Drucksache - VI-0284  

 
 
Betreff: Ausbau der Pasewalker Straße von AS A 114 bis Eweststraße im Ortsteil Französisch Buchholz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 10. Tagung, 24.10.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                .10.2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1.   Gegenstand der Vorlage

 

Ausbau der Pasewalker Straße von der Anschlussstelle (AS) der A114 bis zur

Eweststraße, Ortsteil Französisch Buchholz

 

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Dem Ausbau der Pasewalker Straße zwischen der Anschlussstelle (AS) der A 114 und der Eweststraße, Ortsteil Französisch Buchholz, wird  in der in Anlage 1 dargestellten Ausbauvariante zugestimmt.

 

 

3. Begründung

 

 

3.0. Vorbemerkung

 

Das Bezirksamt hat mit Beschluss Nr. V – 891 / 2004 vom 21.12.2004 die Anmeldung der Maßnahme für die Investitionsplanung 2005 – 2009 beschlossen, es handelt sich um eine übertragene Investitionsmaßnahme des Senats.

 

Der Neubau der Pasewalker Straße von der Anschlussstelle (AS) der A114 bis zur

Eweststraße ist in der Investitionsplanung 2005 – 2009 unter dem Kapitel 4212, Titel 72517 mit einer Gesamtfinanzierung i. H. v. 4.793.000 € festgelegt.

 

 

 

3.1. Verkehrsfunktion der Pasewalker Straße

 

Die Pasewalker Straße bildet eine wichtige Nord – Süd - Verbindung aus dem Zentrum Berlins in Richtung Norden und erschließt die Siedlungsgebiete Französisch Buchholz und das östliche Niederschönhausen.

 

Nach dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (Planwerk STEP – Verkehr 2005, aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII) ist die Pasewalker Straße überörtliche Straßenverbindung und als Landesstraße II. Ordnung dem übergeordneten Straßennetz zugeordnet.

 

Die Pasewalker Straße dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrstraße

gemäß § 10 StrABG dar.

 

Dies entspricht auch ihrer im Jahr 2003 ermittelten Verkehrsbelastung von 25.000 Kfz / 24 h (Bereich AS A 144 bis Blankenburger Straße) bzw. 22.000 Kfz / 24 h

(Bereich Blankenburger Straße bis Eweststraße).

 

 

3.2. Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts

 

Der gegenwärtige Zustand der Straße ist insgesamt als mangelhaft einzuschätzen.

 

3.2.1. Fahrbahn:

Die Fahrbahn ist dringend erneuerungsbedürftig, um dem in absehbarer Zeit wachsenden Unterhaltungsbedarf zu begegnen. Sie ist abgenutzt und die Asphaltdecke besteht überwiegend aus Flickstellen, so dass die ursprüngliche Asphaltdeckschicht nur noch an wenigen kurzen Teilabschnitten erkennbar ist. Es wurden mit hohem Aufwand ständig Reparaturen und Unterhaltungsarbeiten ausgeführt.

 

Von der Schlossallee bis zur Pankower Straße gibt es eine 3,0 m breite Nebenfahrbahn westlich des Gleises. Diese ist mit Asphalt befestigt, das Erscheinungsbild ist durch eine Vielzahl von Flickstellen geprägt. Die Fahrbahn ist mit Betonborden eingefasst, diese sind überwiegend beschädigt.

 

3.2.2. Gehweg:

Der Gehweg ist über weite Teile unbefestigt und wird in diesen Bereichen seiner Funktion nicht gerecht. Weiterhin ist der Gehweg nicht behindertengerecht ausgeführt und es gibt keine Leiteinrichtungen für Sehbehinderte.

 

3.2.3. Radweg:

Der streckenweise baulich angelegte Radweg auf der Ostseite ist nicht durchgängig befahrbar. Auf der Westseite ist keinerlei Radweg vorhanden.

 

3.2.4. Parkflächen:

Derzeit sind keine Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge vorhanden, so dass aufgrund des hohen Bedarfs auf dem östlichen Gehweg geparkt wird.

 

3.2.5. Straßengrün:

Der gesamte Straßenbaumbestand befindet sich laut dem vom Amt für Umwelt und Natur in Auftrag gegebenen Gutachten in einem relativ schlechten vitalen Zustand. Ausdruck dieses negativen Entwicklungsstandes sind Totholzanteile in den Kronen, vergreiste Kronen und zum Teil erhebliche Verletzungen. Hinzu kommen Beschädigungen an den Wurzelanläufen und an freiliegenden Wurzeln. Bedingt durch den schlechten Zustand der Bäume und den zum Teil erheblichen Beschädigungen im Kronen- und Wurzelbereich ist der Baumbestand gegenüber Eingriffen im Wurzelbereich empfindlicher als ein vitaler Baumbestand.

 

3.2.6.: Straßenbeleuchtung:

Die Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Auf der westlichen Seite wurde die Beleuchtung entlang der Straßenbahn im Jahre 2003 erneuert, weil die vorhandenen Holzmasten wegen mangelnder Standfestigkeit ersetzt werden mussten

Die Beleuchtung auf der östlichen Seite ist ca. 27 Jahre alt. Die vorhandenen Mastabstände beruhen auf der ehemaligen Planung nach dem zum Zeitpunkt der Anlagenerrichtung (1975 – 1979) geltenden Bestimmungen.

 

3.2.7. Straßenentwässerung:

Der Regenwasserkanal ist fast über die Gesamtlänge der Pasewalker Straße vorhanden. Sickerschächte haben bisher die Entwässerung des Oberflächenwassers in den nicht an die Kanalisation angeschlossenen Abschnitten übernommen.

 

 

Eine grundhafte Erneuerung der Pasewalker Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr stattgefunden. Die Teileinrichtung Gehwege war zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gesamtheit erstmalig endgültig hergestellt. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt)-Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist für die Pasewalker Straße mithin längst abgelaufen.

 

Die Pasewalker Straße ist also in allen ihren Teileinrichtungen grundhaft zu erneuern bzw. teilweise neu zu bauen.

 

 

3.3. Beschreibung und Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt) so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern zu verbessern oder zu ändern, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.

 

Auf Grund des unter Punkt 3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der Pasewalker Straße ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügender Zustand nicht mehr gegeben, so dass die grundhafte Erneuerung unabdingbar und die Verbesserung der einzelnen Teileinrichtungen erforderlich ist.

 

Der Ausbau der Pasewalker Straße erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch Artikel VI des Gesetzes vom 11.07.2006 und den dazugehörigen Ausführungsvorschriften, dazu insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und Radwege) sowie der Empfehlungen für die Anlage von Erschließungsstraßen (EAE 85 / 95), Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV 93) und der Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01).

 

Mit der geplanten grundhaften Erneuerung der Pasewalker Straße erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue Befestigung, die Knotenpunkte an der Anschlussstelle A114, an der Blankenburger Straße und am Blankenburger Weg werden bedarfsgerecht ausgebaut und erhalten entsprechende Abbiegespuren. Der Knotenpunkt Marienstraße wird verbreitert und erhält ebenfalls Abbiegespuren sowie eine Lichtsignalanlage.

Die Seitenlage der Straßenbahngleise wird beibehalten. Westlich der Gleisanlage wird durchgängig ein kombinierter Geh- und Radweg angelegt, der abschnittsweise auch als Mischverkehrsfläche dienen soll, um Grundstückszufahrten zu gewährleisten.

 

Es ist der komplette Austausch der vorhandenen Beleuchtungsanlage vorgesehen.

Die vorhandenen Straßenbäume sind laut Gutachten bereits vorgeschädigt und sollen komplett gefällt werden. Darum kann der Straßenraum östlich der Gleisanlage neu aufgeteilt werden und es können ein Radfahrangebotsstreifen sowie Parktaschen geplant werden.

 

Im Zuge des Straßenausbaus werden beiderseits der Straßenbahngleise sowie am östlichen Fahrbahnrand Grünstreifen angelegt und neue Bäume gepflanzt.

 

Der Regenwasserkanal wird abschnittsweise erneuert und verlängert und die Zahl der Regenabläufe erhöht, um eine zügigere Ableitung des Regenwassers und zukünftig Pfützenbildungen zu vermeiden.

