Drucksache - V-1277  

 
 
Betreff: Wahl eines Patientenfürsprechers gem. § 26 (1) Landeskrankenhausgesetz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 41. Tagung am 17.05.06

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                   25.04.2006

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                                    Drucksache-Nr.: V-1277

 

Vorlage zur Beschlussfassung

für die Bezirksverordnetenversammlung

 

1.   Gegenstand der Vorlage

Benennung eines Patientenfürsprechers gem. § 26 (1) Landeskrankenhausgesetz
(LKG)

 

2.   Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Als Patientenfürsprecher für das HELIOS Klinikum Berlin-Buch wird für die Dauer der Wahlperiode der BVV

 

                                                            Herr Manfred Pinkwart

 

gewählt.

 

3.   Begründung

 

Gemäß § 26 (1) LKG wählt die Bezirksverordnetenversammlung für jedes Krankenhaus oder gemeinsam für mehrere Krankenhäuser eines Bezirks nach Anhörung des Krankenhauses einen Patientenfürsprecher für die Dauer ihrer Wahlperiode.

 

Frau Leber-Maguhna möchte auf eigenen Wunsch die Tätigkeit der Patientenfürsprecherin ab 01.4.2006 nicht mehr ausüben.

 

Von der geschäftsführenden Leitung des HELIOS Klinikums Berlin-Buch wurde ab 01.04.2006 Herr Manfred Pinkwart vorgeschlagen, als Nachfolger von Frau Leber-Maguhna zu fungieren.

Herr Pinkwart war bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand langjähriger Mitarbeiter des

Klinikums.

 

4.   Rechtsgrundlage

 

§ 16 Abs. 1 e BezVG sowie § 26 Abs. 3 Satz 2 LKG iVm § 4 Abs. 7 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen, zuletzt geändert durch Art. X der Berliner Euro-Anpassungsrechtsverordnung vom 29.05.2001 (GVBl. S.- 165). Bei der BVV-Vorlage sind §§ 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG wegzulassen.

 

5.   Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Gem. § 26 Abs. 3 Satz 2 LKG iVm § 4 Abs. 7 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der BVV, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen erhalten Patientenfürsprecher eine monatliche Aufwandsentschädigung von 214,74 Euro für einen Betreuungsbereich über zwei Standorten und bis zu 1.500 Planbetten.

 

Das HELIIOS Klinikum Berlin-Buch verfügt zurzeit über insgesamt 1.082 Klinikbetten.

 

6.  Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

7.   Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

8.  Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

Burkhard Kleinert                                                                  Lioba Zürn-Kasztantowicz

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadträtin für

                                                                                                Gesundheit und Soziales

                                                                                               

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen