Drucksache - V-1299  

 
 
Betreff: Benennung einer Privatstraße im OT Karow in Nordische Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 42. Tagung, 28.06.2006

- Siehe Anlage -

 

- Siehe Anlage -

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     .2006

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                            Drucksache-Nr.:

                                                                                                                 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.: Benennung einer Privatstraße im OT Karow in Nordische Straße

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen, dass im Ortsteil Karow die private Erschließungsstraße
zwischen Straße 44 und Straße 45 in „Nordische Straße“ benannt werden soll.

 

 

Begründung:

Die Benennung der Privatstraße erfolgt auf Antrag der NCC Immobilien GmbH. NCC hat zwischen der Straße 44 und 45 im Ortsteil Karow 15 Wohneinheiten errichtet, einschließlich dieser Privatstraße.

Der Ortsteil Karow liegt geografisch im Norden von Berlin. Der Name „Nordische Straße“ soll die Lage des Bauvorhabens kennzeichnen.

 

Eine Abfrage bei den übrigen Tiefbauämtern hat ergeben, dass keine gleichen
Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßen-bezeichnungen nicht vorhanden sind.

 

Die Lage der Straße ist auf dem beiliegenden Lageplan erkennbar. Das Benennungs-verfahren wird entsprechend § 5 Berliner Straßengesetz durchgeführt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                   Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat

                                                                                               Abt. Stadtentwicklung

 

Anlage - Kartenblattausschnitt

 

 
 

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