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Drucksache - VI-0425
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von
Berlin .03.2009 Abteilung Öffentliche
Ordnung Bezirksstadtrat An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI - 0425 Vorlage zur
Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Änderung der Bauplanung
Alt Blankenburg wir bitten zur Kenntnis
zu nehmen: In Erledigung der am
09.07.2008 angenommenen Aufforderung der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache VI – 0425: „Das Bezirksamt
wird ersucht zu prüfen, ob der Durchgangsverkehr im Bereich des Dorfangers
Alt-Blankenburg zukünftig zweispurig auf der südlichen Trasse geführt werden
kann. Ziel dieser Vorschläge
ist es, das brachliegende Potential des historischen Dorfangers zu erschließen
und ein attraktives Dorfzentrum zu schaffen.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Die hier angesprochene
Straße Alt-Blankenburg ist Bestandteil des übergeordneten
Hauptverkehrsstraßennetzes und befindet sich somit in der Zuständigkeit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der Verkehrslenkung Berlin. Infolgedessen wurde der
Antrag mit der Bitte um Stellungnahme an die zuständige Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung (SenStadt) und Verkehrslenkung Berlin (VLB) mit Schreiben vom
23.10.2008 weitergeleitet. Diese sind am 09.02.2009 (SenStadt) und am
14.11.2008 (VLB) im Tiefbauamt eingegangen. Nachfolgend werden beide
Stellungnahmen aufgeführt: SenStadt VII B 43: Ohne
die geplanten und bereits begonnenen Baumaßnahmen würden Verbesserungen in der
Ortslage Alt-Blankenburg auf Jahre nicht umgesetzt werden können. Vor dem
Hintergrund der gegenwärtigen Haushaltslage des Bezirksamtes Pankow und des
sehr schlechten Fahrbahnzustandes der Straße Alt-Blankenburg wird die
Entscheidung für die Baumaßnahmen nur gefestigt.“ VLB D 22: „…Aus
straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken gegen die
beabsichtigte zweispurige Verkehrsführung auf der südlichen Richtungsfahrbahn
Alt- Blankenburg. Der Straßenzug
Krugstege - Alt- Blankenburg ist gemäß dem STEP-Plan der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung dem übergeordneten Straßennetz zuzuordnen. Folglich haben
diese Straßen die Funktion einer Hauptverkehrsstraße. Entsprechend ihrer
Zweckbestimmung sind diese übergeordneten Hauptverkehrsstraßen für die Aufnahme
des überörtlichen Verkehrs einschließlich des Wirtschaftsverkehrs sowie als
Sammelstraße für die angrenzenden Wohngebiete vorgesehen. Außerdem werden sie
von zwei Buslinien befahren. Das Vorhandensein derartiger überregionaler und
bedeutender Straßenverbindungen schafft die Grundlage für ein leistungsfähiges
Straßennetz, das zur Bewältigung des stets zunehmenden Straßenverkehrs - auch
des Wirtschaftsverkehrs - unerlässlich ist, u.a. wird dadurch auch der
Schwerlastverkehr aus den angrenzenden Wohngebieten herausgehalten.
Infolgedessen unterliegen diese Straßen auch einer erheblichen
Verkehrsbelastung. Durch die
geplante zweispurige Verkehrsführung auf der südlichen Richtungsfahrbahn wird
die Straßenverkehrsfläche im o.g. Bereich erheblich eingeschränkt. Die dann
noch zur Verfügung stehende Straßenfläche ist zur Abwicklung der verschiedenen,
an diesen Knotenpunkten auftretenden, Verkehrsströme nicht mehr ausreichend. Im
Hinblick auf die o.a. Bedeutung der Straßen kann ich derartigen Einschnitten
ins Straßenland aus verkehrlicher Sicht nicht zustimmen. Bereits die jetzt
vorhandene Straßenverkehrsfläche ist in den Spitzenzeiten in weitem Umfang
zugestaut. Insbesondere in der in der Straße Alt- Blankenburg würden nach der
Sperrung der nördlichen Richtungsfahrbahn nur noch zwei Fahrstreifen zur
Abwicklung des Verkehrs zur Verfügung stehen, die dann von Links- und
Rechtsabbiegern sowie vom Geradeausverkehr genutzt werden müssten. Die Folge
davon wären noch längere Rückstaus, die auch zu erheblichen Behinderungen des
Buslinienverkehrs führen würden, was dem Senatsziel auf Förderung des ÖPNV
widersprechen würde. Auch die
Schleppkurven für den Abbiegeverkehr werden durch diese Planungen deutlich
eingeschränkt, so dass auch die Abwicklung der abbiegenden Fahrzeugströme
problematisch wird. Zusammenfassend würden sich diese Maßnahmen erheblich
negativ auf den Verkehrsfluss und die Verkehrsabwicklung an den betreffenden
Knotenpunkten mit erheblichen Auswirkungen auf das übrige Straßennetz
auswirken. Im Hinblick auf die hohe verkehrliche Bedeutung dieser Straßen, auch
unter Berücksichtigung des dort verkehrenden ÖPNV-Verkehrs, kann ich daher aus
verkehrlicher Sicht den vorgesehenen Planungen nicht zustimmen.“ Damit ist das
Anliegen des Ersuchens geprüft und derzeit nicht umsetzbar. Wir bitten, damit
die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias
Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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