Drucksache - VI-0283  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK15, 10. Tagung, 24.10.2007
Bebauungsplan 3-14, Anlage

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2007

 

 

     An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                                Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan 3-14 für die Grundstücke Straßburger Straße14 / Saarbrücker Straße und Saarbrücker Straße 8, 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 09.10.07 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.     Dem Ergebnis der Abwägung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Bebauungsplanvorentwurf 3-14, Stand Mai 2007, wird zugestimmt.

 

II.     Der Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28.September 2007 mit Begründung soll nach § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen ausgelegt werden.

 

 

Begründung

 

Das Bezirksamt hat am 12. Juni 2007 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 3-14 (BA-Beschluss Nr. VI-143/2007) gefasst.

 

Es handelt sich bei der Planung um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB. Daher wurde beschlossen, das Aufstellungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB ohne eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Des Weiteren wurde beschlossen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und die Bekanntmachung über die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 BauGB erfolgte im Amtsblatt für Berlin am 22.06.2007 (ABl. S. 1675).

In diesem Zusammenhang erfolgte für die Öffentlichkeit auch ein entsprechender Hinweis über die Möglichkeit, sich im Amt für Planen und Genehmigen und im Inter-

 

 


net über die wesentlichen Ziele und Auswirkungen des Bebauungsplans zu informieren und innerhalb einer Frist (bis zum 20.07.2007) zu äußern.

Von dieser Möglichkeit machte nur die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft für Natur-schutz (BLN) Gebrauch. Sie begrüßte die Planung und regte an, die angestrebten positiven Effekte wie Entsiegelung und zusätzliche Begrünung durch weitere Festsetzungen des Bebauungsplans zu sichern.

Der Anregung wurde nicht gefolgt, weil dies bei einer öffentlichen Grünfläche nicht erforderlich ist. Eine angemessene Begrünung und versickerungsoffene Gestaltung der Fläche ist auch durch die Mitwirkung des zuständigen Fachamts (Amt für Umwelt und Natur) bei der weiteren Umsetzung der Planung zu gewährleisten.

Die Schaffung von Spielangeboten soll, bei dem bestehenden hohen Defizit an Spielflächen im Gebiet, nicht durch Bindungen für Bepflanzungen erschwert werden. Bei der im Bestand vorhandenen hohen Versiegelung der als Lagerplatz (teilweise überdacht) genutzten Grundstücke sind positive Effekte durch Entsiegelung und Begrünung in Bezug auf die Schutzgüter Boden und Klima/Luft in jedem Fall zu erwarten.

 

Nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Amtsblatt für Berlin wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanvorentwurf 3-14, Stand Mai 2007, einschließlich der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Mit Schreiben des Amtes für Planen und Genehmigen vom 22.06.2007 wurden 30 Be-

hörden zur Stellungnahme aufgefordert. 6 Träger öffentlicher Belange, das BA Mitte - Amt für Planen und Genehmigen, die Industrie- u. Handelskammer zu Berlin, die Handwerkskammer Berlin, die Verkehrslenkung Berlin Abt. VLB D2, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt, und die Deutsche Post - Bauen GmbH Niederlassung Berlin haben keine Stellungnahme abgegeben. Es wird davon ausgegangen, dass deren Belange von der Planung nicht berührt werden.

Es gingen 25 Stellungnahmen ein. (Die Abteilungen IV C und IV S der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung äußerten sich separat.)

Davon sahen sich 9 Beteiligte nicht berührt bzw. gaben keine Äußerung an. 16 beteiligte Behörden hatten keine Bedenken.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8, die Senatsverwaltung für Finanzen, Abt. 1 D 15, die Berliner Wasserbetriebe BWB, die GASAG sowie aus dem Bezirksamt das Amt für Umwelt und Natur, das Jugendamt, die SE Finanzen, das Vermessungsamt und die Bauaufsicht gaben abwägungsrelevante Hinweise. Diese sind im Einzelnen der Begründung zum Bebauungsplan unter dem Abschnitt IV Verfahren; Punkt 4. Behördenbeteiligung zu entnehmen.

Die gegebenen Hinweise führten im Wesentlichen zu einer Aktualisierung der Begründung und dienten der Ermittlung der Auswirkungen der Planung für die Präzisierung des entsprechenden Abschnitts in der Begründung.

Das Bezirksamt hat die Abwägung nachvollzogen und dem Ergebnis zugestimmt.

 

Änderungen oder Ergänzungen der geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans 3-14 ergaben sich im Ergebnis der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nicht.

 

Zum Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28. September 2007 mit Begründung soll nun die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans ist der Anlage zu entnehmen.

 

Über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung erhält die BVV zu gegebener Zeit Kenntnis.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Der Erwerb und die Herstellung des Spielplatzes sind Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Jahre 2007/ 2008 für die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete.

 

Die Mittelbereitstellung ist vom Zeitpunkt der Klärung der Eigentumsverhältnisse und dem Erwerb des Grundstücks abhängig.

In bisher nicht zu bestimmender Höhe können finanzielle Aufwendungen für Leistungen anfallen, die im Punkt 4 der Begründung zum Bebauungsplan aufgezeigt sind. Zum Teil sind sie in der Kosten- und Finanzierungsübersicht berücksichtigt. Darüber hinaus stehen gegebenenfalls Mittel im Kapitel 4610 Titel 89331 und im Kapitel 4610 Titel 88305 zur Verfügung. Eine Finanzierung könnte auch aus von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bewirtschafteten Fördermitteln (z.B. Kapitel 1295 Titel 88305) erfolgen.

 

Voraussichtlich werden auch bauliche Maßnahmen innerhalb der öffentlichen Straßen zur Verkehrsberuhigung und Verbesserung der Sicherheit erforderlich (vergl. BA-Beschluss 0120/2007 vom 5.6.2007, Anlage 3). Die Finanzierung erfolgt ebenfalls aus Sanierungsmitteln.

 

Nach Fertigstellung des Spielplatzes entstehen jährlich Kosten für die Pflege und Erhaltung in Höhe von ca. 3.600 €.

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Siehe Anlage – Begründung zum Bebauungsplanentwurf 3-14 vom 28. September 2007

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die beabsichtigte Sicherung eines öffentlichen Spielplatzes wirkt sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien aus.

 

Den Fraktionen und Gruppen der BVV wird je eine CD-ROM mit den Dateien des Bebauungsplanentwurfs 3-14 vom 28.September 2007 und der Begründung vom Amt für Planen und Genehmigen übergeben.

 

Anlage:               Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 3-14 vom 28.September 2007

 

 

 

................................                                                                                                                                        ....................................

Matthias Köhne                                                         Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 

 

 
 

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