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Drucksache - VI-0631
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
.12.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.
Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Wirtschaftsplan
des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ für das Jahr 2009 Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2008 beschlossen,
den vom Verwaltungsrat des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ am
25.11.08 festgestellten Wirtschaftsplan für 2009 dem Bezirkshaushaltsplan
2008/2009 des Bezirkes Pankow von Berlin als Anlage nachrichtlich
nachzureichen. Begründung Gemäß § 7
Eigenbetriebsgesetz ist der für das Geschäftsjahr vom Eigenbetrieb zu
erarbeitende Wirtschaftsplan vom Verwaltungsrat festzustellen und gemäß § 16
als Anlage nachrichtlich
dem Bezirkshaushaltsplan beizufügen. Haushaltsmäßige
Auswirkungen
Die
finanziellen Auswirkungen wurden in Einnahmen und Ausgaben anteilig für den
Bezirk Pankow bereits in den beschlossenen Bezirkshaushaltsplan 2008/2009
eingearbeitet. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
Sicherstellung
der Finanzierung des Eigenbetriebes „Kindergärten NordOst“ Kinder- und
Familienverträglichkeit
Sicherung
der Betreuung von Kindern in Kindertagesbetreuungseinrichtungen Matthias Köhne |
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