Drucksache - VI-0388  

 
 
Betreff: Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz
hier: 1. Bauabschnitt von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße, Ortsteil Niederschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl.des BA zur Beschlussf., 14. Tagung, 12.03.2008
Anlage, Beschluss Musterblatt

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                2008

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz

hier: 1. Bauabschnitt von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße, Ortsteil Niederschönhausen

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Ausbau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße, Ortsteil Niederschönhausen, als 1. Bauabschnitt der geplanten Ausbaumaßnahme der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße, Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz, wird in der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt.

 

 

3. Begründung

 

 

3.0. Vorbemerkung

 

Der Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße ist eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Bezirk übertragene Investitionsmaßnahme für den Zeitraum 2004 – 2009. Unter dem Kapitel 4212, Titel 72522 wurde die Straßenbaumaßnahme mit einer Gesamtfinanzierung

i. H. v. 6,0 Mio. € festgelegt.

 

Aus planungsrechtlichen Gründen wurde die Baumaßnahme in zwei Planungsabschnitte unterteilt.

 

Gegenstand der Vorlage ist der 1. Planungsabschnitt. Dieser ist mit dem 1. Bauabschnitt identisch und wird in dieser Vorlage als 1. Bauabschnitt bezeichnet.

Der 1. Bauabschnitt betrifft die Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße und erstreckt sich über eine Länge von 485 Metern.

 

Da gemäß Planungsstand vom Januar 2005 davon auszugehen war, dass im 1. Planungsabschnitt das Baurecht entgegen dem 2. Planungsabschnitt ohne Planfeststellungsverfahren erlangt wird, konnte somit eine frühzeitige Realisierung der Maßnahme (Mittelabfluss) gewährleistet werden.

 

Die seit dem 23.08.2006 vorliegende, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung geprüfte Bauplanungsunterlage bestätigt für den 1. Planungsabschnitt „Ausbau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße“ eine Bausumme i. H. v. 1.800.000,00 €. Mit Schreiben vom 12.01.2007 bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die vom Tiefbauamt eingereichten Ergänzungsunterlagen. Die genehmigte Gesamtbausumme zum 1. Planungsabschnitt wurde auf 1.927.000,00 € erhöht.

 

Die Bauplanungsunterlage für den 2. Planungsabschnitt „Blankenburger Straße von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße“ wurde im Oktober 2007 bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Prüfung eingereicht. Ein Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor.

 

 

3.1. Verkehrsfunktion der Blankenburger Straße

 

Gemäß dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (STEP – Verkehr 2005, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung), wird der gesamte Straßenzug der Blankenburger Straße als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung eingestuft.

 

Entsprechend ihrer Bedeutung und Ausstattung wird die Straße gemäß EAHV (Entwurfvorgaben der Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) als angebaute zwischengemeindliche Verbindungsstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion - hier insbesondere für die Gewerbeansiedlungen - (Kategorie D III) eingeordnet.

 

Die Blankenburger Straße dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße

gemäß § 10 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) dar.

 

Dem entspricht auch die prognostizierte durchschnittliche werktägliche Verkehrsbelastung für das Jahr 2015 (Basis Stadtentwicklungsplan Verkehr), die mit

17.900 Kfz / 24 h ermittelt wurde. Sie liegt derzeit bei 17 000 Kfz / 24 h.

 

 

3.2. Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts

 

Die gesamte, im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca.

18 m. Der Querschnitt unterteilt sich in die Fahrbahn (ca. 10 m breit) sowie die angrenzenden Gehwege und Baumstreifen mit einer Breite von je ca. 4 m (siehe hierzu auch Punkt 3.4.).

 

 

 

 

3.2.1. Fahrbahn:

 

Der Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den verkehrlichen Anforderungen und ist insgesamt als mangelhaft einzuschätzen.

Die Asphaltdecke weist zahlreiche Netzrisse auf. Stellenweise sind Schlaglöcher und Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegt den Unterhaltungsaufwand in der zurückliegenden Zeit.

Gemäß der Untersuchungsberichte vom 26.09.2003 und 03.01.2005 zum Baugrund sowie zum vorhandenen Fahrbahnaufbau besteht die Fahrbahn im 1. Bauabschnitt aus einer Asphaltdecke (Dicke ca. 3 bis 10 cm) auf einer Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln. Der Gesamtaufbau ist maximal ca. 40 cm stark.

Im Bereich zwischen der Buchholzer Straße bis zur Siegfriedstraße wurden alte Gleise der Straßenbahn mit einer Asphaltdecke überbaut.

Der Straßenoberbau genügt hinsichtlich der Dicke und des Aufbaus nicht den Anforderungen der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung.

 

3.2.2. Gehwege:

 

Die beidseitig angelegten Gehwege entsprechen nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Verkehrsanlage nach den Ausführungsvorschriften (AV) für Geh – und Radwege. Sie sind überwiegend mit Betonsteinplatten sowie Mosaikpflastersteinen befestigt und weisen einen unebenen, teilweise schadhaften Zustand auf. Der Versiegelungsgrad ist als sehr hoch einzustufen. Im Bereich der Bushaltestellen sind keine Leiteinrichtungen für Sehbehinderte vorhanden. Die vorhandenen Auftrittshöhen am Bord sind ebenfalls nicht behindertengerecht.

 

Beide Gehwege sind abgenutzt, uneben und insgesamt in schlechtem Zustand.

 

3.2.3. Radwege:

 

Radwege sind nicht vorhanden.

 

Bei der derzeitigen und der prognostizierten werktäglichen Verkehrsbelastung (s. o. zu Punkt 3.1.) einschließlich der Führung von Linienbussen der BVG stellen fehlende Radwege, aber auch große Abstände zwischen den vorhandenen Fußgängerquerungen ein erhebliches Verkehrsrisiko dar.

 

3.2.4. Parkflächen:

 

Vor dem gegenüber der Schule befindlichen Verbrauchermarkt ist eine in Betonpflasterstein befestigte Ladezone vorhanden. Auf Grund der vorhandenen Fahrbahnbreite von ca. 10 m erfolgt das Parken teilweise beidseitig entlang des Fahrbahnrandbereiches (zeitlich eingeschränkt). Die diesbezügliche Beschilderung wurde von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet.

 

3.2.5. Grünanlagen:

 

Die seitlichen Baumreihen weisen einen lückenhaften und artenmäßig heterogenen, teilweise alten Baumbestand auf. Die Hauptbaumart ist die Winterlinde. Ein vom Amt für Umwelt und Natur beauftragtes Baumgutachten vom 15.08.2005 weist für die Mehrheit der Bäume eine Reststandzeit von 15 bis 20 Jahren aus. Auf Grund des sich darstellenden allgemeinen Erscheinungsbildes von der Krone, dem Stamm und des Wurzelraumes sind mehrere Bäume nicht erhaltenswürdig.

 

3.2.6. Straßenbeleuchtung:

 

Die Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Das Erscheinungsbild der Beleuchtung ist uneinheitlich. Die Lichtpunkthöhe beträgt in der Regel 8 m.

Nach Auskunft der NUON Stadtlicht GmbH bestehen die Maste aus Stahlbeton nach TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen = Symbol für staatliche Standards der DDR), welche einteilig ausgeführt sind. Die überwiegende Anzahl der vorhandenen Maste sind etwa 35 Jahre alt. Für den normgerechten Einbau von Schaltgeräten (Funkdatenempfänger) sind diese Maste nicht vorbereitet. Eine Umrüstung ist nicht möglich.

 

3.2.7. Straßenentwässerung:

 

Die Entwässerung der Fahrbahn sowie der Randbereiche erfolgt über die am Fahrbahnrand vorhandenen Regenwasserabläufe. Im 1. Bauabschnitt ist ein Regenwasserkanal unterschiedlicher Dimensionierung (DN 300, 400 und 500) vorhanden. Laut Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe ist hier eine Erweiterung und Erneuerung der vorhandenen Anlage notwendig.

 

 

3.3. Beschreibung und Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.

 

Aufgrund des unter Punkt 3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der Blankenburger Straße ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügender Zustand nicht mehr gegeben.

