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Drucksache - VI-0294
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 2010 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in
Erledigung der Drucksache
Nr.: VI-0294 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Ehe-Ausstellung im Schloss
Schönhausen
Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In
Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.02.2008 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0294 Das
Bezirksamt wird ersucht, bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg (SPSG) anzuregen, 1. im
künftigen Schlossmuseum Schönhausen Raum für Wechselausstellungen vorzusehen 2. die Ausstellung „Wohl und Wehe der
Ehe“ des Fördervereins Frauenwelten – Ein Dokumentationszentrum der Hälfe der Menschheit e.V. und
der Initiative „Die Macherinnen.
Ein Netzwerk für Kunst und Kultur von Frauen“ zur Wiedereröffnung des Schlosses 2009 als Sonderausstellung zu
präsentieren. wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das
Bezirksamt Pankow hat sich mit Schreiben vom 25. Juni 2008 für ein erweitertes
Nutzungskonzept bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg eingesetzt und sich konkret für die Präsentation der
Ausstellung „Wohl und Wehe der Ehe“ des Fördervereins Frauenwelten
– ein Dokumentationszentrum der Hälfte der Menschheit e.V. und der
Initiative „Die Macherinnen. Ein Netzwerk für Kunst und Kultur von
Frauen“ verwandt. Mit
Antwortschreiben vom 25. September 2009 hat der Generaldirektor der Stiftung
Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Prof. Dorgeloh, mitgeteilt,
dass künftig im neu eröffneten Schloss Schönhausen „keine Räumlichkeiten
speziell für Wechselausstellungen reserviert worden“ sind. Weiter heißt
es dort:“ …zum einen ist die Bandbreite der im Schloss
präsentierten Themen schon jetzt außerordentlich breit und zum anderen stehen
keine ausreichenden ‚neutralen’ Räume zur Verfügung, die für
Wechselausstellungen geeignet wären.“ Wir bitten,
die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen
auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder-
und Familienverträglichkeit entfällt
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