Drucksache - VI-0425  

 
 
Betreff: Änderung der Bauplanung Straße Alt-Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Schülke (SPD), BV Bechtler (Bündnis 90/Die Grünen) für die Bürgerinitiative Blankenburger Dorfanger (BIBA)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
10.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.04.2009 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
29.04.2009 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Schülke, BV Bechtler für die Bürgerinitiative BIBA
BE Aussch. Öff. Ordg. 17. Tagung, 09.06.2008
VzK 13, ZB, 19. Tagung, 12.11.2008
VzK 13, SB, 23. Tagung, (F), 29.04.2009

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

Siehe Anlage

 

Die Bürgerinitiative Blankenburger Dorfanger hat im Dezember 2007 im Rahmen einer

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                    .03.2009

Abteilung Öffentliche Ordnung

Bezirksstadtrat

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

Drucksache Nr.: VI - 0425

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Änderung der Bauplanung Alt Blankenburg

 

 

wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der am 09.07.2008 angenommenen Aufforderung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI – 0425:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob der Durchgangsverkehr im Bereich des Dorfangers Alt-Blankenburg zukünftig zweispurig auf der südlichen Trasse geführt werden kann.

 

Ziel dieser Vorschläge ist es, das brachliegende Potential des historischen Dorfangers zu erschließen und ein attraktives Dorfzentrum zu schaffen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Die hier angesprochene Straße Alt-Blankenburg ist Bestandteil des übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetzes und befindet sich somit in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin.

 

Infolgedessen wurde der Antrag mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (SenStadt) und Verkehrslenkung Berlin (VLB) mit Schreiben vom 23.10.2008 weitergeleitet. Diese sind am 09.02.2009 (SenStadt) und am 14.11.2008 (VLB) im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend werden beide Stellungnahmen aufgeführt:

 

 

SenStadt VII B 43:

„Zu der Änderung der Bauplanung und zu dem Verzicht der Umsetzung der bisherigen Planung für die Straße Alt-Blankenburg bestehen in verkehrsplanerischer Hinsicht grundsätzliche Bedenken, die im Folgenden aufgeführt werden:

 

Der Straßenzug Krugstege - Alt-Blankenburg – Karower Chaussee ist als übergeordnete Straßenverbindung klassifiziert und ist im Straßenplan des Landes Berlin als Landesstraße II.Ordnung enthalten.

Die gewünschte Änderung der Verkehrsführung und Bündelung des Kfz-Verkehrs südlich des Dorfangers Alt-Blankenburg stellt eine wesentliche Änderung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz dar. Diese Planung würde ein Planfeststellungsverfahren gemäß Berliner Straßengesetz erfordern.

Die Nachteile einer einseitigen Verkehrs- und Lärmbelastung der südlich anliegenden Bebauung, Behinderungen für die Führung des Linienbusverkehrs, die engen Randbedingungen für die Knotenpunktsausbildungen, die geringere Leistungsfähigkeit der Gesamtanlage, die Nachteile für Fußgänger und Radfahrer bei der Querung des Fahrzeugstromes und die schlechtere Erreichbarkeit der Südseite Alt-Blankenburgs für Fußgänger und Radfahrer sind in den Materialien der Bürgerinitiative nicht genannt und ausreichend betrachtet worden.

Für eine Entscheidung zugunsten der Verkehrsbündelung auf der Südseite müsste eine Variantenuntersuchung vorliegen, die neben dieser Variante auch die gegenwärtig geplante Verkehrsführung sowie eine Bündelung des Kfz-Verkehrs auf der Nordseite des Angers untersucht und verglichen hat. Diese liegt nicht vor.

 

Die bisherigen Variantenbetrachtungen im Rahmen von B-Planverfahren für die Ortslage Alt-Blankenburg haben die Verkehrsführung auf der Südseite behandelt, diese wurde im Ergebnis des Abwägungsprozesses vom Bezirksamt Pankow nicht weiter verfolgt.

 

In der bezirklichen Investitionsplanung des Straßenbaus ist in den nächsten Jahren keine Straßenbaumaßnahme enthalten oder in Aussicht, die einen Umbau der Verkehrsanlagen und eine entsprechende Planungsvorbereitung zulässt.