 

Die grundhafte Erneuerung aller Teileinrichtungen entsprechend den derzeit geltenden und an Kostenminimierung orientierten Standards führt zu einer dauerhaft verbesserten Qualität des gesamten Straßenraumes.

 

Der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Pasewalker Straße kann nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies kann nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus, d h. eines Ausbaus bis in die Tragschicht, erfolgen. Für die zu keinem Zeitpunkt durchgängig und regulär hergestellten Seitenräume (Gehweg, Radweg, Straßengrün) der Pasewalker Straße gilt dies in ganz besonderer Weise.

 

Die detaillierten Angaben zur Ausbauplanung können der den Fraktionen zugegangenen CD-Rom entnommen werden. Sie werden in der Anlage 1 beschrieben.

 

 

3.4 Alternative Ausbauvarianten

 

Noch vor Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes (StrABG) wurden in einer frühen Planungsphase alternative Ausbauvarianten aufgestellt.

 

Die nun zur Beschlussfassung vorliegende Ausbauvariante (Anlage 1) ist aus einer 2004 / 05 erarbeiteten Varianten-Vorplanung entwickelt und als günstigste Variante - auch vom damaligen Verkehrsausschuss - ausgewählt worden. Die Vorstellung im Verkehrsausschuss erfolgte seinerzeit am 30.11.2004.

 

Die Varianten sahen im Einzelnen folgendermaßen aus:

 

 

 

                                                                                                                       

 

Variante 1:

Mittellage der Straßenbahn: Hierbei wurde eine Straßenraumbreite von 25,00 bis 30,00 m angenommen und eine Querschnittsaufteilung mit jeweils einer Richtungsfahrbahn, Radfahrstreifen, Grünstreifen/ Parken und Gehweg vorgenommen. Je nach Bedarf wurden Abbiegespuren bzw. Straßenbahnhaltestellen geplant.

Diese Variante wurde nicht zur Realisierung vorgesehen, weil die in Seitenlage befindliche  Straßenbahn gerade erst von der BVG umfänglich erneuert worden ist und deshalb eine komplette Verlegung in die Mittellage derzeit nicht zur Disposition steht. Die BVG hat Ende der 90-ziger Jahre neben den umfänglichen Erneuerungsarbeiten an der Gleisanlage auch behindertengerechte neue Haltestellen hergestellt, sodass  ein neuerlicher Umbau derzeit nicht finanzierbar ist.

Die Aufstellung dieser Vorplanungsvariante diente auch der Überprüfung und Sicherung der zukünftig benötigten Flächen, falls der Gleisumbau später möglich wird.

 

Variante 2:

Seitenlage der Straßenbahn, Straßenraumbreite 30,50 m – 31,50 m:

Es wurden zwei Fahrstreifen mit einer Fahrstreifenbreite von 4,75 m geplant, wobei diese abschnittsweise auf 3,25 m reduziert wurden, um Links- bzw. Rechtsabbiegestreifen anordnen zu können. Die Nebenanlagen auf der Ostseite wurden mit einer Gesamtbreite von 6,00 m in Grünstreifen, baulich angelegten Radweg und Gehweg von jeweils 2,00 m Breite unterteilt. Bei einer Breite der Mischverkehrsfläche auf der Westseite von 5,50 m ergab sich ein erforderlicher Grunderwerb von 4.800 m². Grunderwerb in dieser Größenordnung durchzusetzen und zu finanzieren, wurde vom Tiefbauamt als unrealistisch eingeschätzt und deshalb musste auch diese Variante verworfen werden.

 

Variante 3 (zur Beschlussfassung vorgesehene Variante gemäß Anlage 1):

Seitenlage der Straßenbahn, Straßenraumbreite 28,00 bis 29,00 m:

Östlich der Straßenbahn wurde der Querschnitt in einen die Straßenbahngleise begleitenden Grünstreifen von 1 m bis 3 m Breite, in zwei Fahrstreifen von 3,25 m Breite,  in einen Radfahrstreifen mit 1,85 m Breite,  in einen Grünstreifen mit Baumstandorten und einen Gehweg von jeweils 2,00 m Breite aufgeteilt. Zusätzliche Abbiegestreifen erhalten eine Breite von 3,00 m.

Westlich der Straßenbahn wurde die Mischverkehrsfläche u. Zufahrten mit max. 5,00 m Breite geplant. Abschnittsweise wird aus der Mischverkehrsfläche der kombinierte Geh- und Radweg mit einer Breite von 3,00 m sowie der die Gleisanlage westlich begrenzende Grünstreifen von 1 m bis 3 m Breite.

Bei dieser Variante konnte ohne funktionelle Einschränkungen der Grunderwerb auf 1.360 m² und damit auch die Kosten reduziert werden. Darum wurde die Entscheidung getroffen, diese Planungsvariante weiter zu bearbeiten.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass aufgrund des vorhandenen Querschnitts in der gesamten Pasewalker Straße sowie der vorgegebenen Straßenbahntrasse und der zu erfüllenden verkehrlichen Funktionen sowie baulich-technischen Richtlinien und Vorgaben in der Pasewalker Straße von Anfang an bei minimiertem Grunderwerb so gut wie kein Spielraum für die Aufstellung von Ausbauvarianten bestand.

 

 

 

 

 

3.5. Erhebung von Straßenausbaubeiträgen

 

Entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem geplanten Ausbau der Pasewalker Straße nicht nur um eine Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung der gesamten Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG.

 

Wie bereits unter Punkt 3.2. beschrieben, ist der Gesamtszustand der Pasewalker Straße sehr schlecht. Auch ist die Lebensdauer der Pasewalker Straße längst abgelaufen.

Wie schon unter Punkt 3.3. aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende Zustand der Pasewalker Straße nicht mehr mit Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines grundhaften Ausbaus, d h. eines Ausbaus bis in die Tragschicht, möglich. Für die zu keinem Zeitpunkt durchgängig und regulär hergestellten Seitenräume (Gehweg, Radweg, Straßengrün) der Pasewalker Straße gilt dies in ganz besonderer Weise.

 

Deshalb sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau des in Rede stehenden Abschnitts der Pasewalker Straße von den anliegenden Grundstückseigentümern nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben.

 

Durch die am 25.03.2006 in Kraft getretene Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die Pasewalker Straße aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen (§ 15 a Abs. 1 EBG). Die Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist somit ausgeschlossen.

 

 

3.6. Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme / Umlagefähiger Aufwand gemäß § 7 StrABG

 

Bei der Pasewalker Straße handelt es sich gemäß § 10 StrABG um eine Hauptverkehrsstraße.

Die Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und – daraus resultierend – der auf die einzelnen Anliegergrundstücke entfallende Ausbaubeitrag erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15 StrABG).

 

Die Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt – differenziert nach den einzelnen Teileinrichtungen – zwischen 25% und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2 StrABG).

Nach derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 2.154.363 € errechnet. Dieser setzt sich entsprechend der Kosten für die Teileinrichtungen und den prozentualen Anteilen der Beitragspflichtigen gemäß

§ 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Teileinrichtung

Aufwand

 

 

 

 

in Euro

 

Anteil der

Beitrags-

Pflichtigen

 

 

in %

Anteil der

Beitrags-

pflichtigen

 

 

in Euro

Fahrbahn

1.150.324,21

25

287.581,05

Gehwege

   466.318,16

50

233.159,08

Mischverkehrsfläche

westl. Tram

   272.168,47

40

108.867,39

Radwege

   364.626,71

25

 91.156,68

Parkflächen

    57.656,69

50

 28.828,35

Grünanlagen

    210.923,93

40

 84.369,57

Straßenbeleuchtung

    232.347,50

45

104.556,38

Straßenentwässerung

1.454.064,57

45

654.329,06

Baustelleneinrichtung *

   213.646,65

40

 85.458,66

Unvorhergesehenes *

   224.339,99

40

 89.736,00

unaufgeteilte Gemeinkosten **

   965.804,00

40

386.321,60

 

rechnerischer Anteil der Beitragspflichtigen:          2.154.363,80 €

 

tatsächlicher Anteil der Beitragspflichtigen

nach Berücksichtigung von § 21 Abs. 3

Satz 2 StrABG (Mehrfacherschließung):            1.895.000,00 €

 

 

* In die Kostenschätzung wurde ein bei jeder Baumaßnahme üblicher Ansatz für „Unvorhergesehenes“ aufgenommen, um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war, (z. B. Mehrleistungen wegen unterirdischen Hindernissen) Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau).

