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Drucksache - VI-0367
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Aufgabenwahrnehmung gemäß Jugendschutzgesetz Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat in
seiner Sitzung am 29.01.08 folgenden Beschluss gefasst: Die Aufsicht über die Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird gleichberechtigt und kooperativ durch das Jugend- und das Ordnungsamt wahrgenommen. Kontrollaufgaben nach dem Jugendschutzgesetz werden von beiden Ämtern realisiert, dies schließt verdachtsunabhängige Kontrollen ausdrücklich ein. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die seitens der Ordnungsbehörden festgestellt bzw. dort zur Anzeige gebracht werden, werden vom Ordnungsamt bearbeitet und verfolgt. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Jugendschutzgesetz wird durch das Ordnungsamt durchgeführt. Dem Jugendamt obliegen unverändert die präventiven Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz. Das Jugendamt unterstützt mit seiner Sachkenntnis zu Entwicklungsprozessen und Problemlagen junger Menschen das Ordnungsamt. Das Jugend- und das Ordnungsamt informieren sich gegenseitig über bedeutsame Angelegenheiten und aktuelle Entwicklungen zu Fragen der Prävention und Intervention bei der Ausübung des gesetzlichen Jugendschutzes. Sie benennen jeweils einen Ansprechpartner im Amt für den Informationsaustausch. Sowohl das Jugend- als auch das Ordnungsamt werden beauftragt, in Kooperation mit der Polizei regelmäßig präventiv verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Der Bezirksamtsbeschluss Nr. V-420/2003 wird durch diesen Beschluss ersetzt. Die Aufgaben der Polizei bleiben von dieser Regelung unberührt. Begründung Die Durchführung des Jugendschutzgesetzes ist eine Ordnungsaufgabe. Zuständig ist nach Nr. 17 Abs. 1 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben zu § 2 Absatz 4 Satz 1 ASOG das Bezirksamt (hier: das Jugendamt). Durch diesen Beschluss werden dem Ordnungsamt Eingriffsbefugnisse des Jugendamtes übertragen, hier insbesondere die Befugnisse aus § 19 des AG KJHG (Befugnis zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Räumen / Betriebsstätten). Zugleich folgt das Bezirksamt damit den Intentionen des Landes nach einer breiteren Wahrnahme von Verantwortung für den Kinder- und Jugendschutz. Mit dem Beschluss wird eine Optimierung der Wahrnehmung von Jugendschutzauf-gaben im Bezirk Pankow angestrebt. Insbesondere wird der häufig engen Verbindung von Verstößen gegen das Ordnungs- und Gewerberecht mit Verstößen gegen den Jugendschutz Rechnung getragen. Durch integrierte Aufgabenwahrnehmung werden Synergien genutzt und eine effiziente Durchsetzung des Jugendschutzes im Rahmen der personellen Ressourcen gewährleistet. Die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden wird sinnvoll gebündelt. Das Jugendamt bleibt in den Prozess eingebunden und erhält die zur Aufgabenwahrnehmung der Jugendhilfe notwendigen Informationen, um weiterhin vor- und nachsorgend tätig zu werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen entfalten ihre Wirkung sowohl im jugendhilferechtlichen als auch im ordnungs- und gewerberechtlichen Bereich. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Auswirkungen auf Einnahmen (Bußgelder) und Sach- sowie Personalausgaben (Zeitzuschläge bei nächtlichen Kontrollen, Fahrtkosten etc.) können zur Zeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Ein Personalausgleich für das Ordnungsamt erfolgt durch die Unterstützung des Senates auf Grund des Aufgabenzuwachses. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungsiehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit
Durch den verbesserten Jugendschutz wird die Situation von jungen Menschen und Familien verbessert und ein sicheres Aufwachsen junger Menschen unterstützt. Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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