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Drucksache - VI-0378
Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .7.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0378 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Ersuchen der BVV zur Entwicklung der Immobilienkosten des Bezirksamtes Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.02.2008
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache
Nr.: VI - 0378 „Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zur Entwicklung der Immobilienkosten als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen und darin insbesondere folgende Themen zu behandeln: 1. Auflistung aller Gebäude und Liegenschaften, die seit der Bezirksfusion vom Bezirksamt an den Liegenschaftsfonds abgegeben wurden und falls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich die dadurch eingesparten Kosten (kameral bzw. nach Kosten-Leistungsrechnung). 2. Auflistung aller Gebäude und Liegenschaften, die vom Bezirksamt in den nächsten Jahren an den Liegenschaftsfonds abgegeben werden sollen sowie die dadurch erwarteten Kosteneinsparungen (kameral bzw. nach Kosten-Leistungsrechnung). 3. Darstellung der Bürogebäude des Bezirks mit Angaben zur Bruttogeschossfläche, nutzbaren Bürofläche, Zahl der dort arbeitenden Mitarbeiter mit Angabe der Serviceeinheit oder dem betroffenen LuV, Kosten pro m2 (buw- und bw-Kosten) sowie den Bewirtschaftungskosten (kameral). 4. Darstellung der Schulen im Bezirk mit Angabe der Kosten (buw und bw), Darstellung der Auslastung in den letzten drei Jahren (Schüler zu Platzzahl), tabellarische Darstellung der prognostizierten Schülerzahl in den nächsten sechs Jahren und des damit verbundenen Raumbedarfs, Darstellung der prognostizierten Entwicklung der buw-Kosten pro Schüler und Monat in den nächsten vier Jahren. 5. Darstellung der Entwicklung von Mitarbeiterzahl und Bürofläche sowie der Bürofläche je Mitarbeiter beginnend mit dem Jahr 2000. 6. Darstellung wie der Bezirk in Zukunft mit Immobilien umgehen will, in denen die Verwaltung entweder zeitweilig (z. B. wegen Baumaßnahmen) oder dauerhaft z. B. wegen Vermietung an Dritten wie den Kita-Eigenbetrieb) keine Produkte erbringen kann. 7. Dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal ist einmal im Jahr eine Excel-Tabelle mit allen Liegenschaften des Bezirks und deren Kosten (buw und bw) zu übergeben.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: 1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin
hat seit der Bezirksfusion einen strengen Haushaltskonsolidierungskurs
verfolgt. Die Senkung der Immobilienkosten durch Aufgabe von angemieteten
Grundstücken und Gebäuden und Abgabe von fachlich nicht mehr benötigten,
landeseigenen Grundstücken und Gebäuden hat dabei eine entscheidende Rolle
gespielt. Die Abgabe von landeseigenen
Grundstücken und Gebäuden, insbesondere an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH
& Co. KG (LF) führt zu einer Einsparung der budgetwirksamen (bw) Kosten
sowie zu einer Einsparung der budgetunwirksamen (buw) Kosten (Abschreibung der
Gebäude, kalkulatorische Zinsen und buw Verrechnungskosten). Die bw-Kosten für die einzelnen
Grundstücke und Gebäude und die buw-Kosten sind in den vergangenen Jahren
stetig gestiegen, u. a. durch allgemeine Preissteigerungen (u.a. bei Strom
und Heizung) und die Erhöhung des Baupreisindex und der Zinssätze. Die
zusätzlichen bw-Kosten konnten grundsätzlich auch durch die Reduzierung
der Kosten für abgegebene Grundstücke
und Gebäude gedeckt werden. Die beigefügte Anlage 1a enthält
die bebauten Grundstücke des Finanzvermögens und die Anlage 1b die bebauten
Grundstücke des Fachvermögens, die in der Anlagenbuchhaltung des Bezirkes
enthalten waren und seit der Bezirksfusion an den LF abgegeben wurden. Neben
diesen bebauten Grundstücken wurde eine Vielzahl von unbebauten Grundstücken /
Kleinstflächen aus dem Finanzvermögen an den LF übertragen. Auf die Auflistung
dieser Grundstücke wurde verzichtet, da die Erfassung einen enormen
Verwaltungsaufwand verursacht hätte und der Aussagegehalt aufgrund der
geänderten Verfahrenweise der Finanzierung des Finanzvermögens (Einnahmen
müssen die Ausgaben decken) gering wäre. Daher wurde auch bei den abgegebenen
bebauten Grundstücken des Finanzvermögens auf die Angabe der Kosten verzichtet. Die in der Anlage 1b
ausgewiesenen eingesparten Kosten der aufgegebenen Grundstücke des
Fachvermögens entsprechen den jährlichen bw-Kosten und buw-Kosten des
jeweiligen letzten kompletten Haushaltsjahres aus der Kosten- und Leistungsrechnung.
Die ausgewiesenen bw-Kosten sind alle kameralen Ausgaben, wie z. B.