 

**Die „unaufgeteilten Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische Verkehrssicherungseinrichtungen, die Kosten für das Wiederaufstellen vorhandener Lichtsignalanlagen, das Versetzen von Masten, Honorarkosten (für Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits – und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc).

 

Aufgrund der fehlenden Ausführungsvorschriften zum StrABG ist noch nicht geklärt, wie mit den Kosten für Baustelleneinrichtung, Unvorhergesehenes und den unaufgeteilten Gemeinkosten zu verfahren ist. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten Sachaufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 StrABG darstellen und somit zum umlagefähigen Aufwand gehören (siehe dazu Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubaubeiträge, 7. Auflage § 33 Randnummer 10 und 38). Eine Verteilung auf die einzelnen Teileinrichtungen wurde nicht vorgenommen, dafür der Mittelwert beim Anteil der Beitragspflichtigen i. H. v. 40 % angenommen.

 

Eine Musterberechnung für den auf ein fiktives Anliegergrundstück entfallenden Ausbaubeitrag ist in Anlage 5 beigefügt.

 

3.7. Beteiligung der Beitragspflichtigen

 

Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 29.03.2007 sind alle beitragspflichtigen Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach derzeitiger Sach– und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert worden. Gleichzeitig erhielten sie Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und bis zum 11.Mai 2007 schriftlich zum Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 2).

 

Am 26.04.2007 fand in der Dorfkirche Buchholz, Hauptstraße 58 in 13127 Berlin zudem eine Informationsveranstaltung statt, an der ca. 120 Anlieger und interessierte Bürger aus den angrenzenden Straßen (z. B. Blankenburger Straße, Hans – Jürgen – Straße) teilnahmen. Die Anlieger sind dort durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro BUNG und die zuständige Mitarbeiterin des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben informiert worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Unterbreitung von Einwendungen und Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet.

 

Die einzelnen Einwendungen der Anlieger und die Bewertung durch das Bezirksamt sind zusammenfassend im Protokoll der Informationsveranstaltung enthalten (siehe Anlage 3).

 

Die weiteren, schriftlichen Einwendungen und das entsprechende Abwägungsergebnis des Tiefbauamtes sind vollständig aus der Niederschrift zur „Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger“ (siehe Anlage 4) ersichtlich.

 

Im Ergebnis ist erkennbar, dass keine Änderungen an der Ausbauplanung vorgenommen werden mussten, da die Vorschläge entweder gar keinen baubezogenen Inhalt hatten (z. B. nur die Verkehrsbelastung beklagten) oder aber nicht akzeptable Forderungen darstellten (z.B. kein Geh- und Radwegebau, da in der Pasewalker Straße niemand zu Fuß gehe oder Rad fahre).

 

3.8 Hinweise zum Bauablauf

 

Die Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt werden.

Der Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.

 

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG)

 

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

 

Ausgaben i. H. v. 4.793.000 € bei Kapitel 4212 Titel 72517 in den Haushaltsjahren 2006 bis 2012 (entsprechend der Investitionsplanung)

 

Voraussichtliche Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 1.895.000 € bei

Kapitel 4212 Titel 34104 in den Jahren 2012 – 2016

 

Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch die geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung mit der in §10 StrABG gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie  von Art und Maß der baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§ 14 und 15 StrABG). Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und Rechtslage.

 

Die spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der

Baumaßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im Jahr 2012 feststellbar. Gemäß § 16 Abs. 2 StrABG würden zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen Beitragspflichten entstehen.

 

Bei der Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften des Dritten Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG).

Die Einnahmen werden demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2012 – 2016

erfolgen.

 

 

6.   Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Musterblatt

 

 

 

 

 

8.   Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch die erstmalige Befestigung und behindertengerechte Gestaltung der Gehwege

wird eine sicherere Fußgängerführung gewährleistet.

Erstmalig werden Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des Radverkehrs geschaffen.

Durch die Verbesserung der Umsteigesituation zwischen Bus und Straßenbahn

werden Gefährdungen und Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern in der

Pasewalker Straße vermieden.

Es entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern, mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:       Zur Beschlussfassung vorgesehene Ausbauvariante

 

Anlage 2:       Bürgerinformationsschreiben des Tiefbauamtes

vom 29.03.2007

Anlage 3:        Protokoll über den Verlauf der Bürgerversammlung

vom 27.04.2007

Anlage 4:        Niederschrift des Abwägungsergebnisses

vom 05.07.2007

 

 

Anlage 5:        Musterberechnung eines fiktiven Ausbaubeitrages

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens–Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                Öffentliche Ordnung

 

 


 

Anlage 1 Zur Beschlussfassung vorgesehene Ausbauvariante

 

 

 

Beschreibung der einzelnen Ausbaumaßnahmen

 

 

1. Geplanter Querschnitt:    

 

östlich der Straßenbahn

                                                  2,00 m                      Grünstreifen 1 m bis 3 m

  6,50 m                       2 Fahrstreifen á 3,25 m

                                                              1,85 m                      1 Radfahrstreifen á 1,85 m

  2,00 m                       1 Grünstreifen á 2,00 m

  2,00 m                       1 Gehweg á 2,00 m

14,35 m                       Gesamtbreite

 

Zusätzliche Abbiegestreifen erhalten eine Breite von 3,00 m.

 

westlich der Straßenbahn                

                                               

2,00 m Grünstreifen 1 m bis 3 m

4,00 m Gehweg / Radweg (kombiniert),

                         oder Mischverkehrsfläche (max. 5 m)

                                                                                                                                                                        8,00 m            Gleisanlage der Straßenbahn

                                                         14,00 m

 

2. Befestigungen:

 

2.1. Fahrbahn:

 

Die Zuordnung der Bauklasse wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Demnach entspricht die Pasewalker Straße der Bauklasse I.

Die Dicke des frostsicheren Fahrbahnaufbaus für die Bauklasse I unter Beachtung der Tabelle 6 und 7 der RStO 01 beträgt 60 cm.

 

Die Fahrbahn erhält eine Einfassung aus zu liefernden H 15 x 30 - Betonborden. Die Gehwege werden mit Betonkantensteinen Größe 3, Form C eingefasst.

Die Verlegung der Borde und Kantensteine erfolgt auf Beton mit Rückenstütze.

 

Gemäß RSTO 01, Tafel 1, Zeile 5 und Tabelle 8 ergibt sich folgender Fahrbahnaufbau:

                                                              3,5 cm          Splittmastixasphalt 0/8 S

  8,5 cm           Asphaltbinder 0/16 S

14,0 cm           Asphalttragschicht 0/22 Typ CS, 50/70

34,0 cm           Schottertragschicht 0/32,

gebrauchtes Material

                                                            60,0 cm          Gesamtdicke

 

 

2.2. Gehwege (Plattenbahn):

               5,0 cm          Gehwegplatten, Gr. 350,

ungeschliffene Oberfläche

               2,0 cm          Kalkmörtelbett

               3,0 cm          Pflasterbettung

15,0 cm           Schottertragschicht 0/32,

gebrauchtes Material

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

2.3. Gehwege (Ober – und Unterstreifen):

 

               5,0 cm          Mosaiksteinpflaster, Gr. 2

               5,0 cm          Pflasterbettung

15,0 cm           Schottertragschicht 0/32,

gebrauchtes Material

             25,0 cm          Gesamtdicke

 

2.4. Gehwegüberfahrten:

                                                            10,0 cm          Kleinsteinpflaster, DIN 18 502

              3,0 cm          Zementmörtel

                                                            12,0 cm          Betontragschicht C12/15

                                               25,0 cm           Gesamtdicke

 

2.5. Radwege:

 

Der Radweg wird auf der östlichen Straßenseite in Form eines Angebotsstreifens auf der Fahrbahn hergestellt. Der bauliche Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.)

Auf der westlichen Seite wird der Radweg Bestandteil der dort geplanten Mischverkehrsfläche (siehe baulicher Aufbau unter Punkt 2.6.).

