Drucksache - V-1275  

 
 
Betreff: Änderung der Sanierungsziele für den Standort Greifenhagener Str. 19
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2006 
41. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15, 41. Tagumg am 17.05.06

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                           25.04.2006

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.: V-1275

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Greifenhagener Straße 19

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

               I.      Das Ziel "Öffentliches Grün mit Spielplatz" auf dem Grundstück Greifenhagener Straße 19 wird aufgegeben.

             II.      Als neues Ziel wird Wohnen festgelegt.

 

Begründung:

 

siehe Anlage

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

Die Kosten für den Erwerb und die Herrichtung der Fläche entfallen.

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

ist gewährleistet

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                    Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                             Bezirksstadtrat für

Stadtentwicklung


Anlage

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

Änderung der Sanierungsziele für den Standort Greifenhagener Straße 19

 

Begründung

 

Anlass

 

Das Grundstück Greifenhagener Straße 19 befindet sich in der für die bezirkliche Spielplatzplanung relevanten Versorgungseinheit 3C, welche lediglich aus zwei statistischen Blöcken mit Wohnbebauung und dem Gethsemaneplatz besteht. Derzeitig gibt es 2 öffentliche Spielplatzflächen, wobei ein kleiner Spielplatz per Nutzungsvereinbarung der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden konnte, planungsrechtlich jedoch nicht gesichert ist.

Im Rahmen der Überprüfung aller Planungsstandorte wird der Planungsstandort Greifenhagener Straße 19 hinsichtlich seiner unmittelbaren Lage an der S-Bahntrasse für das gefahrlose Spielen von Kindern als sehr kritisch und für ungeeignet bewertet. Das Grundstück ist nordwestlich ausgerichtet.

Standortvoraussetzungen gemäß § 3 und 7 des Kinderspielplatzgesetzes wurden bei der Erstplanung des Standorts aufgrund der Defizite allein zu Gunsten der möglichen Fläche vernachlässigt.

Die Standortplanung Greifenhagener Straße 19 mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Kinderspielplatz" wurde vom Amt für Umwelt und Natur mit Schreiben vom 04.10.2004 aufgegeben.

 

Bisherige Sanierungsziele

Im Rahmenplan ist für das Grundstück Greifenhagener Straße 19 "Öffentliches Grün mit Spielplatz" dargestellt

 

Überprüfung der Sanierungsziele

Nach der Aufgabe des bisherigen Sanierungsziels auf dem Grundstück Greifenhagener Straße 19 waren andere Ziele zu prüfen:

 

·         soziale Infrastruktureinrichtungen
Anforderungen für Infrastruktureinrichtungen, denen die Rahmenbedingungen des Standorts gerecht werden, liegen nicht vor.

 

·         gewerbliche Nutzung
Eine ausschließliche gewerbliche Nutzung des Grundstücks fügt sich in die umgebende Wohnbebauung nicht ein.

 

·         Wohnnutzung
Ein wesentliches und grundsätzliches Sanierungsziel ist die Stärkung der Wohnnutzung des Gebiets.

 

Fortgeschriebene Sanierungsziele

 

Im Ergebnis der Abwägung wird das Sanierungsziel wie folgt geändert:

 

1.      Das Ziel "öffentliche Grünfläche mit Kinderspielplatz" wird aufgegeben.

 

2.      Für das Grundstück Greifenhagener Straße 19 wird im Rahmenplan Wohnen ausgewiesen.

 

Die Änderung des Sanierungsziels wurde mit der Betroffenenvertretung Helmholtzplatz am 06.12.2005 durch die Sanierungsbeauftragte S.T.E.R.N. erörtert. Im Ergebnis der Erörterung stimmte die Betroffenenvertretung Helmholtzplatz der beabsichtigten Sanierungszieländerung für das Grundstück Greifenhagener Straße 19 unter der Bedingung zu, dass zur Kompensation das bezirkseigene Grundstück Lychener Straße 69 als öffentliche Grünfläche mit Spielplatz entwickelt wird. Das Änderungsverfahren wurde im Zusammenhang mit den Grundstücken Pappelallee 41-45 eingeleitet.

 

Die Begründung für die Änderung der Sanierungsziele wurde mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Sanierungsbeauftragten S.T.E.R.N. GmbH und dem Amt für Umwelt und Natur abgestimmt.

 

Die Änderung des Sanierungsziels wurde vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in der Sitzung am 23.03.2006 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

Anlage:

Ausschnitt aus dem Rahmenplan (1999) und geändertes Sanierungsziel mit Stand (11/2005)   -   liegt elektronisch nicht vor

 

 

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen