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Drucksache - V-1275
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin 25.04.2006 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-1275 Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Änderung
der Sanierungsziele für den Standort Greifenhagener Straße 19 Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat beschlossen:
I.
Das Ziel
"Öffentliches Grün mit Spielplatz" auf dem Grundstück Greifenhagener
Straße 19 wird aufgegeben.
II.
Als neues Ziel
wird Wohnen festgelegt. Begründung: siehe Anlage Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Die Kosten für den Erwerb und die Herrichtung der Fläche entfallen. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
ist gewährleistet Burkhard
Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung Anlage Vorlage zur
Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Änderung der Sanierungsziele für den Standort Greifenhagener Straße 19BegründungAnlass
Das Grundstück Greifenhagener Straße 19 befindet sich in der für die bezirkliche Spielplatzplanung relevanten Versorgungseinheit 3C, welche lediglich aus zwei statistischen Blöcken mit Wohnbebauung und dem Gethsemaneplatz besteht. Derzeitig gibt es 2 öffentliche Spielplatzflächen, wobei ein kleiner Spielplatz per Nutzungsvereinbarung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnte, planungsrechtlich jedoch nicht gesichert ist. Im Rahmen der Überprüfung aller Planungsstandorte wird der Planungsstandort Greifenhagener Straße 19 hinsichtlich seiner unmittelbaren Lage an der S-Bahntrasse für das gefahrlose Spielen von Kindern als sehr kritisch und für ungeeignet bewertet. Das Grundstück ist nordwestlich ausgerichtet. Standortvoraussetzungen gemäß § 3 und 7 des Kinderspielplatzgesetzes wurden bei der Erstplanung des Standorts aufgrund der Defizite allein zu Gunsten der möglichen Fläche vernachlässigt. Die Standortplanung Greifenhagener Straße 19 mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Kinderspielplatz" wurde vom Amt für Umwelt und Natur mit Schreiben vom 04.10.2004 aufgegeben. Bisherige Sanierungsziele
Im Rahmenplan ist für das Grundstück Greifenhagener Straße
19 "Öffentliches Grün mit Spielplatz" dargestellt Überprüfung der Sanierungsziele
Nach der Aufgabe des bisherigen Sanierungsziels auf dem Grundstück Greifenhagener Straße 19 waren andere Ziele zu prüfen: ·
soziale
Infrastruktureinrichtungen ·
gewerbliche
Nutzung ·
Wohnnutzung Fortgeschriebene Sanierungsziele
Im Ergebnis der Abwägung
wird das Sanierungsziel wie folgt geändert: 1.
Das Ziel
"öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz" wird aufgegeben. 2.
Für das
Grundstück Greifenhagener Straße 19 wird im Rahmenplan Wohnen ausgewiesen. Die Änderung des Sanierungsziels wurde mit der
Betroffenenvertretung Helmholtzplatz am 06.12.2005 durch die
Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. erörtert. Im Ergebnis der Erörterung stimmte
die Betroffenenvertretung Helmholtzplatz der beabsichtigten
Sanierungszieländerung für das Grundstück Greifenhagener Straße 19 unter der
Bedingung zu, dass zur Kompensation das bezirkseigene Grundstück Lychener
Straße 69 als öffentliche Grünfläche mit Spielplatz entwickelt wird. Das
Änderungsverfahren wurde im Zusammenhang mit den Grundstücken Pappelallee 41-45
eingeleitet. Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde
mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten
S.T.E.R.N. GmbH und dem Amt für Umwelt und Natur abgestimmt. Die Änderung des Sanierungsziels wurde vom Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in der Sitzung am 23.03.2006 zustimmend zur
Kenntnis genommen. Anlage: Ausschnitt aus dem Rahmenplan
(1999) und geändertes Sanierungsziel mit Stand (11/2005) - liegt elektronisch
nicht vor |
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