 

2.6. Parkbucht und Parkstreifen, sowie Mischverkehrsfläche (Gehweg, Radweg und Erschließungsstraße):

 

Aufbau analog RStO 01, Tafel 7, Zeile 1

 

                                                                                                                                                                          8,0 cm             Betonpflaster

                                                              3,0 cm          Pflastersand

19,0 cm           Schottertragschicht 0/32,

gebrauchtes Material

                                                            30,0 cm          Gesamtdicke

 

 

 

3. Straßengrün:

 

Durch Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass sich der Baumbestand in keinem guten vitalen Zustand befindet. Im Zusammenhang mit der Straßenbaumaßnahme und der Änderung des Straßenquerschnitts ist mit der weiteren Schädigung der Bäume zu rechnen. Daher wurde durch das Amt für Umwelt und Natur auf der Basis des Baumgutachtens die Fällung der gesamten Baumreihe entschieden.

 

Auf der westlichen Straßenseite, wo derzeit gar kein Baumbestand vorhanden ist, wird eine Baumreihe sowie ein Grünstreifen zwischen der Gleisanlage und der Mischverkehrsfläche bzw. dem Geh-, Radweg angelegt.

Die Bepflanzung soll auf beiden Seiten einheitlich mit der Baumart „Kaiserlinde“ erfolgen, so dass die Straße zukünftig den Charakter einer Allee erhält.

Die Pflanzstreifen entlang der Pasewalker Straße erhalten eine Ansaat mit Landschaftsrasen auf einer Fläche von insgesamt 3.976 m².

Der Mittelstreifen zwischen Fahrbahn und Gleisanlage, der im Bestand auch teilweise bepflanzt ist, wird nach der Beendigung der Baumaßnahme wieder mit Gehölzen gestaltet. Insgesamt sollen 1.477 m² an Sträuchern in diesem Mittelstreifen gepflanzt werden. Die Größe dieser Grünfläche bleibt damit erhalten.

 

Insgesamt werden 52 Bäume gefällt und 119 Bäume neu angepflanzt.

 

4. Öffentliche Beleuchtung:

 

Durch die notwendigen Querschnittsänderungen ist ein Austausch der gesamten Beleuchtungsanlage erforderlich. Es wird jedoch gewährleistet, dass dabei - so weit wie möglich - wieder verwertbare Materialien der jetzigen Beleuchtungsanlage verwendet werden.

 

5. Entwässerungsanlagen:

 

Das Oberflächenwasser wird über beidseitig anzuordnende Straßenabläufe gefasst und in das vorhandene Kanalsystem abgeleitet.

 

Der Regenwasserkanal wird am Bauanfang und Bauende jeweils verlängert, d. h. eine Verlängerung im Einmündungsbereich der Zufahrt zur A 114 um 32 m, sowie eine Verlängerung in der Marienstraße um 75 m. Im Abschnitt von Pankower Straße bis Margarethenaue muss der Regenwasserkanal auf einer Länge von ca. 300 m wegen seines baulichen Zustandes erneuert werden und wird in neuer Trasse verlegt. Insgesamt ist der Abbruch von 59 alten Regenabläufen einschließlich Sickerschächten vorgesehen und der Neubau von 84 Straßenabläufen geplant.

Die Verkehrsflächen westlich der Gleisanlage werden in die geplanten Grünstreifen entwässert, so dass hier keine Abläufe erforderlich werden.

 

Diese hier dargestellten Maßnahmen sind von den hierfür zuständigen Berliner Wasserbetrieben geplant und vom Tiefbauamt in das Projekt übernommen worden.

 

6. Grunderwerb:

 

Die Baumaßnahme wird in den vorhandenen Straßenbegrenzungslinien erfolgen. Geringfügiger Grunderwerb ist für die Aufweitung von Kreuzungsflächen zu tätigen. Die betreffende Bezirksamtsvorlage befindet sich derzeit in Vorbereitung.

 

 

 

 

 


Anlage 2

 

 

1

 
Bezirksamt Pankow von Berlin                            

Abteilung Öffentliche Ordnung

Tiefbauamt

 

 

Geschäftszeichen: Tief 112- 6713/12/02

(bitte immer angeben)

Bearbeiter/in:          Fr. Brauner

Dienstgebäude:      Darßer Str. 203

                               13088 Berlin

Zimmer: 116

Telefon:   (030)       90295-8591

Vermittlung:            90295 - 0

Telefax:   (030)       90295 - 8629

E-Mail-Adresse:

petra.brauner@ba-pankow.verwalt-berlin.de

(E-Mail-Adresse nicht für Dokumente

mit elektronischer Signatur)

Datum:                                      März 2007

 

 

 
Bezirksamt Pankow von Berlin

Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)

 

 

Herrn/Frau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information zum Ausbau der Pasewalker Straße von der Autobahnanschlussstelle

A 114 bis Eweststraße im Ortsteil Buchholz

 

Grundstück Pasewalker Straße       in 13127 Berlin (Grundbuch von Berlin-Pankow,

Blatt XY  N )

 

Sehr geehrte(r)  Frau / Herr,

 

die Pasewalker Straße soll demnächst von der Autobahnanschlussstelle A 114 bis Eweststraße über eine Strecke von ca. 1.300 m grundhaft in den vorhandenen Grenzen ausgebaut werden. Sie sind anliegender Eigentümer in diesem Abschnitt. Ich möchte Sie deshalb mit diesem Schreiben über die beabsichtigte Baumaßnahme in Ihrer Straße informieren und zu der

 

am Donnerstag, dem 26. April 2007, um 19.00 Uhr

in der Dorfkirche Buchholz, Hauptstraße 58 in 13127 Berlin

 

stattfindenden Informationsveranstaltung einladen.

 

Mit dem Ausbau der Straße erhalten Fahrbahn und Gehwege eine neue Befestigung, die Knotenpunkte an der AS A 114, an der Blankenburger Straße und am Blankenburger Weg werden bedarfsgerecht ausgebaut und erhalten entsprechende Abbiegespuren. Der Knotenpunkt Marienstraße wird aufgeweitet und erhält ebenfalls entsprechende Abbiegespuren sowie eine Lichtsignalanlage. Die Seitenlage der Straßenbahngleise wird beibehalten.

 

Westlich der Straßenbahngleise wird durchgängig ein kombinierter Geh- und Radweg angelegt, der abschnittsweise auch als Mischverkehrsfläche dienen soll. Es ist der komplette Austausch der vorhandenen Beleuchtungsanlage vorgesehen.

Der Regenkanal für die Straßenentwässerung wird abschnittsweise erneuert und den geänderten Gefälleverhältnissen entsprechend mit neuen Regenabläufen versehen. 

Durch Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist mit Wirkung vom 25.03.2006 das Straßenausbaubeitragsgesetz StrABG (GVBl S. 265) in Kraft getreten. Entsprechend dieses Gesetzes sind die bezirklichen Tiefbauämter gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss einer Straßenausbaumaßnahme Straßenausbaubeiträge (§ 1 Abs. 1 StrABG) zu erheben.

 

Gemäß § 3 Abs. 3 dieses Gesetzes sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtigen) über die für ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge rechtzeitig zu informieren.

 

Auf Ihr Grundstück werden voraussichtlich Straßenausbaubeiträge von               Euro entfallen.

 

Diese Angabe des geschätzten voraussichtlichen Straßenausbaubeitrages ist rechtsunverbindlich und bezieht sich auf die derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Betrages vom später durch Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten Straßenausbaubeitrages sind zu erwarten.

 

Die herstellungsbedingten Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) in der Neufassung vom 13.Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch Art. VI des Gesetzes vom 11.Juli 2006 (GVBl. S. 819) mit einem gesonderten Bescheid erhoben.

 

Der Gesetzgeber hat zur Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z.B. Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012) erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen.

 

Sie können auch zu der beabsichtigten Planung für die Pasewalker Straße Stellung nehmen, Einwände äußern oder Vorschläge unterbreiten. Hierzu können von Ihnen ab sofort

bis zum 11. Mai 2007 diesbezügliche Ausbauunterlagen im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295– 8603 (Frau Mücke). Bitte sehen Sie von unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden können.

 

Da es sich bei dieser Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35 Verwaltungsverfahrensgesetzes darstellt, ist es auch nicht widerspruchsfähig.

