Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VI-0284
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .10.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur
Beschlussfassung für
die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Ausbau der Pasewalker Straße
von der Anschlussstelle (AS) der A114 bis zur Eweststraße, Ortsteil
Französisch Buchholz 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Ausbau der Pasewalker
Straße zwischen der Anschlussstelle (AS) der A 114 und der Eweststraße,
Ortsteil Französisch Buchholz, wird in
der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt. 3. Begründung 3.0. Vorbemerkung Das Bezirksamt hat mit
Beschluss Nr. V – 891 / 2004 vom 21.12.2004 die Anmeldung der Maßnahme
für die Investitionsplanung 2005 – 2009 beschlossen, es handelt sich um
eine übertragene Investitionsmaßnahme des Senats. Der Neubau der Pasewalker
Straße von der Anschlussstelle (AS) der A114 bis zur Eweststraße ist in der
Investitionsplanung 2005 – 2009 unter dem Kapitel 4212, Titel 72517 mit
einer Gesamtfinanzierung i. H. v. 4.793.000 € festgelegt. 3.1. Verkehrsfunktion
der Pasewalker Straße Die Pasewalker Straße bildet
eine wichtige Nord – Süd - Verbindung aus dem Zentrum Berlins in Richtung
Norden und erschließt die Siedlungsgebiete Französisch Buchholz und das
östliche Niederschönhausen. Nach
dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (Planwerk STEP – Verkehr 2005,
aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII) ist die
Pasewalker Straße überörtliche Straßenverbindung und als Landesstraße II.
Ordnung dem übergeordneten Straßennetz zugeordnet. Die
Pasewalker Straße dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt
aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrstraße gemäß
§ 10 StrABG dar. Dies
entspricht auch ihrer im Jahr 2003 ermittelten Verkehrsbelastung von 25.000 Kfz
/ 24 h (Bereich AS A 144 bis Blankenburger Straße) bzw. 22.000 Kfz / 24 h (Bereich
Blankenburger Straße bis Eweststraße). 3.2. Baulicher Zustand
– Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts Der
gegenwärtige Zustand der Straße ist insgesamt als mangelhaft einzuschätzen. 3.2.1.
Fahrbahn: Die
Fahrbahn ist dringend erneuerungsbedürftig, um dem in absehbarer Zeit
wachsenden Unterhaltungsbedarf zu begegnen. Sie ist abgenutzt und die
Asphaltdecke besteht überwiegend aus Flickstellen, so dass die ursprüngliche
Asphaltdeckschicht nur noch an wenigen kurzen Teilabschnitten erkennbar ist. Es
wurden mit hohem Aufwand ständig Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten
ausgeführt. Von der Schlossallee bis zur
Pankower Straße gibt es eine 3,0 m breite Nebenfahrbahn westlich des Gleises.
Diese ist mit Asphalt befestigt, das Erscheinungsbild ist durch eine Vielzahl
von Flickstellen geprägt. Die Fahrbahn ist mit Betonborden eingefasst, diese
sind überwiegend beschädigt. 3.2.2.
Gehweg: Der
Gehweg ist über weite Teile unbefestigt und wird in diesen Bereichen seiner
Funktion nicht gerecht. Weiterhin ist der Gehweg nicht behindertengerecht
ausgeführt und es gibt keine Leiteinrichtungen für Sehbehinderte. 3.2.3.
Radweg: Der
streckenweise baulich angelegte Radweg auf der Ostseite ist nicht durchgängig
befahrbar. Auf der Westseite ist keinerlei Radweg vorhanden. 3.2.4. Parkflächen: Derzeit sind keine
Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge vorhanden, so dass aufgrund des hohen
Bedarfs auf dem östlichen Gehweg geparkt wird. 3.2.5. Straßengrün: Der gesamte Straßenbaumbestand befindet sich laut dem vom Amt
für Umwelt und Natur in Auftrag gegebenen Gutachten in einem relativ schlechten
vitalen Zustand. Ausdruck dieses negativen Entwicklungsstandes sind
Totholzanteile in den Kronen, vergreiste Kronen und zum Teil erhebliche
Verletzungen. Hinzu kommen Beschädigungen an den Wurzelanläufen und an
freiliegenden Wurzeln. Bedingt durch den schlechten Zustand der Bäume und den
zum Teil erheblichen Beschädigungen im Kronen- und Wurzelbereich ist der
Baumbestand gegenüber Eingriffen im Wurzelbereich empfindlicher als ein vitaler
Baumbestand. 3.2.6.: Straßenbeleuchtung: Die Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Auf der westlichen Seite wurde die Beleuchtung entlang der Straßenbahn im Jahre 2003 erneuert, weil die vorhandenen Holzmasten wegen mangelnder Standfestigkeit ersetzt werden mussten Die Beleuchtung auf der östlichen Seite ist ca. 27 Jahre alt. Die vorhandenen Mastabstände beruhen auf der ehemaligen Planung nach dem zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung (1975 – 1979) geltenden Bestimmungen. 3.2.7.
Straßenentwässerung: Der Regenwasserkanal ist fast über die Gesamtlänge der Pasewalker Straße vorhanden. Sickerschächte haben bisher die Entwässerung des Oberflächenwassers in den nicht an die Kanalisation angeschlossenen Abschnitten übernommen. Eine grundhafte Erneuerung
der Pasewalker Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts
nicht mehr stattgefunden. Die Teileinrichtung Gehwege war zu keinem Zeitpunkt
in ihrer Gesamtheit erstmalig endgültig hergestellt. Die übliche Lebensdauer
einer (Haupt)-Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist für die Pasewalker Straße
mithin längst abgelaufen. Die Pasewalker Straße ist
also in allen ihren Teileinrichtungen grundhaft zu erneuern bzw. teilweise neu
zu bauen. 3.3. Beschreibung und
Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des
Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der
Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten,
zu erweitern zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen
Verkehrsbedürfnis genügen. Auf Grund des unter Punkt
3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der Pasewalker Straße
ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügender
Zustand nicht mehr gegeben, so dass die grundhafte Erneuerung unabdingbar und
die Verbesserung der einzelnen Teileinrichtungen erforderlich ist. Der Ausbau der Pasewalker
Straße erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch Artikel VI des Gesetzes vom
11.07.2006 und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, dazu insbesondere zu
§ 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) sowie der Empfehlungen für die Anlage
von Erschließungsstraßen (EAE 85 / 95), Empfehlungen für die Anlage von
Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) und der Richtlinien für die Standardisierung des
Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01). Mit der geplanten grundhaften
Erneuerung der Pasewalker Straße erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue
Befestigung, die Knotenpunkte an der Anschlussstelle A114, an der Blankenburger
Straße und am Blankenburger Weg werden bedarfsgerecht ausgebaut und erhalten
entsprechende Abbiegespuren. Der Knotenpunkt Marienstraße wird verbreitert und
erhält ebenfalls Abbiegespuren sowie eine Lichtsignalanlage. Die
Seitenlage der Straßenbahngleise wird beibehalten. Westlich der Gleisanlage
wird durchgängig ein kombinierter Geh- und Radweg angelegt, der abschnittsweise
auch als Mischverkehrsfläche dienen soll, um Grundstückszufahrten zu
gewährleisten. Es
ist der komplette Austausch der vorhandenen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Die
vorhandenen Straßenbäume sind laut Gutachten bereits vorgeschädigt und sollen
komplett gefällt werden. Darum kann der Straßenraum östlich der Gleisanlage neu
aufgeteilt werden und es können ein Radfahrangebotsstreifen sowie Parktaschen
geplant werden. Im
Zuge des Straßenausbaus werden beiderseits der Straßenbahngleise sowie am
östlichen Fahrbahnrand Grünstreifen angelegt und neue Bäume gepflanzt. Der
Regenwasserkanal wird abschnittsweise erneuert und verlängert und die Zahl der
Regenabläufe erhöht, um eine zügigere Ableitung des Regenwassers und zukünftig
Pfützenbildungen zu vermeiden. Die grundhafte Erneuerung
aller Teileinrichtungen entsprechend den derzeit geltenden und an
Kostenminimierung orientierten Standards führt zu einer dauerhaft verbesserten
Qualität des gesamten Straßenraumes. Der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG
erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende
Zustand der Pasewalker Straße kann nicht mehr mit Unterhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen
würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies kann nur im Rahmen eines
grundhaften Ausbaus, d h. eines Ausbaus bis in die Tragschicht, erfolgen. Für
die zu keinem Zeitpunkt durchgängig und regulär hergestellten Seitenräume
(Gehweg, Radweg, Straßengrün) der Pasewalker Straße gilt dies in ganz
besonderer Weise. Die detaillierten Angaben zur
Ausbauplanung können der den Fraktionen zugegangenen CD-Rom entnommen werden.
