Drucksache - V-1302  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVIII-65
für die Grundstücke Mahlerstraße 26/32, 25/27A und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße zwischen Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 42. Tagung, 28.06.2006

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                                                                                                                         .2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan XVIII-65

für die Grundstücke Mahlerstraße 26/32, 25/27A und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße zwi­schen Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am            2006 beschlossen:

 

Die mit Bezirksamtsbeschluss vom 16. Mai 2006 beschlossene Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVIII-65 im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird in § 1 redaktionell geändert. Zur Klarstellung wird die Bezeichnung des Bebauungsplans in § 1 um das Datum des Reinplans ergänzt. § 1 der Verordnung lautet:

„Der Bebauungsplan XVIII-65 vom 8. November 2005 für die Grundstücke Mahlerstraße 26/32, 25/27A und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße zwi­schen Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee, wird festgesetzt.“

 

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 16. Mai 2006 den Bebauungsplan XVIII-65 vom 08.11.2005 gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt (BA-Nr. 1420/2006).

Um klarzustellen, auf welchen Bebauungsplan sich die Verordnung zur Festsetzung bezieht, wurde das Datum des Reinplans in § 1 der Verordnung ergänzt.

Die Rechtsverordnung in der geänderten Fassung wird im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet und tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine Auswirkungen

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung      

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

Anlage:          Kopie der Urschrift der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XVIII-65

 

 

 

 

...................................................                                 ............................................................

Burkhard Kleinert                                                                  Martin Federlein       

Bezirksbürgermeister                                                                                                                                  Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 


Verordnung

über die Festsetzung des Bebauungsplans XVIII-65

im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee

 

Vom                    2006

 

 

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824), in Verbindung mit § 6 Abs. 5 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 7. Novem­ber 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692), wird verordnet:

§ 1

 

Der Bebauungsplan XVIII-65 vom 8. November 2005 für die Grundstücke Mahlerstraße 26/32, 25/27A und 31 sowie einen Abschnitt der Mahlerstraße zwi­schen Meyerbeerstraße und Gounodstraße im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee, wird festgesetzt.

§ 2

Die Urschrift des Bebauungsplans kann beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Vermessungsamt, beglaubigte Abzeichnungen des  Bebauungsplans können beim Bezirksamt Pankow von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, kostenfrei eingesehen werden.

§ 3

Auf die Vorschriften über

1.  die Geltendmachung und die Herbeiführung der Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche (§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Baugesetzbuchs) und

2.  das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung (§ 44 Abs. 4 des Baugesetzbuchs)

wird hingewiesen.

§ 4

 

(1) Wer die Rechtswirksamkeit dieser Verordnung überprüfen lassen will, muss

 

1.      eine beachtliche Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften, die in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuchs bezeichnet sind,

 

2.      eine nach § 214 Abs. 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vor­schriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungs­plans,

 

3.      nach § 214 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwä­gungsvorgangs,

 

4.      eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die im Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs enthalten sind,

 

innerhalb von zwei Jahren seit der Verkündung dieser Verordnung gegenüber dem Bezirksamt Pankow von Berlin schriftlich geltend machen. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen. Nach Ablauf der in

Satz 1 genannten Frist werden die in Nummer 1 bis 4 genannten Mängel gemäß § 215 Abs. 1 des Baugesetzbuchs und gemäß § 32 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs unbeachtlich.

 

(2)  Die Beschränkung des Absatzes 1 gilt nicht, wenn die für die Verkündung dieser Verordnung geltenden Vorschriften verletzt worden sind.

§ 5

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

Berlin, den                     2006

 

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

 

 

 

 

 

.......................................                                           ..........................................................

Bezirksbürgermeister                                             Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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