Drucksache - VI-0588  

 
 
Betreff: Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen im JobCenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD und LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.05.2009 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
17.06.2009 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
01.07.2009 
Fortführung der 25. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. SPD u.Linke, 19. Tagung, 12.11.2008
2. Ausf. Antr. SPD, Linke, Bü.90/Grüne, 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, SB, 24./25. Tagung, 13.05.2009

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

Siehe Anlage

 

Im Bezirk Pankow sind viele Künstler/innen arbeitslos gemeldet und empfangen Leistungen nach ALG II, die ihre künstlerischen T

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                               .04.2009

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.:

VI-0588/08

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen im Jobcenter

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 19. ordentlichen Tagung am 12.11.2008 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.:
VI-0588/08:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

sich zur Verbesserung der Stellung selbständiger Künstler/innen und Publizist/innen in der Trägervertretung des Jobcenters dafür einzusetzen, dass für die Klärung, ob Kunden und Kundinnen zur Gruppe der selbständigen Künstler/innen oder Publizist/innen gehören, vom zuständigen Fallmanagement die Mitgliedschaft der Betroffenen in der Künstlersozialkasse (KSK) gemäß § 2 KSVG als hinreichendes Kriterium anerkannt wird.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob ein weitergehendes Instrumentarium zur Anerkennung künstlerischer und publizistischer Berufe beim JobCenter entwickelt werden kann.

Ferner wird dem Bezirksamt empfohlen, sich beim JobCenter Pankow dafür einzusetzen, dass dort bei Entscheidungen über die Gewährung von Einstiegsgeld gem. § 29 SGB II für Selbständigkeit in künstlerischen und publizistischen Berufen bei Mitgliedern der KSK jene Mitgliedschaft als ein mögliches Indiz der Tragfähigkeit beantragter Vorhaben herangezogen werden kann.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Drucksache in die Sitzung der Trägervertretung am 27.02.2009 eingebracht. Im Ergebnis einer intensiven Diskussion über die Problematik hat sich die Geschäftsführung des JobCenters zu den einzelnen drei Beschlusspunkten wie folgt schriftlich positioniert:

 

 

Zu 1.

Die Klassifizierung, zu welcher Berufsgruppe erwerbsfähige Hilfebedürftige gehören, erfolgt über eine Dokumentationskennziffer (DKZ). Für die Vergabe der jeweiligen DKZ sind der Berufsabschluss und die derzeit ausgeübte Tätigkeit bzw. die bis zuletzt ausgeübte Tätigkeit entscheidend. Nur die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse kann daher nicht als hinreichendes  Kriterium für die Zuordnung zu einer Berufsgruppe anerkannt werden.

 

Zu 2.

Ein weitergehendes Instrumentarium erübrigt sich mit der Vergabe der DKZ.

 

Zu 3.

Für die Beurteilung, inwieweit ein Vorhaben tragfähig ist und gem. § 16 b SGB II (neu) mit Einstiegsgeld gefördert werden kann, ist die Mitgliedschaft in der KSK ein mögliches Indiz, aber nicht ausreichend.

Die Eignung für die Tragfähigkeit eines konkreten Vorhabens im Rahmen des SGB II ist an Hand persönlicher, fachlicher und unternehmerischer Voraussetzungen/ Eignung zu prüfen und zu beurteilen. Des Weiteren ist für ein Gründungsvorhaben auch ein angemessenes betriebswirtschaftliches Know- how zu beurteilen. Ebenso sind voraussichtliche Gewinnerwartungen oder auch der Kapitalbedarf realistisch einzuschätzen. Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Existenz muss auch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorliegen.

 

Es wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Matthias Köhne                                                                       Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadträtin für

                                                                                                Gesundheit, Soziales, Schule

 

 
 

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