 

Diese Information wurde aus Kostengründen nur an einen Eigentümer Ihres Grundstücks versandt, so dass ich Sie bitte, ggf. vorhandene weitere Eigentümer des o.g. Grundstücks über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Kirchner                                                         Lexen

Bezirksstadtrat für                                                                                                    begl.:

Öffentliche Ordnung

                                                                                                       


 

Anlage 3

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                 27.04.2007

Tiefbauamt

Tief 11                                                                                                             ( 8665

Tief 22                                                                                                             ( 8603

 

 

 

 

Bürgerinformationsveranstaltung am 26.04.2007, 19.00 Uhr

Dorfkirche Französisch Buchholz

Vorstellung der Baumaßnahme Pasewalker Straße von BAB 114 bis Eweststraße

 

 

Teilnehmer:

Herr Kirchner (Ord BzStR)

Frau Pätzold (Ord Ref)

Herr Lexen (Tief AL)

Frau Mücke (Tief 22)

Frau Brauner (Tief 112)

Frau Gammert (Tief 11)

Herr Kämpfer (Ingenieurbüro BUNG)

 

sowie siehe vor Ort angefertigte Anwesenheitsliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da Eintragung freiwillig erfolgte und sich nicht alle Teilnehmer eintragen wollten)

 

Die betroffenen Anlieger der Pasewalker Straße und die anderen interessierten Bürger (ca. 120 Anwesende) wurden durch Ord BzStR begrüßt. Weiterhin erläuterte Ord BzStr das Verfahren der Bürgerbeteiligung und – information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG (Dauer: ca. 10 Minuten).

Die Erläuterung der Baumaßnahme erfolgte durch Tief 22 und das Ingenieurbüro BUNG (Dauer: ca. 45 Minuten).

Anschließend hatten die Bürger ca. 2 Stunden lang Gelegenheit, nachzufragen und Einwendungen zu äußern. Die Nachfragen wurden durch Ord BzStR, Tief AL sowie Tief 112 beantwortet und durch Tief 11 protokolliert.

Die Veranstaltung endete um 22.00 Uhr.

 

 

Nachfragen und Einwendungen im Einzelnen

Erwiderung der Vertreter des Bezirksamtes

Vertreter der Eigentümergemeinschaft Pasewalker Straße 97 – „Business – Hotel“:

Œ Gesamtverkehrssituation in der Pasewalker Straße wird durch die Baumaßnahme nicht verbessert

Bauzeit von 2 Jahren ist zu lang

 

Ž Verkehrszählung der Fußgänger / Radfahrer muß erfolgen

 

 

 

 

Pasewalker Straße ist eine Bundesstraße (B 109) und muß daher beitragsfrei bleiben

 

 

 

 

 

 

 

50 Jahre überörtliche Nutzung sollte reduzierte Beteiligung der Anlieger begründen bzw. Verzicht auf Anliegerbeteiligung

Äußerungsfrist bis 11. 05. ist zu kurz

 

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 10:

Bitte um Erläuterungen zur Höhe des Ausbaubeitrages für sein Grundstück

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 46 – Wohngebiet „Einsiedel II“:

Beteiligung der Anlieger von „Einsiedel II“ am Ausbaubeitrag für die Pasewalker Straße ungerecht und wird abgelehnt, da diese Anlieger bereits den Bau der Privatstraße Einsiedelring bezahlt haben

 

Anlieger aus der Chamissostraße:

Œ geplante Linksabbiegespur im Knotenpunkt Pasewalker Straße / BAB 114 ist zu kurz à langer Rückstau aus Richtung Französisch Buchholz à längere Abbiegespur wird gefordert

geplante Linksabbiegespur im Knoten Pasewalker Straße / Blankenburger Straße ist zu kurz à langer Rückstau aus Richtung Pankow à längere Abbiegespur wird gefordert

Ž Verzicht auf Parktaschen zugunsten der o. g. Spuren

 

Pasewalker Straße soll generell für Lkw´s gesperrt werden (Lieferverkehr zur METRO, zur Blankenburger Straße etc. soll über andere Straßen erfolgen)

 

Vertreter des VDGN:

Œ Pasewalker Straße ist nicht in Bauklasse I einzuordnen, sondern in Bauklasse II

Mischverkehrsfläche auf der westlichen Straßenseite ist Bauklasse V zuzuordnen

Ž Radwegverbindung Berlin – Usedom, LSA Marienstraße und Umleitungsstrecke Grumbkowstraße dürfen nicht Bestandteil der Ausbaubeiträge sein

wenn Parkflächen zugunsten der Abbiegespuren (s. o.) wegfallen, vergrößert sich Fahrbahnfläche à hat höheren Ausbaubeitrag für Anlieger zur Folge

Kostenbeteilung der BWB am Deckenschluss der Fahrbahn gefordert, da BWB Wasserleitung verlegen und somit diese Kosten durch Straßenbaumaßnahme des Tiefbauamtes sparen à niedrigere Beiträge für Anlieger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlieger aus der Schloßallee 25A:

An der Ausfahrt zur Schloßallee muß eine Ladezone für den Bierlieferanten der dort vorh. Gaststätte vorgesehen werden

 

Anlieger aus der Grumbkowstraße 23:

Œ Straßenzustand in der Grumbkowstraße (zukünftige Umleitungsstrecke) ist sehr schlecht

 

Schaffung einer Auf – und Abfahrt zur BAB 114 in der Bahnhofstraße wird gefordert à weniger Verkehr in der Pasewalker Straße

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 15:

Œ Warum kommt Straßenbahn nicht in Mittellage? à jetzt Unfallschwerpunkt

 

 

 

Wenn Pankower Straße von der Pasewalker Straße „abgehängt“ wird, kommen seine Kunden nicht mehr zu seinem Geschäft und können auch nicht parken.

 

 

Anlieger aus der Elisabeth – Christinen – Straße:

Wird derzeitige Einbahnstraßenregelung in der Elisabeth – Christinen – Straße und in der südlichen Grumbkowstraße zukünftig geändert?

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 54:

Œ Keller seines Hauses ist bei Regen ständig überflutet

 

Arbeiten der BWB sind nur Vorwand für Straßenbau und nachfolgende Beitragserhebung

Ž Vor seinem Haus (Höhe Eweststraße) schwenkt die Straßenbahn von Mittellage in Seitenlage à Unfallschwerpunkt

Lärm durch Gleisreinigungsarbeiten der BVG (nachts)

 

Vertreter der Eigentümer Pasewalker Straße 111 / 112:

Œ Warum sind geplante Radwege schmaler als geplante Gehwege à viel mehr Radfahrer als Fußgänger in der Pasewalker Straße à Verbreiterung der Radwege und schmalere Gehwege gefordert, nötigenfalls Verkehrszählung

Nachfrage zur Gesamthöhe der Baukosten

Nachfrage, wie sich der Ausbaubeitrag pro Grundstück errechnet

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 23:

Œ Straßenbeleuchtung wurde vor ca. 3 Jahren erneuert, warum jetzt schon wieder? à Ausbaubeiträge für diese Teileinrichtung?

 

Wenn Pankower Straße und Hans – Jürgen – Straße „abgehängt“ werden, führt dies zu höherem Verkehrsaufkommen in der Blankenburger Straße und längeren Wegen, um in das Wohngebiet Schlossallee / Pankower Straße zu kommen bzw. von dort in die Pasewalker Straße à wird abgelehnt

Ž LSA Marienstraße wird abgelehnt, da Beeinträchtigung des Verkehrsflusses befürchtet wird

 

Anlieger aus der Hans – Jürgen – Straße 2a:

Œ Bitte um Erläuterung des Baus der Stützwand zwischen Pasewalker Straße und den dort anliegenden Grundstücken

Bleibt die Hans – Jürgen – Straße eine 30 km / h – Zone?

Ž Kostenbeteilung der BWB am Deckenschluss der Fahrbahn gefordert, da BWB Wasserleitung verlegen und somit diese Kosten durch Straßenbaumaßnahme des Tiefbauamtes sparen à niedrigere Beiträge für Anlieger

Wann ist Baubeginn?

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße Nr...

Œ Wer ist Eigentümer der Straßenbahngleise und muß dieser sich an den Ausbaubeiträgen beteiligen?

