Drucksache - VI-0250  

 
 
Betreff: Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorl. des BA zur Beschlussf., 9. Tagung, 19.09.2007

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                  28.08.2007     

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                             Drucksache-Nr.: 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

 

1. Gegenstand der Vorlage

 

Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow

 

2. Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow

 

Frau

Renate Pieper

Kirchstraße 48 b

13158 Berlin

 

zur Schiedsperson gewählt.

 

3. Begründung

 

Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 2 endet am 13. September 2007. Die bisherige Schiedsperson Frau Renate Pieper hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson  in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat mit Schreiben vom 18.07.07 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl  von Frau Renate Pieper bestehen.

 

Frau Pieper ist bereits seit dem 24.04.1997 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen.

 

 

 

4. Rechtsgrundlage

 

a)   §  3 Abs. 1  Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109);

 

b)   §  9 Abs. 1  des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks-    verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372);

 

c)    §  4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der  Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165);

 

d)     § 12 Abs. 2 Ziffer 11 BezVG;

 

e)     § 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung                              vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2), geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819);

 

f)     § 36 Abs. 2 b), Abs. 3 BezVG

 

5. Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschl. Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung von 48,57 EUR.

 

6.  Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

- keine -

 

7.  Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

- keine -

 

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

- entfällt -

 

 

 

Matthias Köhne                                                         Martin Federlein

Bezirksbürgermeisters                                             Bezirksstadtrat BüWo

 

 
 

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