Drucksache - VI-0378  

 
 
Betreff: Entwicklung der Immobilienkosten des Bezirksamtes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.07.2008 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.09.2008 
Fortführung der 17. Öffentlichen/nichtöffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 06.02.2008
VzK 13, SB, 17. Tagung (F), 10.09.2008
0378-VI SB, Anlage 1a und b, 17. Tagung (F), 10.09.08
0378-VI SB Anlage 2, 17. Tagung (F) , 10.09.08
0378-VI, SB, Anlage 3, 17. Tagung (F), 10.09.08
0378-VI SB, Anlage 4, 17. Tagung (F), 10.09.08
0378-VI, SB, Anlage 4a, 17. Tagung (F),10.09.08

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zur Entwicklung der Immobilienkosten als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen und d

 

Siehe Anlage

In der Diskussion über Einsparleistungen und -potentiale spielen die Immobilienkosten des Bezirksamtes eine große Rolle

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                           .7.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: VI-0378

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Ersuchen der BVV zur Entwicklung der Immobilienkosten des Bezirksamtes

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI - 0378

 

„Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Bericht zur Entwicklung der Immobilienkosten als Vorlage zur Kenntnisnahme vorzulegen und darin insbesondere folgende Themen zu behandeln:

 

1. Auflistung aller Gebäude und Liegenschaften, die seit der Bezirksfusion vom Bezirksamt an den Liegenschaftsfonds abgegeben wurden und falls mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand möglich die dadurch eingesparten Kosten (kameral bzw. nach Kosten-Leistungsrechnung).

 

2. Auflistung aller Gebäude und Liegenschaften, die vom Bezirksamt in den nächsten Jahren an den Liegenschaftsfonds abgegeben werden sollen sowie die dadurch erwarteten Kosteneinsparungen (kameral bzw. nach Kosten-Leistungsrechnung).

 

3. Darstellung der Bürogebäude des Bezirks mit Angaben zur Bruttogeschossfläche, nutzbaren Bürofläche, Zahl der dort arbeitenden Mitarbeiter mit Angabe der Serviceeinheit oder dem betroffenen LuV, Kosten pro m2 (buw- und bw-Kosten) sowie den Bewirtschaftungskosten (kameral).

 

4. Darstellung der Schulen im Bezirk mit Angabe der Kosten (buw und bw), Darstellung der Auslastung in den letzten drei Jahren (Schüler zu Platzzahl), tabellarische Darstellung der prognostizierten Schülerzahl in den nächsten sechs Jahren und des damit verbundenen Raumbedarfs, Darstellung der prognostizierten Entwicklung der buw-Kosten pro Schüler und Monat in den nächsten vier Jahren.

 

5. Darstellung der Entwicklung von Mitarbeiterzahl und Bürofläche sowie der Bürofläche je Mitarbeiter beginnend mit dem Jahr 2000.

6. Darstellung wie der Bezirk in Zukunft mit Immobilien umgehen will, in denen die Verwaltung entweder zeitweilig (z. B. wegen Baumaßnahmen) oder dauerhaft z. B. wegen Vermietung an Dritten wie den Kita-Eigenbetrieb) keine Produkte erbringen kann.

 

7. Dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal ist einmal im Jahr eine Excel-Tabelle mit allen Liegenschaften des Bezirks und deren Kosten (buw und bw) zu übergeben.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

1. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat seit der Bezirksfusion einen strengen Haushaltskonsolidierungskurs verfolgt. Die Senkung der Immobilienkosten durch Aufgabe von angemieteten Grundstücken und Gebäuden und Abgabe von fachlich nicht mehr benötigten, landeseigenen Grundstücken und Gebäuden hat dabei eine entscheidende Rolle gespielt.

 

Die Abgabe von landeseigenen Grundstücken und Gebäuden, insbesondere an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (LF) führt zu einer Einsparung der budgetwirksamen (bw) Kosten sowie zu einer Einsparung der budgetunwirksamen (buw) Kosten (Abschreibung der Gebäude, kalkulatorische Zinsen und buw Verrechnungskosten).

 

Die bw-Kosten für die einzelnen Grundstücke und Gebäude und die buw-Kosten sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen, u. a. durch allgemeine Preissteigerungen (u.a. bei Strom und Heizung) und die Erhöhung des Baupreisindex und der Zinssätze. Die zusätzlichen bw-Kosten konnten grundsätzlich auch durch die Reduzierung der  Kosten für abgegebene Grundstücke und Gebäude gedeckt werden.

 

Die beigefügte Anlage 1a enthält die bebauten Grundstücke des Finanzvermögens und die Anlage 1b die bebauten Grundstücke des Fachvermögens, die in der Anlagenbuchhaltung des Bezirkes enthalten waren und seit der Bezirksfusion an den LF abgegeben wurden. Neben diesen bebauten Grundstücken wurde eine Vielzahl von unbebauten Grundstücken / Kleinstflächen aus dem Finanzvermögen an den LF übertragen. Auf die Auflistung dieser Grundstücke wurde verzichtet, da die Erfassung einen enormen Verwaltungsaufwand verursacht hätte und der Aussagegehalt aufgrund der geänderten Verfahrenweise der Finanzierung des Finanzvermögens (Einnahmen müssen die Ausgaben decken) gering wäre. Daher wurde auch bei den abgegebenen bebauten Grundstücken des Finanzvermögens auf die Angabe der Kosten verzichtet.

 

Die in der Anlage 1b ausgewiesenen eingesparten Kosten der aufgegebenen Grundstücke des Fachvermögens entsprechen den jährlichen bw-Kosten und buw-Kosten des jeweiligen letzten kompletten Haushaltsjahres aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Die ausgewiesenen bw-Kosten sind alle kameralen Ausgaben, wie z.  B. Bewirtschaftungskosten, Immobilienunterhaltung und Personalausgaben. Die Anpassung der Zahlen an aktuelle Preise / Zinsen wäre nur mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand möglich gewesen.

2. Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist weiterhin bemüht, nicht benötigtes Fachvermögen an den LF abzugeben. In dem bisherigen Umfang wird dies jedoch nicht mehr  möglich sein. Gleichzeitig wird künftig in jedem Einzelfall geprüft, ob anstelle der kommunalen Nutzung eine infrastrukturelle Nutzung durch Dritte möglich bzw. notwendig ist. In diesen Fällen sollen künftig die Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin  verbleiben, und Erbbaurechte an den Grundstücken bestellt werden. Die Erbbauberechtigten müssen in dem Fall die aufstehenden Gebäude zum Verkehrswert erwerben. Dies führt neben der Einsparung von Bewirtschaftungsausgaben auch zu einer Einsparung der kalkulatorischen Gebäudekosten (Abschreibung und Zinsen), da sich die Gebäude während der Laufzeit der Erbbaurechtsverträge (Mindestlaufzeit 30 Jahre) nicht im Eigentum des Grundstückseigentümers befinden.

 

Die Anlage 2 enthält eine Auflistung der bebauten Grundstücke, die derzeit zur Übertragung an den LF vorgesehen sind. Darüber hinaus können derzeit keine bebauten Grundstücke, die dem LF zur Nachbestückung gemeldet werden sollen benannt werden. Die Kosten sind wie in der Anlage 1b ausgewiesen.

 

3. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat seit der Bezirksfusion insbesondere die Zahl der Bürodienstgebäude (BDG) stetig reduziert und die Nutzung der Bestandsgebäude optimiert. Die Anlage 3 enthält eine Aufstellung der aktuell genutzten Bürodienstgebäude des Bezirkes mit den Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, den Bruttogeschossflächen der Gebäude, den durch die Organisationseinheiten (SE, LuV u. a.) aktuell genutzten Büroflächen und Sonderflächen (Beratungsräume, Sitzungssäle, Schulungsräume, Archive und Lager, Technikräume, Umkleideräume, Behandlungsräume, Poststelle, Druckerei u. a.). Dabei ist jeweils die Anzahl der Dienstkräfte mit ausgewiesen. Die Ermittlung der nutzbaren Büroflächen (Prüfung, welche Sonderflächen auch als Büro nutzbar wären) hätte einen enormen, nicht leistbaren Aufwand verursacht.