Sie werden in der Anlage 1 beschrieben. 3.4 Alternative
Ausbauvarianten Noch vor Inkrafttreten des
Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) wurden in einer frühen Planungsphase
alternative Ausbauvarianten aufgestellt. Die nun zur Beschlussfassung
vorliegende Ausbauvariante (Anlage 1) ist aus einer 2004 / 05 erarbeiteten
Varianten-Vorplanung entwickelt und als günstigste Variante - auch vom
damaligen Verkehrsausschuss - ausgewählt worden. Die Vorstellung im
Verkehrsausschuss erfolgte seinerzeit am 30.11.2004. Die Varianten sahen im
Einzelnen folgendermaßen aus: Variante 1: Mittellage
der Straßenbahn: Hierbei wurde eine
Straßenraumbreite von 25,00 bis 30,00 m angenommen und eine
Querschnittsaufteilung mit jeweils einer Richtungsfahrbahn, Radfahrstreifen,
Grünstreifen/ Parken und Gehweg vorgenommen. Je nach Bedarf wurden
Abbiegespuren bzw. Straßenbahnhaltestellen geplant. Diese Variante wurde nicht
zur Realisierung vorgesehen, weil die in Seitenlage befindliche Straßenbahn gerade erst von der BVG
umfänglich erneuert worden ist und deshalb eine komplette Verlegung in die
Mittellage derzeit nicht zur Disposition steht. Die BVG hat Ende der 90-ziger
Jahre neben den umfänglichen Erneuerungsarbeiten an der Gleisanlage auch
behindertengerechte neue Haltestellen hergestellt, sodass ein neuerlicher Umbau derzeit nicht
finanzierbar ist. Die Aufstellung dieser
Vorplanungsvariante diente auch der Überprüfung und Sicherung der zukünftig
benötigten Flächen, falls der Gleisumbau später möglich wird. Variante 2: Seitenlage
der Straßenbahn, Straßenraumbreite 30,50 m – 31,50 m: Es wurden zwei Fahrstreifen
mit einer Fahrstreifenbreite von 4,75 m geplant, wobei diese abschnittsweise
auf 3,25 m reduziert wurden, um Links- bzw. Rechtsabbiegestreifen anordnen zu
können. Die Nebenanlagen auf der Ostseite wurden mit einer Gesamtbreite von
6,00 m in Grünstreifen, baulich angelegten Radweg und Gehweg von jeweils 2,00 m
Breite unterteilt. Bei einer Breite der Mischverkehrsfläche auf der Westseite
von 5,50 m ergab sich ein erforderlicher Grunderwerb von 4.800 m². Grunderwerb
in dieser Größenordnung durchzusetzen und zu finanzieren, wurde vom Tiefbauamt
als unrealistisch eingeschätzt und deshalb musste auch diese Variante verworfen
werden. Variante 3 (zur Beschlussfassung vorgesehene Variante gemäß
Anlage 1): Seitenlage
der Straßenbahn, Straßenraumbreite 28,00 bis 29,00 m: Östlich der Straßenbahn wurde
der Querschnitt in einen die Straßenbahngleise begleitenden Grünstreifen von 1
m bis 3 m Breite, in zwei Fahrstreifen von 3,25 m Breite, in einen Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite, in einen Grünstreifen mit Baumstandorten und
einen Gehweg von jeweils 2,00 m Breite aufgeteilt. Zusätzliche Abbiegestreifen
erhalten eine Breite von 3,00 m. Westlich der Straßenbahn
wurde die Mischverkehrsfläche u. Zufahrten mit max. 5,00 m Breite geplant.