Nachfrage zur Berechnung des Ausbaubeitrages für die anliegenden Grundstücke

 

Anlieger aus der Vesaliusstraße:

Œ Knotenpunkt Pasewalker Straße / BAB 114 ist Unfallschwerpunkt durch Linksabbieger

Wenn Pankower Straße und Hans – Jürgen – Straße „abgehängt“ werden, führt dies zu höherem Verkehrsaufkommen in der Blankenburger Straße und längeren Wegen, um in das Wohngebiet Schlossallee / Pankower Straße zu kommen bzw. von dort in die Pasewalker Straße à wird abgelehnt

Ž Warum findet grundhafter Ausbau der Pasewalker Straße statt? à Sanierung genügt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertreter der Niederbarnimer Eisenbahn:

Soll Umleitungsstrecke während der Baumaßnahme über Gelände der NEB (geplante Nordtangente) führen?

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 53:

Warum sind vor „Lidl“ (Ecke Eweststraße) Parktaschen vorgesehen? à werden für überflüssig erachtet, da „Lidl“ einen eigenen großen Parkplatz hat und sich in diesem Bereich keine weiteren Anlieger befinden

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße Nr...

Sperrung der Pasewalker Straße für Lkw´s gefordert à Lieferverkehr für METRO soll über Ortskern Buchholz, Marienstraße und Schönhauser Straße erfolgen à diese Straßen sollten ausgebaut werden und nicht die Pasewalker Straße

 

 

 

diverse Anlieger aus der Margaretenaue:

Œ bemängeln, dass Margaretenaue zukünftig nur noch Charakter einer Grundstückszufahrt hat

Beschwerde, dass Linksabbiegen aus der Margaretenaue in Richtung Pankow nicht möglich ist à Anlieger müssen erst über den Knoten Pasewalker Straße / Blankenburger Straße fahren, dort wenden und aus der Blankenburger Straße rechts in die Pasewalker Straße abbiegen um in Richtung Pankow zu kommen à Linksabbiegemöglichkeit aus der Margaretenaue in Richtung Pankow gefordert

 

 

 

 

Œ wird verbessert  da alle Verkehrsarten berücksichtigt werden

 

Bauzeit ist in Anbetracht des komplexen Leitungsbaus eher sehr knapp

Ž Eine Zählung ist nicht erforderlich, da nach § 7 Abs. 2 des Berl.StrG „Straßen so zu bauen .........sind, dass sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen.“ Hierzu gehören natürlich durchgängige Radverkehrs- und Gehweganlagen.

ist nicht zutreffend – Pasewalker Straße ist bereits seit 1994 keine Bundesfernstraße mehr, diese verläuft seither auf der A114. Bk. v. 28.04.94, Abl. Nr. 25 von Berlin v. 20.05.1994.

für Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sind die Tiefbauämter Baulastträger wie bei normalen Stadtstraßen, es besteht kein Unterschied.

gemäß StrABG nicht möglich à Erhebungspflicht

 

Es wurde angeboten, die Äußerungsfrist um 14 Tage bis zum 25.05.zu verlängern.

 

 

wurde erläutert

 

 

 

 

Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall, Umfang der Straßenausbaubeitragspflicht wird geprüft, SenStadt wurde um Stellungnahme gebeten à danach gesonderte Information der Betroffenen.

 

 

Œ Nach der vorgelegten Planung wird es an dieser Stelle zwei Linksabbiegespuren und damit eine deutlich verbesserte Leistungsfähigkeit geben.

 

Es bestehen hier rein räumlich und flächenmäßig Zielkonflikte u.a. auch wegen der einmündenden Margaretenaue,

 

 

Ž Bedarf an Parktaschen ist durchaus vorhanden, belegt durch Fotos von illegalem Gehwegparken

Generelle Sperrung der Pasewalker Straße für LKW ist insbesondere wegen der genannten Lieferverkehre praktisch nicht durchführbar, es bestehen keine alternativen Verbindungen.

 

Œ Berechnung der Bauklasse wurde vom Planungsbüro erläutert

Mischverkehrsfläche wurde nach Bauklasse V bemessen

Ž sind auch nicht in Beitragsschätzung eingeflossen

 

 

dürfte nicht zutreffen, da Anteil der Anlieger an Fahrbahnkosten nur 25 %, an den Kosten für Parkflächen jedoch 50% beträgt.

 

Die Berliner Wasserbetriebe müssen die von ihnen als notwendig erkannten Arbeiten an ihren Anlagen in die geplante Straßenbaumaßnahme einordnen, um umfangreiche Aufgrabungen zu einem anderen Zeitpunkt mit erneuten Beeinträchtigungen und Belastungen für die Anwohner und die Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Es wäre auch kaum einem Bürger zu vermitteln, dass ein notwendiger und der Versorgungssicherheit dienender Leitungsbau nach Abschluss der Straßenneubauarbeiten durchgeführt wird. Zwischen Straßenneubau und Leitungsbau besteht demnach zwar ein zwingender zeitlicher, aber kein ursächlicher Zusammenhang. Die eigentlichen Straßenbaukosten erhöhen sich durch den ausschließlich von den Leitungsbetrieben durchzuführenden Leitungsbau nicht.

 

 

Hinweis wird während der Bauzeit und bei Umleitungsverkehr beachtet

 

 

 

Œ Die Grumbkowstraße zwischen Buchholzer Straße und Blankenburger Straße soll aus Mitteln des Sonderprogramms für die Straßenunterhaltung saniert werden

Vorschlag ist nachvollziehbar, Flächen für eine Autobahnauffahrt an und in der Bahnhofstraße sind jedoch nicht vorhanden

 

 

Œ Kann nicht bestätigt werden, dass es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Die Gleisanlage und Haltestellen wurden von der BVG bereits in den neunziger Jahren aufwändig saniert.

Die Pankower Straße ist bereits „abgehangen“, eine Erreichbarkeit des Gewerbes von der Pasewalker Straße war auch bisher nicht gegeben à keine Veränderung bzw. Verschlechterung der bestehenden Situation

 

 

 

nein, nur während der Umleitungszeit

 

 

 

 

 

Œ Durch den Straßenausbau und die damit verbundene verbesserte Regenentwässerung wird das Problem voraussichtlich gelöst sein.

siehe Beantwortung VDGN

 

 

Ž Danke für den Hinweis, es wird geprüft, ob es sich hier tatsächlich um einen Unfallschwerpunkt handelt

Zuständigkeit der BVG

 

 

 

 

Œ Die Breiten der Teileinrichtungen wurden gemäß geltender AV Geh- und Radwege bemessen.

 

 

 

wurde erläutert

 

 

 

 

ΠWiederverwendbare Materialien wie z.B.

Beleuchtungsmaste werden wieder eingebaut, Änderungen sind wegen des neuen Querschnitts unvermeidbar

der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, das „Abhängen“ der Pankower Straße und der Hans Jürgen Straße erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Konfliktsituation mit der Straßenbahn und um das Wohngebiet an der Hans-Jürgen-Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten

Ž dient der Verkehrssicherheit und der geregelten Ableitung der Verkehrsströme aus dem Gewerbegebiet Buchholzer Straße

 

 

 

Œ Abstimmung zum Bau der Stützwand während der Bauausführung erfolgt vor Ort

 

Ja

 

Ž Siehe Beantwortung VDGN

 

 

 

 

 

Frühjahr 2008

 

 

Œ Die BVG ist kein Anlieger, sondern hat ein Sondernutzungsrecht auf öffentlichem Straßenland als gemeinnütziges Unternehmen

wurde erläutert

 

 

 

Πwird fahrdynamischer gestaltet und verkehrssicherer durch die neue Signalanlage

Der Hinweis wurde zur Kenntnis genommen, das „Abhängen“ der Pankower Straße und der Hans Jürgen Straße erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Konfliktsituation mit der Straßenbahn und um das Wohngebiet an der Hans-Jürgen-Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten

Ž Ausschließliche Fahrbahnsanierung kann nicht in Frage kommen. Sie beseitigt weder die in der Pasewalker Straße vorhandenen massiven Defizite hinsichtlich der sicheren Führung der anderen Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger noch wäre sie geeignet, den Unterhaltungsaufwand zukünftig zu minimieren. Darüber hinaus führt die  grundhafte Erneuerung aller Teileinrichtungen bzw. deren erstmalige Herstellung entsprechend den derzeit geltenden und an Kostenminimierung orientierten Standards  zu einer dauerhaft verbesserten Qualität des gesamten Straßenraums und damit auch zu einer spürbaren Aufwertung der anliegenden Grundstücke.