 

Eine Erneuerung der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich des Unterbaus der Blankenburger Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr stattgefunden. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt)-Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist somit für die Blankenburger Straße längst abgelaufen. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht bedeuten, reichen nicht aus, um einen verkehrssicheren und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand der Straße herzustellen.

 

Die Blankenburger Straße ist somit grundhaft, d.h. Neubau der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich Unterbau, zu erneuern bzw. teilweise neu zu bauen. Die Verbesserung sowie die Erweiterung und Erneuerung der einzelnen Teileinrichtungen ist erforderlich.

 

Der Ausbau der Blankenburger Straße erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222) und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01).

 

Die Blankenburger Straße soll zu einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und umweltverträglichen Verkehrsanlage umgebaut werden.

 

Die Aufteilung des Querschnittes erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden örtlichen Verhältnisse (Randbebauung, Straßenraumbreite, Baumbestand).

Radverkehrsanlagen werden (in Form von beidseitigen Radfahrangebotsstreifen) erstmals angelegt. Die Gehwege werden den geltenden Vorschriften des Landes Berlin entsprechend hergestellt, d. h. also auch behindertengerecht.

 

Entsprechend der Breiten und Abstände zwischen den vorhandenen Bäumen und unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten sind ein Grünstreifen mit Baumpflanzung und Parkbuchten mit zwischenliegenden Baumscheiben geplant.

 

Inhalt der Bauplanungsunterlage ist u. a. ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vom 15.08.2005. Dieser bilanziert den Eingriff und den Ausgleich der geplanten Straßenbaumaßnahme. Durch den Ausbau der Blankenburger Straße gemäß der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauvariante erfolgt im Ergebnis keine Änderung bezüglich der vorhandenen Baumachsen. Zur Wahrung des Alleecharakters wird der erhaltenswürdige Baumbestand beitragen. Kranke und damit zu fällende oder bereits fehlende Bäume werden durch Neupflanzungen ersetzt. Mit der Anpflanzung von 30 Alleebäumen und Entsiegelungsmaßnahmen im 1. Bauabschnitt sowie der weiteren Anpflanzung von „trassenfernen“ Alleebäumen können lt. Landschaftspflegerischem Begleitplan die Eingriffe in den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild vollumfänglich ausgeglichen werden. Beiderseits wird der Baumstreifen durch Rasenansaat begrünt. Der Baumstreifen wird von den überwiegend bereits vorhandenen Grundstückszufahrten und den geplanten Parkflächen unterbrochen.

 

Der Abstand der vorhandenen gegenüberliegenden Baumachsen beträgt 11,5 m. Die Breite der geplanten Fahrbahn (einschließlich Radfahrangebotsstreifen) wird um

0,5 m auf 9,5 m reduziert, so dass ein größerer Abstand des geplanten Bordes zum jeweiligen Baumstandort entsteht.

 

Beidseitig entlang der Blankenburger Straße im 1. Bauabschnitt sind Nahversorgungseinrichtungen (Geschäfte u. ä.) vorhanden. Um die Fahrbahnquerung für Fußgänger sicherer zu gestalten, werden zusätzliche Querungshilfen angeordnet.

 

Im Bereich der einmündenden Straßen sollen Aufpflasterungen die Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs längs der Blankenburger Straße erhöhen.

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu errichtet, da die Neuaufteilung des Querschnittes einen Versatz der bestehenden Leuchten erforderlich macht. Zudem ist bei den vorhandenen Masten der vorgesehene Einbau von Funksteuergeräten technisch nicht möglich.

 

Im Zuge der Baumaßnahme ist eine hydraulische Erweiterung des Regenwasserkanals erforderlich. Um die regelgerechte Ableitung des Regenwassers zu erreichen und zukünftig Pfützenbildungen zu vermeiden, werden die Anzahl der Regenabläufe erhöht und auf einer Länge von ca. 200 m Anschlusskanäle hergestellt.

 

 

3.4. Alternative Ausbauvarianten

 

Im Bereich des 1. Bauabschnitts ist vorrangig eine Blockrandbebauung vorhanden. Die unteren Etagen der angrenzenden Bebauung werden vorwiegend gewerblich genutzt. Durch die Ansiedelung von Büros, Geschäften etc. vermittelt dieser Abschnitt den Charakter eines örtlichen Kleinzentrums.

 

Bei der Entwicklung von Ausbauvarianten waren neben der Berücksichtigung dieser straßenräumlichen Situation folgende weitere maßgebliche Planungsziele zu erfüllen:

 

• Für beide Fahrspuren ist eine Mindetsbreite von je 3,25 m vorzusehen

 

• Beim Bau der Gehwege und bei der Planung der Radverkehrsanlagen sind

die Mindestmaße der Ausführungsvorschriften für Geh – und Radwege bzw.

die Regelbreiten für die Markierung von Radfahrangebotsstreifen einzuhalten.

 

• Die die derzeitige Allee bildenden beidseitigen Baumachsen sind beizube-

halten.

 

• Die Ausbauvariante muss an minimalen Kosten orientiert sein.

 

• Es ist eine Mindestzahl von Halte – (z. B. Be – und Entladezone) und

Parkmöglichkeiten vorzusehen.

 

Demnach ist also für die Entwicklung von Ausbauvarianten die verfügbare Straßenraumbreite und – fläche sowie der Achsabstand der Baumreihen entscheidend.

Die gesamte im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca.

18 m. Diese Breite ist nicht identisch mit der öffentlich gewidmeten Straßenbreite, die sich an einigen Stellen auf bis zu 22 m beläuft. Der Achsabstand der vorhandenen gegenüberliegenden Baumreihen beträgt etwa 11,5 m.

 

Der im August 2003 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII B vorgeschlagene Regelquerschnitt (siehe Abbildung Variante 1) wurde als Planungsgrundlage übernommen. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro erstellte im Rahmen der Vorplanung sowie bei der Aufstellung der Bauplanungsunterlage weitere drei Varianten, die der Erfüllung der Planungsziele (wie z.B. Erhalt der vorhandenen Baumachsen) Rechnung tragen und - im Vergleich zur Variante 1 - optimierte Querschnittsvarianten darstellen (siehe Abbildung Varianten 2 bis 4).

 

Im Folgenden werden die untersuchten Varianten dargestellt und erläutert.

 

Variante 1 (Vorgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung):

 

 

 

 

Diese von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellte Ausbauvariante, die insbesondere die Anordnung von Radverkehrsanlagen gewährleistet, weist einen asymmetrischen Querschnitt bei einer geplanten Straßenraumbreite von 22,0 m und bis zu 24,0 m im Knotenpunktsbereich Blankenburger Straße / Dietzgenstraße auf. Die Querschnittsgestaltung hat somit in Teilbereichen regulären Grunderwerb zur Folge, da die öffentlich gewidmeten Flächen nicht ausreichen.

Unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes ergibt sich eine Gesamtfahrbahnbreite von nur 6,25 m, die nur einen eingeschränkten Bewegungsspielraum, z. B. bei der Begegnung von zwei Bussen, zulässt.

Weiterhin wurde einseitig ein Baumstreifen auf eine Breite von bis zu 1,50 m reduziert, der sich nachteilig auf den zum Teil sehr alten Baumbestand auswirkt.

Es würden ein südlich auf der Fahrbahn angeordneter Radfahrangebotsstreifen und ein nördlich auf dem Gehweg zu bauender Radweg entstehen, was ebenfalls nicht wünschenswert ist.

 

Variante 2:

 

    

 

 

 

Ausgangspunkt ist hier der Ausbau innerhalb der vorhandenen eigentumsrechtlichen Straßenraumbreite von 18 m und somit der Verzicht auf Inanspruchnahme der zusätzlich öffentlich gewidmeten Flächen und auf jeglichen Grunderwerb.

Für die Fahrbahn wird die Mindestbreite von 6,50 m gewährleistet.

Bei dieser Variante ist aber die zum Bau von Radwegen erforderliche Fläche nur durch die Fällung der gesamten vorhandenen Alleebäume realisierbar. In beidseitigen Grünstreifen ist eine Neupflanzung vorgesehen.

Zugunsten einer sicheren Radwegführung und dem damit notwendigen Sicherheitsabstand ist die Anordnung von Parkplätzen nicht möglich.

