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Drucksache - V-1165
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 12.2005 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr. V-1165 Vorlage zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäss § 12 BezVG 1.
Gegenstand der Vorlage: Übertragung der kommunalen Kindertagesstätte Kreuzgraben 13, 13156 Berlin, an den freien Träger „Kinder im Kiez gGmbH“, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin. 2. Beschlussentwurf: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die kommunale Kindertagesstätte Kreuzgraben 13, 13156 Berlin, wird bis zum 01.08.2006 an den freien Träger „Kinder im
Kiez gGmbH“, Kopernikusstraße 23, 10245 Berlin, übertragen. Dem Abschluss des
Übertragungsvertrages und des Nutzungsvertrages entsprechend des
Musternutzungsvertrag (BA-Nr. V-1039/2005), angepasst an die jeweiligen
Grundstücksbedingungen, wird zugestimmt. 3. Begründung: Mit dem Senatsbeschluss Nr. 1980/2004 „Verfahren zur Übertragung städtischer Kindertagesstätten auf Träger der freien Jugendhilfe“ vom 12.10.2004 erfolgten weitere Zielvorgaben für die Übertragung bezirklicher Kitaplätze auf freie Träger. Das Jugendamt setzt damit auf der Grundlage des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004 „Vorgehen zur Neuordnung der Kindertagesstättenangebote im Bezirk Pankow“ vom 24.08.2004 die rechtlichen Forderungen zur Sicherung einer Träger- und Angebotsvielfalt für Kindertagesstätten im Bezirk um. Der Träger erfüllt die qualitativen Anforderungen zur Übernahme der Kindertagesstätte Kreuzgraben 13, 13156 Berlin, gemäß des BA-Beschlusses Nr. V-770/2004. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss stimmte in seiner Sitzung am 22.11.2005 der Übertragung der Kindertagesstätte zu (Vorlage-Nr.: 110 / 2005). Die Kindertagesstätte wird als Einrichtung betrieben gemäß § 45 KJHG (Erlaubnisvorbehalt der Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Sport Abt. III). In dem Entwurf des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Kindergärten NordOst“ ist die Übertragung der Kindertagesstätte auf einen freien Träger vorgesehen. Folgende Platzkapazität wird an den freien Träger übertragen: Einrichtung Kapazität Kreuzgraben 13 90 Nach Unterzeichnung des Nutzungsvertrages und des Übertragungsvertrages ist der Termin der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten der 01. August 2006. 4. Rechtsgrundlage: § 3, § 4,
§ 5, § 45 und § 80 Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG – Artikel 1
(Sozialgesetzbuch VIII) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des
Achten Buches Sozialgesetzbuch vom 08. Dezember 1998 (BGB I Nr. 79, S. 3546),
geändert durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
(KICK) in der Fassung vom 8.9.2005 (BGB I 2729). § 12 (2)
Ziff. 10, § 36 (2b), (3) BezVG, Siebentes Gesetz zur Änderung BezVG vom
7.7.2005. 5.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Ab 1.1.2006 erfolgt die Finanzierung aller Plätze in Kindertagesstätten unabhängig von der Trägerschaft für die Kinder des Bezirks nach einheitlichem Kostenblatt aus dem Kapitel 4021, Titel 67109. Damit entstehen aus dieser Übertragung keine
haushaltsmäßigen Auswirkungen für das Bezirksamt. 6.
Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Kitaplätzen sichert die gleichberechtigte Teilhabe von Frau und Mann an Beruf und gesellschaftlichem Leben. 7.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung: Die Platzkapazität im Kindertagesstättenbereich des Bezirkes
bleibt erhalten. Die konzeptionelle Trägervielfalt im Leistungsbereich wird
erweitert. 8.
Kinder- und Familienverträglichkeit: Die geplante Übertragung entspricht den Wünschen der Eltern
der Kindertagesstätte. Die Familien mit Kindern werden durch das
bedarfsgerechte Netz von Einrichtungen der Tagesbetreuung gesellschaftlich
unterstützt. Burkhard Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Jugend,
Schule und Sport |
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