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Drucksache - V-1002
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .04.2005
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
V-1002/05 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Öffentlichkeitsbeteiligung
zum Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes des Bezirkes Pankow Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das Bezirksamt hat am
12.04.2005 beschlossen: Die Öffentlichkeit und die
Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
werden über den Entwurf des Zentren- und Einzelhandelskonzeptes des Bezirkes
Pankow informiert. Begründung: Die
Abteilung Stadtentwicklung, Amt für Planen und Genehmigen, hat in
Zusammenarbeit mit der Abt. Kultur, Wirtschaft und öffentliche Ordnung, Büro für
Wirtschaftsförderung, ein Zentrenkonzept für den Bezirk Pankow in Auftrag
gegeben. Ausgehend von einer aktuellen Analyse der Situation werden hier in der
bezirklichen Planungsebene die favorisierten „zentralen Versorgungsbereiche“
festgelegt. Aktueller Auslöser war die Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB)
im Rahmen des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau). Diese schließt auch eine Änderung des § 34 BauGB ein.
Die Berücksichtigung der städtebaulichen Auswirkungen, die über die maßgebliche
Umgebung hinausgehen, wurde in § 34 Abs. 3 als weitere Zulassungsvoraussetzung
vorgesehen, die nachteilige Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in
der Gemeinde oder in anderen Gemeinden verhindern soll. Dazu ist eine
planerische Festlegung von „zentralen Versorgungsbereichen“ notwendig. Planerische
Festlegungen können Darstellungen und Festsetzungen in den Bauleitplänen oder
Festlegungen in den Raumordnungsplänen sein; sie können sich aber auch aus
sonstigen planungsrechtlich nicht verbindlichen raumordnerischen und
städtebaulichen Konzeptionen ergeben. Im bezirklichen Zentrenkonzept sollen zentrale Orte für den Bezirk
Pankow herausgearbeitet und begründet werden. Es soll einerseits als
Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung dienen, und andererseits Investoren
frühzeitig Planungssicherheit vermitteln. Aus diesem Grund wird, um eine breite Öffentlichkeit, insbesondere die
Gewerbetreibenden, zu informieren und eine hohe Akzeptanz zu erreichen, vom 18.04.05 bis 06.05.05 im
Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Amt für Planen und
Genehmigen, die Möglichkeit bestehen, sich über das Konzept zu informieren und
Stellungnahmen abzugeben. Zusätzlich erfolgt gleichzeitig eine Präsentation im
Internet. (http:// www.berlin.de/ba-pankow/Verwaltung/Stadt/stapl.html Als Termin für den
Bezirksamtsbeschluss über das Ergebnis der Öffentlich-keitsbeteiligung wird in
Abhängigkeit von der Bewältigung der eingegangenen Stellungnahmen und
Problemlagen der 21.Juni 2005 angestrebt. Das Zentren- und
Einzelhandelskonzept wird separat dem Vorsteher der
Bezirksverordnetenversammlung, den Fraktionsvorsitzenden, der Gruppe der FDP
sowie den Vorsitzenden der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
und für Wirtschaft und öffentliche Ordnung zur Verfügung gestellt. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine
Kinder- und Familienverträglichkeit keine
Auswirkungen
Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Stadtentwicklung |
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