Drucksache - V-1280  

 
 
Betreff: Aufstellung des B-Planes 3 - 8 für die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6 - 9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg, zur Sicherung eines Standortes für eine Sporthalle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vzk 15, 41. Tagung, 17.05.2006

Siehe Anlage

 

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                            2006

 

 

 

 

 

 

    An die

    Bezirksverordnetenversammlung                                    Drucksache – Nr.: V-1280

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gem. § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes 3-8 für die Grundstücke  Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg zur Sicherung eines Standortes für eine Sporthalle.

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am                          beschlossen:

 

 

I.                    Für die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wurde der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-8 aufgestellt.

 

            Der Bebauungsplan 3-8 soll Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule/Anlage für sportliche Nutzung“ festsetzen.

 

II.                   Für den Bebauungsplan 3-8 soll die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in den Räumen des Amtes für Planen und Genehmigen und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 

 

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 müssen durch das Land Berlin erworben werden. Auf der Grundlage der elften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 25.10.1995 kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die LBB Grundstücksentwicklungs GmbH als Treuhänder des Landes Berlin mit dem Erwerb der Grundstücke beauftragen. Anträge sind durch den Bedarfsträger über die Abteilung Stadtentwicklung an die Senatsverwaltung zu richten. Für das Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6 wurde bereits am 01.11.2001 ein Antrag auf Erwerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C gestellt. Die Kosten für den Grunderwerb aller Grundstücke müssen im weiteren Verfahren ermittelt werden.

Die Baukosten für eine Sporthalle mit drei Hallenteilen werden (Grobkostenschätzung gem. Senatsbeschluss vom 28.10.97) mit 3,4 Mio. € veranschlagt. Die Baukosten sind durch die Abt. Jugend, Schule und Sport in die Investitionsplanung einzustellen.

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Umweltbericht (Punkt III. der Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf) -Anlage

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Planung soll eine Sporthalle sichern, die für Schul- und Vereinssport insbesondere für Kinder und Jugendliche weitere Möglichkeiten in dem dicht bebauten Bereich bietet.

 

Anlage:   Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-8 mit Übersichtsplan

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                              Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                           Bezirksstadtrat  für Stadtentwicklung

 


 

                                      Anlage

 

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Amt für Planen und Genehmigen

                                                                                                                                                                                                                                                                                 1

 

 

 

Begründung zum

 

Bebauungsplanvorentwurf            3-8

 

 

 

für die Grundstücke

Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

 

 

 

 

Übersichtskarte Geltungsbereich Bebauungsplanvorentwurf 3-8


 

Inhaltsverzeichnis

 

 

 

I.     Planungsgegenstand............................................................................................................... 3

1.    Veranlassung und Erforderlichkeit............................................................................................. 3

2.    Plangebiet.............................................................................................................................. 4

2.1.     Geltungsbereich................................................................................................................ 4

2.2.     Bestand........................................................................................................................... 4

2.3.     Eigentumsverhältnisse....................................................................................................... 4

3.    Planerische Ausgangssituation................................................................................................. 5

3.1.     Flächennutzungsplan Berlin (FNP)...................................................................................... 5

3.2.     Stadtentwicklungspläne (StEP).......................................................................................... 5

3.2.1.     StEP Wohnen............................................................................................................ 5

3.2.2.     StEP 2 Öffentliche Einrichtungen/Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-, sozialen und kulturellen Einrichtungen.......................................................................................................................... 5

3.3.     Sanierungsziele................................................................................................................ 5

3.4.     Schulentwicklungsplan...................................................................................................... 6

II     Planinhalt............................................................................................................................... 6

1.    Entwicklung der Planungsüberlegungen..................................................................................... 6

2.    Intention der Planung............................................................................................................... 7

3.    Wesentlicher Planinhalt........................................................................................................... 7

III.       Umweltbericht...................................................................................................................... 8

1.    Einleitung............................................................................................................................... 8

1.1.     Inhalt und Ziel des Bebauungsplanentwurfes 3-8.................................................................. 8

1.2.     Darstellung der Ziele des Umweltschutzes.......................................................................... 8

1.2.1.     Landschaftsprogramm (LaPro)..................................................................................... 8

1.2.2.     Landschaftsplan IV-L-3............................................................................................... 8

2.    Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen.............................................................. 9

2.1.     Bestandsaufnahme........................................................................................................... 9

2.1.1.     Boden....................................................................................................................... 9

2.1.2.     Altlasten.................................................................................................................... 9

2.1.3.     Versiegelung.............................................................................................................. 9

2.1.4.     Grundwasser............................................................................................................ 10

2.1.4.     Klima...................................................................................................................... 10

2.2.     Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung............ 10

IV.      Auswirkungen des Bebauungsplanes................................................................................... 11

1.    Bodenordnung....................................................................................................................... 11

2.    Auswirkungen auf den bezirklichen Haushalt und den Haushalt des Landes Berlin....................... 11

V.       Verfahren........................................................................................................................... 11

1.    Mitteilung der Planungsabsicht............................................................................................... 11

VI.      Rechtsgrundlagen............................................................................................................... 11

 


Luftbild 2004 zwischen Danziger Straße (oberer Bildrand), Arnswalder Platz (angeschnitten), Pasteurstraße und Greifswalder Straße, in dem sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 3-8 befindet.

I.                                Planungsgegenstand

 

1.         Veranlassung und Erforderlichkeit

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-8 liegt im Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg-Bötzowstraße.

Im städtebaulichen Erneuerungs- und Handlungskonzept (Rahmenplan), das im Rahmen der elften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 25. Oktober 1995 beschlossen und mit Bezirksamtbeschluss vom 21. März 2000 fortgeschrieben wurde, sind auf Grund von erheblichen funktionellen Missständen an der Ausstattung mit öffentlichen Einrichtungen, hier insbesondere bei Schulen, Erweiterungsflächen für die bestehenden Schulen vorgesehen. Bei allen im Gebiet gelegenen Schulen bestehen Defizite an Freiflächen, Sportfreiflächen und Sporthallen. Für die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 ist im Rahmenplan die Errichtung einer Sporthalle für die direkt angrenzende Pasteur-Oberschule (Gymnasium) und die Homer-Grundschule vorgesehen. Die Grundstücke sind wegen eines Kriegsschadens unbebaut, bzw. haben lediglich eine Garagennutzung. Andere unbebaute Grundstücke, auf denen der Bau einer Sporthalle möglich wäre, gibt es in dem Gebiet nicht, bzw. sind für andere Gemeinbedarfsstandorte vorgesehen. Der Bedarf für eine Sporthalle an diesem Standort wurde nochmals mit Bezirksamtsbeschluss zur Anpassung des Gymnasialschulnetzes vom 21. Dezember 2004 bestätigt.

Da die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 sich in privatem Eigentum befinden, ist die planungsrechtliche Sicherung durch einen Bebauungsplan erforderlich.

Anlass für die Planaufstellung ist ein Widerspruchsverfahren zu einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Eigentümer des Grundstückes Dietrich-Bonhoeffer-Straße 7 hatte Widerspruch gegen eine Versagung über eine beantragte Bebauung des Grundstückes eingelegt. Mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 18.03.2005 wurde dieser Widerspruch zurückgewiesen. Mit Schreiben gleichen Datums wurde der Bezirk Pankow seitens der Senatsverwaltung darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der Sanierungsziele über den Sanierungszeitraum hinaus erforderlich ist.

 

 

2.                      Plangebiet

2.1.      Geltungsbereich

Der Geltungsbereich liegt innerhalb des Berliner S-Bahnringes östlich der Greifswalder Straße. Er umfasst die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg. Das Plangebiet hat eine Größe von 0,3 ha.

 

 

2.2.      Bestand

Der Geltungsbereich liegt in einem Gebiet, nicht weit von der Kreuzung Danziger Straße/Greifswalder Straße entfernt, das im Zeitraum von 1900 bis 1918 entstanden ist. Das Gebiet ist durch eine, für diesen Entstehungszeitraum typische, meist 5-geschossige, geschlossene Bauweise mit Seiten- und Quergebäuden geprägt. Die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 sind jedoch auf Grund eines Schadens des letzten Krieges unbebaut, bzw. die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6 und 7 sind lediglich mit Garagen und Schuppen bebaut. Die Garagen des Grundstückes Nr. 7 sind vermietet.

 

 

2.3.      Eigentumsverhältnisse

Die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 7 und 8 befinden sich in privatem Eigentum. Das Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6 ist teilweise im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, teilweise in privatem Eigentum. Das Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 9 gehört der Conference on jewish material claims against Germany.