 

Variante 3:

 

 

 

 

Diese Variante mit einer Gesamtausbaubreite von 19,50 m gewährleistet neben einer Fahrbahnbreite von 6,50 m einen beidseitigen Radfahrstreifen von 2,00 m und somit auch die notwendigen Sicherheitsabstände.

Die sich daraus ergebene befestigte Gesamtfahrbahnbreite zwischen den Borden von 10,50 m gewährleistet nicht mehr den erforderlichen Mindestabstand zu den vorhandenen Bäumen von 1,00 m, was eine Fällung aller Alleebäume zur Folge hat. In dem nach außen verschobenen neu geplanten Grünstreifen sind die 2 neuen Baumachsen vorgesehen. Dieser Grünstreifen wird in den Lücken zwischen den neuen Bäumen durch Parkbuchten unterbrochen.

 

 

 

Variante 4:

 

Unter Berücksichtigung möglichst aller aufgeführten Planungsziele ergibt sich ein Regelquerschnitt mit einer Gesamtausbaubreite von 20,0 m im Bereich von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße:

Diese Variante gewährleistet neben einer Fahrbahnbreite von 6,50 m einen beidseitigen Radfahrangebotsstreifen von 1,50 m. Die sich daraus ergebende, gegenüber dem Bestand um 0,50 m reduzierte, befestigte Fahrbahnbreite zwischen den Borden von 9,50 m gewährleistet, dass auf beiden Seiten der vorhandene Baumbestand zur Wahrung des Alleecharakters erhalten bleibt und ergänzt werden kann.

Zur Schaffung eines mindestens 2,00 m breiten Grünstreifens bzw. einer Parkbuchtbreite von 2,00 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsabstand zum Gehweg) ist zur Anordnung einer mindestens 2,50 m breiten Gehwegfläche überwiegend rückständiger Grunderwerb erforderlich.

Da der Sicherheitsstreifen nur im Bereich der Parkbuchten vorgesehen ist, vergrößern sich die unbefestigten Flächen im Bereich der Baumstandorte und ergeben so günstige Standbedingungen für die Bäume.

 

Lediglich im Knotenpunktsbereich Dietzgenstraße / Blankenburger Straße wird die Fahrbahn zur Anordnung einer zusätzlichen Abbiegespur (Linksabbieger in stadteinwärtige Richtung) aufgeweitet.

 

 

Da die Variante 4 die Planungsziele optimal erfüllt, wurde innerhalb dieser Variante zusätzlich die Lage der Fußgängerquerungshilfe in der Blankenburger Straße sowie die Notwendigkeit einer separat geführten Linksabbiegespur in die Buchholzer Straße (von der Dietzgenstraße her kommend) geprüft.

 

Bei der Einrichtung einer solchen zusätzlichen Abbiegespur wäre der Verzicht auf das Straßenbegleitgrün sowie die Einengung der südlichen Gehwegbreite auf ein Mindestmaß die Folge. Weiterhin wurde angesichts der vorhandenen Verkehrszahlen im Einmündungsbereich Buchholzer Straße (Knotenstromzählung vom 25.10.2004) die Notwendigkeit der separaten Linksabbiegespur von der Dietzgenstraße kommend in Richtung Buchholzer Straße nicht bestätigt. Die Fällung von zwei erhaltenswerten Alleebäumen kann somit vermieden werden.

 

Die Fußgängerquerungshilfe wird bedarfsgerecht in Höhe des Verbrauchermarktes angeordnet.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass auf Grund der räumlichen Bestandssituation zur Gewährleistung aller Planungsziele kaum ein größerer Gestaltungsspielraum vorhanden ist.

In den Varianten 1 bis 3 konnte den Zielvorgaben nur teilweise entsprochen werden. So wurden z.B. die Regelmaße der einzelnen Querschnittselemente unterschritten, Parkmöglichkeiten sind bei Verzicht auf Grunderwerb entfallen oder die komplette Fällung der vorhandenen Alleebäume wurde erforderlich.

 

Nach Abstimmungsgesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie weiteren zuständigen Behörden wurden deshalb die Varianten 1 bis 3 im Rahmen der Erstellung der Bauplanungsunterlage nicht weiter verfolgt.

 

Ein Kostenvergleich zwischen den einzelnen Varianten hat ergeben, dass die Variante 4 nach derzeitigem Erkenntnisstand die kostengünstigste Variante ist, wenn auch gravierende Unterschiede nicht festzustellen waren.

 

Daraus ergibt sich, dass die alle Planungsziele am besten erfüllende Variante 4 weiter zu bearbeiten und zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorzulegen ist.

 

Bei anteiligem, meist rückständigem, Grunderwerb wird eine Fahrbahnbreite für einen uneingeschränkten Begegnungsfall Bus / Bus geschaffen.

Die beidseitig neben den Fahrspuren angeordneten Radfahrangebotsstreifen tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.

Die erhaltenswürdigen Alleebäume werden durch Neupflanzungen ergänzt.

Zwischen den Bäumen werden Parkplätze in Form von Parkbuchten angeordnet.

Die sich innerhalb der zu schaffenden Straßenraumbreite von 20,00 m ergebenden Gehwegbreiten von jeweils mindestens 2,75 m werden den Erfordernissen aus den beidseitig vorhandenen öffentlichen Einrichtungen gerecht.

 

Die detaillierten Angaben der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauvariante sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie sind auch aus den beigefügten Lageplänen (Anlage 2) ersichtlich.

 

Den Fraktionen ist eine CD-Rom zugegangen, aus der die Angaben ebenfalls zu ersehen sind.

 

 

3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

Entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem geplanten Ausbau des 1. Bauabschnitts der Blankenburger Straße nicht nur um eine Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung und Erweiterung der gesamten Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG.

 

Wie schon unter Punkt 3.3. aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Blankenburger Straße nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus möglich.

 

Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau des in Rede stehenden Abschnitts der Blankenburger Straße von den anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die Blankenburger Straße aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen (§ 15 a Abs. 1 EBG), da der 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße in allen Teileinrichtungen vor dem 03.10.1990 erstmalig endgültig hergestellt war und für Verkehrszwecke genutzt worden ist.

Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist somit ausgeschlossen.

 

 

3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme / Umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG

 

Bei der Blankenburger Straße handelt es sich – wie unter Punkt 3.1 bereits ausgeführt - um eine Hauptverkehrsstraße, so dass für die Berechnung der Anliegeranteile § 10 StrABG anzuwenden ist.

Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und – daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke entfallende anteilige Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG).

 

Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt – differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25 % und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG).

Nach derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 626.349,16 € errechnet. Dieser setzt sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen und den prozentualen Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teileinrichtung

Aufwand

 

 

 

 

in Euro

 

Anteil der

Beitrags-

Pflichtigen

 

 

in %

Anteil der

Beitrags-

pflichtigen

 

 

in Euro

Fahrbahn +

Radfahrstreifen

    388.400,99

25

 97.100,25

Gehwege

   346.159,10

50

173.079,55

Parkflächen

    51.527,00

50

  25.763,50

Grünanlagen

    87.664,58

40

  35.065,83

Straßenbeleuchtung

    76.939,45

45

  34.622,75

Straßenentwässerung

   243.194,35

45

109.437,45

unaufgeteilte Gemeinkosten *

   355.952,55

42,5

151.279,83

 

rechnerischer Anteil der Beitragspflichtigen:               626.349,16 €

 

 

tatsächlicher Anteil der Beitragspflichtigen

nach Berücksichtigung von § 21 Abs. 3

Satz 2 StrABG (Mehrfacherschließung):                    554.202,69 €

 

*Die „unaufgeteilten Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, für den Abbruch und die Entsorgung von Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits – und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc) sowie Kosten für Unvorhergesehenes.

Die Position „Unvorhergesehenes“ ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz, um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war, (z. B. Mehrleistungen wegen unterirdischer Hindernisse) Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau).

 

Aufgrund der fehlenden Ausführungsvorschriften zum StrABG ist noch nicht geklärt, wie mit den unaufgeteilten Gemeinkosten zu verfahren ist. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten für Sachaufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 StrABG darstellen und somit zum umlagefähigen Aufwand gehören (siehe dazu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubaubeiträge, 7. Auflage § 33 Randnummer 10 und 38). Eine Verteilung auf die einzelnen Teileinrichtungen wurde nicht vorgenommen, dafür der Mittelwert beim Anteil der Beitragspflichtigen i. H. v. 42,5 % angenommen.

