Drucksache - V-1340  

 
 
Betreff: Rauchfreier Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Hildenstein, 43. Tagung, 27.09.2006
Antr. PDS, 43. Tagung, 27.09.2006, 2. Ausfertigung
VzK 13, 14. Tagung, 12.03.2008

Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, folgenden Sachverhalt festzulegen und einzurichten:

 

Siehe Anlage

Die gesundheitsschädigende Wirkung des Rauchens ist unbestritten, muss an dieser Stelle nicht gesondert ausgeführt werden

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                19.02.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.:

                                                                                                            in Erledigung der

                                                                                                            Drucksache Nr.: V-1340

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Rauchfreier Bezirk Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 43. Sitzung am 27.09.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-1340

 

Die BVV möge beschließen:

 

„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, folgenden Sachverhalt festzulegen und einzurichten:

 

Das Bezirksamt Pankow ist rauchfrei.

 

Dies gilt für alle Dienstgebäude des Bezirksamtes und seiner Abteilungen einschließlich der dazugehörigen Freiflächen.

 

Für Raucher werden geeignete, besonders gekennzeichnete Rauchinseln eingerichtet.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Mit Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes (NRSG) wird das Anliegen der BVV erfüllt. Das Bezirksamt bereitet alle notwendigen Schritte zur Umsetzung in bezirklichen Immobilien vor. Dazu gehören das Anbringen von Rauchverbotsschildern, das Einrichten und Ausweisen von Bereichen zum Rauchen (Raucherinseln), das Anbringen von Außenaschenbechern an Gebäuden und Festlegungen zur Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes.  

 

Wir bitten, die o. g. Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                     Christine Keil            

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Jugend und Immobilien

 

 

 

 

 
 

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