 

 

Nein

 

 

 

 

 

Vor dem Supermarkt „Lidl“ sind keine Parktaschen geplant.

 

 

 

 

 

Sperrung der Pasewalker für Lkw ist unrealistisch, Lieferverkehr über den Ortskern Buchholz zu führen bringt allenfalls eine Entlastung für aus Norden kommende Verkehre, für Verkehr aus Süden ist der Hinweis nicht zielführend und würde anderswo eine zusätzliche Belastung erzeugen

 

 

 

Œ dient der eindeutigen Erkennbarkeit der Bevorrechtigung der Pasewalker Straße

 

wird zur Kenntnis genommen und darauf hingewiesen, dass das Linksabbiegen gegenwärtig auch nicht möglich ist. Es soll - u.a. im Zusammenhang mit der Prüfung der Länge der Linksabbiegespur – noch einmal eruiert werden, ob eine andere Lösung möglich ist.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Anfragen und Einwände ergaben zwei größere Teilkomplexe. Über die Anfragen zur Beitragspflicht und zur Berechnung der Beiträge konnten die entsprechenden Auskünfte gegeben werden.

Andererseits wurden Fragen zur verkehrlichen Lösung und zum Straßenausbau beantwortet. Bedenken wurden bezogen auf geplante Bauteile (z.B. keine Parktaschen) und Ausbaubreiten von Teileinrichtungen geäußert. Diese konnten ausgeräumt werden.

 

 

Sofern das Bauvorhaben abgelehnt wurde, war dies eher eine Artikulation über die Unzufriedenheit mit der Zahlungspflicht oder aber auch Resultat eines mangelnden Verständnisses für die komplexen Anforderungen an einen neu zu gestaltenden Straßenraum.

 

 

Letztlich und mehrheitlich wurde aber die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung der Pasewalker Straße und damit auch die vorgestellte Lösung akzeptiert.

 

 

Einige Anfragen zur Verkehrsorganisation (Ausfahrtssituation aus der Margaretenaue, Unfallschwerpunkt Gleisverschwenkung auf Höhe Eweststraße) konnten auf der Bürgerinformationsveranstaltung noch nicht abschließend beantwortet werden und müssen noch weiter verfolgt werden. Die hat jedoch keinen Einfluß auf Beitragshöhe und – erhebung.

 

 

 

 

 

aufgestellt:       Gammert                                                                                 Mücke

                        (Tief 11)                                                                                   (Tief 22)

 

 

 

 

 

bestätigt:         Lexen                                                                          Kirchner

                       (Tief AL)                                                                       (Ord BzStR)

 


 

Anlage 4

 

Abt. Öffentliche Ordnung                                                                                 05.07.2007

Tiefbauamt

Tief 11                                                                                                             ( 8665

 

 

 

 

Bauvorhaben Pasewalker Straße von BAB 114 bis Eweststraße

(OT Französisch Buchholz)

Bewertung der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger

 

 

Einwendung / Vorschlag des Anliegers

Bewertung des Tiefbauamtes

 

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 15 / Ecke Pankower Straße 29

 

Schaffung einer direkten Zufahrt von der Pasewalker Straße zum o. a. Grundstück

Dem Vorschlag kann im Interesse der Verkehrssicherheit (Querung der Straßenbahngleisanlage) nicht entsprochen werden. Die fußläufige Ereichbarkeit sowie die Erreichbarkeit durch Polizei und Feuerwehr ist über die Pasewalker Straße gewährleistet. Generell ist das Grundstück von allen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Kfz) über die Pankower Straße zu erreichen.

 

 

Anlieger aus der Pasewalker Straße 29 - 32

 

Forderung, die Pasewalker Straße im Rahmen einer Abschnittsbildung gemäß § 5 StrABG abzurechnen à Folge: o. g. Grundstück würde somit nicht der Beitragspflicht unterliegen

Bei der durch den Anlieger vorgeschlagenen Maßnahme würde es sich um eine Abschnittsbildung in Längsrichtung der Verkehrsanlage Pasewalker Straße handeln. Rechtlich zulässig ist jedoch nur eine Abschnittsbildung in Querrichtung. Der Forderung kann daher nicht gefolgt werden.

 

 

Anlieger der Pasewalker Straße 49

 

Œ Kritik an der geplanten Installation zahlreicher LSA à Folge: Stau

Œ Die Schaffung zusätzlicher LSA soll zur Vermeidung von Stausituationen beitragen, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur geregelten Abwicklung der Verkehrsströme führen. Um den Verkehr flüssiger zu gestalten, werden die LSA koordiniert.

Die LSA an der Marienstraße ermöglicht eine gesicherte Ausfahrt aus Richtung Schönhauser Straße. Blockierungen der Straßenbahngleise durch aus der Marienstraße in die Pasewalker Straße einbiegenden Fahrzeuge – wie es gegenwärtig noch der Fall ist - sollen vermieden werden.

Alternative zur LSA: Forderung nach Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/ h im Bereich der Marienstraße

bringt keine Verbesserung der Verkehrssituation und stellt keine Alternative zum Bau der LSA dar

Ž Ablehnung des Ausbaus der Geh – und Radwege, da kein Bedarf wegen geringen Aufkommens von Fußgängern und Radfahrern gesehen wird

Ž Die Radwege entsprechen nicht mehr den gültigen Verkehrssicherheitsstandards, die Gehwege sind über weite Strecken unbefestigt, teilweise bei schlechter Witterung unpassierbar und zudem nicht behindertengerecht.

Ablehnung der Anlegung von Parktaschen, da dafür kein Bedarf gesehen wird

Die Anlegung von Parktaschen ist ohnehin nur in sehr begrenzter Zahl vorgesehen.

Das derzeit nachweislich praktizierte illegale Parken auf dem Gehweg stellt einen Beweis für die Notwendigkeit der Parktaschen dar. Zudem sind Parktaschen ein planerisches Element zur Trennung des ruhenden und fließenden Verkehrs und verbessern somit die gesamte Verkehrsanlage.

Die gewählte Ausbauvariante ist zu kostenintensiv.

Der Ausbau der Pasewalker Straße erfolgt nach geltenden Standards. Darüber hinaus führt die grundhafte Erneuerung aller Teileinrichtungen entsprechend den derzeit geltenden und an Kostenminimierung orientierten Standards zu einer dauerhaft verbesserten Qualität des gesamten Straßenraumes.

Ablehnung von Baumfällungen

Die Baumfällungen sind notwendig, da die fraglichen 52 Straßenbäume bereits Vorschäden aufweisen und zudem die Verlagerung der Bordflucht weitere Wurzelverluste nach sich ziehen würden. Die Zustimmung des AUN zu den Fällungen liegt vor.

Es werden 119 Neupflanzungen erfolgen.

 

 

Anlieger der Pasewalker Straße 54

 

Œ Ablehnung der gesamten Baumaßnahme, da Ursache für den Straßenbau in der Erneuerung des Trinkwassernetzes der Berliner Wasserbetriebe und in aufgestautem Reparaturbedarf des Tiefbauamtes gesehen wird

Œ Eine grundhafte Erneuerung der Pasewalker Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr stattgefunden. Die Teileinrichtung Gehwege war zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gesamtheit erstmalig endgültig hergestellt. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt)-Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist für die Pasewalker Straße mithin abgelaufen. Aufgestauter Reparaturbedarf ist auszuschließen. Wären Unterhaltungsmaßnahmen unterblieben, wäre die Pasewalker Straße mittlerweile gar nicht mehr verkehrssicher nutzbar.

Zwischen Straßenbau und Leitungsbau der Berliner Wasserbetriebe besteht nur ein zeitlicher, jedoch kein ursächlicher Zusammenhang.

Die Straßenbaukosten erhöhen sich dadurch nicht.

