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Drucksache - V-1284
Das
Bezirksamt wird ersucht:
Die Mehrheit der
Heinersdorfer Bürgerinnen und Bürger steht der baurechtlich zulässigen Errichtung
einer Moschee durch die Ahmadiyya Muslim Gemeinde im Ortsteil Heinersdorf ablehnend
gegenüber und hat sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen, um ihre
Position gegenüber dem Bezirksamt und der Ahmadiyya Muslim Gemeinde geschlossen
vortragen zu können. Unabhängig vom Zustandekommen
eines von der Bürgerinitiative angestrebten Bürgerbegehrens muss die Position
der Pankower Bürgerinnen und Bürger ernst genommen werden und in einen
ergebnisoffenen Dialog einfließen. Auch wenn die rechtliche
Zulässigkeit des Bauvorhabens nicht infrage gestellt wird, muss die Frage
diskutiert werden, ob die Verwirklichung des Bauvorhabens gegen den erklärten
Widerstand der benachbarten Bürgerschaft sinnvoll ist und dem selbst erklärten
Ziel der Ahmadiyya Muslim Gemeinde – freundschaftliche Beziehungen mit den
Nachbarn pflegen zu wollen – dienen kann. Das Bezirksamt steht in der
Pflicht, die Position der Heinersdorfer Bürgerschaft gegenüber der Ahmadiyya
Muslim Gemeinde deutlich zum Ausdruck zu bringen. |
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