 

 

3.         Planerische Ausgangssituation

Bei dem Gebiet handelt es sich um unbeplanten Innenbereich. Es lässt sich auf Grund der vorhandenen Nutzungsarten (Wohnnutzung und gewerbliche Nutzung) nicht eindeutig einem Baugebiet gem. §§ 2 bis 11 BauNVO zuordnen. Demzufolge regelt hier § 34 Abs. 1 BauGB die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben.

 

3.1.      Flächennutzungsplan Berlin (FNP)

Im Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 08. Januar 2004 (ABl. S. 95), zuletzt geändert am 14. April 2005 (ABl. S. 1595) ist das Bebauungsplangebiet als Wohnbauflä­che W 1 dargestellt. Der Geltungsbereich liegt im Vorranggebiet für die Luftreinhaltung.

 

3.2.      Stadtentwicklungspläne (StEP)

Im folgenden werden nur die Stadtentwicklungspläne beschrieben, die für den Geltungsbereich Aussagen treffen.

 

3.2.1.     StEP Wohnen

Der Stadtentwicklungsplan Wohnen, gemäß Senatsbeschluss vom 10. August 1999, stellt den Bereich als Gebiet „prioritärer Raum“ der intensiven Stadterneuerung dar, entsprechend der 9. bis 11. Rechtsverordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Damit wird ein Orientierungsrahmen sowohl für private Investitionen als auch für öffentliche Vorhaben im Wohnungsbau gesetzt, der maßgeblich zu Verbesserungen im Wohnungsbestand führt.

 

3.2.2.     StEP 2 Öffentliche Einrichtungen/Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-, sozialen und kulturellen Einrichtungen

Rahmenbedingungen legt auch der Stadtentwicklungsplan Teil 2 Öffentliche Einrichtungen / Versorgung mit wohnungsbezogenen Gemeinbedarfs-, sozialen und kulturellen Einrichtungen in der Fassung vom 20. Juni 1995 als gesamtstädtische Planungsgrundlage dar. Die Versorgungswerte und Planungsgrundlagen werden jedoch zurzeit überprüft. Konkrete Aussagen sind daher nicht möglich.

 

3.3.      Sanierungsziele

Gemäß § 141 BauGB wurden für das Gebiet ”Bötzowstraße” durch den Magistratsbeschluss 189/90, ergänzt durch den Senatsbeschluss 2017/92 vom 21.07.1992, vorbereitende Untersuchungen beschlossen und im Dezember 1993 im Ergebnis vorgelegt.

Auf der Grundlage der elften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebie­ten vom 25. Oktober 1995 (GVBl. S. 711) wurden größere Bereiche des Gebietes Bötzowstraße zum Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB erklärt. Mit Bezirksamtbeschluss vom 21. März 2000 (BA-Nr. IV-1185/00) wurden die Sanierungsziele fortgeschrieben. Im Rahmenplan sind die Sanierungsziele für die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 als Fläche für die soziale Infrastruktur mit einer Sporthalle definiert.

 

3.4.      Schulentwicklungsplan

Der Schulentwicklungs-/Schulnetzplan ist ein abgestimmtes Programm zur Neuorganisation der Schulstandorte im Bezirk Pankow. Mit Bezirksamtsbeschluss vom 13. Mai 2003 (BA-Drs. V373/03, Schulentwicklungsplan Grund- und Oberschulen) sowie Bezirksamtsbeschluss vom 27. April 2004 (BA-Drs. 658/04 Schulentwicklungsplan Oberschulen) ist auf den Grundstücken Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 ein Standort einer Sporthalle, sowie weiterer Sportfreiflächen festgelegt worden. Mit der Fortschreibung der Planung, Bezirksamtsbeschluss vom 21. Dezember 2004 (BA-Drs. V-900/04, Anpassung des Gymnasialschulnetzes, Zusammenlegung der Pasteur-Oberschule und Camille-Claudell-Oberschule), ist der Bedarf und der Standort nochmals bestätigt worden.

 

 

II          Planinhalt

1.         Entwicklung der Planungsüberlegungen

Im Zusammenhang mit dem Stadterneuerungsprogramm für Gesamt-Berlin ab 1990 sind die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB entsprechend dem Senatsbeschluss vom 21. Juli 1992 neben anderen Gebieten auch für den Bereich Bötzowstraße im September 1992 begonnen worden.

In Anlehnung an diese vorbereitenden Untersuchungen (Abschlussbericht 12/93) ist im März 1994 vom Büro PUB Architektur + Städtebau ein städtebauliches Gutachten zur Entwicklung des benachbarten Blockes 111 018, speziell des Grundschulstandortes Pasteurstraße 10, 12, erstellt worden, was auch Auswirkungen auf die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 hat.

 

Die Reduzierung der Bedarfswerte der geforderten Sporthallenteile (gem. der Richtlinie des Fachraum­bedarfs Sport - Senatsverwaltung Schule und Sport v. 17.3.94) ergab nach Aussage des damaligen bezirklichen Amts für schulische Angelegenheiten (und im Zusammenhang mit dem Schulentwicklungsplan Sept. 96/97 vom 21.10.97), dass gemeinsam für die 6. Grundschule Pasteurstraße 10, 12 (3 -zügig) und das gegenüberliegende 1. Gymnasium Esmarchstraße 7 /11 (3- zügig, heute Pasteur-Oberschule) nur noch 4 Hallenteile benötigt werden.

 

Die nördlich des Gymnasiums anschließenden Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6 bis 9 wurden für die Errichtung einer Sporthalle mit drei Hallenteilen als geeignet eingestuft. Die im Gymnasium vorhandene kleine Turnhalle gilt als 4. Hallenteil.

Gemäß Schreiben des Amtes für Schule und Sport vom 23.06.05 wird an den 4 Hallenteilen festgehalten. Der Bedarf begründet sich daher, dass die vorhandene Sporthalle der Homer-Grundschule auf Grund ihres schlechten baulichen und konstruktiven Zustandes langfristig nicht gehalten werden kann. Die Fläche der vorhandenen Halle wird für Freiflächen (Pausenhof) benötigt, die am Standort der Schule nachgewiesen werden müssen.

Mit Bezirksamtsbeschluss vom 27.04.2004 (BA-Drs. 658/04 Schulentwicklungsplan Oberschulen) und der Fortschreibung der Planung, Bezirksamtsbeschluss vom 21.12.2004 (BA-Drs. V-900/04, Anpassung des Gymnasialschulnetzes, Zusammenlegung der Pasteur-Oberschule und Camille-Claudel-Oberschule) besteht für diese 4-zügige Oberschule ein Bedarf von 3 Hallenteilen. Es handelt sich nunmehr um eine Schule an zwei Standorten. Angerechnet für den Bedarf an Sporthallen werden hier die insgesamt vorhandenen Hallenteile an den Standorten Eugen-Schönhaar-Straße 18 und Pasteurstraße 7/11 (an jedem Standort ist eine Sporthalle mit einem Hallenteil vorhanden), so dass ein Bedarf von einem Hallenteil auf dem Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 verbleibt. Mit dem Bedarf von zwei Hallenteilen für die Homer-Grundschule entsteht für den Standort Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 ein Bedarf von insgesamt 3 Hallenteilen.

 

Zwischenzeitlich wurden in den Jahren 1999 bis 2003 für die Grundstücke  Dietrich-Bonhoeffer-Straße 7, 8 und 9 sanierungsrechtliche Anträge gem. § 144 BauGB von den Eigentümern gestellt, die alle versagt wurden. Der Eigentümer des Grundstückes Nr. 7 hatte Widerspruch eingelegt, der mit Schreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vom 18.03.2005 zurückgewiesen wurde. Mit Schreiben gleichen Datums wurde der Bezirk Pankow seitens der Senatsverwaltung aufgefordert, ein Bebauungsplanverfahren zur Sicherung der Sanierungsziele über den Sanierungszeitraum hinaus aufzustellen.

 

2.         Intention der Planung

Das Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 soll den bedarfsgerechten Ausbau der Pasteur-Oberschule/Camille-Claudel-Oberschule und Homer-Grundschule im Bereich der gedeckten und ungedeckten Sportflächen sichern. Dazu soll hier eine Sporthalle mit drei Hallenteilen entstehen. Gemäß einer Untersuchung des Fachbereichs Hochbau des Bezirksamts Pankow vom 07.07.05 entspricht das einer bebauten Fläche von ca. 1760 m². Die verbleibende Restfläche von ca. 470 m² wird für Nebenflächen (Stellplätze für Behinderte, fußläufige Erschließung) und einer ungedeckten Sportfläche (Gymnastikwiese) benötigt.