Abschnittsweise wird aus der Mischverkehrsfläche der kombinierte Geh- und
Radweg mit einer Breite von 3,00 m sowie der die Gleisanlage westlich
begrenzende Grünstreifen von 1 m bis 3 m Breite. Bei dieser Variante konnte
ohne funktionelle Einschränkungen der Grunderwerb auf 1.360 m² und damit auch
die Kosten reduziert werden. Darum wurde die Entscheidung getroffen, diese
Planungsvariante weiter zu bearbeiten. Zusammenfassend ist
festzustellen, dass aufgrund des vorhandenen Querschnitts in der gesamten
Pasewalker Straße sowie der vorgegebenen Straßenbahntrasse und der zu
erfüllenden verkehrlichen Funktionen sowie baulich-technischen Richtlinien und
Vorgaben in der Pasewalker Straße von Anfang an bei minimiertem Grunderwerb so
gut wie kein Spielraum für die Aufstellung von Ausbauvarianten bestand. 3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Entsprechend der in der
Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem geplanten
Ausbau der Pasewalker Straße nicht nur um eine Erneuerung, sondern auch um eine
Verbesserung der gesamten Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG. Wie bereits unter Punkt 3.2.
beschrieben, ist der Gesamtszustand der Pasewalker Straße sehr schlecht. Auch
ist die Lebensdauer der Pasewalker Straße längst abgelaufen. Wie schon unter Punkt 3.3.
aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere
und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Pasewalker Straße
nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine
Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden.
Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus, d h. eines Ausbaus bis in die
Tragschicht, möglich. Für die zu keinem Zeitpunkt durchgängig und regulär
hergestellten Seitenräume (Gehweg, Radweg, Straßengrün) der Pasewalker Straße
gilt dies in ganz besonderer Weise. Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den
Ausbau des in Rede stehenden Abschnitts der Pasewalker Straße von den
anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme
Straßenausbaubeiträge zu erheben. Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung
des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die Pasewalker Straße aus dem
Erschließungsbeitragsrecht entlassen (§ 15 a Abs. 1 EBG). Die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen ist somit ausgeschlossen. 3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme /
Umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG Bei der Pasewalker Straße handelt es sich gemäß § 10
StrABG um eine Hauptverkehrsstraße. Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und –
daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke
entfallende Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§
13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen
Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG). Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt –
differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25% und 50
% der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG). Nach derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein
umlagefähiger Aufwand in Höhe von 2.154.363 € errechnet. Dieser setzt
sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen und den prozentualen
Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen:
rechnerischer Anteil der Beitragspflichtigen: 2.154.363,80 € tatsächlicher Anteil der
Beitragspflichtigen nach Berücksichtigung von
§ 21 Abs. 3 Satz 2 StrABG
(Mehrfacherschließung):
1.895.000,00 € * In die Kostenschätzung wurde ein bei jeder Baumaßnahme
üblicher Ansatz für „Unvorhergesehenes“ aufgenommen, um für
eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der
Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war, (z. B. Mehrleistungen wegen
unterirdischen Hindernissen) Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung
Bau). **Die „unaufgeteilten Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, die Kosten für das Wiederaufstellen vorhandener Lichtsignalanlagen, das Versetzen von Masten, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits – und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc). Aufgrund der fehlenden
Ausführungsvorschriften zum StrABG ist noch nicht geklärt, wie mit den Kosten
für Baustelleneinrichtung, Unvorhergesehenes und den unaufgeteilten
Gemeinkosten zu verfahren ist. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten
Sachaufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 StrABG darstellen und somit zum
umlagefähigen Aufwand gehören (siehe dazu Driehaus, Erschließungs- und
Ausbaubaubeiträge, 7. Auflage § 33 Randnummer 10 und 38). Eine Verteilung auf
die einzelnen Teileinrichtungen wurde nicht vorgenommen, dafür der Mittelwert
beim Anteil der Beitragspflichtigen i. H. v. 40 % angenommen. 3.7. Beteiligung der
Beitragspflichtigen Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 29.03.2007 sind
alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die
Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage
voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag
informiert worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die
Planungsunterlagen einzusehen und bis zum 11.Mai 2007 schriftlich zum
Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 2). Am 26.04.2007 fand in der Dorfkirche Buchholz,
Hauptstraße 58 in 13127 Berlin zudem eine Informationsveranstaltung statt, an
der ca. 120 Anlieger und interessierte Bürger aus den angrenzenden Straßen (z.
