Drucksache - VI-0287  

 
 
Betreff: Geschäftsordnung mit qualifizierter Mehrheit beschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.12.2007 
Fortsetzung der 11. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag, Bü90/Gr., 10. Tagung, 24.10.2007
2. Ausf. Antrag Frakt. Bü90/Gr., 10. Tagung, 24.10.2007
2.Ausf.Antr. Bü90/Gr., 13. Tagung, 06.02.2008

„Gemäß §8 (4) BezVG ist für die Verabschiedung der Geschäftsordnung für die BVV Pankow eine Mehrheit von zwei Dritteln ihrer M

„Für die Verabschiedung der Geschäftsordnung für die BVV Pankow ist eine Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder notwendig.“

 

Berlin, den 23.10.2007

 

Einreicher: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

gez. BV Stefanie Remlinger, BV Peter Brenn

 

Es stellt eine zu behebende Paradoxie dar, dass Änderungen einer einmal beschlossenen Geschäftsordnung nur mit Zweidrittelmehr

 

Es stellt eine zu behebende Paradoxie dar, dass Änderungen einer einmal beschlossenen Geschäftsordnung nur mit Zweidrittelmehrheit möglich sind, zu Beginn einer Wahlperiode jedoch die erstmalige Verabschiedung einer Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt gilt jedoch nicht weniger als zu jedem anderen, dass die formalen Spielregeln des demokratischen Wettbewerbs in einem möglichst übergreifenden Konsens festgelegt werden sollten. Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht in §8(4) deshalb auch explizit die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung auf eine solche qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der BVV vor.  

 

 

 
 

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