Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0625
siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2009
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0625 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht Städtebaulicher Wettbewerb für das Grundstück Schönhauser Allee 148/Kastanienallee 97 – 99 ausloben Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 21. Sitzung am 28.1.2009 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0625 – „Das Bezirksamt wird ersucht, einen
städtebaulichen Wettbewerb bzw. ein städtebauliches Gutachterverfahren für das
Grundstück Schönhauser Allee 148/Kastanienallee 97 - 99 auszuloben. Dazu soll
sich das Bezirksamt mit dem Liegenschaftsfonds und der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung über die Durchführung und Finanzierung verständigen. Die
Ergebnisse sind über die Ausschreibung des Liegenschaftsfonds (förmliches
Vergabeverfahren) zu sichern. Folgende Ziele und Rahmensetzungen der BVV sind
dabei zu berücksichtigen: a) Ziele und Vorgaben Bei der Durchführung des Wettbewerbs
bzw. des Gutachterverfahren sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten: §
Die Nutzung soll in etwa zu gleichen Teilen aus Handel, Dienstleistungen
und Wohnen bestehen. In Jedem Fall darf der Wohnanteil nicht mehr als 50 %
der Bruttogeschossfläche betragen. §
Die vorhandene Fläche soll durch Begrenzung von Art und Maß der Bebauung
(GFZ, GRZ) nur zu ca. zwei Drittel überbaut werden. §
Die Zahl der Vollgeschosse wird auf sechs begrenzt. §
Die Fassadengestaltung soll einen neuen städtebaulichen Akzent setzen,
der sich zugleich in die Umgebung einfügt und vorhandene Gestaltungsstrukturen
aufgreift. §
Auf dem Grundstück soll zwischen der Schönhauser Allee und der
Kastanienallee eine fußläufige Durchwegung, z. B. in Form einer
Fußgängerpassage, entstehen, die mindestens zu den üblichen Geschäftszeiten
geöffnet ist. §
Im städtebaulichen Wettbewerb soll die Errichtung einer Quartiersgarage
auf dem Grundstück, die Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden der Umgebung
zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung stehen soll, auf ihre städtebauliche
und gestalterische Verträglichkeit sowie ihre Wirtschaftlichkeit geprüft
werden. Die Auswirkungen auf den Verkehr, insbesondere auf die
Verkehrssicherheit, sind darzustellen. §
Darüber hinaus sollen im Verfahren die folgenden Themen geklärt werden: §
Prinzip der städtebaulichen Bebauung: Blockrandschließung oder offene
Bauweise und Verteilung der Baumassen; §
Umgang bzw. Erhaltung mit dem bzw. des vorhandenen Baumbestand(es); §
Auswirkungen und Umgang mit den aus der Umsetzung absehbaren
zusätzlichen Verkehren, insbesondere in Bezug auf die Kastanienallee. §
Absicherung eines ökologischen Energiekonzeptes b) Durchführung, Verfahren und Beteiligung Dem
Bezirksamt wird empfohlen, sich für die Durchführung des Wettbewerbs bzw.
Gutachterverfahrens an die Wettbewerbsabteilung bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zu wenden. Die inhaltliche Ausgestaltung und Verantwortung für
den Wettbewerb bzw. das Gutachterverfahren soll beim Bezirksamt Pankow
verbleiben. Der Sanierungsbeauftragte soll in geeigneter Form eingebunden und
mit der Übernahme sinnvoller Weise durch den Sanierungsbeauftragten zu
leistender Beiträge beauftragt werden. Mit dem
Liegenschaftsfonds ist zunächst die Übernahme der Ergebnisse in die
Ausschreibung des Grundstückes verbindlich zu klären, damit die anschließende
Vergabe rechtlich an die Ergebnisse des Verfahrens bindend ist. Die
inhaltliche Ausgestaltung der Ausschreibung des Wettbewerbs bzw.
Gutachterverfahrens bedarf der Zustimmung des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung der BVV Pankow. In das Verfahren sind die
relevanten behördlichen Vertreter, die BVV und die Betroffenenvertretung
einzubeziehen. Bürgerinitiativen sollen ebenfalls in geeigneter Form beteiligt
werden. Vor einer abschließenden Entscheidung der Jury ist mindestens eine
öffentliche Vorstellung und Erörterung der in die nähere Auswahl genommenen
Entwürfe im Rahmen einer Bürgerversammlung vorzunehmen. Das
Ergebnis des Verfahrens ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung der BVV Pankow zu erörtern. c) Jury Folgende
Vertreter sollen der Jury stimmberechtigt angehören: §
ein(e) Vertreter(innen) des Liegenschaftsfonds §
ein(e) Vertreter(innen) der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung §
ein(e) Vertreter(innen) des Bezirksamts §
drei Vertreter(innen) der Bezirksverordnetenversammlung §
ein(e) Vertreter(innen) des Sanierungsbeauftragten §
ein(e) Vertreter(innen) der Betroffenenvertretung §
zwei ausgewiesene städtebauliche Fachleute, die von der Senatsverwaltung
ausgewählt werden d) Sicherung der Ergebnisse Im Rahmen
der Abstimmungen mit dem Liegenschaftsfonds ist sicherzustellen, dass die
Vergabe des Grundstücks von der Verpflichtung zur Einhaltung der
konkretisierten Sanierungsziele abhängig gemacht werden und vertraglich
gesichert werden soll. Die
Ergebnisse des Wettbewerbs bzw. des Gutachterverfahrens sind verbindlich in die
Ausschreibung des Liegenschaftsfonds zu übernehmen, so dass Ausschreibung und
Veräußerung des Grundstücks auf dieser Basis erfolgen. Folglich ist zwingend im
Kaufvertrag die Umsetzung der Verfahrensergebnisse rechtsverbindlich zu regeln. e) Finanzierung des Wettbewerbs bzw. Gutachterverfahrens Der
Wettbewerb soll aus Sanierungsmitteln oder aus dem für diese Zwecke vorhandenen
Fonds der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung finanziert werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Ersuchen der BVV wurde durch das Bezirksamt an den Grundstückseigentümer, den Liegenschaftsfonds Berlin, und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung herangetragen. Der Liegenschaftsfonds sieht sich an die Beschlussfassung seines Steuerungsausschusses gebunden, die besagt, dass dieses Grundstück in einem Bieterverfahren zu veräußern und der Bezirk lediglich an der Abfassung des Exposés zu beteiligen sei. In weitergehenden Gesprächen konnte sich das Bezirksamt mit dem LFB dahingehend verständigen, dass eine Bestimmung der städtebaulichen Zielstellung der Stadt und die Durchführung eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens der geeignete Weg sei, um zügig zu einem klaren und unumstrittenen Baurecht zu kommen, das eine Basis für ein Bieterverfahren darstellt. Zur Bestimmung der städtebaulichen Ziele ist das Bezirksamt mit dem LFB übereingekommen, ein Gutachterverfahren unter enger Beteiligung der bezirklichen Gremien durchzuführen. Hinsichtlich des im Ersuchen angeregten städtebaulichen Wettbewerbs hat eine Konsultation der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ergeben, dass die „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe“ (GRW '95) auch weiterhin zu befolgen seien. Diese stehen allerdings einer Umsetzung der im Ersuchen angeregten Vorgehensweise und Zusammensetzung der Wettbewerbsjury entgegen. Hinzu kommt, dass ein solches Wettbewerbsverfahren relativ langwierig und kostenintensiv ist und das Juryvotum am Ende stringent umzusetzen ist und kaum politische Abwägungen zulässt. Deshalb ist aus Sicht des Bezirksamts das mit dem LFB verabredete Verfahren besser geeignet, dem Anliegen der BVV letztlich Geltung zu verschaffen. Der LFB hat sich bereit erklärt, Gutachten sowie Bebauungsplanverfahren zu finanzieren. Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat die ihm vom LFB und vom Bezirksamt erläuterte Verständigung über das Verfahren begrüßt. Die Gremien der BVV und die Öffentlichkeit werden im Rahmen des Gutachter- bzw. des Bebauungsplanverfahrens an der Bestimmung der städtebaulichen, planerischen Ziele für das in Rede stehende Grundstück angemessen beteiligt werden. Das Bezirksamt bittet zur Vermeidung doppelter Berichtspflicht in gleicher Sache, dies als Schlussbericht anzunehmen. Über die weitere Umsetzung und den Fortgang der Planungen wird in Beantwortung der Drs. VI-0703 berichtet werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Finanzierung von Gutachten und Bebauungsplanverfahren hat der LFB zugesagt. Darüber hinaus gehende Kosten, die ggf. für den Bezirkshaushalt entstehen, können gegenwärtig noch nicht beziffert werden. Sie werden im Laufe der weiteren Bearbeitung bestimmt. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungDurch das vereinbarte Verfahren kann den ökologischen und sozial stadträumlichen Entwicklungszielen des Gemeinwesens Geltung verschafft werden.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch Einflussnahme auf die Art der Bebauung und die Nutzung des für die Quartiersentwicklung bedeutsamen Grundstücks zwischen Schönhauser Allee und Kastanienallee kann die positive Entwicklungstendenz hinsichtlich der kinder- und familienfreundlichen Lebensqualität im Sanierungsgebiet Teutoburger Platz gestärkt werden. Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |