Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0231
Das Bezirksamt wird ersucht, die Bebauungspläne XIX – 41 und XIX – 42
im Ortskern von Französisch Buchholz sind fortzuführen und festzusetzen. Mit der Entwicklung des Neubaugebietes Buchholz-West
wurden für den Ortskern vier B-Pläne aufgestellt, deren Ziel es war, eine
ortsverträgliche, denkmalgerechte Bebauung um den historischen Anger sowie
einen umlaufenden Grünzug planungsrechtlich zu sichern. Den Eigentümern der
Grundstücke sollte die Möglichkeit gegeben werden, diese so zu entwickeln, dass
die Aufwendungen für die denkmalgerechten Bebauung bzw. Rekonstruktion in einem
wirtschaftlichen Verhältnis zur Entwicklung ihrer Grundstücke stehen. Die
Bebauungspläne XIX – 41 und XIX – 42 betreffen den nördlichen
"Eingangsbereich" des Bezirks Pankow, deshalb kommt ihnen eine
besondere Bedeutung zu. Der Inhalt der Bebauungspläne wurde auf mehreren Foren
mit zahlreichen Akteuren diskutiert und fand breite Akzeptanz. |
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