Drucksache - VI-0173  

 
 
Betreff: Aufzug im U-Bahnhof "Vinetastraße"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Burkhard Kleinert (Linksfraktion)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Beantwortung
23.05.2007 
außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zu seniorenpolitischen Themen ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Entscheidung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Kleinert, 1. Sosi, 23.05.2007
VzK 13, SB, 9. Tagung, 19.09.07

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, sich bei den zuständigen Dienststellen des Senats von Berlin und bei der BVG dafür einzuse

 

Siehe Anlage

 

Der U-Bahnhof Vinetastraße ist nur über Treppen zugänglich

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                  29.08.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VI-0173

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Aufzug im U-Bahnhof „Vinetastraße“

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der Sitzung am 23.05.2007 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung –  Drucksache-Nr. VI-0173 –

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Dienststellen des Senates von Berlin und bei der BVG dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Sanierung der U-Bahnstrecke Eberswalder Straße bis Vinetastraße (Linie U 2) wie im U-Bahnhof Eberswalder Straße auch im U-Bahnhof Vinetastraße ein Aufzug eingebaut wird.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt hat mit Schreiben vom 19.06.2007 sowohl die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Abt. VII C, wie auch die BVG um Stellungnahme zu o. a. Drucksache gebeten.

 

 

Mit Schreiben vom 09.07.2007 teilt uns die zuständige Senatsverwaltung nachstehendes mit:

 

„Die Verbesserung des barrierefreien Zuganges zu Bussen und Bahnen ist ein wichtiges Ziel der Verkehrspolitik des Berliner Senates. Der öffentliche Nahverkehr soll auch Menschen mit Behinderungen gleichwertige Mobilitätschancen eröffnen. Von den Investitionen in den barrierefreien Ausbau profitieren aber nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern alle mobilitätseingeschränkten Fahrgäste, beispielsweise Eltern mit Kinderwagen.

 

Daher hat der Berliner Senat ein spezielles Förderprogramm aufgelegt, den behindertengerechten Ausbau von Schnellbahnhöfen zu unterstützen. Waren Aufzüge in den 90er Jahren noch die absolute Ausnahme, so sind bei der BVG heute bereits 68 der insgesamt 170 U-Bahnhöfe barrierefrei zugänglich. Die Kosten für den barrierefreien Ausbau eines U-Bahnhofes mit einem Aufzug, Blindenleitstreifen und ggf. Bahnsteiganpassungen betragen in Abhängigkeit von der Lage des Bahnhofs bis zu 1,5 Mio. €. Angesichts dieser Aufwendungen ist der Umsetzungsstand beachtlich.

 

Für das U-Bahnnetz wurde im Juli 2005 eine mit den Behindertenverbänden und dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung des Landes Berlin abgestimmte Prioritätenliste fortgeschrieben, ... . Danach ist für den Zeitraum bis 2010 die Herstellung von mindestens 22 weiteren Aufzügen vorgesehen. Kriterien bei der Festlegung waren u.a. Aufkommensschwerpunkte, wichtige, System vernetzende Umsteigebahnhöfe sowie bedeutende Einkaufs- und Veranstaltungszentren.

 

Aufgrund des erheblichen Finanzvolumens und des Planungsvorlaufs, der notwendig ist, alle Bahnhöfe barrierefrei zu gestalten, ist nur eine schrittweise Herstellung möglich.

 

Die beiden Nachbarbahnhöfe des U-Bahnhofes Vinetastraße, die U-Bahnhöfe Pankow und Schönhauser Allee, sind bereits mit Aufzügen ausgestattet. Damit sind die maßgeblichen Umsteigemöglichkeiten zwischen der U-Bahn und den anderen Verkehrsträgern in diesem Bereich barrierefrei erschlossen und es besteht hier bereits jetzt eine überdurchschnittlich hohe Aufzugsdichte. So werden auf den parallel zur U-Bahn verkehrenden Straßenbahnlinien M1 und 50 auch barrierefreie Straßenbahnfahrzeuge eingesetzt, mit denen die Barrierefreien U-Bahnhöfe Pankow und Schönhauser Allee erreicht werden können. Außerdem verkehrt die Omnibuslinie 250 mit barrierefreien Bussen zwischen den U-Bahnhöfen Vinetastraße und Pankow.

 

Unter Hinweis auf die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel bitte ich daher um Verständnis, dass unter der Zugrundelegung eines möglichst effektiven und flächendeckenden Einsatzes dieser Mittel im Gesamtnetz der U-Bahnhof Vinetastraße zurzeit leider noch nicht in der Finanzplanung berücksichtigt werden kann.“

 

Mit Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung als Auftraggeber erübrigt sich die Reaktion der BVG.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

Christine Keil                                                             Jens-Holger Kirchner

Stellv. Bezirksbürgermeisterin                                 Bezirksstadtrat für

                                                                                    Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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