 

Das kleinste Grundstück im 1. Bauabschnitt weist eine Größe von 461 m2 auf. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 4.636,55 €.

 

Das größte Grundstück im 1. Bauabschnitt ist 2.606 m2 groß. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 45.867,65 €.

 

Bei insgesamt vier Grundstücken des 1. Bauabschnitts ist wegen deren überwiegend gewerblicher Nutzung (Supermarkt, Tankstelle, Autohandel) oder einer der gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (Schule / Feuerwehr) der sogenannte „Gewerbezuschlag“ gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG anzusetzen.

 

Bei weiteren im 1. Bauabschnitt befindlichen Grundstücken besteht

ebenfalls gewerbliche Nutzung, jedoch nicht überwiegend, da sich die Gewerberäume lediglich im Erdgeschoss der mehrstöckigen Gebäude befinden. Hier ist nicht von einer überwiegenden gewerblichen Nutzung auszugehen, so dass kein „Gewerbezuschlag“ bei der Berechnung des Ausbaubeitrages anzusetzen ist.

 

Berechnungen des Ausbaubeitrages für das kleinste und das größte Anliegergrundstück sowie für ein Gewerbegrundstück sind in Anlage 6 dargestellt.

 

 

3.7. Beteiligung der Beitragspflichtigen

 

Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 08.08.2007 sind alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 3).

 

Am 20.09.2007 fand in der Aula der Friedrich - List – Oberschule, Kuckhoffstraße 2 – 22, 13156 Berlin zudem eine Informationsveranstaltung statt, an der ca. 70 Anlieger und interessierte Bürger aus den umliegenden Straßen – vor allem aus der Wackenbergstraße - teilnahmen. Die Anlieger sind dort durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro und die zuständigen Mitarbeiterinnen des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben informiert worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Unterbreitung von Einwendungen und Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet.

 

Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und die zusammenfassende Bewertung durch das Bezirksamt sind im Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 24.09.2007 enthalten (siehe Anlage 4).

 

Die weiteren schriftlichen Einwendungen und das entsprechende Bewertungsprotokoll des Tiefbauamtes sind aus der „Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger“ vom 26.11.2007 ersichtlich (siehe Anlage 5).

Die Einwände der Feuerwehr werden im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft und - soweit möglich – berücksichtigt. Gleiches gilt für die Einwendungen der Anlieger der Umleitungsstrecke Siegfriedstraße und Wackenbergstraße.

 

Im Ergebnis mussten keine Änderungen an der Ausbauplanung vorgenommen werden.

 

3.8. Hinweise zum Bauablauf

 

Die Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt werden.

Der Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

 

 

4.   Rechtsgrundlagen

 

 

§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Ausgaben i. H. v. 6,0 Mio. € bei Kapitel 4212 Titel 72522 in den Haushaltsjahren 2006 bis 2011 (entsprechend der Investitionsplanung) für die Gesamtbaumaßnahme bzw. 1.927.000,00 € für den 1. Bauabschnitt im Zeitraum 2008 bis 2010

 

Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 554.202,69 € bei Kapitel 4212 Titel 34104 in den Jahren 2012 bis 2015 für den 1. Bauabschnitt.

 

Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch die geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung mit der in §10 StrABG gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie von Art und Maß der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§ 14 und 15 StrABG). Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und Rechtslage.

 

Die spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der

Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im Jahr 2011 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen Beitragspflichten.

 

Bei der Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG).

Die Einnahmen werden demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2012 bis 2015

erfolgen.

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Musterblatt

 

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die zeitgemäße Befestigung und behindertengerechtere Gestaltung der Gehwege nach der AV für Geh – und Radwege wird eine sicherere und attraktivere Fußgängerführung gewährleistet.

Erstmalig werden Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs geschaffen.

Es entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

Die Umgestaltung der Einmündungsbereiche trägt zur Verkehrssicherheit des Fußgängerverkehrs in der Längsrichtung bei, weil die Überquerungswege verkürzt werden und eine Geschwindigkeitsreduzierung des abbiegenden Kraftfahrzeugverkehrs erreicht wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante

Anlage 2:        Lagepläne

Anlage 3:        Informationsschreiben vom 08.08.2007

Anlage 4:        Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom 24.09.2007

Anlage 5:        Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge vom 26.11.2007

Anlage 6:        Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anlieger-

Grundstück einschließlich drei Beispielsrechnungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens–Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                Öffentliche Ordnung


 

Anlage 1 Zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante

 

 

Beschreibung der einzelnen Ausbaumaßnahmen

 

 

1. Geplanter Querschnitt:    

 

Die Lage der einzelnen Teileinrichtungen im Grundriss wird im Wesentlichen der vorhandenen Linienführung angepasst. Dadurch, dass der vorhandene Baumbestand weitgehend Berücksichtigung findet, ist es möglich, den in Abschnitten vorhandenen Alleecharakter des Straßenzuges zu erhalten bzw. durch Ergänzungspflanzungen zu stärken. Die beidseitig geführten Fußgänger- und Radverkehrsanlagen erhöhen die Verkehrssicherheit aufgrund der Trennung der einzelnen Verkehrsarten. Die Seitenbereiche werden in den jeweiligen Abschnitten unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse neu gestaltet. Neu bzw. rückständig zu erwerbende Grundstücksflächen wurden durch entsprechende Querschnittsanpassungen minimiert, was auch zur Kostenreduzierung beiträgt.

Zur sicheren Gestaltung des Verkehrsablaufes wird im Bereich eines Verbrauchermarktes eine zusätzliche Querungshilfe für Fußgänger angeordnet.

  

 Aufteilung des Querschnitts

            Gehweg                                                                                                                                           2,50 m

            Parken / Baumstreifen                                                                                         2,75 m

            Angebotsradfahrstreifen                                                                                      1,50 m

            Fahrbahn                                                                                                                                            6,50 m

            Angebotsradfahrstreifen                                                                                      1,50 m

            Parken / Baumstreifen                   2,75 m

Gehweg                                                                                                                                            2,50 m

Gesamtbreite                                                                                                   ≥20,00 m

 

 

2. Befestigungen:

 

2.1. Fahrbahn:

 

Die Zuordnung der Bauklasse wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung ist die Blankenburger Straße mit einem Fahrbahnoberbau gemäß Bauklasse II auszubauen. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für den Fahrbahnaufbau.

Laut Baugrundgutachten stehen im Baubereich Böden der Frostempfindlichkeitsklasse 2 (gering bis mittel frostempfindlicher Boden) an.

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß RSTO 01, Tafel 1, Zeile 3 ergibt sich bei Vorhandensein von F2 Boden folgender Fahrbahnaufbau:

 

                                                              3,5 cm          Splittmastixasphalt 0/8 S

  8,5 cm           Asphaltbinder 0/16 S

10,0 cm           Asphalttragschicht 0/22 Typ CS, 50/70

                                                            33,0 cm          Schottertragschicht 0/32

                                                            55,0 cm          Gesamtdicke

 

Die Fahrbahn wird beidseitig mit Betonborden H 15 x 30 eingefasst. Im Bereich von Bushaltestellen wird als Fahrbahnbegrenzung ein „Kasseler Bord“ mit einer Auftrittshöhe von 18 cm gesetzt.

Die Einfassung der Gehwege zum Grünstreifen erfolgt mit Betonkantensteinen Größe 3, Form C. Zwischen Parkplatz und Gehweg ist die Einfassung mittels Betonbord, H 15 x 30 vorgesehen.

Die Verlegung der Borde und Kantensteine wird auf Beton mit Rückenstütze erfolgen.

 

2.2. Gehwege (Plattenbahn):

               5,0 cm          Gehwegplatten, Gr. 350, grau

ungeschliffene Oberfläche

               2,0 cm          Kalkmörtelbett

               3,0 cm          Pflasterbettung

             15,0 cm          Schottertragschicht 0/32

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

2.3. Gehwege (Ober – und Unterstreifen):

 

               5,0 cm          Mosaiksteinpflaster, Gr. 2

               3,0 cm          Pflasterbettung

            17,0 cm          Schottertragschicht 0/32

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

2.4. Gehwegüberfahrten:

                                                            10,0 cm          Kleinsteinpflaster, DIN 18 502

              3,0 cm          Zementmörtel

                                                            12,0 cm          Betontragschicht C12/15

                                               25,0 cm           Gesamtdicke

 

Grundstückszufahrten, die von Lastkraftwagen überfahren werden, sind aufgrund der Belastung zusätzlich mit einer Sauberkeitsschicht von 8 cm zu verstärken.

 

 

2.5. Radwege:

 

Die jeweiligen Radwege werden in Form eines Angebotsradfahrstreifens auf der entsprechenden Fahrbahn hergestellt und durch eine Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht. Der bauliche Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.)

 

 

 

2.6. Parkflächen:

 

                                                                                                                                                                          8,0 cm             Betonpflaster

                                                              3,0 cm          Pflastersand

29,0 cm           Schottertragschicht 0/32

                                                            40,0 cm          Gesamtdicke

 

 

 

 

 

3. Kreuzungen und Einmündungen

 

Im 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße befinden sich die Einmündung Buchholzer Straße sowie der Knotenpunkt Blankenburger Straße / Siegfriedstraße.

 

Die Anbindung der Siegfriedstraße als Nebenstraße erfolgt aus Gründen der Verkehrsberuhigung über eine Pflasterung aus Kleinsteinpflaster in Beton.

Die Ein- und Ausfahrradien werden wegen der geringen Geschwindigkeiten nur mit Radien von R = 8 m ausgebildet. Zur Reduzierung der Querungswege für Fußgänger werden die Borde im Einmündungsbereich als Gehwegvorstreckung soweit verschoben, dass eine 5,5 m breite Fahrbahn entsteht.

 

Die zukünftige Anbindung der Buchholzer Straße wird hinsichtlich der Übersichtlichkeit der Spurführung optimiert. Weiterhin erfolgt eine erhebliche Reduzierung der Querungslänge für die Fußgänger sowie eine Verbesserung der Sicht im Einmündungsbereich. Dadurch wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger, erreicht.

Die Befestigung der einmündenden Buchholzer Straße erfolgt analog dem Fahrbahnaufbau der Blankenburger Straße (siehe Punkt 2.1.).

 

4. Grünanlagen:

 

Gemäß Gutachten des AUN vom 15.08.2005 befinden sich im Baubereich 38 Alleebäume. Als Ergebnis der Baumuntersuchung wurde festgestellt, dass 15 Bäume nicht erhaltenswürdig sind und 7 Bäume vorhabensbedingt gefällt werden. Gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erfolgt die Ausgleichsmaßnahme, indem 30 Alleebäume innerhalb des 1. Bauabschnittes und 80 Bäume „trassenfern“ neu gepflanzt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme befinden sich 46 Alleebäume als Straßenbegleitgrün innerhalb des 1. Bauabschnittes in der Blankenburger Straße.

 

5. Straßenbeleuchtung:

 

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu errichtet. Die derzeitigen Standorte der Beleuchtungsmaste können aufgrund der Querschnittsneugestaltung nicht beibehalten werden. Die bestehende Anlage (17 Maste mit Beleuchtungskörper) ist komplett zu demontieren.

Für die Ausleuchtung des Verkehrsraumes sind im 1. Bauabschnitt auf beiden Seiten insgesamt 25 neue Leuchten mit einer Leuchtpunkthöhe von 8 m erforderlich. Der Leuchtenabstand ist versetzt angeordnet und beträgt ca. 40 m.

 

6. Straßenentwässerungsanlagen:

 

Das anfallende Straßenoberflächenwasser in der Blankenburger Straße wird über Bordrinnen gesammelt und über Straßenabläufe und im weiteren über das Regenwasserkanalnetz der Vorflut zugeführt. Bedingt durch die geringe Längsneigung der Fahrbahn muss die Oberflächenentwässerung über eine Pendelrinne erfolgen. Dabei wird die Querneigung jeweils über die gesamte Breite der Richtungsfahrbahn gependelt, um in der Bordrinne eine Längsneigung von mindestens 0,5 % zu gewährleisten. Gehwege neben einem Grünstreifen erhalten ein Gefälle zum Grünstreifen.

Am Regenwasserkanal sind teilweise Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen geplant.

An dem Regenwasser- Kanalnetz werden die neuen Straßenabläufe, die sich beidseitig von diesem befinden, angeschlossen.

 

Die Planung des Regenwasserkanals und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten erfolgte durch die hierfür zuständigen Berliner Wasserbetrieben.

 

7. Grunderwerb:

 

Der Ausbau der Blankenburger Straße wird weitestgehend innerhalb des vorhandenen öffentlich gewidmeten Straßenlandes stattfinden.

Im Rahmen der Ausbaumaßnahme erfolgt über rückständigen Grunderwerb

(2.456 m²) und auf der Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes der Ankauf von bereits gewidmetem Straßenland (ca. 840 m²).

In ganz geringem Umfang ist freihändiger Grunderwerb (71 m²) erforderlich.

 

8. Baumaßnahmen der BVG:

 

Im Baubereich sind stillgelegte Straßenbahngleise vorhanden. Die BVG wurde gemäß Ausführungsvorschrift zu §12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzungen öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – vom 02.05.2007 aufgefordert, diese zu entfernen. Eine Antwort der BVG liegt noch nicht vor.

 

Nach Absprache mit den Berliner Verkehrsbetrieben werden die Standorte für die geplanten Bushaltestellen im Baubereich optimiert. Die nördliche Haltestelle wird von östlich der Siegfriedstraße (vor einem Autohaus) in westliche Richtung (vor die Blankenburger Straße 45) verschoben, die südliche Haltestelle bleibt erhalten.

Das Haltestellenpaar zwischen der Dietzgenstraße und der Buchholzer Straße bleibt lagemäßig unverändert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 3

1

 
Bezirksamt Pankow von Berlin      

Abteilung Öffentliche Ordnung

Ordnungsamt, Tiefbauamt, Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt

 

 

Bezirksstadtrat

GeschZ. BzStR Ord

 

Dienstgebäude:

Darßer Str. 203

13088 Berlin

Telefon:   (030)   90295-8500

Telefax:   (030)   90295-8537

E-Mail-Adresse:

jens-holger.kirchner@

ba-pankow.verwalt-berlin.de

(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente

mit elektronischer Signatur)

                           . 2007

 
 

 


Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)

 

V

1.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information zum Ausbau der Blankenburger Straße, 1. Bauabschnitt, von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße im Ortsteil Niederschönhausen

Grundstück................................in 13156 Berlin (Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt ...........)

 

Sehr geehrte/r

 

die Blankenburger Straße von Dietzgenstraße bis Pasewalker Straße in den Ortsteilen Niederschönhausen und Französisch Buchholz soll in den nächsten Jahren grundhaft ausgebaut werden.

Es ist geplant, demnächst mit dem Ausbau des 1. Bauabschnittes von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße im Ortsteil Niederschönhausen zu beginnen.

Ich möchte Sie, als anliegenden Eigentümer im genannten Abschnitt, mit diesem Schreiben über die beabsichtigte Baumaßnahme informieren und zu der

 

am Donnerstag, dem 20. September 2007, um 19.00 Uhr

in der Friedenskirche Niederschönhausen, Dietzgenstr. 19-23 in 13156 Berlin

 

stattfindenden Informationsveranstaltung einladen.

 

Der Straßenzug soll zu einer zweistreifigen Verbindungsstraße mit befestigten Gehwegen und separater Führung der Radfahrer ausgebaut werden.

Beidseitig werden Radfahrangebotsstreifen und Gehwege angeordnet.

Entsprechend der Breiten und Abstände zwischen den vorhandenen Bäumen und unter Berücksichtigung der Grundstückszufahrten ist ein Grünstreifen mit Baumpflanzung bzw. sind Parkbuchten geplant. Im Bereich zwischen Dietzgenstraße und Buchholzer Straße ist die Anlegung von Ladezonen vorgesehen.

Der vorhandene Baumbestand wird zur Wahrung des Alleencharakters unter Beachtung der verkehrlichen Erfordernisse vorwiegend erhalten.

