Drucksache - VI-0278  

 
 
Betreff: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im OT Französisch Buchholz in
Le Pavillon-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 10. Tagung, 24.10.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                           .09. 2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                           Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung einer privaten Erschließungsstraße im OT Französisch Buchholz
          in Le Pavillon-Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.09.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

Im Ortsteil Französisch Buchholz wird die geplante, von der Schönhauser Straße, zwischen den Hausnummern 105 und 107 (siehe Anlage), abzweigende private Erschließungsstraße in Le Pavillon-Straße benannt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Benennung erfolgt auf Antrag der Christburk Grundbesitz GmbH. Die private Erschließungsstraße wird an der Schönhauser Straße zwischen den Hausnummern 105 und 107 abzweigen und erschließt eine von dieser Gesellschaft neu errichtete Siedlung mit Einfamilienhäusern.

Die Siedlung wird einen gartenähnlichen Charakter haben. Bis zur Wende wurde das Areal von der damaligen GPG „Kleeblatt“ bewirtschaftet. In Gartenhäusern wurde die Aufzucht von Blumen betrieben.

An diese Historie soll mit der Benennung in Le Pavillon-Straße erinnert werden. Außerdem setzt man die Tradition in Französisch Buchholz fort, einen französischen Straßennamen zu verwenden. Le Pavillon-Straße bedeutet auf Deutsch: Gartenhausstraße.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen nicht vorhanden sind. Die Straßenverkehrsbehörde hat keine Bedenken gegen eine Benennung der

Privatstraße in Le Pavillon-Straße.

 

Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat empfohlen, dem Namensvorschlag zu folgen.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungsverfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Anlage - Lageplan

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                    Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                         Abt. Öffentliche Ordnung

                                                                                               Bezirksstadtrat

                                                                                              

 

 
 

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