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Drucksache - VI-0588
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0588/08 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen
und Publizist/innen im Jobcenter Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 19. ordentlichen Tagung am 12.11.2008 angenommenen
Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger
Künstler/innen und Publizist/innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür
einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der
selbständigen Künstler/innen oder Publizist/innen gehören, vom zuständigen
Fallmanagement die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse
(KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes
Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim
JobCenter entwickelt werden kann. Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beim JobCenter
Pankow dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von
Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbständigkeit in künstlerischen und
publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein
mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden
kann. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das
Bezirksamt hat die Drucksache in die Sitzung der Trägervertretung am 27.02.2009
eingebracht. Im Ergebnis einer intensiven Diskussion über die Problematik hat
sich die Geschäftsführung des JobCenters zu den einzelnen drei Beschlusspunkten
wie folgt schriftlich positioniert: Zu 1. Die
Klassifizierung, zu welcher Berufsgruppe erwerbsfähige Hilfebedürftige gehören,
erfolgt über eine Dokumentationskennziffer (DKZ). Für die Vergabe der
jeweiligen DKZ sind der Berufsabschluss und die derzeit ausgeübte Tätigkeit
bzw. die bis zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Nur die Mitgliedschaft
in der Künstlersozialkasse kann daher nicht als hinreichendes Kriterium für die Zuordnung zu einer
Berufsgruppe anerkannt werden. Zu 2. Ein
weitergehendes Instrumentarium erübrigt sich mit der Vergabe der DKZ. Zu 3. Für die
Beurteilung, inwieweit ein Vorhaben tragfähig ist und gem. § 16 b SGB II (neu)
mit Einstiegsgeld gefördert werden kann, ist die Mitgliedschaft in der KSK ein
mögliches Indiz, aber nicht ausreichend. Die Eignung
für die Tragfähigkeit eines konkreten Vorhabens im Rahmen des SGB II ist an
Hand persönlicher, fachlicher und unternehmerischer Voraussetzungen/ Eignung zu
prüfen und zu beurteilen. Des Weiteren ist für ein Gründungsvorhaben auch ein
angemessenes betriebswirtschaftliches Know- how zu beurteilen. Ebenso sind
voraussichtliche Gewinnerwartungen oder auch der Kapitalbedarf realistisch
einzuschätzen. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Existenz
muss auch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorliegen. Es wird
gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Gesundheit,
Soziales, Schule |
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