 

 

3.         Wesentlicher Planinhalt

Der Bebauungsplan soll für die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 Gemeinbedarfsfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB mit der Zweckbestimmung „Schule/Anlage für sportliche Nutzung“ festsetzen. Diese Zweckbestimmung soll die Nutzung für den Schulsport und die Nutzung durch Vereine ermöglichen. Die Straßenbegrenzungslinie, zugleich vordere Baugrenze, soll sich in der vorhandenen Bauflucht zum öffentlichen Straßenland befinden. Die Grundstücke im Plangebiet sollen in voller Tiefe überbaubar sein. Entsprechend der Untersuchung des Fachbereichs Hochbau, wonach eine Grundfläche von 1760 m² und eine Bruttogeschossfläche von 2250 m² für eine Sporthalle mit drei Hallenteilen erforderlich ist, soll eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,7 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9 festgesetzt werden. Auf die Festlegung der Zahl der Vollgeschosse soll gem. § 16 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO verzichtet werden, da die Sporthalle die umgebende Geschossigkeit von vier bis fünf Vollgeschossen mit einer GFZ von 0,9 nicht erreichen wird.

 

III.        Umweltbericht

1.         Einleitung

1.1.      Inhalt und Ziel des Bebauungsplanentwurfes 3-8

Der Bebauungsplanentwurf 3-8 soll auf den Grundstücken Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule/Anlage für sportliche Nutzung“ festsetzen. Auf Grund des erheblichen Defizits an gedeckten und ungedeckten Sportflächen für die in unmittelbarer Nähe befindlichen Pasteur-Oberschule (Gymnasium) und Homer-Grundschule besteht Bedarf für den Bau einer Sporthalle mit drei Hallenteilen. Auf den verbleibenden Flächen sollen Sportfreiflächen entstehen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung und Inanspruchnahme der privaten Grundstücke für den bedarfsgerechten Ausbau der Schulen.

 

1.2.      Darstellung der Ziele des Umweltschutzes

1.2.1.     Landschaftsprogramm (LaPro)

Im Landschaftsschutzprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin, in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Juli 1994 (ABl. S. 2331), zuletzt geändert am 21. September 2004 (ABl. S. 3968), werden folgende zusammengefasste inhaltliche Belange hinsichtlich der Ziele des Bebauungsplanverfahrens beachtlich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 3-8 wird als innerstädtisches Wohnquartier mit der höchsten Dringlichkeitsstufe I dargestellt.

Die Quartiere des Typs l mit ihrer aus der Gründerzeit stammender Blockbebauung sind am schlechtesten mit Freiflächen versorgt. Es besteht ein sehr hoher Bedarf an wohnungsnahen Grünanlagen.

Noch vorhandene Freiflächen, die von ihrer Lage und Größe dazu geeignet sind, Defizite an innerstädtischem Grün abzubauen, sollten soweit möglich mit zur Wohnumfeldverbesserung oder Schaffung neuer Grünanlagen herangezogen werden.

In den stark verdichteten Quartieren kann durch die Inanspruchnahme von Baulücken, Hinterhöfen und Stadtbrachen die Verbesserung des Wohnumfeldes erreicht werden. Ebenso ist der Straßenraum verstärkt als Erholungs- und Aufenthaltsbereich zu erschließen, da in den dicht bebauten Stadtquartieren auch bei Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine ausreichenden Freiflächen zur Verfügung stehen werden.

 

1.2.2.     Landschaftsplan IV-L-3

Der Bebauungsplanentwurf 3-8 liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans IV-L-3 „Gründerzeitgebiete Prenzlauer Berg“ vom 21. September 2004 (GVBl. S. 434).

Ziel des Landschaftsplanes ist die Schaffung und Sicherung von naturhaushaltswirksamen Flächen innerhalb der bebauten Gebiete. Er dient als Beitrag zum Abbau der ökologischen Belastung sowie als Entgegnung der Verschlechterung der ökologischen Situation durch weitere bauliche Verdichtung. Zur Verwirklichung dieses Ziels sind Mindestanforderungen hinsichtlich der naturhaushaltwirksamen Gestaltung der Baugrundstücke als Biotopflächenfaktor (BFF) festgesetzt. Der Biotopflächenfaktor zielt darauf ab, die natürlichen Bodenfunktionen, den Grundwasserhaushalt sowie die Biotopfunktionen der Grundstücksfläche zu sichern. Bei Vorhaben im Sinne § 29 BauGB, die die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen zum Inhalt haben, darf der sich aus der Änderung bzw. dem Errichten ergebende BFF den festgesetzten BFF nicht unterschreiten.

