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Auszug - Weitere Gestaltung des Mauerstreifens
Mauergrünzug
ist im FNP und BEP enthalten. In großen Teilen auch nutzbar. Weitere
Rückübertragungsansprüche liegen auf dem Tisch. Mit diesen und den bereits
erfolgten Rückübertragungen ist eine Begehbarkeit nicht dauerhaft gegeben. Die
geplante Kennzeichnung des Mauerverlaufs soll sich deshalb auch möglichst noch
an den ehemaligen Mauerverlauf halten. XIX-61
war im Februar 2002 im Stadtentwicklungsausschuss. Deshalb nicht nochmals
Material ausgereicht. B-Plan
XIX-62: Rückübertragung führte dazu, dass Ziele verändert werden mussten. Angesichts
der Rückübertragungsansprüche und der geringen finanziellen Möglichkeiten des
Bezirks zum Erwerb von Flächen scheint das Projekt eines durchgehenden
überörtlichen Grünzuges mit einer Mindestbreite von 20 m insgesamt in Frage
gestellt. Auf Abschnitten mit überwiegend privaten Grundstücken sollte
wenigstens ein Fahrradweg gesichert werden. Es sollte geprüft werden, ob mit
den Instrumenten des Wegerechtes und der Festsetzung privater Grünflächen eine
durchgehende Wegeverbindung erreicht werden kann. Es wird
folgender Beschluss gefasst: |
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