 

Gleichzeitig werden die Gesamtkosten und die m²-Kosten je Bürodienstgebäude genannt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen m²-Kosten der BDG nicht in der Umlage zur Anwendung kommen, sondern zum Ausgleich von Benachteiligungen in einzelnen Objekten ein qm-Preis aus den Kosten aller BDG gebildet und für die Umlage an alle Organisationseinheiten verwendet wird.

 

4. Als Anlage 4 und 4.a wird eine Aufstellung über die Schulen im Bezirk und deren Kosten übersandt. Die darüber hinaus geforderten Daten zu vergangenen und prognostizierten Schülerzahlen und dem entsprechenden Raumbedarf liegen aktuell nicht vor. Personalressourcen zur Ermittlung der geforderten statistischen Angaben sind nicht vorhanden. Die der BVV vorzulegende Schulentwicklungsplanung sollte abgewartet werden. Im Übrigen wird auf die Vergleichsberichte der Schulprodukte verwiesen.

 

5. Die geforderte Statistik kann auch nach intensiver Prüfung der Möglichkeiten nicht erstellt werden, da das erforderliche Zahlenmaterial nicht vorliegt. Die in der Anlage5 ausgewiesenen Zahlen für die Jahre 2005-2008 beruhen auf Stichtagserfassungen für die Arbeit der AG Umzug.

 

6. Im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sind die Immobilien mit ihren gesamten Kosten in den jeweiligen Produkten enthalten. Die meisten Maßnahmen der Bauunterhaltung führen zwar zu zeitweiligen Einschränkungen, i. d. R. aber nicht zu gravierenden Einschränkungen in der Nutzung. Außerdem sind normalerweise nicht alle Objekte eines Fachbereiches gleichzeitig davon betroffen. Diese Nachteile muss der Bezirk, konkret der Fachnutzer tragen. Anschließend profitiert er auch von der Verbesserung des Angebotes.

Anders ist es bei den wenigen  Investitionsmaßnahmen, den Fördermitteln und dem Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm, die im Gegensatz zu Bauunterhaltungsmaßnahmen aus dem Bezirkshaushalt mit ihren Kosten nicht in die Berechnung der erweiterten Teilkosten einfließen. Insbesondere bei den Schulen findet der Unterricht dann in anderen Gebäuden oder Gebäudeteilen statt, so dass Nachteile in der Kostenrechnung nicht zu erwarten sind.

 

Für Bürodienstgebäude werden die Kosten  für Objektteile, die wegen Umbau komplett bzw. für einzelne Räume, die trotz Verdichtung von keiner Organisationseinheit genutzt werden können, auf alle Organisationseinheiten verumlagt. Dies entspricht dem grundsätzlichen Verfahren, über alle Bürodienstgebäude einen einheitlichen m²-Preis für alle Organisationseinheiten zu verwenden, um Nachteile einzelner Standorte auszugleichen.

 

Bei der Vermietung von Fachvermögen sollten die Mieteinnahmen und die Einnahmen für die Betriebskosten grundsätzlich die Kosten für den vermieteten Teil decken. Die Einnahmen stehen dem Bezirk seit 2007 auch direkt für die Deckung der Ausgaben zur Verfügung. Insofern sollte grundsätzlich kein Nachteil durch Vermietung entstehen, wenn Mieten in entsprechender Höhe vereinbart und vereinnahmt werden. Dies ist jedoch nicht möglich, wenn die Kostenmiete die ortsübliche Miete bei weitem übersteigt.

 

7. Der Steuerungsdienst des Bezirksamtes Pankow von Berlin wird künftig dem Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement und Personal im März jeden Jahres unaufgefordert eine  Übersicht der Liegenschaften des Bezirkes und deren Kosten (buw und bw) übersenden.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für Jugend

                                                                                                und Immobilien

 

 
 

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