Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0417
Siehe
Anlage An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
VI-0417 Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Beschluss
über den Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 für die Grundstücke
Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im
Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der
sich aus der Abwägung des Bezirksamtes ergebende Entwurf des Bebauungsplans
3-14 vom 28.09.2007 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker
Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
einschließlich seiner Begründung vom 17.03.2008 wird gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11
BezVG beschlossen. Dies schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen
Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen
Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht abändern, ein. II. Der
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-14 vom
28. September 2007 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen. 3. Begründung Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am
12. Juni 2007 die Aufstellung des Bebauungsplans 3-14 für die Grundstücke
Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im
Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg beschlossen. Des
Weiteren wurde beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans
3-14 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen. Es wurde zur Verfahrensbeschleunigung gemäß § 13a Abs.
2 Nr. 1 BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
abgesehen, da die Ziele der Planung bereits auf der Grundlage anderer Planungen
(Rahmenplan für die Sanierung des Gebiets Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz)
veröffentlicht und erörtert wurden. Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 8. Sitzung
am 11.07.2007 die Vorlage gem. § 15 BezVG (Drs.-Nr. VI-0212) zur Kenntnis
genommen. Die Bekanntmachung über die Aufstellung des
Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Abs. 3 BauGB erfolgte am
22.06.2007 im Amtsblatt für Berlin (ABl. S. 1657). Mit Schreiben vom 22.06.2007 erfolgte in der Zeit vom
25.06. bis 27.07.2007 die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die Auswertung der Stellungnahmen hatte keine
Änderungen des Bebauungsplanentwurfs zur Folge. Die Abwägung führte zu Ergänzungen
der Begründung und zu einer redaktionellen Berichtigung der Hausnummer
Straßburger Straße 8-9 in 8, 9 im Titel des Bebauungsplans 3-14. Das
Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 09.10.2007 dem Ergebnis
der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zugestimmt. Es
wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007
einschließlich Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die
Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 24.10.2007 die Vorlage gem.
§ 15 BezVG (Drs.-Nr. VI-0283) zur Kenntnis genommen. Der
Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 wurde mit Begründung in
der Zeit vom 29. Oktober bis einschließlich 29. November 2007 gem. § 3 Abs. 2
BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt. Die
Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 19.10.2007 auf
Seite 2723. Darüber hinaus wurde eine Anzeige in der Berliner Zeitung
veröffentlicht. Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraums eine
Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der
Seite des Amtes für Planen und Genehmigen. Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis der öffentlichen
Auslegung ergaben sich daher keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs 3-14
vom 28. September 2007. Das
Bezirksamt Pankow hat dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung sowie dem sich
daraus ergebenden Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 am 19.02.2008
zugestimmt. Die BVV hat dazu die
Drucksache Nr. VI-0386 gem. § 15 BezVG nach vorheriger Beratung im Ausschuss
für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung auf der 14. Tagung am 12.03.2008
zur Kenntnis genommen. Das
Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans 3-14 in der Bezirksverwaltung ist
damit abgeschlossen. Der Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 und die
Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB, aufgestellt am 17.03.2008 (siehe Anlage 1)
liegen der Bezirksverordnetenversammlung nunmehr gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB i.V.
mit § 12 Abs. 11 BezVG zur Beschlussfassung vor. Nach
Beschlussfassung wird der Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007
einschließlich der Begründung der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4
AGBauGB angezeigt. Sobald die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass der Bebauungsplan nicht
beanstandet wird, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan 3-14 vom 28. September
2007 als Rechtsverordnung fest. Der Entwurf
der Rechtsverordnung liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 zur Entscheidung
gemäß § 12 Abs. 4 BezVG bei. Die BVV wird zu gegebener Zeit über die Festsetzung in
Kenntnis gesetzt. 4. Rechtsgrundlagen § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des
Baugesetzbuchs (AGBauGB) § 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 des
Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Der Erwerb und die Herstellung des Spielplatzes sind
Bestandteil der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C (Berichtsjahr 2006) für die förmlich
festgelegten Sanierungsgebiete. Die treuhänderisch für Berlin tätige
DSK-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist von der für die
Sanierungsgebiete zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C
beauftragt, Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu führen. Die Mittel für
den Grunderwerb sind im Wirtschaftsplan der DSK für das Haushaltsjahr 2008
eingeplant. Der Erwerb erfolgt lastenfrei. Eine Wertermittlung zur
Aktualisierung der Grunderwerbskosten ist beim Vermessungsamt beauftragt. Die Investitions- bzw. Baumaßnahme ist in der
Programmplanung für die Jahre 2008/ 2009 mit einem Kostenansatz von 111.000,00
€ (geschätzt) enthalten. Die Mittelbereitstellung ist vom Zeitpunkt der Klärung
der Eigentumsverhältnisse und dem Erwerb des Grundstücks abhängig. In bisher nicht zu bestimmender Höhe können
finanzielle Aufwendungen für Abbruch von Gebäuden, Bodenentsiegelung und
-sanierung anfallen, die in der Begründung zum Bebauungsplan im Abschnitt III
unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung“
aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht
berücksichtigt. Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610
Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel 88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung
könnte auch aus von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten
Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel 88305) erfolgen. Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen
innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der
Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 zur Präzisierung der
Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die
Sanierungsgebiete vom 05.06.2007 in Anlage 3, Sanierungsgebiet Kollwitzplatz).
Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln. Nach Fertigstellung des
Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von
ca. 3.600 €. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen 7.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
8. Kinder- und Familienverträglichkeit Die beabsichtigte
Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die
Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus. Anlagen: 1. Begründung zum
Bebauungsplan 3-14 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 17.03.2008 2.
Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans ´´´3-14 vom
28. September 2007 Der Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007
liegt in der BVV-Sitzung aus. Matthias Köhne Dr.
Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Kultur, Wirtschaft
und Stadtentwicklung |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |