Drucksache - VI-0380  

 
 
Betreff: Verfahren zur Erstellung der Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie Maßnahmen- und Prioritätenlisten in den Gebietskulissen des Bezirks
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD und LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.03.2009 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, Linke, 06.02.08
VzK 13, SB, 22. Tagung, 04.03.2009

Die BVV ersucht das Bezirksamt das nachfolgend beschriebene Verfahren für die Erstellung von Kosten- und Finanzierungsübersich

 

Siehe Anlage

Die Erstellung der Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie Maßnahmen- und Prioritätenlisten ohne die Beteiligung der BVV un

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                             .  2009

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

                                                                                                                                                  

                                                                                               in Erledigung der

                                                                                               Drucksache Nr.: VI-0380

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

                        

Schlussbericht

 

Verfahren zur Erstellung der Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie Maßnahmen- und Prioritätenlisten in den Gebietskulissen des Bezirks

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0380 –

 

„Die BVV ersucht das Bezirksamt das nachfolgend beschriebene Verfahren für die Erstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten, Maßnahmen- und Prioritätenlisten in aktuellen und künftigen Fördergebietskulissen (zurzeit sieben Sanierungsgebiete, ein Gebiet des städtebaulichen Denkmalschutzes und ein Stadtumbaugebiet) im Bezirk Pankow zu beschließen.

1.       Die Zusammenstellung der Kosten- und Finanzierungsübersichten, Maßnahmen- und Prioritätenlisten in den aktuellen und künftigen Fördergebietskulissen des Bezirks erfolgt wie bisher durch die zuständigen Fachämter.

2.       Vor einer abschließenden Beschlussfassung im Bezirksamt werden die zuständigen Fachausschüsse der BVV unter Federführung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung durch das Bezirksamt über die geplanten Maßnahmen und Prioritätenlisten informiert.

3.       Die Fachausschüsse fassen ihrerseits Beschlussempfehlungen. Diese können Änderungen, Ergänzungen, Neuaufnahmen und Streichungen von Maßnahmen umfassen und sich auf die Änderung der Prioritäten beziehen.

4.       Die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse werden im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beraten und in einer Beschlussempfehlung an die BVV zusammengeführt.

5.       Die BVV berät die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und trifft eine Empfehlung an das Bezirksamt.

6.       Das Bezirksamt berät und beschließt über die so aufgestellte Erstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten, Maßnahmen- und Prioritätenlisten in den Fördergebietskulissen des Bezirks.“

 

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

Zu 1., 2. und 6.:

 

Das Bezirksamt beschließt die beabsichtigte Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, der Maßnahme- und Prioritätenlisten sowie der Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogramme und gibt den Beschluss der BVV zur Kenntnis. Die endgültige Beschlussfassung des Bezirksamtes erfolgt nach Befassung der BVV.

 

Die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, der Maßnahme- und Prioritätenlisten sowie der Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogrammen erfolgte wie bisher auf der Basis der Zuarbeiten durch die zuständigen Fachämter. Das Bezirksamt berät über die jeweiligen Anmeldungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Vorlage des Bezirksstadtrats für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung. Das Bezirksamt befasst sich mit diesen Vorlagen in zwei Lesungen. Nach der ersten Lesung wird die Vorlage der BVV zur Beratung übermittelt.

Das Bezirksamt beschließt über den Bezirksvorschlag für die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, von Maßnahmen- und Prioritätenlisten und von Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogramme unter Beachtung der Empfehlungen der BVV und reicht diese Vorschläge und Anmeldungen des Bezirks an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein.

 

Unbeachtlich der unterschiedlichen und variierenden Terminstellungen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung strebt das Bezirksamt an, dieses Verfahren der Fortschreibung der KoFi-Listen, der Maßnahmepläne und Programmanmeldungen für das Folgejahr im ersten Quartal eines jeden Jahres durchzuführen. Derzeit betrifft dies, neben den Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, die Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogramme „Stadtumbau/Ost“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“.

Für die daneben bestehenden investiven Fachförderprogramme, wie das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSSP), das Programm U 3 (Kinderkrippen), das Umweltentlastungsprogramm u.a., erfolgt die Bearbeitung und Anmeldung durch die bezirkliche Fachverwaltung über die jeweilige Senatsfachverwaltung. Die zuständigen Fachausschüsse der BVV werden durch die Fachverwaltung befasst.

 

 

 

 

Zu 3. bis 5.:

Der Umgang der BVV und ihrer Ausschüsse mit den übermittelten Vorlagen ist Angelegenheit dieser Gremien.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Durch das gewählte Verfahren können gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Belange in den investiven Einzelmaßnahmen besser Geltung verschafft werden.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Durch die ressortübergreifende Abstimmung der Anmeldungen und Vorschläge im Bezirksamt und in der BVV wird die Sicherung der Nachhaltigkeit der Investitionen in die soziale Infrastruktur verbessert.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                 Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                         Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft

                                                                                    und Stadtentwicklung

 

 
 

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