Drucksache - V-1290  

 
 
Betreff: Stellplätze für Car-Sharing-Unternehmen in Sanierungsgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Klaus Mindrup, BV Andreas OttoBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.06.2006 
42. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
27.09.2006 
43. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.06.2007 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.09.2007 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag 41. Tagung am 17.05.06
VzK 13, 1. ZB, 42./43. Tagung
VzK 13, 2. ZB, 7. Tagung, 13.06.2007
VzK 13, 3. ZB, 9. Tagung, 19.09.2007
VzK13, SB, 13. Tagung, 06.02.2008

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung der BVV zu prüfen, wo in den Sanierungsgebieten im Bezirk - insbesondere

 

Siehe Anlage

 

In den Sanierungsgebieten - insbesondere in Prenzlauer Berg - herrscht ein hoher Parkdruck, "Auslastungen" von 120 % und mehr

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                                           .01.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                      Drucksache-Nr.:

 

                                                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                                                Drucksache Nr.: V - 1290/06

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

 

Stellplätze für Car–sharing–Unternehmen

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 41. Tagung der BVV  am 10.05.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V – 1260/06:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung der BVV zu prüfen, wo in den Sanierungsgebieten im Bezirk – insbesondere im Prenzlauer Berg – Stellplätze für Car-sharing-Unternehmen eingerichtet werden können. Bei der Auswahl der Flächen sind die Betroffenenvertretungen einzubeziehen.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Wie bereits im 3. Zwischenbericht vom 11.09.2007 dargestellt, wurden nachfolgend aufgeführte Standorte von der Greenwheels GmbH als Parkgelegenheiten für Car-sharing-Stellplätze beantragt. Es handelt sich um 5 Standorte mit insgesamt
12 Stellplätzen

1.      Diesterwegstraße / Prenzlauer Allee (2 Stellplätze)

2.      Templiner Str. 8/9 / Zionskirchstraße (2 Stellplätze)

3.      Gaudystr. 10 / Cantianstr. (2 Stellplätze)

4.      Helmholtzplatz / Raumerstr. ggü. Nr. 10 (3 Stellplätze)

5.      Kollwitzplatz / Knaackstr. 49 / Wörther Str. (3 Stellplätze)

 

Die Teileinziehungsabsicht wurde im Amtsblatt Nr. 43 vom 05.10.2007 veröffentlicht. Es wurden keine Bedenken dagegen vorgebracht.

 

Mit Verfügung vom 07. November 2007 wurde der zulässige Benutzerkreis für die aufgeführten Flächen im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch § 8 des Gesetzes vom 07. Juni 2007 (GVBl. S. 222), beschränkt. Bei den Flächen handelt es sich um Parkgelegenheiten auf öffentlichem Straßenland.

Mit Wirkung der Teileinziehung wird die Benutzung der Straßenflächen nur noch Unternehmen gestattet, welche die wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren Verkehrsteilnehmern ermöglichen und die Flächen zum Austausch des Fahrzeuges zwischen zwei Verkehrsteilnehmern benötigen (sogen. Car–sharing -Stellplätze).

Die Teileinziehung soll Formen der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner Stadtgebiet unterstützen und zur Verminderung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der damit einhergehenden Verminderung von Abgasen und Lärm dienen.

Die Verfügung zur Beschränkung des zulässigen Nutzerkreises
vom 07. November 2007 ist gem. § 4 Abs. 3 BerlStrG im Amtsblatt für Berlin bekannt zu machen. Diese Veröffentlichung erfolgte am 23.11.2007 im Amtsblatt Nr. 52.

Nach Ablauf aller Fristen wurde am 08. Januar 2008 die Teileinziehung bestandskräftig.

 

Das beantragende Car–sharing–Unternehmen wird schriftlich informiert. Die entsprechende Beschilderung erfolgt dann auf Antrag und zu Lasten des Unter-nehmens. Die Betroffenenvertretungen sind bei der Auswahl der Flächen mit einbezogen worden.

 

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Mit der Bereitstellung von Car–sharing–Stellplätzen werden Formen der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner Stadtgebiet unterstützt und Kraftfahrzeugverkehr und damit einhergehend Abgase und Lärm reduziert.

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne                                                                                   Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister                                                                           Bezirksstadtrat für

                                                                                                                                Öffentliche Ordnung

 

 


Musterblatt Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

 

X

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

 

X

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

 

X

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

X

 

 

 

 

 

9.  Kulturangebot

X

 

 

 

 

 

10. Freizeitangebot

X

 

 

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

X

 

 

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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