B. Blankenburger Straße, Hans – Jürgen – Straße) teilnahmen. Die
Anlieger sind dort durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den
Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro BUNG und die
zuständige Mitarbeiterin des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben informiert
worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Unterbreitung von
Einwendungen und Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige
Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet. Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und die
Bewertung durch das Bezirksamt sind zusammenfassend im Protokoll der
Informationsveranstaltung enthalten (siehe Anlage 3). Die weiteren, schriftlichen
Einwendungen und das entsprechende Abwägungsergebnis des Tiefbauamtes sind
vollständig aus der Niederschrift zur „Bewertung der schriftlichen
Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger“ (siehe Anlage 4)
ersichtlich. Im Ergebnis ist erkennbar,
dass keine Änderungen an der Ausbauplanung vorgenommen werden mussten, da die
Vorschläge entweder gar keinen baubezogenen Inhalt hatten (z. B. nur die
Verkehrsbelastung beklagten) oder aber nicht akzeptable Forderungen darstellten
(z.B. kein Geh- und Radwegebau, da in der Pasewalker Straße niemand zu Fuß gehe
oder Rad fahre). 3.8 Hinweise zum
Bauablauf Die Straßenbauarbeiten sollen
in den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt werden. Der Anlieger- und
Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet. 4. Rechtsgrundlage § 12 Abs. 2 Ziffer 11
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz
(StrABG) 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ausgaben i. H. v. 4.793.000 € bei
Kapitel 4212 Titel 72517 in den
Haushaltsjahren 2006 bis 2012 (entsprechend der Investitionsplanung) Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 1.895.000 €
bei Kapitel 4212 Titel 34104 in
den Jahren 2012 – 2016 Die spätere konkrete Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1
StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im
Jahr 2012 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG würden zu diesem Zeitpunkt
auch die sachlichen Beitragspflichten entstehen. Bei der Erhebung des
Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften des Dritten
Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§
22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in
dem die Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG). Die Einnahmen werden
demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2012 – 2016 erfolgen. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Musterblatt 8. Kinder- und Familienverträglichkeit wird eine sicherere
Fußgängerführung gewährleistet. Erstmalig werden
Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs
geschaffen. Durch die Verbesserung der
Umsteigesituation zwischen Bus und Straßenbahn werden Gefährdungen und
Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern in der Pasewalker Straße vermieden. Es entstehen somit insgesamt
verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen
und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs. Anlagen:
Anlage 1: Zur
Beschlussfassung vorgesehene Ausbauvariante
Anlage 2: Bürgerinformationsschreiben
des Tiefbauamtes
vom 29.03.2007
Anlage 3: Protokoll über den Verlauf der
Bürgerversammlung
vom 27.04.2007
Anlage 4: Niederschrift des Abwägungsergebnisses vom
05.07.2007 Anlage 5: Musterberechnung eines fiktiven
Ausbaubeitrages Matthias Köhne Jens–Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
Ordnung Anlage 1 Zur
Beschlussfassung vorgesehene Ausbauvariante Beschreibung der
einzelnen Ausbaumaßnahmen 1. Geplanter Querschnitt: östlich
der Straßenbahn 2,00 m Grünstreifen
1 m bis 3 m 6,50 m 2
Fahrstreifen á 3,25 m 1,85 m 1
Radfahrstreifen á 1,85 m 2,00 m 1 Grünstreifen á 2,00 m 2,00 m 1
Gehweg á 2,00 m 14,35 m Gesamtbreite Zusätzliche Abbiegestreifen
erhalten eine Breite von 3,00 m. westlich
