Drucksache - VI-0367  

 
 
Betreff: Aufgabenwahrnehmung gemäß Jugendschutzgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 13. Tagung, 06.02.2008

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .01.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Aufgabenwahrnehmung gemäß Jugendschutzgesetz

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 29.01.08 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die Aufsicht über die Umsetzung und Einhaltung des Jugendschutzgesetzes wird gleichberechtigt und kooperativ durch das Jugend- und das Ordnungsamt wahrgenommen. Kontrollaufgaben nach dem Jugendschutzgesetz werden von beiden Ämtern realisiert, dies schließt verdachtsunabhängige Kontrollen ausdrücklich ein. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, die seitens der Ordnungsbehörden festgestellt bzw. dort zur Anzeige gebracht werden, werden vom Ordnungsamt bearbeitet und verfolgt. Die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 28 Jugendschutzgesetz wird durch das Ordnungsamt durchgeführt. Dem Jugendamt obliegen unverändert die präventiven Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz. Das Jugendamt unterstützt mit seiner Sachkenntnis zu Entwicklungsprozessen und Problemlagen junger Menschen das Ordnungsamt. Das Jugend- und das Ordnungsamt informieren sich gegenseitig über bedeutsame Angelegenheiten und aktuelle Entwicklungen zu Fragen der Prävention und Intervention bei der Ausübung des gesetzlichen Jugendschutzes. Sie benennen jeweils einen Ansprechpartner im Amt für den Informationsaustausch.

Sowohl das Jugend- als auch das Ordnungsamt werden beauftragt, in Kooperation mit der Polizei regelmäßig präventiv verdachtsunabhängige Kontrollen durchzuführen. Der Bezirksamtsbeschluss Nr. V-420/2003 wird durch diesen Beschluss ersetzt. Die Aufgaben der Polizei bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Begründung

 

Die Durchführung des Jugendschutzgesetzes ist eine Ordnungsaufgabe. Zuständig ist nach Nr. 17 Abs. 1 des Zuständigkeitskataloges Ordnungsaufgaben zu § 2 Absatz 4 Satz 1 ASOG das Bezirksamt (hier: das Jugendamt). Durch diesen Beschluss werden dem Ordnungsamt Eingriffsbefugnisse des Jugendamtes übertragen, hier insbesondere die Befugnisse aus § 19 des AG KJHG (Befugnis zur verdachtsunabhängigen Kontrolle von Räumen / Betriebsstätten). Zugleich folgt das Bezirksamt damit den Intentionen des Landes nach einer breiteren Wahrnahme von Verantwortung  für den Kinder- und Jugendschutz.

 

Mit dem Beschluss wird eine Optimierung der Wahrnehmung von Jugendschutzauf-gaben im Bezirk Pankow angestrebt. Insbesondere wird der häufig engen Verbindung von Verstößen gegen das Ordnungs- und Gewerberecht mit Verstößen gegen den Jugendschutz Rechnung getragen. Durch integrierte Aufgabenwahrnehmung werden Synergien genutzt und eine effiziente Durchsetzung des Jugendschutzes im Rahmen der personellen Ressourcen gewährleistet. Die Bearbeitung von Bußgeldbescheiden wird sinnvoll gebündelt. Das Jugendamt bleibt in den Prozess eingebunden und erhält die zur Aufgabenwahrnehmung der Jugendhilfe notwendigen Informationen, um weiterhin vor- und nachsorgend tätig zu werden. Verdachtsunabhängige Kontrollen entfalten ihre Wirkung sowohl im jugendhilferechtlichen als auch im ordnungs- und gewerberechtlichen Bereich.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Auswirkungen auf Einnahmen (Bußgelder) und Sach- sowie Personalausgaben (Zeitzuschläge bei nächtlichen Kontrollen, Fahrtkosten etc.) können zur Zeit nicht abschließend eingeschätzt werden. Ein Personalausgleich für das Ordnungsamt erfolgt durch die Unterstützung des Senates auf Grund des Aufgabenzuwachses.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch den verbesserten Jugendschutz wird die Situation von jungen Menschen und Familien verbessert und ein sicheres Aufwachsen junger Menschen unterstützt.

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Christine Keil

Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Immobilien


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

 

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

 

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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