Entlang des gesamten Straßenzuges wird die Straßenbeleuchtung erneuert.

Um die Fahrbahnquerung für Fußgänger angesichts des hohen Verkehrsaufkommens sicherer zu gestalten, wurde eine zusätzliche Querungshilfe angeordnet. Die derzeit für Fußgänger unübersichtliche Einmündung der Buchholzer Straße wird zugunsten einer besseren Querbarkeit neu gestaltet.

Die Bushaltestellen und Grundstückszufahrten werden den neuen Verhältnissen angepasst und erhalten eine nutzungsgerechte Befestigung gemäß den einschlägigen Richtlinien.

Der Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung wird erneuert.

 

Durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist mit Wirkung vom 25.03.2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG, GVBl. S. 265) in Kraft getreten. Entsprechend dieses Gesetzes sind die bezirklichen Tiefbauämter gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss einer Straßenausbaumaßnahme Straßenausbaubeiträge (§ 1 Abs. 1 StrABG) zu erheben.

Gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtigen) über die für Ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren.

 

Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich Straßenausbaubeiträge in Höhe von ------------------ Euro entfallen.

 

Die Angabe des geschätzten Straßenausbaubeitrages ist rechtsunverbindlich und bezieht sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages vom später durch Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten.

 

Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Art. VI des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819), mit einem gesonderten Bescheid erhoben.

 

Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z. B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012) erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen zum Straßenausbaubeitrag richten Sie bitte an Frau Neustädt (Tel. 90295-8666).

 

Sie können - ab sofort bis zum 05.10.2007 - zu der beabsichtigten Planung für den 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße schriftlich Stellung nehmen, Einwände äußern oder Vorschläge unterbreiten.

Hierzu können von Ihnen diesbezügliche Ausbauunterlagen im Tiefbauamt eingesehen werden.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295-8597 (Frau Braunsdorf).

Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden können.

 

Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig.

 

Diese Information wurde aus Kostengründen nur an einen Eigentümer Ihres Grundstücks versandt, so dass ich Sie bitte, ggf. vorhandene weitere Eigentümer des o. g. Grundstücks über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Jens-Holger Kirchner                                                                                      beglaubigt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Anlage 4

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                             24.09.2007

Tiefbauamt

Tief 11                                                                                                                         ( 8665

Tief 24                                                                                                                         ( 8597

 

 

 

Protokoll

Bürgerinformationsveranstaltung am 20.09.2007, 19.30 Uhr

in der Aula der Friedrich – Liszt – Oberschule, Dietzgenstraße 2 – 22, 13156 Berlin

 

Vorstellung der Baumaßnahme Blankenburger Straße von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße (1. Planungs – und Bauabschnitt)

 

 

Teilnehmer:

Herr Kirchner (Ord BzStR)

Frau Pätzold (Ord Ref)

Herr Lexen (Tief AL)

Frau Braunsdorf (Tief 24)

Frau Gammert (Tief 11)

Herr Breinig und Frau Jerneitzig (Büro SEIB IC)

 

sowie siehe vor Ort angefertigte Anwesenheitsliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da Eintragung freiwillig erfolgte und sich nicht alle Teilnehmer eintragen wollten).

 

Vor Beginn der Informationsveranstaltung wurde den anwesenden Bürgern das Informationsblatt zum Straßenausbaubeitragsgesetz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie eine vom Tiefbauamt erstellte Musterberechnung übergeben.

Die betroffenen Anlieger der Blankenburger Straße und die anderen interessierten Bürger (ca. 80 Anwesende) wurden durch Herrn Kirchner begrüßt. Weiterhin erläuterte Herr Kirchner das Verfahren der Bürgerbeteiligung und -information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG (Dauer: ca. 10 Minuten).

Herr Lexen stellte dann in aller Kürze die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen des StrABG dar und wies dabei auch bereits auf die für die Beitragspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer entscheidenden Begriffe Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung hin. Abschließend stellte er die geplante Straßenbaumaßnahme kurz hinsichtlich Lage, Umfang der geplanten Arbeiten und Bedeutung als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung vor. Die detailliertere Erläuterung und visuelle Darstellung der Baumaßnahme erfolgte durch das Ingenieurbüro SEIB IC (Dauer: ca. 45 Minuten).

 

Im Anschluss daran sind durch Frau Gammert Erläuterungen zum Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) gegeben worden. Vorgestellt wurde die tabellarische Aufstellung des beitragsfähigen Aufwandes mit der Ausweisung der prozentualen Beteiligung der Anlieger für die einzelnen Teileinrichtungen gemäß § 10 StrABG sowie eine Musterberechnung zum Straßenausbaubeitrag für ein  fiktives Anliegergrundstück. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass von den im 1. Planungsabschnitt befindlichen Grundstücken lediglich vier Grundstücke einen „Gewerbezuschlag“ gemäß § 14 Abs. 4 StrABG erhielten. Alle anderen mit bis zu fünf Vollgeschossen bebaute Grundstücke, deren gewerbliche Nutzung sich lediglich auf Ladengeschäfte im Erdgeschoss beschränkt, sind nicht mit einem „Gewerbezuschlag“ zu versehen, da hier die überwiegende Nutzungsart durch Wohnen bestimmt ist.

(Dauer: ca. 10 Minuten).

 

Anschließend hatten die Bürger ca. 90 Minuten lang Gelegenheit, nachzufragen und Einwendungen zu äußern. Die Nachfragen und Einwendungen wurden durch Herrn Kirchner, Herrn Lexen, Frau Braunsdorf, das Ingenieurbüro sowie Frau Gammert beantwortet und  protokolliert.

Die Veranstaltung endete um 22.00 Uhr.

 

 

 

Nachfragen und Einwendungen im Einzelnen

Erwiderung der Vertreter des Bezirksamtes

Anwohner aus der Rolandstraße 105:

Œ Baumaßnahme ist eine Sanierung und somit keine beitragsfähige Maßnahme nach StrABG, insbesondere keine Erneuerung bzw. Verbesserung

 

Wer trägt die Kosten für die Verlegung von Gasleitungen etc.?

 

 

 

 

Ž Wer trägt die Kosten für die Entfernung der Straßenbahnschienen?

 

 

 

Sind die Kosten für die Umleitungsstrecke (Wackenbergstraße) umlagefähiger Aufwand i. S. d. § 7 StrABG?

Erfolgt die Erhebung der Ausbaubeiträge getrennt für die beiden  Planungsabschnitte?

 

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Neupflanzung der Bäume und warum werden diese Bäume nicht im 2. Planungsabschnitt gepflanzt?

 

Œ Bei einer Sanierung wäre nur die Deckschicht betroffen, hier ist jedoch ein grundhafter Ausbau bis in die Tragschicht vorgesehen, also Erneuerung→ beitragsfähige Maßnahme gemäß § 1 StrABG.

Diese Kosten trägt der jeweilige Leitungsbetrieb sowie je nach Konzessionsvertrag vereinbart - anteilig das Land Berlin. Die Kosten für die Straßenentwässerung werden anteilig (45 %) auf die Anlieger umgelegt.

 

Ž Dies muss noch geklärt werden, es ist jedoch davon auszugehen, dass eine Kostenbeteiligung der BVG, sie wäre ohnehin marginal, nicht mehr eingefordert werden kann.

 

Nein.

 

 

Ja, im Rahmen der Abschnittsbildung gemäß § 5 StrABG.

 

Rechtsgrundlage ist § 3 des Bundesnaturschutzgesetzes. 30 Alleebäume werden im Zuge der Baumaßnahme im 1.PA neu gepflanzt. Gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan werden 80 Bäume trassenfern (außerhalb des 1.PA) gepflanzt.

Davon werden 53 Bäume im 2.PA gepflanzt, mehr sind hier nicht möglich.

Anwohner aus der Wackenbergstraße 14:

Wie lang ist die Bauzeit?

Baubeginn: voraussichtlich August 2008

Bauende: voraussichtlich Dezember 2009

Anwohner aus der Wackenbergstraße 8:

Œ Die Wackenbergstraße als Umleitungsstrecke ist für einen Fahrzeugverkehr von 18.000 Kfz / 24 Stunden nicht ausgelegt.

 

 

 

 

 

Bleibt der Asphaltüberzug nach Abschluss der Baumaßnahme erhalten?