der Straßenbahn 2,00 m Grünstreifen
1 m bis 3 m 4,00 m Gehweg /
Radweg (kombiniert), oder
Mischverkehrsfläche (max. 5 m) 14,00 m 2. Befestigungen: 2.1. Fahrbahn: Die Zuordnung der Bauklasse
wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Demnach entspricht die Pasewalker Straße
der Bauklasse I. Die Dicke des frostsicheren
Fahrbahnaufbaus für die Bauklasse I unter Beachtung der Tabelle 6 und 7 der
RStO 01 beträgt 60 cm. Die Fahrbahn erhält eine
Einfassung aus zu liefernden H 15 x 30 - Betonborden. Die Gehwege werden mit
Betonkantensteinen Größe 3, Form C eingefasst. Die Verlegung der Borde und
Kantensteine erfolgt auf Beton mit Rückenstütze. Gemäß RSTO 01, Tafel 1, Zeile 5 und Tabelle 8 ergibt sich folgender Fahrbahnaufbau: 3,5 cm Splittmastixasphalt
0/8 S 8,5 cm Asphaltbinder
0/16 S 14,0 cm Asphalttragschicht
0/22 Typ CS, 50/70 34,0 cm Schottertragschicht 0/32, gebrauchtes Material 60,0
cm Gesamtdicke 2.2. Gehwege
(Plattenbahn): 5,0 cm Gehwegplatten,
Gr. 350, ungeschliffene Oberfläche 2,0 cm Kalkmörtelbett 3,0 cm Pflasterbettung 15,0 cm Schottertragschicht 0/32, gebrauchtes Material 25,0
cm Gesamtdicke 2.3. Gehwege (Ober –
und Unterstreifen): 5,0 cm Mosaiksteinpflaster,
Gr. 2 5,0 cm Pflasterbettung 15,0 cm Schottertragschicht 0/32, gebrauchtes Material 25,0
cm Gesamtdicke 2.4. Gehwegüberfahrten: 10,0 cm Kleinsteinpflaster, DIN 18 502 3,0 cm Zementmörtel 12,0
cm Betontragschicht C12/15 25,0
cm Gesamtdicke 2.5. Radwege: Der Radweg wird auf der
östlichen Straßenseite in Form eines Angebotsstreifens auf der Fahrbahn
hergestellt. Der bauliche Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.) Auf der westlichen Seite wird
der Radweg Bestandteil der dort geplanten Mischverkehrsfläche (siehe baulicher
Aufbau unter Punkt 2.6.). 2.6. Parkbucht und
Parkstreifen, sowie Mischverkehrsfläche (Gehweg, Radweg und
Erschließungsstraße): Aufbau analog RStO 01, Tafel
7, Zeile 1 3,0 cm Pflastersand 19,0 cm Schottertragschicht 0/32, gebrauchtes Material 30,0
cm Gesamtdicke Durch
Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass sich der Baumbestand in
keinem guten vitalen Zustand befindet. Im Zusammenhang mit der
Straßenbaumaßnahme und der Änderung des Straßenquerschnitts ist mit der
weiteren Schädigung der Bäume zu rechnen. Daher wurde durch das Amt für Umwelt
und Natur auf der Basis des Baumgutachtens die Fällung der gesamten Baumreihe
entschieden. Auf der westlichen Straßenseite, wo derzeit gar kein
Baumbestand vorhanden ist, wird eine Baumreihe sowie ein Grünstreifen zwischen
der Gleisanlage und der Mischverkehrsfläche bzw. dem Geh-, Radweg angelegt. Die Bepflanzung soll auf beiden Seiten einheitlich mit der
Baumart „Kaiserlinde“ erfolgen, so dass die Straße zukünftig den
Charakter einer Allee erhält. Die Pflanzstreifen entlang der Pasewalker Straße erhalten
eine Ansaat mit Landschaftsrasen auf einer Fläche von insgesamt 3.976 m². Insgesamt werden 52 Bäume gefällt und 119 Bäume neu
angepflanzt. Durch die notwendigen
Querschnittsänderungen ist ein Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage
erforderlich. Es wird jedoch
gewährleistet, dass dabei - so weit wie möglich - wieder verwertbare
Materialien der jetzigen Beleuchtungsanlage verwendet werden. 5. Entwässerungsanlagen: Das Oberflächenwasser wird
über beidseitig anzuordnende Straßenabläufe gefasst und in das vorhandene
Kanalsystem abgeleitet. Der Regenwasserkanal wird am
Bauanfang und Bauende jeweils verlängert, d. h. eine Verlängerung im
Einmündungsbereich der Zufahrt zur A 114 um 32 m, sowie eine Verlängerung in
der Marienstraße um 75 m. Im Abschnitt von Pankower Straße bis Margarethenaue
muss der Regenwasserkanal auf einer Länge von ca. 300 m wegen seines baulichen
Zustandes erneuert werden und wird in neuer Trasse verlegt. Insgesamt ist der
Abbruch von 59 alten Regenabläufen einschließlich Sickerschächten vorgesehen
und der Neubau von 84 Straßenabläufen geplant. Die Verkehrsflächen westlich
der Gleisanlage werden in die geplanten Grünstreifen entwässert, so dass hier