Der BFF ist nach Art der Nutzung und Überbauungsgrad differenziert. Für den vorliegenden Fall des Bebauungsplanes 3-8, der eine schulische Nutzung vorsieht, ist ein BFF von 0,40 festgesetzt.

 

 

2.         Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1.      Bestandsaufnahme

Die Angaben stammen zum überwiegenden Teil aus dem Umweltatlas Berlin.

 

2.1.1.     Boden

Das Plangebiet liegt auf der Hochfläche des Barnim. Der Barnim ist eine Grundmoränenplatte der Weichseleiszeit, die von bis zu 20 m mächtigen Geschieben aus Mergel, Lehm, Sand und Kies gebildet wird. Unter den daraus folgenden Verwitterungsböden dominierten (lehmige) Parabraunerden, gefolgt von sandigen Rostbraunerden, die bis Mitte des 19. Jahrhunderts landwirtschaftlich genutzt wurden. Mit dem Einsetzen der Bebauung wurde das Relief stark überformt und die Böden stark versiegelt. Auf gewerblichen Lagerflächen und unversiegelten Böden, wie im Plangebiet des Bebauungsplanvorentwurfs, finden sich heute Rohböden (Syrosen oder Regosol). Die Rohböden sind durch Flachgründigkeit, mäßiger bis geringer Wasserhaltkapazität, mäßiger Durchwurzelbarkeit sowie durch Basenreichtum gekennzeichnet.

Der Bereich, in dem das Plangebiet des Bebauungsplans 3-8 liegt, gehört nach Beschreibung des Umweltatlasses Berlin zu den hochversiegelten Kerngebieten und Gemeinbedarfsflächen. Die Vegetation im bebauten Bereich wird in verschiedene Vegetationstypen eingeteilt. Für das Plangebiet wird Typ 101 genannt. Dieser beschreibt Baumbestand mit Trittrasen (10% Anteil), Strauch und Zieranpflanzungen (5% Anteil) und Vogelknöterich-Trittwiesen (5% Anteil).

 

2.1.2.     Altlasten

Im Bodenbelastungskataster des Umweltatlas Berlin sind die Grundstücke des Geltungsbereiches 3-8 nicht aufgeführt. Weitere Untersuchungen müssen im Laufe des Bebauungsplanverfahrens durchgeführt werden.

 

 

2.1.3.     Versiegelung

Der Bereich in dem sich das Plangebiet befindet, ist durch eine intensive Flächennutzung ein extrem hoher Versiegelungsgrad vorhanden, der vielfältige ökologische Belastungen mit sich bringt. Die gravierendsten Folgen sind das Fehlen von Lebensräumen für Flora und Fauna, Beeinträchtigungen des Stadtklimas sowie eine weitgehende Zerstörung der Bodenfunktionen. Der Versiegelungsgrad der den Geltungsbereich umgebenden Blockbebauung beträgt bis zu 95 %. Das Niederschlagswasser wird nahezu vollständig in die Kanalisation abgeleitet. Das Plangebiet des Bebauungsplanes 3-8 bildet hier durch seine geringe Ausnutzung bzw. wenig Versiegelung eine Ausnahme.

 

 

2.1.4.     Grundwasser

Die mögliche Neubildungsrate von qualitativ gutem Grundwasser ist angesichts des derzeit rund 240 Liter pro Tag und Kopf Verbrauchs der Bevölkerung einer der bedeutsamsten Faktoren bei der Bewertung des Naturhaushalts. Alle unversiegelten Flächen dienen direkt und indirekt der Grundwasserneubildung. Dem Schutz und der Entwicklung des komplexen Wirkungsgefüges „Wasserhaushalt“ kommt insbesondere bei der Gefahr der Kontamination, höchste Bedeutung zu.

Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers hängt in erster Linie von der Sickergeschwindigkeit ab, also von Aufbau und Größe der geologischen Bodenschichten. Der Bereich, der zur Barnimhochfläche gehört, wird von einer Geschiebemergelschicht bedeckt, unter der die Grundwasserhorizonte in gespanntem Zustand liegen. Der Flurabstand des Grundwassers beträgt über 10 Meter, so dass die Verschmutzungsempfindlichkeit des Wassers gering ist.

