Drucksache - V-1321  

 
 
Betreff: Neubesetzung des Stiftungsrates der Stiftung Pfefferwerk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK15, 42. Tagung, 28.06.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                       .06.2006

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Betr.:    Neubesetzung des Stiftungsrates der Stiftung Pfefferwerk

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

In seiner Sitzung am         .06.2006 hat das Bezirksamt folgenden Beschluss gefasst:

Für das Bezirksamt Pankow von Berlin wird Frau Bezirksstadträtin Almuth Nehring-Venus, Leiterin der Abteilung Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung, als Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Pfefferwerk bestimmt.

 

Begründung:

 

Am 22. Mai d.J. endete die Amtszeit des gegenwärtig tätigen Stiftungsrates der Stiftung Pfefferwerk. Die Verfassung der Stiftung regelt in § 10 Abs. 3 dessen Neubestellung nach Ablauf der Amtszeit von drei Jahren. Danach ist u.a. festgelegt, dass das Bezirksamt, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz hat, eines der neuen Ratsmitglieder bestimmt, die durch den Stiftungsrat bestellt werden. Die Wiederwahl ist zulässig. Mit Bezirksamtsbeschluss V-365/03 vom 29.04.2003 wurde Frau Bezirksstadträtin Nehring-Venus als Mitglied des Stiftungsrats bestimmt; sie steht für diese Aufgabe erneut zur Verfügung.

§ 10 Abs. 5 der Verfassung der Stiftung Pfefferwerk bestimmt, dass für den Fall, dass ein Mitglied des Stiftungsrates während der Amtszeit ausscheidet, die verbleibenden Mitglieder ein neues Mitglied nur für den Rest der Amtszeit bestellen. Die verbleibenden Mitglieder benötigen für die Kooptierung keine Bewilligung durch die bestellenden Institutionen gemäß § 10 Abs. 3 der Verfassung der Stiftung Pfefferwerk. Nach Gesprächen zusammen mit dem Vorsitzenden des Stiftungsrates ist das Bezirksamt darüber unterrichtet, dass in den Sitzungen des Stiftungsrates am 13.02.2006 wie auch am 08.05.2006 eine Neubesetzung infolge des Ausscheidens eines Mitglieds während der Amtszeit Gesprächsgegenstand war. Die Stiftungsratsmitglieder waren sich darin einig, im Falle einer Neubesetzung dem Vorschlag des Bezirksamtes zu folgen.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

entfällt

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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