Drucksache - VI-0393  

 
 
Betreff: Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit der Bürgerinnen und Bürger zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
VzK 15, 14. Tagung, 12.03.2008

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .03.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                            Drucksache-Nr.

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Aufteilung der Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur

Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

I.      Die dem Bezirksamt Pankow übertragenen Mittel für die ehrenamtliche Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Höhe von 48.000 € werden wie folgt aufgeteilt

 

Bereich:

Gleichstellung, Migrantenbeauftragte,

Behindertenbeauftragter, Lokale Agenda                                   2.500 €                       5,2 %

Kultur                                                                                                4.000 €                       8,3 %

Schule und Sport                                                                          14.000 €                     29,2 %

Soziales                                                                                        10.500 €                     21,9 %

Jugend                                                                                           11.000 €                     22,9 %

Umwelt und Natur                                                               6.000 €                     12,5 %

48.000 €

 

     und sind durch die Bereiche nach Maßnahmen bis zum 18. April 2008 zu untersetzen.

 

II.     Die Serviceeinheit Finanzen wird beauftragt, die Mittel bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung abzurufen und den Bereichen gemäß der beschlossenen Verteilung zur Verfügung zu stellen.

 

 

Begründung

 

Mit Schreiben vom 06.02.2008 wurden dem Bezirk Pankow 48.000 € zur auftragsweisen Bewirtschaftung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Verfügung gestellt.

 

Gemäß den Vorgaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sind Initiativen nach folgenden Kriterien zu fördern:

 

1.   Besondere Berücksichtigung finden Maßnahmen, die wichtige wohnungsnahe Einrichtungen wie Schulen (Grund- und Oberschulen), Schulstationen, Sportflächen, Kindertagesstätten, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderspielplätze, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheime, Selbsthilfekontaktstellen und Grünflächen betreffen.

 

2.   Es handelt es sich ausschließlich um ehrenamtliche Initiativen zur Verbesserung der Infrastruktur, d.h. es geht bei diesem Programm vorrangig um Renovierungen, Reparaturarbeiten, Pflanzungen u.ä. Aktivitäten, für die notwendige Sachmittel bereitgestellt werden. In dieses Programm fallen nicht die Förderung von  Zuwendungsempfängern für die Aufrechterhaltung ihrer Arbeit oder der Kauf von Computern bzw. Ausstattungsgegenständen. Originäre Aufgaben der Verwaltung und der von ihr geförderten Institutionen werden nicht berücksichtigt.

 

3.   Die Sachmittel müssen unter Angabe von Zweck, Art, Umfang sowie Zeitrahmen und Kosten beantragt werden (Ausstattungsergänzungen werden nur im Einzelfall und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Punkt 2 genehmigt).

 

4.   Es werden Initiativen gefördert, die wohnungsnahe Einrichtungen unmittelbar und sofort verbessern helfen.

 

5.   Vorrangig sollen Antragsteller berücksichtigt werden, die in den vergangenen Jahren aus diesem Programm noch keine Mittel erhalten haben.

 

Die Aufteilung der Mittel erfolgte entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme der Mittel im Vorjahr.

 

Eine nach Maßnahmen detaillierte Untersetzung unter Einhaltung der genannten Kriterien und der vorgegebenen Gesamtsummen ist durch die Bereiche bis zum 18. April 2008 vorzunehmen und der SE Finanzen zu übersenden, da der Bezirk gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachweispflichtig ist. Die Mittel werden dann umgehend bereitgestellt.

 

Die Bereiche haben dafür Sorge zu tragen, dass alle in Frage kommenden Einrichtungen, gesellschaftlichen Initiativen sowie engagierten Bürgerinnen und Bürger über das Programm in Kenntnis gesetzt werden.

 

Über nachträglich eingehende Anträge entscheiden die betreffenden Bereiche im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Volumens.

 

Bis zum 31. Oktober 2008 ist der SE Finanzen die voraussichtliche Inanspruchnahme zum Jahresende mitzuteilen, um ggf. rechtzeitig eine Umverteilung zwischen den Bereichen veranlassen zu können.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Es handelt sich um zusätzliche zweckgebundene Mittel der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Mittel werden auch für Gleichstellungsprojekte bereitgestellt.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Verbesserung der Infrastruktur

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Mittel werden vorrangig für die Bereiche Schule, Sport, Jugend und Soziales bereitgestellt.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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