Drucksache - VI-0417  

 
 
Betreff: Beschluss über den Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
30.04.2008 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, VI-0417, Bezirksamt, 15. Tagung am 30.04.08
Vorlage zur Beschlussfassung, VI-0417, Bezirksamt, Anlage 1, 15.Tagung am 30.04.08
Vorlage zur Beschlussfassung, VI-0417, Bezirksamt, Anlage 2, 15. Tagumg am 30.04.08

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                     01.04.2008

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                         Drucksache-Nr.: VI-0417

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Beschluss über den Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

I.     Der sich aus der Abwägung des Bezirksamtes ergebende Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28.09.2007 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg einschließlich seiner Begründung vom 17.03.2008 wird gemäß

§ 6 Abs. 3 AGBauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 11 BezVG beschlossen.

 

Dies schließt Änderungen oder Ergänzungen aus redaktionellen Gründen oder Gründen der Rechtssicherheit, die den beschlossenen planerischen Inhalt und die zu Grunde liegende Abwägung nicht abändern, ein.

 

II.     Der Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.

 

 

3.  Begründung

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2007 die Aufstellung des Bebauungsplans 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße 14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg beschlossen.

Des Weiteren wurde beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 3-14 im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Es wurde zur Verfahrensbeschleunigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in entsprechender Anwendung des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen, da die Ziele der Planung bereits auf der Grundlage anderer Planungen (Rahmenplan für die Sanierung des Gebiets Prenzlauer Berg-Kollwitzplatz) veröffentlicht und erörtert wurden.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der 8. Sitzung am 11.07.2007 die Vorlage gem. § 15 BezVG (Drs.-Nr. VI-0212) zur Kenntnis genommen.

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Abs. 3 BauGB erfolgte am 22.06.2007 im Amtsblatt für Berlin (ABl. S. 1657).

 

Mit Schreiben vom 22.06.2007 erfolgte in der Zeit vom 25.06. bis 27.07.2007 die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Die Auswertung der Stellungnahmen hatte keine Änderungen des Bebauungsplan­entwurfs zur Folge. Die Abwägung führte zu Ergänzungen der Begründung und zu einer redaktionellen Berichtigung der Hausnummer Straßburger Straße 8-9 in 8, 9 im Titel des Bebauungsplans 3-14.

 

Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat in seiner Sitzung am 09.10.2007 dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen zur  Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Es wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 einschließlich Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 24.10.2007 die Vorlage gem. § 15 BezVG (Drs.-Nr. VI-0283) zur Kenntnis genommen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 wurde mit Begründung in der Zeit vom 29. Oktober bis einschließlich 29. November 2007 gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Amt für Planen und Genehmigen öffentlich ausgelegt.

Die Bekanntmachung erfolgte ortsüblich im Amtsblatt für Berlin am 19.10.2007 auf Seite 2723. Darüber hinaus wurde eine Anzeige in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Zusätzlich erfolgte während des Auslegungszeitraums eine Präsentation des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung im Internet auf der Seite des Amtes für Planen und Genehmigen.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung ergaben sich daher keine Änderungen des Bebauungsplanentwurfs 3-14 vom 28. September 2007.

Das Bezirksamt Pankow hat dem Ergebnis der Auswertung und Abwägung sowie dem sich daraus ergebenden Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 am 19.02.2008 zugestimmt.

Die BVV hat dazu die Drucksache Nr. VI-0386 gem. § 15 BezVG nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung auf der 14. Tagung am 12.03.2008 zur Kenntnis genommen.

 

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans 3-14 in der Bezirksverwaltung ist damit abgeschlossen. Der Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 und die Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB, aufgestellt am 17.03.2008 (siehe Anlage 1) liegen der Bezirksverordnetenversammlung nunmehr gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB i.V. mit § 12 Abs. 11 BezVG zur Beschlussfassung vor.

 

Nach Beschlussfassung wird der Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 einschließlich der Begründung der zuständigen Senatsverwaltung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt.

 

Sobald die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärt, dass der Bebauungsplan nicht beanstandet wird, setzt das Bezirksamt den Bebauungsplan 3-14 vom 28. September 2007 als Rechtsverordnung fest.

Der Entwurf der Rechtsverordnung liegt der Beschlussvorlage als Anlage 2 zur Entscheidung gemäß § 12 Abs. 4 BezVG bei.

 

Die BVV wird zu gegebener Zeit über die Festsetzung in Kenntnis gesetzt.

 

 

4.  Rechtsgrundlagen

 

§ 10 des Baugesetzbuchs (BauGB)

 

§ 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

 

§ 12 Abs. 2 Nr. 4 und 11 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG)

 

 

5.  Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Erwerb und die Herstellung des Spielplatzes sind Bestandteil der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C (Berichtsjahr 2006) für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete.

Die treuhänderisch für Berlin tätige DSK-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH ist von der für die Sanierungsgebiete zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C beauftragt, Erwerbsverhandlungen mit den Eigentümern zu führen. Die Mittel für den Grunderwerb sind im Wirtschaftsplan der DSK für das Haushaltsjahr 2008 eingeplant. Der Erwerb erfolgt lastenfrei. Eine Wertermittlung zur Aktualisierung der Grunderwerbskosten ist beim Vermessungsamt beauftragt.

Die Investitions- bzw. Baumaßnahme ist in der Programmplanung für die Jahre 2008/ 2009 mit einem Kostenansatz von 111.000,00 € (geschätzt) enthalten.

Die Mittelbereitstellung ist vom Zeitpunkt der Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Erwerb des Grundstücks abhängig.

 

In bisher nicht zu bestimmender Höhe können finanzielle Aufwendungen für Abbruch von Gebäuden, Bodenentsiegelung und -sanierung anfallen, die in der Begründung zum Bebauungsplan im Abschnitt III unter „Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzierung“ aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt. Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610 Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel 88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung könnte auch aus von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel 88305) erfolgen.

 

Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 zur Präzisierung der Sanierungsziele für den öffentlichen Straßenraum und Verkehr für die Sanierungsgebiete vom 05.06.2007 in Anlage 3, Sanierungsgebiet Kollwitzplatz). Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln.

 

Nach Fertigstellung des Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von ca. 3.600 €.

 

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Begründung zum Bebauungsplan 3-14



8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die beabsichtigte Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.

 

 

Anlagen:      1.  Begründung zum Bebauungsplan 3-14 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 17.03.2008

2.  Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans

               ´´´3-14 vom 28. September 2007

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 liegt in der BVV-Sitzung aus.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                       Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                             Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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