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Drucksache - V-1290
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
in Erledigung der Drucksache Nr.: V - 1290/06 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Stellplätze für Car–sharing–Unternehmen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 41. Tagung der BVV am 10.05.2006 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V – 1260/06: „Das Bezirksamt wird ersucht, bis zur nächsten Sitzung der BVV zu prüfen, wo in den Sanierungsgebieten im Bezirk – insbesondere im Prenzlauer Berg – Stellplätze für Car-sharing-Unternehmen eingerichtet werden können. Bei der Auswahl der Flächen sind die Betroffenenvertretungen einzubeziehen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie
bereits im 3. Zwischenbericht vom 11.09.2007 dargestellt, wurden nachfolgend aufgeführte Standorte
von der Greenwheels GmbH als Parkgelegenheiten für Car-sharing-Stellplätze
beantragt. Es handelt sich um 5 Standorte mit insgesamt 1.
Diesterwegstraße / Prenzlauer Allee (2 Stellplätze) 2.
Templiner Str. 8/9 / Zionskirchstraße (2 Stellplätze) 3.
Gaudystr. 10 / Cantianstr. (2 Stellplätze) 4.
Helmholtzplatz / Raumerstr. ggü. Nr. 10 (3 Stellplätze) 5.
Kollwitzplatz / Knaackstr. 49 / Wörther Str. (3 Stellplätze) Die Teileinziehungsabsicht wurde im
Amtsblatt Nr. 43 vom 05.10.2007 veröffentlicht. Es wurden keine Bedenken
dagegen vorgebracht. Mit Verfügung vom 07. November 2007 wurde
der zulässige Benutzerkreis für die aufgeführten Flächen im Bezirk Pankow,
Ortsteil Prenzlauer Berg gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 des Berliner Straßengesetzes
(BerlStrG) vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert durch § 8 des
Gesetzes vom 07. Juni 2007 (GVBl. S. 222), beschränkt. Bei den Flächen handelt
es sich um Parkgelegenheiten auf öffentlichem Straßenland. Mit Wirkung der Teileinziehung wird die
Benutzung der Straßenflächen nur noch Unternehmen gestattet, welche die
wechselseitige Nutzung von Kraftfahrzeugen unter mehreren Verkehrsteilnehmern
ermöglichen und die Flächen zum Austausch des Fahrzeuges zwischen zwei
Verkehrsteilnehmern benötigen (sogen. Car–sharing -Stellplätze). Die Teileinziehung soll Formen der
gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner Stadtgebiet unterstützen
und zur Verminderung des Kraftfahrzeugverkehrs mit der damit einhergehenden
Verminderung von Abgasen und Lärm dienen. Die Verfügung zur Beschränkung des
zulässigen Nutzerkreises Nach Ablauf aller Fristen wurde am 08.
Januar 2008 die Teileinziehung bestandskräftig. Das beantragende
Car–sharing–Unternehmen wird schriftlich informiert. Die
entsprechende Beschilderung erfolgt dann auf Antrag und zu Lasten des
Unter-nehmens. Die Betroffenenvertretungen sind bei der Auswahl der Flächen mit
einbezogen worden. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung Mit der
Bereitstellung von Car–sharing–Stellplätzen werden Formen
der gemeinsamen Nutzung von Kraftfahrzeugen im Berliner Stadtgebiet unterstützt
und Kraftfahrzeugverkehr und damit einhergehend Abgase und Lärm reduziert. Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung Musterblatt Auswirkungen von
Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. |
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