 

 

 

 

Ž Bleibt die Wackenbergstraße während der Baumaßnahme und danach weiterhin „Zone 30 km / h“?

 

Œ Im Rahmen der Baumaßnahme erfolgt eine Ertüchtigung der Wackenbergstraße (Asphaltüberzug 3,5 m breit). Es wird mit einem theoretischen Verkehrsaufkommen von ca. 8.000 Kfz / 24 Stunden gerechnet. Es wird nur der Verkehr in Richtung Dietzgenstraße umgeleitet.

 

Der Asphaltüberzug bleibt nach Beendigung der Nutzung als Umleitungsstrecke erhalten. Die Sanierung von Kleinflächen ist abschließend geplant.

 

 

Ž Ja.

Anwohner aus der Siegfriedstraße 2:

Œ Erhält die Siegfriedstraße als Umleitungsstrecke ebenfalls einen neuen Asphaltüberzug?

 

 

Wird die Siegfriedstraße im 2. Planungsabschnitt auch als Umleitungsstrecke dienen?

 

Ž Bestehen während der Bauzeit weiterhin Parkmöglichkeiten in der Siegfriedstraße?

 

Œ Punktuelle Sanierungsmaßnahmen sind hier, wo bereits eine Asphaltfahrbahn vorhanden ist, vor und während der Nutzung als Umleitungsstrecke vorgesehen.

 

Gegenwärtig ist hierzu noch keine verbindliche Aussage möglich, da das Umleitungskonzept für den 2. Planungsabschnitt noch nicht endgültig feststeht.

Ž Ja, in eingeschränkter Form.

Anwohner aus der Wackenbergstraße:

ΠDie Bauzeit ist zu lang.

 

 

 

Was passiert mit dem ruhenden Verkehr während der Bauzeit?

 

 

Ž Die Wackenbergstraße kann nicht komplett „versiegelt“ (gemeint ist: mit Asphalt überzogen) werden, da keine Straßenentwässerung vorhanden ist → Wasser läuft auf die anliegenden Grundstücke

 

Œ Die Baumaßnahme kann nicht unter Vollsperrung der Blankenburger Straße abgewickelt werden, daher ist die Bauzeit von ca. 1,5 Jahren realistisch und nicht verkürzbar.

Alle Grundstücke bleiben erreichbar. Parkplätze stehen in eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

 

Ž Das Problem der fehlenden Straßenentwässerung ist dem Tiefbauamt bekannt. Der Asphaltüberzug erfolgt deshalb auch nur auf einer Breite von 3,50 m (mittig), so dass das Oberflächenwasser weiterhin versickern kann.

Anwohnerin aus der Blankenburger Straße 42:

ΠWo genau sind Querungshilfen vorgesehen und in welcher Form?

 

Warum wird die Straßenbeleuchtung ausgetauscht?

 

 

 

 

Ž Warum ist der Austausch der Straßenbeleuchtung eine Verbesserung i. S. d. § 2 Abs. 1 StrABG und damit ausbaubeitragspflichtig?

 

 

 

Wer hat die neuen Laternen ausgesucht?

 

 

 

 

 

Wo kommt die geplante Bushaltestelle hin?

 

 

ΠVor dem Verbrauchermarkt in Form einer Mittelinsel

 

Es handelt sich überwiegend um ca. 35 Jahre alte Stahlbetonmaste, die nicht für den Einbau von heute üblichen Schaltgeräten vorbereitet sind. Sie entsprechen nicht mehr den heutigen technischen Standards; auch hinsichtlich der Energieeffizienz.

Ž Die Ermittlungen des Tiefbauamtes, ob diese Teileinrichtung überhaupt beitragspflichtig ist, sind noch nicht abgeschlossen. Vorsichtshalber ist die Teileinrichtung in die Berechnung des Ausbaubeitrages eingeflossen.

Das Tiefbauamt Pankow hat sich unter Berücksichtigung der bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gelisteten (in Berlin häufig verwendeten) Leuchten für diesen Typ entschieden.

 

Die nördliche Haltestelle wird von östlich der Siegfriedstraße (vor Autohaus „Küttner“) in westlicher Richtung (vor die Blankenburger Straße 45) verschoben; die südliche Haltestelle bleibt erhalten.

Anwohnerin aus der Wackenbergstraße:

Warum erhält die Wackenbergstraße überhaupt einen Asphaltüberzug? Dies ist nicht notwendig, da der Überzug ohnehin nur „abplatzt“.

 

Der Asphaltüberzug dient der Verringerung einer durch den erhöhten Verkehr entstehenden Lärm- und Erschütterungsbelästigung.

Eine Asphaltierung ist u.a. im Rahmen der Anliegerversammlung am 02.03.2006 von den Anliegern der Wackenbergstraße zur Vermeidung von Lärm und Erschütterungen gefordert worden.

Anliegerin aus der Wackenbergstraße 8a:

Können die Besucher der dort befindlichen Arztpraxis auch während der Zeit, in der die Wackenbergstraße als Umleitungsstrecke dient, vor dem Haus parken?

 

Im Rahmen der weiteren Planung wird das Anliegen geprüft.

Anwohner aus der Blankenburger Straße 32:

Warum wurden für die Straßenbaumaßnahme – insbesondere für den Bau der Radwege – keine GA – Mittel beantragt?

 

 

Die Blankenburger Straße ist eine eigenständige Neubaumaßnahme im Rahmen der Investitionsplanung, für die keine GA-Mittel und auch keine Mittel aus dem Radwegeprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung  in Anspruch genommen werden  können.

Vertreter der Anlieger Blankenburger Straße 3; 5; 7; 9 und Buchholzer Straße 92 / 93:

Œ Sind alle v. g. Grundstücke von der Erhebung von Ausbaubeiträgen betroffen?

Wann ist mit den Beitragsbescheiden zu rechnen?

Ž Was wird bei der Berechnung des Ausbaubeitrages berücksichtigt?

 

 

Sind die Gewerbebetriebe während der Bauzeit jederzeit erreichbar?

Bleibt die Bushaltestelle vor der Blankenburger Straße 9 erhalten?

 

 

 

Œ Nein, nur die Grundstücke Blankenburger Straße 3; 5; 7 und 9.

Voraussichtlich ab 2010.

 

Ž Straßenkategorie gemäß §§ 8 – 11 StrABG, Grundstücksgröße, Art und Maß der baulichen Nutzung des Grundstücks gemäß §§ 12 – 15 StrABG (s. Berechnungsbeispiel)

Ja, wird gewährleistet.

 

Ja.

Anwohnerin aus der Blankenburger Straße 37:

Woher kann man das Protokoll der heutigen Veranstaltung beziehen?

 

 

Das Protokoll wird mit dem BVV – Beschluss ein offizielles Dokument und kann dann über das BVV – Büro bezogen werden.

Anwohnerin aus der Blankenburger Straße 45:

Œ Wann und durch wen erfolgt die Information, wenn z. B. das Wasser o. ä. während der Bauzeit abgestellt wird?

erhöhtes Verkehrsaufkommen während der Bauzeit → bitte Schulwegsicherung (Schule in der Buchholzer Straße) und Kinder auf dem Spielplatz Herthaplatz berücksichtigen.

 

 

 

Œ Die Information obliegt dem jeweiligen Leitungsbetrieb. Eine rechtszeitige Information wird gewährleistet.

Wird im Rahmen der Ausführungsplanung und -koordinierung berücksichtigt.

Anwohnerin aus der Blankenburger Straße 100a:

In welcher Form erfolgt die Ausschreibung der Baumaßnahme?

 

 

Öffentliche Ausschreibung (europaweit) nach den Bestimmungen der VOB

Anwohner aus der Blankenburger Straße 12:

Die Bauzeit ist zu lang.

 

 

Die Baumaßnahme kann nicht unter Vollsperrung der Blankenburger Straße abgewickelt werden, da der Erschließungsverkehr (Erreichbarkeit aller Grundstücke) gewährleistet werden muss. Daher ist die Bauzeit von ca. 1,5 Jahren realistisch und nicht verkürzbar.

 

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zu allen Anfragen und Einwänden zur Beitragspflicht und zur Berechnung der Beiträge die entsprechenden Auskünfte gegeben werden konnten.