Bewirtschaftungskosten, Immobilienunterhaltung und Personalausgaben. Die
Anpassung der Zahlen an aktuelle Preise / Zinsen wäre nur mit einem
unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand möglich gewesen. 2. Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist weiterhin bemüht,
nicht benötigtes Fachvermögen an den LF abzugeben. In dem bisherigen Umfang
wird dies jedoch nicht mehr möglich
sein. Gleichzeitig wird künftig in jedem Einzelfall geprüft, ob anstelle der
kommunalen Nutzung eine infrastrukturelle Nutzung durch Dritte möglich bzw.
notwendig ist. In diesen Fällen sollen künftig die Grundstücke im Eigentum des
Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin verbleiben, und Erbbaurechte an den
Grundstücken bestellt werden. Die Erbbauberechtigten müssen in dem Fall die
aufstehenden Gebäude zum Verkehrswert erwerben. Dies führt neben der Einsparung
von Bewirtschaftungsausgaben auch zu einer Einsparung der kalkulatorischen Gebäudekosten
(Abschreibung und Zinsen), da sich die Gebäude während der Laufzeit der
Erbbaurechtsverträge (Mindestlaufzeit 30 Jahre) nicht im Eigentum des
Grundstückseigentümers befinden. Die Anlage 2 enthält eine Auflistung der bebauten
Grundstücke, die derzeit zur Übertragung an den LF vorgesehen sind. Darüber
hinaus können derzeit keine bebauten Grundstücke, die dem LF zur Nachbestückung
gemeldet werden sollen benannt werden. Die Kosten sind wie in der Anlage 1b
ausgewiesen. 3. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat seit der
Bezirksfusion insbesondere die Zahl der Bürodienstgebäude (BDG) stetig
reduziert und die Nutzung der Bestandsgebäude optimiert. Die Anlage 3 enthält
eine Aufstellung der aktuell genutzten Bürodienstgebäude des Bezirkes mit den
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, den Bruttogeschossflächen der Gebäude,
den durch die Organisationseinheiten (SE, LuV u. a.) aktuell genutzten
Büroflächen und Sonderflächen (Beratungsräume, Sitzungssäle, Schulungsräume,
Archive und Lager, Technikräume, Umkleideräume, Behandlungsräume, Poststelle,
Druckerei u. a.). Dabei ist jeweils die Anzahl der Dienstkräfte mit
ausgewiesen. Die Ermittlung der nutzbaren Büroflächen (Prüfung, welche
Sonderflächen auch als Büro nutzbar wären) hätte einen enormen, nicht
leistbaren Aufwand verursacht. Gleichzeitig werden die Gesamtkosten und die m²-Kosten je Bürodienstgebäude genannt. An dieser Stelle wird
darauf hingewiesen, dass die einzelnen m²-Kosten der BDG nicht in der Umlage
zur Anwendung kommen, sondern zum Ausgleich von Benachteiligungen in einzelnen
Objekten ein qm-Preis aus den Kosten aller BDG gebildet und für die Umlage an
alle Organisationseinheiten verwendet wird. 4. Als Anlage 4 und 4.a wird eine Aufstellung über die
Schulen im Bezirk und deren Kosten übersandt. Die darüber hinaus geforderten
Daten zu vergangenen und prognostizierten Schülerzahlen und dem entsprechenden
Raumbedarf liegen aktuell nicht vor. Personalressourcen zur Ermittlung der
geforderten statistischen Angaben sind nicht vorhanden. Die der BVV vorzulegende
Schulentwicklungsplanung sollte abgewartet werden. Im Übrigen wird auf die
Vergleichsberichte der Schulprodukte verwiesen. 5. Die geforderte Statistik kann auch nach intensiver
Prüfung der Möglichkeiten nicht erstellt werden, da das erforderliche Zahlenmaterial
nicht vorliegt. Die in der Anlage5 ausgewiesenen Zahlen für die Jahre 2005-2008
beruhen auf Stichtagserfassungen für die Arbeit der AG Umzug. 6. Im Rahmen der dezentralen Fach- und
Ressourcenverantwortung sind die Immobilien mit ihren gesamten Kosten in den
jeweiligen Produkten enthalten. Die meisten Maßnahmen der Bauunterhaltung
führen zwar zu zeitweiligen Einschränkungen, i. d. R. aber nicht zu
gravierenden Einschränkungen in der Nutzung. Außerdem sind normalerweise nicht
alle Objekte eines Fachbereiches gleichzeitig davon betroffen. Diese Nachteile
muss der Bezirk, konkret der Fachnutzer tragen. Anschließend profitiert er auch
von der Verbesserung des Angebotes. Anders ist es bei den wenigen Investitionsmaßnahmen, den Fördermitteln und
dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, die im Gegensatz zu
Bauunterhaltungsmaßnahmen aus dem Bezirkshaushalt mit ihren Kosten nicht
in die Berechnung der erweiterten Teilkosten einfließen. Insbesondere bei den
Schulen findet der Unterricht dann in anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen
statt, so dass Nachteile in der Kostenrechnung nicht zu erwarten sind. Für Bürodienstgebäude werden die Kosten für Objektteile, die wegen Umbau komplett bzw.
für einzelne Räume, die trotz Verdichtung von keiner Organisationseinheit
genutzt werden können, auf alle Organisationseinheiten verumlagt. Dies
entspricht dem grundsätzlichen Verfahren, über alle Bürodienstgebäude einen
einheitlichen m²-Preis für alle Organisationseinheiten zu verwenden, um
Nachteile einzelner Standorte auszugleichen. Bei der Vermietung von Fachvermögen sollten die
Mieteinnahmen und die Einnahmen für die Betriebskosten grundsätzlich die Kosten
für den vermieteten Teil decken. Die Einnahmen stehen dem Bezirk seit 2007 auch
direkt für die Deckung der Ausgaben zur Verfügung. Insofern sollte
grundsätzlich kein Nachteil durch Vermietung entstehen, wenn Mieten in
entsprechender Höhe vereinbart und vereinnahmt werden. Dies ist jedoch nicht möglich,
wenn die Kostenmiete die ortsübliche Miete bei weitem übersteigt. 7. Der Steuerungsdienst des Bezirksamtes Pankow von Berlin
wird künftig dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal im
März jeden Jahres unaufgefordert eine
Übersicht der Liegenschaften des Bezirkes und deren Kosten (buw und bw)
übersenden. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien |
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