Auszug - Verkehrliche Untersuchung “Siedlung vor Schönholz”  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 19:05 Anlass: reguläre Ausschusssitzung
Raum: Haus 7, BVV-Saal
Ort: Bezirksamt Pankow von Berlin, 10405 Berlin, Fröbelstraße 17
 
Wortprotokoll

Stadtrat Kuhn erläutert, dass die verkehrliche Situation in diesem Gebiet 2017 schon mal Thema gewesen ist. Seitdem wurden diverse kleine Maßnahmen aus Unterhaltungsmitteln durchgeführt.

Herr Leue stellt die Gesamtsituation des Gebiets vor. Kein Anschluss an Abwassersystem, Trinkwasserversorgung ist in Eigeninitiative erstellt worden. Aufgrund der unzureichenden Straßenerschließung sind keine Baugenehmigungen nach § 34 mehr möglich.

Herr Heinz von LK Argus stellt den Untersuchungsbericht vor, der den Ausschussmitgliedern vorher übergeben wurde.

Nachfragen und Diskussion:

Thema Durchgangsverkehr. Die Ausschussmitglieder mutmaßen, dass, wer wirklich durchfahren will, dies auch tut. Das auch dann, wenn - wie in der Vorzugsvariante vorgesehen - ist keine geradlinige Durchfahrt möglich ist. Der Waldsteg sollte schmaler werden. Evtl. kann es in anderen Straßen weitere Richtungswechsel geben, ein Einbahnstraßensystem wird im Ausschuss anscheinend positiv gesehen.

Mulden-Rigolen-System zur Straßenentwässerung – wir groß sind die erforderlichen Grundstückseingriffe? - Das kann jetzt nicht genau benannt werden, weitere Untersuchungen sind erforderlich, z.B. zur Versickerungsfähigkeit des Bodens u.a. …. Die Regelbreite solcher Systeme ist 2,50m. Insgesamt sind 8900m² ohne Entwässerung, die Breite des für die Herstellung der Entwässerung benötigten Streifen ist von Grundstück zu Grundstück verschieden.

Verbindung Straße 33-Tollerstraße – im Bericht liest es sich so, als sei diese eine Vorgabe des Bezirks Pankow (Fußnote 24).
Was ist die rechtliche Grundlage, dass es zwei Zufahrten zu dem Gebiet geben muss? In der Diskussion zur Drucksache VIII-0031 haben sich die Ausschüsse für Verkehr und Stadtentwicklung bereits zu dieser Straßenverbindung/Planstraßen A und B aus dem B-Planverfahren 3-18 geäußert.

Das Bezirksamt erläutert, dass es sich nicht um ein unlauteres Ansinnen handelt. Diese Anbindung der heutigen Stegesiedlung war schon vor 100 Jahren vorgesehen, es gibt Wasserrohre, die in diese Richtung laufen. Die Beschlüsse der beiden Ausschüsse wurden dem Gutachter mitgeteilt. Die Aussage aus Fußnote 24 wird geprüft.

Auf Nachfrage wird festgestellt, dass diese Verbindung nicht durch eine bestehende KGA erfolgt, es handelt sich um Privatland, das auf 20 Meter Länge in Anspruch genommen würde. Durchgangsverkehr muss es nicht geben.

Die weitere Zeitschiene ist völlig offen. Die Straßenentwässerungsplanung muss abgewartet werden, um Aussagen zum Platzbedarf der Straßenentwässerung treffen zu können. SenUVK strebt generell zweiseitige Zufahrtsmöglichkeiten in solche Gebiete an, um die Zuwegung im Falle von Havarien sicherstellen zu können. Wenn auf die zweite Zuwegung verzichtet werden soll, muss Vereinssteg breiter ausgebaut werden. Die Frage, ob zwei weitere Autofahrten am Tag den Verkehr im Gebiet zusammenbrechen ließe, verneinte das Bezirksamt.“

 

Es folgt eine Diskussion über den Motorisierungsgrad in der Siedlung und dem zu erwartenden Anstieg des Quell-Ziel-Verkehrs, wenn die gegenwärtig 38 unbebaubaren Grundstücke entwickelt würden: der zu erwartende Zuwachs wurde mithilfe des üblichen Schlüssels berechnet. Der Motorisierungsgrad ist zudem nur begrenzt aussagefähig, da der Besitz eines Autos nicht bedeutet, dass jede/r ständig damit fährt.

 

 


 
 

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