Drucksache - V-1002  

 
 
Betreff: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes des Bezirkes Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
27.04.2005 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK 15 - 32. Tagung

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .04.2005

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.: V-1002/05

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes des Bezirkes Pankow

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat am 12.04.2005 beschlossen:

Die Öffentlichkeit und die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Wirtschaft, Arbeit und Frauen werden über den Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes des Bezirkes Pankow informiert.

 

Begründung:

 

 

Die Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, hat in Zusammenarbeit mit der Abt. Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung, Büro für Wirtschaftsförderung, ein Zentrenkonzept für den Bezirk Pankow in Auftrag gegeben. Ausgehend von einer aktuellen Analyse der Situation werden hier in der bezirklichen Planungsebene die favorisierten „zentralen Versorgungsbereiche“ festgelegt. Aktueller Auslöser war die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau).

Diese schließt auch eine Änderung des § 34 BauGB ein. Die Berücksichtigung der städtebaulichen Auswirkungen, die über die maßgebliche Umgebung hinausgehen, wurde in § 34 Abs. 3 als weitere Zulassungsvoraussetzung vorgesehen, die nachteilige Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden verhindern soll. Dazu ist eine planerische Festlegung von „zentralen Versorgungsbereichen“ notwendig.

Planerische Festlegungen können Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen oder Festlegungen in den Raumordnungsplänen sein; sie können sich aber auch aus sonstigen planungsrechtlich nicht verbindlichen raumordnerischen und städtebaulichen Konzeptionen ergeben.

Im bezirklichen Zentrenkonzept sollen zentrale Orte für den Bezirk Pankow herausgearbeitet und begründet werden. Es soll einerseits als Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung dienen, und andererseits Investoren frühzeitig Planungssicherheit vermitteln.

Aus diesem Grund wird, um eine breite Öffentlichkeit, insbesondere die Gewerbetreibenden, zu informieren und eine hohe Akzeptanz zu erreichen,

vom 18.04.05 bis 06.05.05 im Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, die Möglichkeit bestehen, sich über das Konzept zu informieren und Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich erfolgt gleichzeitig eine Präsentation im Internet.

(http:// www.berlin.de/ba-pankow/Verwaltung/Stadt/stapl.html

 

Als Termin für den Bezirksamtsbeschluss über das Ergebnis der Öffentlich-keitsbeteiligung wird in Abhängigkeit von der Bewältigung der eingegangenen Stellungnahmen und Problemlagen der 21.Juni 2005 angestrebt.

 

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept wird separat dem Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlung, den Fraktionsvorsitzenden, der Gruppe der FDP sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und für Wirtschaft und öffentliche Ordnung zur Verfügung gestellt.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen                                              keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung                   keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit                                          keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                               Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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