Drucksache - VI-0121  

 
 
Betreff: Erst prüfen, dann entscheiden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
07.03.2007 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz federführender Ausschuss
20.03.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz vertagt   
24.04.2007 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung, Verkehr und Verbraucherschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin federführender Ausschuss
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
24.10.2007 
10. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion SPD, 5. BVV am 07.03.07
BE Aussch. Öff. Ordnung, 7. Tagung, 13.06.2007
VzK 13, SB, 10. Tagung, 24.10.2007

Das Bezirksamt wird ersucht, den geplanten Fußgängerbereich nördlich des

 

 

Siehe Anlage

 

Im Kollwitzplatz-Kiez werden in den nächsten drei Jahren zahlreiche KfZ-Stellplätze durch den Bau von Gehwegvorstreckungen ver

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2007

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:
                                                                                                               

In Erledigung der

Drucksache-Nr.: VI-0121

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Erst prüfen, dann entscheiden!

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 7. Tagung der BVV am 23.05.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung der - Drucksache-Nr.: VI-0121

 

„Das Bezirksamt wird ersucht,

 

den geplanten Fußgängerbereich nördlich des Kollwitzplatzes (Wörther Straße zwischen Husemannstraße und Kollwitzstraße) erst dann zu realisieren, wenn vorher eine Entscheidung (positiv oder negativ) über die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sowie begleitende Maßnahmen wie Car-Sharing-Stellplätze im Kietz um den Kollwitzplatz getroffen wurde. Anstelle des Fußgängerbereiches sind Maßnahmen zur Gehwegsanierung vorzuziehen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

In Übereinkunft mit dem Sanierungsträger S.T.E.R.N., dem Planungsbüro, der Polizei und der unteren Straßenverkehrsbehörde wurde kürzlich entschieden, den baulich umzugestaltenden Straßenabschnitt der Wörther Straße zwischen Husemann- und Kollwitzstraße zunächst als verkehrsberuhigten Bereich mittels Verkehrszeichen 325/326 der Straßenverkehrsordnung (StVO) auszuweisen. Die Zufahrtsbereiche zur Husemann- und Kollwitzstraße werden aufgepflastert und als Gehwegüberfahrten ausgebildet. Die dann innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches vorhandenen 12 Pkw-Stellplätze bleiben erhalten, werden jedoch markiert.

 

Die Maßnahme steht nicht in sachlichem Zusammenhang mit geplanten Maßnahmen zur Parkraumbewirtschaftung bzw. zur Ausweisung von Car-Sharing-Stellplätzen.

 

Vielmehr ist die nunmehr durchgeführte Baumaßnahme ein beschlossenes und somit umzusetzendes Sanierungsziel am Kollwitzplatz, trägt sie doch entscheidend zur Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im Straßenraum für Fußgänger sowie Schulwegsicherung, zur Reduzierung von Verkehrsbelastungen sowie zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs bei.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Durch den jetzt angeordneten verkehrsberuhigten Bereich werden eine deutliche Steigerung der Verkehrssicherheit, eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum und eine durchaus mögliche Verringerung der Verkehrs- und Umweltbelastungen erreicht.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Durch den jetzt angeordneten verkehrsberuhigten Bereich wird die Querung der Wörther Straße gerade im Abschnitt vor dem Zugang zum Spielplatz auf dem Kollwitzplatz entschieden sicherer. Es bleiben, anders als ursprünglich beabsichtigt, Kfz – Stellplätze in diesem Abschnitt erhalten.

Daher bleibt festzuhalten: mit der Umsetzung des eigentlichen geplanten Fußgängerbereiches wäre die Aufenthaltsqualität in diesem Straßenabschnitt zu Gunsten von Kindern und Familien gerade im Zusammenhang mit dem Spielplatz auf dem Kollwitzplatz und dem parkähnlichen Ensemble um die Lange Bank an der Ecke Wörther Straße / Kollwitzstraße wesentlich höher. Durch das Ersuchen der BVV wurde eine Entscheidung zu Gunsten von Kfz - Stellplätzen getroffen.

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                                                                                für Öffentliche Ordnung

 

 

 

 

 

 

 
 

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