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Drucksache - VI-0250
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 28.08.2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow 2. Beschlussentwurf Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Für die Dauer von fünf Jahren wird für den Schiedsamtsbezirk 2 (Ortsteile Niederschönhausen, Rosenthal, Wilhelmsruh, Blankenfelde und Buchholz) im Bezirk Pankow Frau
Renate Pieper Kirchstraße 48 b 13158 Berlin zur Schiedsperson gewählt. 3. Begründung Die Wahlperiode für den Schiedsamtsbezirk 2 endet am 13. September 2007. Die bisherige Schiedsperson Frau Renate Pieper hat ihre Bereitschaft erklärt, auch weiterhin als Schiedsperson in diesem Schiedsamtsbezirk zu arbeiten. Die Präsidentin des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hat mit Schreiben vom 18.07.07 mitgeteilt, dass keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Frau Renate Pieper bestehen. Frau Pieper ist bereits seit dem 24.04.1997 als Schiedsperson tätig. Durch die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit verfügt sie über einen sehr großen Erfahrungsschatz und durch die umfangreichen Fortbildungen auch über die entsprechenden einschlägigen und aktuellen Rechtskenntnisse. In den vergangenen Jahren hat sie die verantwortungsvolle Aufgabe sehr engagiert und pflichtbewusst wahrgenommen. 4. Rechtsgrundlage a) § 3 Abs. 1 Berliner Schiedsamtsgesetz (BlnSchAG) v. 7.4.1994 (GVBl. S. 109); b) § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirks- verordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen vom 29.11.1978 (GVBl. S. 2214), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2002 (GVBl. S. 372); c) § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Person in der Fassung vom 29. Mai 1979 (GVBl. 826), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.05.2001 (GVBl. 165); d)
§ 12 Abs. 2 Ziffer 11 BezVG;
e)
§ 16 Abs. 1 c) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der
Fassung
vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2),
geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 11. Juli 2006
(GVBl. S. 819);
f) § 36 Abs. 2 b), Abs. 3 BezVG 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Schiedspersonen erhalten für die Bereitstellung und Wartung eigener Räume, einschl. Ausstattung, Beleuchtung, Beheizung, Instandhaltung und Reinigung eine monatliche Entschädigung von 48,57 EUR. 6.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen - keine - 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
- keine - 8. Kinder- und
Familienverträglichkeit - entfällt - Matthias Köhne Martin FederleinBezirksbürgermeisters Bezirksstadtrat BüWo |
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