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Drucksache - VI-0380
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . 2009
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der
Drucksache Nr.: VI-0380 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht Verfahren zur Erstellung der Kosten- und Finanzierungsübersichten sowie Maßnahmen- und Prioritätenlisten in den Gebietskulissen des Bezirks Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-0380 – „Die
BVV ersucht das Bezirksamt das nachfolgend beschriebene Verfahren für die
Erstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten, Maßnahmen- und
Prioritätenlisten in aktuellen und künftigen Fördergebietskulissen (zurzeit
sieben Sanierungsgebiete, ein Gebiet des städtebaulichen Denkmalschutzes und
ein Stadtumbaugebiet) im Bezirk Pankow zu beschließen. 1. Die Zusammenstellung der Kosten- und
Finanzierungsübersichten, Maßnahmen- und Prioritätenlisten in den aktuellen und
künftigen Fördergebietskulissen des Bezirks erfolgt wie bisher durch die
zuständigen Fachämter. 2. Vor einer abschließenden Beschlussfassung im Bezirksamt
werden die zuständigen Fachausschüsse der BVV unter Federführung des
Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung durch das Bezirksamt
über die geplanten Maßnahmen und Prioritätenlisten informiert. 3. Die Fachausschüsse fassen ihrerseits Beschlussempfehlungen.
Diese können Änderungen, Ergänzungen, Neuaufnahmen und Streichungen von
Maßnahmen umfassen und sich auf die Änderung der Prioritäten beziehen. 4. Die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse werden im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beraten und in einer
Beschlussempfehlung an die BVV zusammengeführt. 5. Die BVV berät die Beschlussempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und trifft eine Empfehlung an das
Bezirksamt. 6. Das Bezirksamt berät und beschließt über die so
aufgestellte Erstellung von Kosten- und Finanzierungsübersichten, Maßnahmen-
und Prioritätenlisten in den Fördergebietskulissen des Bezirks.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Zu 1., 2. und 6.: Das Bezirksamt beschließt die beabsichtigte Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, der Maßnahme- und Prioritätenlisten sowie der Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogramme und gibt den Beschluss der BVV zur Kenntnis. Die endgültige Beschlussfassung des Bezirksamtes erfolgt nach Befassung der BVV. Die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, der Maßnahme- und Prioritätenlisten sowie der Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogrammen erfolgte wie bisher auf der Basis der Zuarbeiten durch die zuständigen Fachämter. Das Bezirksamt berät über die jeweiligen Anmeldungen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf Vorlage des Bezirksstadtrats für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung. Das Bezirksamt befasst sich mit diesen Vorlagen in zwei Lesungen. Nach der ersten Lesung wird die Vorlage der BVV zur Beratung übermittelt. Das Bezirksamt beschließt über den Bezirksvorschlag für die
Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten für die
Sanierungsgebiete, von Maßnahmen- und Prioritätenlisten und von
Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogramme unter Beachtung der
Empfehlungen der BVV und reicht diese Vorschläge und Anmeldungen des Bezirks an
die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung ein. Unbeachtlich der unterschiedlichen und variierenden Terminstellungen seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung strebt das Bezirksamt an, dieses Verfahren der Fortschreibung der KoFi-Listen, der Maßnahmepläne und Programmanmeldungen für das Folgejahr im ersten Quartal eines jeden Jahres durchzuführen. Derzeit betrifft dies, neben den Kosten- und Finanzierungsübersichten für die Sanierungsgebiete, die Programmanmeldungen für die Städtebauförderungsprogramme „Stadtumbau/Ost“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Für die daneben bestehenden investiven Fachförderprogramme, wie das Schul- und Sportstättensanierungsprogramm (SSSP), das Programm U 3 (Kinderkrippen), das Umweltentlastungsprogramm u.a., erfolgt die Bearbeitung und Anmeldung durch die bezirkliche Fachverwaltung über die jeweilige Senatsfachverwaltung. Die zuständigen Fachausschüsse der BVV werden durch die Fachverwaltung befasst. Zu 3. bis 5.: Der Umgang der BVV und ihrer Ausschüsse mit den übermittelten Vorlagen ist Angelegenheit dieser Gremien. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen Durch das gewählte Verfahren können gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Belange in den investiven Einzelmaßnahmen besser Geltung verschafft werden. Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungDurch die ressortübergreifende Abstimmung der Anmeldungen und Vorschläge im Bezirksamt und in der BVV wird die Sicherung der Nachhaltigkeit der Investitionen in die soziale Infrastruktur verbessert. Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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