 

Gegenwärtig hat die Baumaßnahme der Herstellung von Radverkehrsanlagen in Alt-Blankenburg einschließlich des Lückenschlusses Krugstege begonnen. Sie wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und dem Bezirksamt Pankow gemeinsam geplant und abgestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus Sondermitteln der Straßenbausanierung und aus Mitteln für die Verbesserung der Infrastruktur des Radverkehrs. Sie bringt neben einer Verbesserung des Fahrbahnzustandes auch wesentliche Verbesserungen für die verkehrssichere Führung des Fahrradverkehrs und des Fußgängerverkehrs.

 

Ohne die geplanten und bereits begonnenen Baumaßnahmen würden Verbesserungen in der Ortslage Alt-Blankenburg auf Jahre nicht umgesetzt werden können. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltslage des Bezirksamtes Pankow und des sehr schlechten Fahrbahnzustandes der Straße Alt-Blankenburg wird die Entscheidung für die Baumaßnahmen nur gefestigt.“

 

VLB D 22:

„…Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die beabsichtigte zweispurige Verkehrsführung auf der südlichen Richtungsfahrbahn Alt- Blankenburg.

 

Der Straßenzug Krugstege - Alt- Blankenburg ist gemäß dem STEP-Plan der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung dem übergeordneten Straßennetz zuzuordnen. Folglich haben diese Straßen die Funktion einer Hauptverkehrsstraße. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung sind diese übergeordneten Hauptverkehrsstraßen für die Aufnahme des überörtlichen Verkehrs einschließlich des Wirtschaftsverkehrs sowie als Sammelstraße für die angrenzenden Wohngebiete vorgesehen. Außerdem werden sie von zwei Buslinien befahren. Das Vorhandensein derartiger überregionaler und bedeutender Straßenverbindungen schafft die Grundlage für ein leistungsfähiges Straßennetz, das zur Bewältigung des stets zunehmenden Straßenverkehrs - auch des Wirtschaftsverkehrs - unerlässlich ist, u.a. wird dadurch auch der Schwerlastverkehr aus den angrenzenden Wohngebieten herausgehalten. Infolgedessen unterliegen diese Straßen auch einer erheblichen Verkehrsbelastung.

Durch die geplante zweispurige Verkehrsführung auf der südlichen Richtungsfahrbahn wird die Straßenverkehrsfläche im o.g. Bereich erheblich eingeschränkt. Die dann noch zur Verfügung stehende Straßenfläche ist zur Abwicklung der verschiedenen, an diesen Knotenpunkten auftretenden, Verkehrsströme nicht mehr ausreichend. Im Hinblick auf die o.a. Bedeutung der Straßen kann ich derartigen Einschnitten ins Straßenland aus verkehrlicher Sicht nicht zustimmen. Bereits die jetzt vorhandene Straßenverkehrsfläche ist in den Spitzenzeiten in weitem Umfang zugestaut. Insbesondere in der in der Straße Alt- Blankenburg würden nach der Sperrung der nördlichen Richtungsfahrbahn nur noch zwei Fahrstreifen zur Abwicklung des Verkehrs zur Verfügung stehen, die dann von Links- und Rechtsabbiegern sowie vom Geradeausverkehr genutzt werden müssten. Die Folge davon wären noch längere Rückstaus, die auch zu erheblichen Behinderungen des Buslinienverkehrs führen würden, was dem Senatsziel auf Förderung des ÖPNV widersprechen würde.

Auch die Schleppkurven für den Abbiegeverkehr werden durch diese Planungen deutlich eingeschränkt, so dass auch die Abwicklung der abbiegenden Fahrzeugströme problematisch wird. Zusammenfassend würden sich diese Maßnahmen erheblich negativ auf den Verkehrsfluss und die Verkehrsabwicklung an den betreffenden Knotenpunkten mit erheblichen Auswirkungen auf das übrige Straßennetz auswirken. Im Hinblick auf die hohe verkehrliche Bedeutung dieser Straßen, auch unter Berücksichtigung des dort verkehrenden ÖPNV-Verkehrs, kann ich daher aus verkehrlicher Sicht den vorgesehenen Planungen nicht zustimmen.“

 

Damit ist das Anliegen des Ersuchens geprüft und derzeit nicht umsetzbar. Wir bitten, damit die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

Matthias Köhne                                   Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                         Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung

 

 
 

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