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Drucksache - VI-0283
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Bebauungsplan 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat
in seiner Sitzung am 09.10.07 folgende Beschlüsse gefasst: I. Dem Ergebnis der Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplanvorentwurf 3-14, Stand Mai 2007, wird zugestimmt. II. Der Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28.September 2007 mit Begründung soll nach § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen ausgelegt werden. Begründung Das Bezirksamt hat am 12. Juni 2007 den Beschluss
über die Aufstellung des Bebauungsplans 3-14 (BA-Beschluss Nr. VI-143/2007)
gefasst. Es handelt sich bei der Planung um einen Bebauungsplan
der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB. Daher wurde beschlossen,
das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB
ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen. Des Weiteren wurde beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr.
1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und §
4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Die öffentliche Bekanntmachung des
Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und die Bekanntmachung
über die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB
erfolgte im Amtsblatt für Berlin am 22.06.2007 (ABl. S. 1675). In diesem Zusammenhang erfolgte für die Öffentlichkeit
auch ein entsprechender Hinweis über die Möglichkeit, sich im Amt für Planen
und Genehmigen und im Inter- net über die wesentlichen Ziele und Auswirkungen des
Bebauungsplans zu informieren und innerhalb einer Frist (bis zum 20.07.2007) zu
äußern. Von dieser Möglichkeit machte nur die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft
für Natur-schutz (BLN) Gebrauch. Sie begrüßte die Planung und regte an, die
angestrebten positiven Effekte wie Entsiegelung und zusätzliche Begrünung durch
weitere Festsetzungen des Bebauungsplans zu sichern. Der Anregung wurde nicht gefolgt, weil dies bei einer
öffentlichen Grünfläche nicht erforderlich ist. Eine angemessene Begrünung und
versickerungsoffene Gestaltung der Fläche ist auch durch die Mitwirkung des
zuständigen Fachamts (Amt für Umwelt und Natur) bei der weiteren Umsetzung der
Planung zu gewährleisten. Die Schaffung von Spielangeboten soll, bei dem
bestehenden hohen Defizit an Spielflächen im Gebiet, nicht durch Bindungen für
Bepflanzungen erschwert werden. Bei der im Bestand vorhandenen hohen
Versiegelung der als Lagerplatz (teilweise überdacht) genutzten Grundstücke
sind positive Effekte durch Entsiegelung und Begrünung in Bezug auf die
Schutzgüter Boden und Klima/Luft in jedem Fall zu erwarten. Nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im
Amtsblatt für Berlin wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange zum Bebauungsplanvorentwurf 3-14, Stand Mai 2007, einschließlich der
Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Mit Schreiben des Amtes für Planen und Genehmigen vom
22.06.2007 wurden 30 Be- hörden zur Stellungnahme aufgefordert. 6 Träger
öffentlicher Belange, das BA Mitte - Amt für Planen und Genehmigen, die
Industrie- u. Handelskammer zu Berlin, die Handwerkskammer Berlin, die
Verkehrslenkung Berlin Abt. VLB D2, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Landesdenkmalamt, und die Deutsche Post - Bauen GmbH Niederlassung Berlin haben
keine Stellungnahme abgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass deren Belange
von der Planung nicht berührt werden. Es gingen 25 Stellungnahmen ein. (Die Abteilungen IV C
und IV S der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung äußerten sich separat.) Davon sahen sich 9 Beteiligte nicht berührt bzw. gaben
keine Äußerung an. 16 beteiligte Behörden hatten keine Bedenken. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8, die Senatsverwaltung
für Finanzen, Abt. 1 D 15, die Berliner Wasserbetriebe BWB, die GASAG sowie aus
dem Bezirksamt das Amt für Umwelt und Natur, das Jugendamt, die SE Finanzen,
das Vermessungsamt und die Bauaufsicht gaben abwägungsrelevante Hinweise. Diese
sind im Einzelnen der Begründung zum Bebauungsplan unter dem Abschnitt IV
Verfahren; Punkt 4. Behördenbeteiligung zu entnehmen. Die gegebenen Hinweise führten im Wesentlichen zu einer Aktualisierung der Begründung und dienten der Ermittlung der Auswirkungen der Planung für die Präzisierung des entsprechenden Abschnitts in der Begründung. Das Bezirksamt hat die Abwägung nachvollzogen und dem Ergebnis zugestimmt. Änderungen oder Ergänzungen der geplanten Festsetzungen des
Bebauungsplans 3-14 ergaben sich im Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4
Abs. 2 BauGB nicht. Zum Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September
2007 mit Begründung soll nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
BauGB durchgeführt werden. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans ist
der Anlage zu entnehmen. Über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung erhält die BVV zu gegebener Zeit Kenntnis. Haushaltsmäßige AuswirkungenDer Erwerb und die
Herstellung des Spielplatzes sind Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht
der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Jahre 2007/ 2008 für die förmlich
festgelegten Sanierungsgebiete. Die Mittelbereitstellung
ist vom Zeitpunkt der Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Erwerb des
Grundstücks abhängig. In bisher nicht zu
bestimmender Höhe können finanzielle Aufwendungen für Leistungen anfallen, die
im Punkt 4 der Begründung zum Bebauungsplan aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie
in der Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt. Darüber hinaus stehen
gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610 Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel
88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung könnte auch aus von der Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung bewirtschafteten Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel
88305) erfolgen. Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 vom 5.6.2007, Anlage 3). Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln. Nach Fertigstellung des
Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von
ca. 3.600 €. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen Keine Auswirkungen auf die nachhaltige EntwicklungSiehe Anlage – Begründung zum Bebauungsplanentwurf 3-14 vom 28. September 2007 Kinder- und Familienverträglichkeit
Die beabsichtigte Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus. Den
Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-ROM mit den Dateien des
Bebauungsplanentwurfs 3-14 vom 28.September 2007 und der Begründung vom Amt für
Planen und Genehmigen übergeben. Anlage: Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28.September 2007 ................................ .................................... Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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