keine Abläufe erforderlich werden. Diese hier dargestellten
Maßnahmen sind von den hierfür zuständigen Berliner Wasserbetrieben geplant und
vom Tiefbauamt in das Projekt übernommen worden. 6. Grunderwerb: Die Baumaßnahme wird in den
vorhandenen Straßenbegrenzungslinien erfolgen. Geringfügiger Grunderwerb ist
für die Aufweitung von Kreuzungsflächen zu tätigen. Die betreffende
Bezirksamtsvorlage befindet sich derzeit in Vorbereitung. Anlage 2
1 Abteilung Öffentliche OrdnungTiefbauamt
Geschäftszeichen:
Tief 112- 6713/12/02 (bitte
immer angeben) Bearbeiter/in: Fr. Brauner Dienstgebäude: Darßer Str. 203 13088 Berlin Zimmer:
116 Telefon: (030) 90295-8591 Vermittlung: 90295 - 0 Telefax: (030) 90295 - 8629 E-Mail-Adresse: petra.brauner@ba-pankow.verwalt-berlin.de (E-Mail-Adresse nicht
für Dokumente mit elektronischer
Signatur) Datum: März
2007 Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)
Information zum Ausbau der Pasewalker Straße von der AutobahnanschlussstelleA 114 bis Eweststraße im Ortsteil Buchholz die
Pasewalker Straße soll demnächst von der Autobahnanschlussstelle A 114 bis
Eweststraße über eine Strecke von ca. 1.300 m grundhaft in den vorhandenen Grenzen
ausgebaut werden. Sie sind anliegender Eigentümer in diesem Abschnitt. Ich
möchte Sie deshalb mit diesem Schreiben über die beabsichtigte Baumaßnahme in
Ihrer Straße informieren und zu der
Mit dem Ausbau der Straße erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue Befestigung, die Knotenpunkte an der AS A 114, an der Blankenburger Straße und am Blankenburger Weg werden bedarfsgerecht ausgebaut und erhalten entsprechende Abbiegespuren. Der Knotenpunkt Marienstraße wird aufgeweitet und erhält ebenfalls entsprechende Abbiegespuren sowie eine Lichtsignalanlage. Die Seitenlage der Straßenbahngleise wird beibehalten. Westlich der Straßenbahngleise wird durchgängig ein kombinierter Geh- und Radweg angelegt, der abschnittsweise auch als Mischverkehrsfläche dienen soll. Es ist der komplette Austausch der vorhandenen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Auf Ihr Grundstück
werden voraussichtlich Straßenausbaubeiträge von Euro
entfallen. Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13.Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Art. VI des Gesetzes vom 11.Juli 2006 (GVBl. S. 819) mit einem gesonderten Bescheid erhoben. Der Gesetzgeber hat zur
Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen)
vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen
Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der
angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012)
erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Anlage 3 Abt. Öffentliche Ordnung 27.04.2007 Tiefbauamt Tief 11 ( 8665 Tief 22 ( 8603 Bürgerinformationsveranstaltung
am 26.04.2007, 19.00 Uhr Dorfkirche
Französisch Buchholz Vorstellung der Baumaßnahme
Pasewalker Straße von BAB 114 bis Eweststraße
Teilnehmer: Herr Kirchner (Ord BzStR) Frau Pätzold (Ord Ref) Herr Lexen (Tief AL) Frau Mücke (Tief 22) Frau Brauner (Tief 112) Frau Gammert (Tief 11) Herr Kämpfer (Ingenieurbüro BUNG) sowie siehe vor Ort angefertigte Anwesenheitsliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da Eintragung freiwillig erfolgte und sich nicht alle Teilnehmer eintragen wollten) Die betroffenen
Anlieger der Pasewalker Straße und die anderen interessierten Bürger (ca. 120
Anwesende) wurden durch Ord BzStR begrüßt. Weiterhin erläuterte Ord BzStr das
Verfahren der Bürgerbeteiligung und – information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG
(Dauer: ca. 10 Minuten). Die Erläuterung der Baumaßnahme erfolgte durch Tief 22 und das Ingenieurbüro BUNG (Dauer: ca. 45 Minuten). Anschließend hatten die Bürger ca. 2 Stunden lang Gelegenheit, nachzufragen und Einwendungen zu äußern. Die Nachfragen wurden durch Ord BzStR, Tief AL sowie Tief 112 beantwortet und durch Tief 11 protokolliert. Die Veranstaltung endete um 22.00 Uhr.