Auffallend war, dass zum eigentlichen Bauvorhaben keine dieses ändernde oder gar in Frage stellende Einwendungen erhoben wurden und die überwiegenden Fragen sich auf die Gestaltung und Organisation der Umleitungsstrecke bezogen. Es wurden Bedenken, bezogen auf die geplante Umleitungsstrecke über die Siegfriedstraße und die Wackenbergstraße (aufgrund der dort fehlenden Straßenentwässerung werden Probleme wegen des geplanten Asphaltüberzuges befürchtet), geltend gemacht. Diese konnten überwiegend ausgeräumt werden.

 

Sofern das Bauvorhaben abgelehnt wurde, war dies eher eine Artikulation über die Unzufriedenheit mit der Beitragspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer, soweit solche überhaupt an der Veranstaltung teilnahmen.

Schlussendlich wurde aber die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung dieses 1. Planungsabschnitts der Blankenburger Straße nicht infrage gestellt und auch die vorgestellte Lösung, nicht zuletzt auch wegen kaum denkbarer anderer Ausführungsmöglichkeiten, mehrheitlich akzeptiert.

 

 

aufgestellt:

 

 

 

Gammert                                                                                             Braunsdorf

(Tief11)                                                                                                (Tief 24)

 

 

bestätigt:

 

 

 

Lexen                                                                                                  Kirchner

(Tief AL)                                                                                              (BzStR Ord)

 


Anlage 5

 

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                       26.11.2007

Tiefbauamt

Tief 11 / Tief 24                                                                                               ( 8665 / 8597

 

 

 

Bauvorhaben Blankenburger Straße

1. Bauabschnitt von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße (OT Niederschönhausen)

Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger

 

 

Einwand / Vorschlag des Anliegers

Bewertung des Tiefbauamtes

 

 

Anlieger der Siegfriedstraße 8b

 

Vorschlag, den Füßgängerüberweg (FGÜ) am Knotenpunkt Blankenburger Straße / Siegfriedstraße zur Vermeidung von Unfällen sowie zur Schulwegsicherung durch eine Fußgänger – Anforderungs – Lichtsignalanlage zu ersetzen

Zuständigkeit des Bezirksamtes ist hier nicht gegeben → Verkehrslenkung Berlin (VLB) ist nach erfolgter Prüfung der Auffassung, dass es sich nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt und der vorhandene FGÜ daher ausreichend ist

 

 

Anlieger der Blankenburger Straße 19 (Feuerwehr)

 

Œ Anordnung eines generellen Halteverbotes gegenüber der Feuerwehrausfahrt

 

Beidseitig der Feuerwehrausfahrt soll das Parken nur für Kfz mit Sonderrecht möglich sein.

Ž Die in Höhe des Verbrauchermarktes geplante Fußgängerquerungshilfe ist aus Sicht der Feuerwehr für eine schnelle Ausfahrt im Einsatzfall ungünstig.

Bei der Gestaltung der Gehwegüberfahrt zum benachbarten Schulgrundstück ist zu berücksichtigen, dass diese auch von Lkw´s der Feuerwehr genutzt werden kann.

Œ wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft, verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt ggf. durch die VLB

wird im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft, verkehrsbehördliche Anordnung erfolgt ggf. durch die VLB

Ž Aufgrund der vorhandenen Platzverhältnisse ist eine Verlagerung der Fußgängerquerungshilfe aus verkehrsplanerischer Sicht nicht erforderlich.

Die Anordnung der Gehwegüberfahrt wird im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen

 

 

Anlieger (Hausverwalter) der Blankenburger Straße 42

 

Bitte um Prüfung, inwieweit die BVG an den Kosten der Entfernung der nicht mehr erforderlichen Gleisanlagen beteiligt werden kann

Klärung erfolgt im Rahmen der Ausführungsplanung

 

 

Anlieger der Siegfriedstraße 9a

 

Œ Welche Maßnahmen sind zum Erhalt / zur Wiederherstellung des Straßenzustandes der Siegfriedstraße (Umleitungsstrecke während der Bauzeit) vorgesehen?

 

 

 

 

Wie wird sichergestellt, dass die Siegfriedstraße während der Umleitungsphase trotz starken Verkehrs sicher überquert werden kann?

 

Ž Wann und wie werden die betroffenen Anlieger der Umleitungsstrecke informiert und einbezogen?

Œ Während der Umleitungsphase wird die Siegfriedstraße in ihrem jetzigen Zustand belassen. Sollten in diesem Zeitraum Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich sein, werden diese vorgenommen. Nach Beendigung der Umleitungsphase wird von der Ertüchtigung mindestens einer Fahrspur auf der gesamten Länge ausgegangen.

Im Zuge der Bauvorbereitungsplanungen, die nach dem Beschluss der BVV zum 1. Bauabschnitt des Straßenbauvorhabens beginnen, wird dies berücksichtigt.

 

Ž Die Information der betroffenen Anlieger wird rechtzeitig vor Baubeginn über die Presse sowie mittels Postwurfsendungen erfolgen.

 

 

 

Weiterhin ging im Tiefbauamt ein von insgesamt 58 Anliegern der Wackenbergstraße (Umleitungsstrecke während der Bauzeit) unterzeichnetes Schreiben ein. In diesem Schreiben machten die Anlieger jedoch keine Einwendungen gegen den Bau der Blankenburger Straße geltend. Vielmehr enthält das Schreiben Nachfragen zur Umleitungsstrecke hinsichtlich des Straßenzustandes, erhöhter Lärm – und Verkehrsbelastung, Entwässerungsproblemen, Schulwegsicherung etc. Da die von den Anliegern angesprochenen Probleme ausschließlich die Wackenbergstraße betreffen, werden sie bei den Einwendungen nicht erfasst, jedoch bei der konkreten Planung der Umleitungsstrecke soweit wie möglich berücksichtigt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gammert                                              Braunsdorf                                           Lexen

(Tief 11)                                               (Tief 24)                                               (Tief AL)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage 6

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Öffentliche Ordnung

Tiefbauamt

 

 

Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anliegergrundstück

 

 

Grundstücksdaten:

• Grundstücksgröße gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG)

• Bebauung bzw. Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen

                                   

 

Grundstücksfläche ist mit Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren

 

Vollgeschosse

Nutzungsfaktor

1

1

2

1,5

3

2

4

2,5

5

3

6

3,5

 

→ aufgrund der Bebauung / Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600 qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm

 

                                   

 

Bei gewerblicher Nutzung ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350 qm (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG) =  anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Diese Berechnung wird für alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die sog. Gesamtverteilungsfläche für die Verkehrsanlage.

 

                                   

 

900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) : 125.000 qm Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer Grundstücksfläche

 

                                   

7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm zu multiplizieren = 9.720 € = zu erwartender Ausbaubeitrag für das Grundstück

 

 

 

 

 

Beispielrechnungen:

 

 

• Beispielrechnung für das kleinste Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße

 

Bei einer Grundstücksfläche von 461 m2 und einer Bebauung mit 3 Vollgeschossen errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

461 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 2 (entspricht 3 Vollgeschossen) ergibt sich eine Verteilungsfläche von 922,00 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 5,03 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 4.636,55 € erhält.

 

 

• Beispielrechnung für das größte Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße

 

Bei einer Grundstücksfläche von 2.606 m2 und einer Bebauung mit 6 Vollgeschossen errechnet sich folgender Ausbaubeitrag:

2.606 m2 multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 3,5 (entspricht 6 Vollgeschossen) ergibt sich eine Verteilungsfläche von 9.121,00 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 5,03 € / m2 anrechenbarer Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 45.867,65 € erhält.

 

 

• Beispielrechnung für ein Gewerbegrundstück (ohne Ecklage) im 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße

 

Die Grundstücksfläche beträgt 2.035 m2. Da das Grundstück mit einem eingeschossigen Gebäude bebaut ist, ergibt sich eine Verteilungsfläche von 2.035 m2. Aufgrund der gewerblichen Nutzung ist die Grundstücksfläche gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich eine Verteilungsfläche von 3.052,50 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von 5,03 € / m2 multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen Ausbaubeitrag i. H. v. 15.350,40 € erhält.

 

 

 

 

 
 

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