Garten (Kapitel 3306/ 51801) nicht benötigt.

 

Derzeitige Ausgaben:                      JFE Esmarchstr. 27              11.450 € (Miete warm)

 

Im Haushaltsplan 2008/2009:          JFE Esmarchstr. 27              11.450 € (Miete Warm)
                                                            JFE Schweizer Garten         40.000 € (Miete Warm)

 

Für Planungskosten wurden 2006/2007 insgesamt 9.103,40 € (nutzerbedingte Ausbauten) und 2008 insgesamt 5.593,00 € für eine Machbarkeitsstudie für die Zwischennutzung auf dem Turnhallengrundstück aus Sanierungsmitteln verausgabt.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

keine

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 

 
 

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