Die Trinkwasserversorgung erfolgt im Ortsteil Prenzlauer Berg über das Wasserwerk Friedrichshagen/Köpenick, es gibt daher im Ortsteil Prenzlauer Berg keine Vorranggebiete für den Grundwasserschutz.

Das Regenwasser im Plangebiet wird über eine Mischkanalisation, gemeinsam mit dem Abwasser, entsorgt.

 

 

2.1.4.     Klima

Das Klima setzt sich aus einer Reihe von Faktoren wie Temperatur- und Feuchteverhältnissen, Niederschlagsverteilung, Schwülegefährdung und Windverhältnissen zusammen. Diese Faktoren werden von der Situation vor Ort und der Lage im Stadtgebiet beeinflusst. Generell lassen sich Stadtgebiete in klimatische Entlastungsbereiche (Vorranggebiet Klimaschutz) und in Belastungsbereiche untergliedern. Das Plangebiet gehört zu den bioklimatisch und lufthygienisch belasteten Gebieten. Der Bereich ist gemäß Umweltatlas in der stadtklimatischen Zone von „hoher Veränderung gegenüber Freilandverhältnissen“ mit „hoher Schwülegefährdung“ dargestellt. Bei der klimaökologischen Funktion wird der Bereich als Siedlungsgebiet mit geringer Einwirkung bei der Entstehung von Kaltluftgebieten eingestuft.

Im Jahre 1995 wurde eine Kohlendioxid-Immission von 4000-5000 t/km für den Verkehr und von 3000-5000 t/Block für übrige Immissionsquellen gemessen.

 

 

2.2.      Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung

Eine Veränderung des Umweltzustandes ist nicht zu erwarten, wenn der Bereich wieder bebaut wird. Verbesserungen lassen sich durch einzelne Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Verwendung von wasserdurchlässigen Materialien im nichtüberbauten Bereich erreichen. Konkretere Aussagen müssen im weiteren Verfahren ermittelt werden.

 

IV.               Auswirkungen des Bebauungsplanes

 

1.      Bodenordnung

Die Grundstücke Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6-9 müssen durch das Land Berlin erworben werden.

 

 

 

 

2.      Auswirkungen auf den bezirklichen Haushalt und den Haushalt des Landes Berlin

Auf der Grundlage der elften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 25.10.1995 kann die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die LBB Grundstücksentwicklungs GmbH als Treuhänder des Landes Berlin mit dem Erwerb der Grundstücke beauftragen. Anträge sind durch den Bedarfsträger über die Abteilung Stadtentwicklung an die Senatsverwaltung zu richten. Für das Grundstück Dietrich-Bonhoeffer-Straße 6 wurde bereits am 01.11.2001 ein Antrag auf Erwerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C gestellt. Die Kosten für den Grunderwerb aller Grundstücke müssen im weiteren Verfahren ermittelt werden.

Die Herstellungskosten für eine Sporthalle mit drei Hallenteilen werden (Grobkostenschätzung gem. Senatsbeschluss vom 28.10.97) mit 3,4 Mio. € veranschlagt. Die Baukosten sind durch die Abt. Jugend, Schule und Sport in die Investitionsplanung einzustellen.

 

 

V.               Verfahren

1.      Mitteilung der Planungsabsicht

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 8) wurden mit Schreiben vom 19. August 2005, gemäß § 5 AGBauGB über die Absicht, den Bebauungsplan 3-8 aufzustellen informiert.

In der Stellungnahme der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung          vom 13. September 2005 wurde mitgeteilt, dass gegen die Absicht, den Bebauungsplan 3-8 aufzustellen, keine Bedenken bestehen. Dringende Gesamtinteressen im Sinne § 7 Abs. 1 AGBauGB liegen nicht vor, so dass das Bebauungsplanverfahren gem. § 6 AGBauGB durchgeführt wird.

 

 

 

 

VI.       Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818, 1824)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466)

 

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692)

 

 

 

Aufgestellt:     Berlin, den                               2006

Bezirksamt Pankow von Berlin

Abt. Stadtentwicklung

                        Amt für Planen und Genehmigen

 

 

.....................................................

Krause

 

                                                                                                           

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen