Drucksache - VI-0275  

 
 
Betreff: Öffentlicher Gesundheitsdienst und Kinder- und Jugendschutz im Bezirk dürfen nicht ausbluten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUAusschuss für Finanzen und Immobilienmanagement + Personal
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales mitberatender Ausschuss
16.10.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Arbeit und Soziales im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal federführender Ausschuss
18.10.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal vertagt   
01.11.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Immobilienmanagement + Personal im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gegenstandslos   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin federführender Ausschuss
21.11.2007 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
05.12.2007 
Fortsetzung der 11. öffentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, 19.09.07
BE Aussch. Fin., 11. Tagung, 21.11.2007

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

Dem Bezirksamt wird empfohlen,

 

  1. sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die freien und frei werdenden Stellen im öffentlichen Gesundheitsdienst auch längerfristig extern besetzt werden können, sofern eine Besetzung aus dem Personalkörper des Landes Berlin nicht zeitnah möglich ist.
  2. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die für den Kinder- und Jugendschutz verantwortlichen Stellen im Bezirksamt konsequent aufgabenorientiert ausgestattet werden.
  3. sich beim Senat dafür einzusetzen, dass die Schuleingangsuntersuchungen weiterhin von den Gesundheitsämtern durchgeführt werden und dass das dafür notwendige Personal erhalten bleibt bzw. eingestellt wird.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der BVV die Ablehnung der Drs. VI-0275.

 

Abstimmungsergebnis: 2 (ja), 10 (nein), 4 (Enthaltungen)

 

Seit Anfang der Neunziger Jahre ist in den meisten Bundesländern der Trend zu beobachten, im Bereich „öffentlicher Gesundheits

Seit Anfang der Neunziger Jahre ist in den meisten Bundesländern der Trend zu beobachten, im Bereich „öffentlicher Gesundheitsdienst“ die finanziellen Mittel nachhaltig zu kürzen. Dies trifft seit 1993 auch auf Berlin zu. Diese Entwicklung wurde mit dem Gesetz zur Reform des öffentlichen Gesundheitsdienstes (GDG), das seit Juli 2006 in Kraft getreten ist, erneut bestätigt. Was aus finanzpolitischer Sicht zunächst als Erfolg gewertet werden könnte, erweist sich mittelfristig als Trugschluss, denn wer im Bereich Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder, Jugendliche und Erwachsene dauerhaft Mittel kürzt, dem fallen Jahre später die Folgekosten für Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit gleich mehrfach wieder zur Last.

Insbesondere auch die in der Öffentlichkeit vehement diskutierte starke Zunahme der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie der Kindesmisshandlungen erfordern Konsequenzen

 

Begründung zur Beschlussempfehlung

 

Maßgeblich für die Entscheidung der Mehrheit des Ausschusses, der BVV eine Ablehnung der Drs. VI-0275 (Öffentlicher Gesundheitsdienst und Kinder- und Jugendschutz im Bezirk dürfen nicht ausbluten!) zu empfehlen, war die Beschlussfassung der BVV zum Doppelhaushaltsplan, Drs. VI-0217.

 

Unter Punkt 5. (Gesundheit und Soziales) wurde das Bezirksamt ersucht, sich in den Bereichen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, des sozialpsychiatrischen Dienstes sowie des jugendpsychiatrischen Dienstes für die Sicherstellung der Finanzierung des Angebotes zur Erfüllung von Pflichtaufgaben und der Eröffnung eines Einstellungskorridores einzusetzen. Die Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Pflichtaufgaben, z.B. auf die Schuleingangsuntersuchungen, wurden dargestellt. Für die Titel 42201 sowie Titel 42501 wurde in der Beschlussfassung der notwendige Bedarf im Stellenplan dargestellt.

 

Da in dieser Sache am 19.09.07 eine Beschlussfassung erfolgte, die über die Drs. VI-0275 hinausgeht, wird der BVV eine Ablehnung empfohlen.

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen