Drucksache - V-1326  

 
 
Betreff: Verlagerung der Kita während der Baumaßnahmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:ElternvertreterInnen der Kita am Wasserturm, BV Mindrup (SPD) - BV Sommer(CDU) - BV Kirchner (Bü90/Grüne)Bezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Elterinitiative WasserturmKita, Drs. 1326, 42. BVV am 28.06.2006
VzK 13, SB, 43. Tagung, 27.09.2006

 

Siehe Anlage

Bei den ersten Gesprächen zwischen KiTa - Eigenbetrieb und den Eltern wurden 4 Varianten als Ausweichmöglichkeit für die Dauer

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                ...08.2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache Nr.:

 

                                                                                                            in Erledigung der

Drucksache Nr. V-1326/06

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Verlagerung der Kita während der Baumaßnahmen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 42. Sitzung am 28.06.2006 getroffenen Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache-Nr. V-1326/06 

 

 

"Die BVV möge beschließen:

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, die Baumaßnahmen in der Schule am Senefelder Platz so durchzuführen, dass eine Verlagerung der KiTa am Wasserturm in die Schule für ca. 1 Jahr (für die Dauer der Baumaßnahme in der KiTa) möglich ist.

 

2.      Die BVV empfiehlt dem Bezirksamt, sich gegenüber dem Eigenbetrieb "Kindergärten NordOst" für eine Verlagerung der KiTa in die Schule am Senefelder Platz während des Zeitraumes der Sanierung der KiTa einzusetzen."

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

zu 1.und 2.

 

Das Bezirksamt ist über den Umstand erfreut, dass es durch Aktivitäten der Verwaltung gelungen ist, sowohl Fördermittel für die Sanierung der Schule am Senefelder Platz als auch für die Grundsanierung der Kindertagesstätte in der Knaackstraße 27 zu aquirieren.

 

Die Baumaßnahmen in der Schule finden in mehreren Bauabschnitten statt. Die Schule ist in diesem diskutiertem Abschnitt derzeit eine Baustelle  - auch von außen gut sichtbar - die zu Beeinträchtigungen führt. Es kann überhaupt nicht im Interesse der Schule sein, die Baumaßnahmen zu unterbrechen. Diese müssen so zügig wie nur irgendwie möglich durchgeführt werden. Informationen des Kita-Eigenbetriebes zufolge, wurden den Eltern drei Varianten der Auslagerung in eigene Objekte vorgeschlagen, davon zwei Varianten, wie von den Eltern gewünscht, als Komplettumzug in eine Einrichtung.

Abzuwägen sind das Interesse der Schülerinnen und Schüler, das Wohlbefinden der Kinder, die Belange der Eltern und natürlich auch wirtschaftliche Aspekte der Geschäftsleitung des Kita-Eigenbetriebes. Die kaufmännische Geschäftsleitung hat nach Prüfung auch der zusätzlichen Variante, die Entscheidung für eine Auslagerung in die Kita in der Conrad-Blenkle-Straße getroffen (eine gerade erst sanierte Kita mit guten Bedingungen für die Kinder) und den Eltern mitgeteilt. Die Absage an das Schulamt zur Nutzung der Schulräume ist schriftlich erfolgt.

Das Bezirksamt wurde über die Entscheidung, die Gründe für die Entscheidung und die weitere Arbeit mit den Eltern und dem Elternbeirat informiert.

 

Die getroffene Entscheidung wurde wie folgt begründet:

 

-          die Kinder finden gute Bedingungen in der sanierten Kita in der Conrad-Blenkle-Straße

-          die Entfernung zwischen Kita in der Knaackstraße und der Kita in der Conrad-Blenkle-Straße ist zumutbar (2600 m)

-          wegen der laufenden Bauarbeiten in der Schule kann kein verlässlicher Mietvertrag für 1 Jahr abgeschlossen werden

-          durch die Kita-Aufsichtsbehörde sind Auflagen in Höhe von 18.000 € für das Schulobjekt erteilt worden, die nicht Bestandteil des Wirtschaftsplanes sind

-          die Anmietung zusätzlicher Räume wird vom Eigenbetrieb nicht akzeptiert, wenn eigene zumutbare Alternativen vorhanden sind

 

Die Auslagerung der Kita am Wasserturm in die Kita in der Conrad-Blenkle-Straße erfolgt zum 01.09.2006. Einige Eltern haben ihren Kita-Platz gekündigt und suchen sich individuell eine näher gelegene Kita. Die Geschäftsleitung des Eigenbetriebes hat auch für diese Situation Unterstützung zugesagt.

In Auswertung der Auseinandersetzung um Baumaßnahme und Umzug hat die Geschäftsleitung im Gespräch mit dem aufsichtsführenden Bezirksamt Schlußfolgerungen für die Elternarbeit in den Einrichtungen und die frühzeitige Beteiligung des Elternbeirates zugesagt.

Die Lösung oben beschriebener Probleme liegt in der eigenen Verantwortung der Geschäftsleitung des Eigenbetriebes.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Eine umfassende Kindertagesstättenbetreuung auf hohem fachlichen Niveau im Bezirk Pankow soll auch dann sichergestellt werden, selbst wenn planmäßige bauliche Maßnahmen erforderlich werden und den täglichen Kita-Betrieb beeinträchtigen könnten.

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                        Christine Keil              

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadträtin für

                                                                                    Jugend, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

x

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

x

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

x

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

x

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

x

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

x

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

x

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

x

x

 

 

 

9.  Kulturangebot

x

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

x

 

 

 

 

 

11.Partizipation in Entscheidungs-

     prozessen

 

x

x

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

x

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

x

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

x

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

x

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 

 

 
 

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