Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0471
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2008
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Entwicklungskonzepte
für das Bewerbungsverfahren zur Teilnahme am Bund-Länder-Förderprogramm
„Aktive Stadtzentren“ Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 20.05.2008 folgende Beschlüsse gefasst: I. Der Bezirk Pankow
bewirbt sich mit den drei Entwicklungskonzepten der Pankower Zentren Breite
Straße/Berliner Straße, Schönhauser Allee und Berliner Allee für das
Förderprogramm „Aktive Stadtzentren“.
II. Die Konzepte sind Grundlagen für die weitere Entwicklung der Zentren. Im Fall der Aufnahme in das Förderprogramm ist das jeweilige Entwicklungskonzept Grundlage für die Auswahl der förderfähigen Projekte. III. Das Bezirksamt Pankow präferiert von den drei eingereichten Bewerbungen zum Bund-Länder-Förderprogramm die Bewerbung zum Stadtzentrum Weißensee. Begründung Voraussetzung für eine Förderung ist ein Entwicklungskonzept für das jeweilige Zentrum, das alle funktionalen Belange des Zentrums und seines räumlich-funktionalen Umfelds einschließt, mit dem es in enger Wechselbeziehung steht. Die drei für
die Pankower Zentren Breite Straße/Berliner Straße, Schönhauser Allee und
Berliner Allee im Auftrag des Bezirksamtes erstellten Entwicklungskonzepte
erfüllen die inhaltlichen und formalen Kriterien der Ausschreibung der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung für das Bewerbungsverfahren für die
Berliner Bezirke zur Teilnahme am Bund-Länder-Förderprogramm "Aktive
Stadtzentren". Der nicht verlängerbare Abgabetermin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ist der 31.05.2008. Mit der Entscheidung ist Ende Juni/Anfang Juli zu rechnen. Ein Expertengremium, das die Entscheidung beratend begleiten wird, wird eine Auswahlempfehlung geben. Die Auswahlempfehlung wird von der Senatorin für Stadtentwicklung bei ihrer Entscheidung berücksichtigt. Es wurden folgende Leitkriterien für die Konzeptbewertung benannt:
Mit dem Bewerbungsverfahren ist eine Initiative für die Zentren angestoßen worden, die auch für diejenigen Zentren, die nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden können, weitergetragen werden sollte. Darüber ist im weiteren Verlauf gemeinsam nachzudenken und zu diskutieren. Die
Ausschreibung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung verlangt im Rahmen der
Bewerbung eine Zusicherung des Bezirks zur Verbindlichkeit des
Entwicklungskonzepts, vorzugsweise in Form eines Bezirksamtsbeschlusses. Das
Bezirksamt hält die Umsetzung und Beförderung aller drei eingereichten
Entwicklungskonzepte für die Entwicklung der drei Ortsteilzentren für
wünschenswert und Erfolg versprechend. Die hier festgestellte Präferenz für das
Konzept zur Berliner Allee gründet sich auf die Einschätzung, dass hier die
Spanne zwischen aktuellen Defiziten und erreichbaren Erfolgen besonders groß
ist und somit der zielgerichtete Ressourceneinsatz relativ den größten
Effekt erzielen kann. Das
Stadtteilzentrum weist einerseits heute gravierende Defizite auf, verfügt aber
andererseits auch über sehr große Entwicklungspotentiale, die mit aktiver
Steuerung und Förderung vitalisiert werden könnten. Anders als beispielsweise
bei der heute schon sehr vitalen Schönhauser Allee, bei der das vorgeschlagene
Entwicklungskonzept die bereits bestehenden positiven Entwicklung weiter
beschleunigen könnte, sich aus heutiger Sicht für die Berliner Allee
vergleichsweise Entwicklungsschübe aus eigener Kraft nicht zu erwarten. Die
vorgeschlagenen Projekte insbesondere zur Entwicklung der beiden Endpunkte der
Geschäftsstraße sind aus Sicht des Bezirks Schlüsselfaktoren für die Wiederbelebung
und Entwicklung der Berliner Allee im Ortszentrum von Weißensee. Damit könnten
auch Entwicklungsansätze und –potentiale im „Hinterland“ der
Berliner Allee für eine Entwicklung des Zentrums mobilisiert werden, die
ihrerseits dann auf die angrenzenden Gebiete verstärkend zurückwirken kann. Haushaltsmäßige Auswirkungen Bei Aufnahme in den neuen Programmbereich Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (Förderung der Innenentwicklung) der Städtebauförderung wird, neben der Aufteilung der Fördermittelbereitstellung zwischen dem Bund (1/3) und dem Land Berlin (2/3), von den Bezirken eine finanzielle Beteiligung an der Projektförderung erwartet. Die Zusammensetzung der finanziellen Förderung und die Beteiligung des Bezirkes sind im Zusammenhang mit der konkreten Projektbeantragung zu klären. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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