Unverständnis über die Beibehaltung der Verschwenkung der Straßenbahngleise aus der Mittellage in die Seitenlage (Bereich Eweststraße) à Unfallschwerpunkt

Eine Veränderung der Schienenführung kann nicht erfolgen. Zudem haben die BVG in den 90er Jahren eine Komplettsanierung der Gleisanlagen durchgeführt.

Gemäß Stellungnahme der VLB vom 12.07.2007 ist in diesem Bereich jedoch kein Unfallschwerpunkt (Unfallzahlen : 2004: 4 Unfälle, 2005: 2 Unfälle, 2006: 5 Unfälle – jeweils ohne Personenschaden).

Ž Befürchtung hinsichtlich eines höheren Verkehrsaufkommens nach Beendigung der Baumaßnahme

Ž Die Pasewalker Straße ist und bleibt eine der Hauptverkehrsstraßen des Bezirks Pankow. Die zukünftige Verkehrsmenge ist von mehreren Faktoren abhängig und nicht vorhersehbar.

Durch die geplante Baumaßnahme wird die Pasewalker Straße für die Aufnahme des zu erwartenden Verkehrsaufkommens so ertüchtigt, dass trotz der Verkehrszunahme Lärmimmissionen und Erschütterungen zurückgehen.

Die Baumaßnahme stellt „ökonomischen und ökologischen Unsinn“ dar.

Durch die Berücksichtigung aller Verkehrsarten und dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit der Baumaßnahme wird der Ausbauentwurf sowohl ökonomischen als auch ökologischen Anforderungen gerecht.

Die Baumaßnahme stellt keine Verbesserung für die einzelnen Grundstücke dar .

Die Baumaßnahme stellt insgesamt eine Verbesserung dar. Dabei sind die einzelnen Teileinrichtungen über die gesamte Länge der Verkehrsanlage zu betrachten. Die Verbesserung bezieht sich nicht auf einzelne Grundstücke, sondern stets auf die Gesamtoptimierung im verkehrstechnischen Sinn.

Der grundhafte Ausbau der Pasewalker Straße führt zur Vermeidung von Stausituationen sowie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur geregelten Abwicklung der Verkehrsströme. Durch die vorgesehene neue Asphaltdecke werden insbesondere Lärmemissionen und Erschütterungen vermindert. Die Anlage von befestigten Gehwegen und beidseitigen Grünstreifen führt neben der Attraktivitätssteigerung auch zur Reduzierung von Staubentwicklung.

Der veranschlagte Ausbauzeitraum von zwei Jahren ist zu lang.

In Anbetracht des komplexen Leitungsbaus ist die Bauzeit sehr knapp bemessen.

Kritik an der geplanten Verkehrsberuhigung von angrenzenden Wohngebieten durch die „Abhängung von Nebenstraßen

Das „Abhängen“ der Pankower Straße und der Hans Jürgen Straße erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit im Hinblick auf die Konfliktsituation mit der Straßenbahn und um das Wohngebiet an der Hans - Jürgen - Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten

Forderung nach klarer und verbindlicher Baukostenzusage

Die Kosten beruhen auf der geprüften Bauplanungsunterlage, die als Kostenfeststellung zur Sicherung des Haushaltsansatzes gilt.

Ablehnung von Baumfällungen

Die Baumfällungen sind notwendig, da die fraglichen 52 Straßenbäume bereits Vorschäden aufweisen und zudem die Verlagerung der Bordflucht weitere Wurzelverluste nach sich ziehen würden. Die Zustimmung des AUN zu den Fällungen liegt vor.

Es werden 119 Neupflanzungen erfolgen.

Kritik an Kostenbeteiligung der Anlieger

Gemäß § 1 StrABG besteht eine Erhebungspflicht, von der nicht abgewichen werden kann.

 

 

Anlieger der Pasewalker Straße 96 / 96a

 

Œ Die Pasewalker Straße dient überwiegend dem Durchgangsverkehr, der Anliegerverkehr ist marginal

Œ Dem wurde durch die Bewertung der Pasewalker Straße als Hauptverkehrsstraße und den sich daraus ergebenden niedrigeren prozentualen Kostenbeteiligungen der Anlieger (§ 10 StrABG) Rechnung getragen. Für die Teileinrichtung Fahrbahn tragen die Anlieger lediglich 25 % der Kosten.

Die Einrichtung der Bushaltestelle vor dem Grundstück Pasewalker Straße 96 wird abgelehnt.

Die Anordnung der Bushaltestelle ist im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Busbeschleunigung geplant worden und soll der Verbesserung der Umsteigebeziehung zwischen Bus und Straßenbahn dienen. Diese Planung ist zwischen SenStadt und BVG abgestimmt. Die Bushaltestelle ist von hohem öffentlichen Interesse.

Ž Baumfällung ohne Ersatzpflanzung sowie Versiegelung der Fläche vor dem Grundstück Pasewalker Straße 96 wird abgelehnt

Ž Bedingt durch die Bushaltestelle kann von Baumfällungen leider nicht abgesehen werden, Ersatzpflanzungen sind unmittelbar an dieser Stelle auch nicht möglich.

Für das Grundstück Pasewalker Straße 96 fehlt eine Gehwegüberfahrt

Gegenwärtig ist keine Gehwegüberfahrt vorhanden. Der Anlieger hat bisher keinen entsprechenden Antrag gestellt, Anlegung der Gehwegüberfahrt ist jederzeit möglich

 

 

Anlieger der Pasewalker Straße 97

 

Œ Die Baumaßnahme stellt keinen grundhaften Ausbau dar, sondern eine Unterhaltungsmaßnahme und ist somit nicht beitragspflichtig.

Œ Es handelt sich eindeutig um einen grundhaften Ausbau. Unterhaltungsmaßnahmen umfassen üblicherweise nur die Deckschicht.

Eine grundhafte Erneuerung der Pasewalker Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht mehr stattgefunden. Die Teileinrichtung Gehwege war zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gesamtheit erstmalig endgültig hergestellt. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt)-Straße beträgt ca. 30 Jahre und ist für die Pasewalker Straße mithin abgelaufen. Aufgestauter Reparaturbedarf ist auszuschließen.

Ausfahrtssituation aus dem Lidl – Markt (Ecke Eweststraße) muß aufgrund ihrer Gefährlichkeit verändert werden

Die Ausfahrtssituation wird sowohl in ihrem jetzigen Zustand als auch in Verbindung mit der Neuplanung nochmal geprüft.

Jedoch ist an dieser Stelle gemäß Stellungnahme der VLB vom 12.07.2007 kein Unfallschwerpunkt. Im Jahr 2006 gab es an der Ausfahrt lediglich einen Unfall mit einem Leichtverletzten zwischen einem Pkw und einem Fahrradfahrer.

 

 

 

 

 

 

Brauner                                               Gammert                                              Mücke

(Tief 112)                                             (Tief 11)                                               (Tief 22)

 

 

 

 

 

Lexen

(Tief AL)

 

 

 

OrdBzStR z. K.:

 


Anlage 5

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                                                17.09.2007

Abt. Öffentliche Ordnung

Tiefbauamt

 

Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein Anliegergrundstück

 

Grundstücksdaten:

• Grundstücksgröße gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG)

• Bebauung bzw. Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen

                                   

 

Grundstücksfläche ist mit Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren

 

Vollgeschosse

Nutzungsfaktor

1

1

2

1,5

3

2

4

2,5

5

3

6

3,5

 

→ aufgrund der Bebauung / Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600 qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm

 

                                   

 

Bei gewerblicher Nutzung ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350 qm (§ 15 Abs. 1 StrABG) =  anrechenbare Grundstücksfläche.

 

Diese Berechnung wird für alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die sog. Gesamtverteilungsfläche für die Verkehrsanlage.

 

                                   

 

900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) : 125.000 qm Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer Grundstücksfläche

 

                                   

7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm zu multiplizieren = 9.720 € = zu erwartender Ausbaubeitrag für das Grundstück

Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

 

X

 

 

 

          

 

Landschaftspflegerischer Begleitplan liegt vor

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

 

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

 

X

 

X

 

 

 

 

 

X

 

 

X

 

 

 

 

 

X

 

X

X

 

 

 

 

 

 

 

Busbeschleunigung

Koordinierung der LSA

 

Radfahrangebote in beiden Richtungen

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

 

X

 

X

 

                                                                            

                              

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

 

X

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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