Zusammenfassung:
Die Anfragen und
Einwände ergaben zwei größere Teilkomplexe. Über die Anfragen zur
Beitragspflicht und zur Berechnung der Beiträge konnten die entsprechenden
Auskünfte gegeben werden. Andererseits wurden Fragen zur verkehrlichen Lösung und zum Straßenausbau beantwortet. Bedenken wurden bezogen auf geplante Bauteile (z.B. keine Parktaschen) und Ausbaubreiten von Teileinrichtungen geäußert. Diese konnten ausgeräumt werden. Sofern das Bauvorhaben abgelehnt wurde, war dies eher eine Artikulation über die Unzufriedenheit mit der Zahlungspflicht oder aber auch Resultat eines mangelnden Verständnisses für die komplexen Anforderungen an einen neu zu gestaltenden Straßenraum. Letztlich und
mehrheitlich wurde aber die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung der
Pasewalker Straße und damit auch die vorgestellte Lösung akzeptiert. Einige Anfragen zur
Verkehrsorganisation (Ausfahrtssituation aus der Margaretenaue, Unfallschwerpunkt
Gleisverschwenkung auf Höhe Eweststraße) konnten auf der
Bürgerinformationsveranstaltung noch nicht abschließend beantwortet werden und
müssen noch weiter verfolgt werden. Die hat jedoch keinen Einfluß auf
Beitragshöhe und – erhebung. aufgestellt: Gammert Mücke (Tief 11) (Tief 22) bestätigt: Lexen Kirchner (Tief AL) (Ord BzStR) Anlage 4 Abt. Öffentliche Ordnung 05.07.2007 Tiefbauamt Tief 11 ( 8665 Bauvorhaben Pasewalker Straße von BAB 114 bis
Eweststraße (OT Französisch Buchholz) Bewertung der schriftlichen Einwände
und Vorschläge der betroffenen Anlieger
Brauner Gammert Mücke (Tief 112) (Tief
11) (Tief
22) Lexen (Tief AL) OrdBzStR z. K.: Anlage 5 Bezirksamt Pankow von Berlin 17.09.2007 Abt. Öffentliche Ordnung Tiefbauamt Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein
Anliegergrundstück Grundstücksdaten: • Grundstücksgröße
gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG) • Bebauung bzw.
Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen ↓ Grundstücksfläche ist mit
Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren
→ aufgrund der Bebauung
/ Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600
qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm ↓ Bei gewerblicher Nutzung
ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben
errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der
Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350
qm (§ 15 Abs. 1 StrABG) = anrechenbare Grundstücksfläche. Diese Berechnung wird für
alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die sog. Gesamtverteilungsfläche
für die Verkehrsanlage. ↓ 900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) :
125.000 qm Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer
Grundstücksfläche ↓ 7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm
zu multiplizieren = 9.720 € = zu erwartender Ausbaubeitrag für
das Grundstück Musterblatt Auswirkungen von
Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen. |
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